Haftpflicht­­versicherung – Kinder

Sicher deine Kinder für den besten rundum Schutz mit ab

Eine private Haftpflicht­versicherung ist für jeden sinnvoll – insbesondere für Eltern. Warum es so wichtig ist, Schäden durch Kinder mitversichern zu lassen.
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Kinder sollen sich ausprobieren und auch mal herumtoben dürfen. Die Kehrseite ist freilich, dass der Nachwuchs beim Spielen gelegentlich Schäden verursacht. Für diese Fälle brauchen Eltern eine Privathaftpflicht­versicherung, die Kinder mitversichert. In guten Tarifen zahlt die Haftpflicht bei Kindern auch dann, wenn sie noch klein und damit deliktunfähig sind.

Wann zahlt die Haftpflicht bei Kindern?

Du kannst deine Kinder sehr einfach in deinem Tarif mitversichern. Dazu wählst du bei Abschluss einer Haftpflicht­versicherung die Option „mit Kindern“. Wahrscheinlich verfügst du bereits über eine Police, bevor du eine Familie gründest. Dann schau im Vertrag nach, ob Kinder mitversichert sind und hole es gegebenenfalls nach. Die Privathaftpflicht gehört ohnehin zu den Versicherungen, deren Aktualität du regelmäßig prüfen solltest. 

Stimmt der Satz „Eltern haften für ihre Kinder“?

So pauschal stimmt dieser Satz nie – nicht einmal am Baustellenzaun. Es kommt auf das Alter des Kindes und auf die Situation an, ob du für einen Schaden verantwortlich bist. Haftpflicht bestünde nur, wenn das Kind bereits deliktfähig ist oder wenn du deine Aufsichtspflicht verletzt hast. 

 

Was bedeutet bei Kindern „deliktunfähig“? 

Die Einsicht, etwas Falsches zu tun, entwickelt sich bei Kindern nur allmählich. Diese entwicklungspsychologische Tatsache wirkt sich auf die Rechtsprechung aus. Laut Gesetz sind Kinder je nach Alter gar nicht oder bedingt schuldfähig. Der Fachbegriff lautet „Deliktunfähigkeit“. Wer deliktunfähig ist, kann auch nicht selbst haftpflichtig werden. 

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In welchem Alter sind Kinder nicht deliktfähig?

Kinder sind bis zum 7. Geburtstag deliktunfähig. Egal ob sie einen Schaden fahrlässig oder vorsätzlich angerichtet haben: Kleine Kinder trifft keine Schuld. 

Bis zum vollendeten 10. Lebensjahr gelten Kinder dann als bedingt schuldfähig. Ein Neunjähriger, der aus Schabernack den Lack eines Autos zerkratzt, wird haftpflichtig. Läuft der Neunjährige hingegen einem Ball hinterher und wird angefahren, haftet der Autofahrer. 

Ab dem 10. Geburtstag bis zur Volljährigkeit sind Kinder und Jugendliche zwar grundsätzlich schuldfähig. Doch in bestimmten Situationen fehlt Jugendlichen die Einsicht in die Tragweite ihres Handelns: Der geistige Entwicklungsstand einer 17-Jährigen ist der einer 27-Jährigen noch immer nicht vergleichbar. Inwieweit das Alter im Schadensfall dann eine Rolle spielt, kann kein Ratgeber pauschal beantworten. Deshalb landet die Frage, ob Haftpflicht besteht oder nicht, häufig vor Gericht.  

Hier eine Übersicht der Altersgrenzen:

AlterRechtlicher StatusPflicht zur Haftung
Kinder bis 7 JahreNicht deliktfähig (schuldunfähig)nein
Kinder bis 10 JahreBedingt deliktfähigGrundsätzlich ja, aber nicht im fließenden Straßenverkehr
Kinder und Jugendliche bis 18 JahreGrundsätzlich schuldfähigIn vielen Situationen ja, doch es gibt Ausnahmen

Wenn ein Kleinkind nicht haftpflichtig wird – wieso soll ich es dann in meine Haftpflicht­versicherung aufnehmen?

Dein Kind mag psychologisch und rechtlich keine Schuld treffen. Aber mach dir nichts vor: In vielen Situationen würdest du dich auf die Deliktunfähigkeit kaum berufen. Angenommen, dein vierjähriger Sohn läuft aufs Grundstück nebenan und macht etwas kaputt. Zuckst du deinen Nachbarn gegenüber mit den Schultern und riskierst ein Zerwürfnis? Oder ersetzt du den Schaden? 

Wie genau muss ich die Aufsichtspflicht nehmen?

Aufsichtspflicht bedeutet nicht 24-Stunden-Überwachung. Du solltest sie aber auch nicht auf die leichte Schulter nehmen, wenn du nicht haftpflichtig werden willst. 

Beispiel 1: Stell dir vor, ihr besucht mit den Kindern einen Erlebnisbauernhof. Ihr schlaft noch, die Kinder spielen draußen. Dabei entdecken sie ein Nest. Stolz sammeln die Kinder die Eier ein und bringen sie in die Küche. Dumm nur, dass es sich um bereits bebrütete Enteneier handelt. Die Embryonen sterben ab. Habt ihr eure Aufsichtspflicht verletzt? Eher nicht. Der Bauer dürfte auf dem Schaden sitzenbleiben, sofern ihr nicht zum Ersatz bereit seid. 

Beispiel 2: Zwei Kinder – sieben und zwölf Jahre alt – spielen Minigolf. Der Siebenjährige holt aus und schlägt dem anderen Kind einen Zahn aus. Haben die Eltern ihr Aufsichtspflicht verletzt? Ein deutsches Gericht hat in genau diesem Fall auf Ja entschieden. Die Eltern standen zu weit vom Geschehen entfernt und die Kinder hatten zum ersten Mal Golfschläger in der Hand. 

Wie du an diesen Fällen sehen kannst: Im Zweifel müssen sich Eltern bei einem Anwalt informieren, ob sie ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen sind. Es rentiert sich für Familien aber auf alle Fälle, den ohnehin vergleichsweise niedrigen Beitrag für eine Privathaftpflicht­versicherung zu entrichten.  

Wer übernimmt die Aufsichtspflicht, wenn ich bei der Arbeit bin?

Passt beispielsweise eine gute Freundin auf dein Kind auf, liegt die Aufsichtspflicht bei ihr. Geht dein Kind in den Kindergarten, überträgst du die Aufsichtspflicht an die Einrichtung. Das bedeutet aber nicht in jedem Fall, dass die Haftpflicht beim Kindergarten liegt. Zertritt ein Kind im Eifer des Gefechts versehentlich die Brille eines anderen Kindes, ist der Kindergärtnerin kein Vorwurf zu machen. Die Eltern der beiden Kinder müssen sich einigen. 

 

Falls mein Kind einen Fahrradunfall verursacht: Besteht dann Haftpflicht?

Im Straßenverkehr sind Kinder schon ab 10 Jahren für ihr Verhalten verantwortlich. Wenn du dein Kind nicht ständig im „Familientaxi“ befördern möchtest, solltest du ihm erstens die wichtigsten Verkehrsregeln beibringen – und zweitens über eine Privathaftpflicht verfügen. Kinder dürfen beispielsweise ab 10 Jahren nicht mehr auf dem Gehweg fahren – und ihn auch nicht auf dem Rad überqueren, falls sie in einem der umliegenden Häuser wohnen. Prallt dein Kind auf dem Gehweg mit einer alten Dame zusammen, besteht Haftpflicht. 

Was passiert, wenn unser Kind einen Schaden verursacht und wir keine Haftpflicht­versicherung haben? 

Ein schuldfähiges Kind, das beispielsweise einen Unfall verursacht, muss unter Umständen noch drei Jahrzehnte später Schadenersatz und Schmerzensgeld zahlen. Die meisten Kinder und Jugendlichen verfügen nicht über ein eigenes Einkommen. Sobald sie aber Geld verdienen, stehen sie finanziell für die Unfallfolgen gerade. Nur eine rechtzeitig abgeschlossene Familienhaftpflicht schützt Kinder vor dem Risiko eines frühen Ruins. Vorsorge ist in Sachen Haftpflicht also der beste Ratgeber. 

Wir laden andere Kinder zum Kindergeburtstag ein. Haften wir, falls etwas passiert?

Mit der Einladung zum Geburtstag übernehmt ihr die Aufsichtspflicht über die Kinder, die zur Feier erscheinen. Dabei spielt es keine Rolle, ob ihr per Telefon oder Postkarte eingeladen habt. Verletzt sich ein Kind bei euch, können die Eltern Schmerzensgeld verlangen. Eine gute Haftpflicht­versicherung ist auch in diesem Fall jeden Cent Beitrag wert. 

Ab wann brauche ich eine Privathaftpflicht für Kinder?

Aus den Antworten auf die vorigen Fragen ergibt sich eine klare Empfehlung, ab wann du ein Kind haftpflichtversichern solltest: Spätestens wenn der Nachwuchs alt genug ist, um etwas kaputtzumachen, solltest du deine Haftpflicht­versicherung anpassen. Achte bei deinem Vergleich von Familien-Tarifen darauf, dass der Vertrag ausdrücklich deliktunfähige Kinder erfasst. Andernfalls kann sich der Versicherer im Schadensfall darauf berufen, dass dein Kind als Verursacher des Schadens nicht haftpflichtig ist. Und wo keine Haftpflicht, da auch kein Versicherungsfall.

 

Wie lange sind Kinder mitversichert?

In einer Privathaftpflicht-Versicherung sind Kinder in der Regel mitversichert, 

  • so lange sie zur Schule gehen (gilt auch für Kinder über 18 Jahre)
  • wenn sie erstmals eine Berufsausbildung durchlaufen (Lehre oder Studium)
  • falls sie zuerst eine Lehre absolvieren und dann ein Studium aufnehmen
  • falls sie nach dem Schulabschluss darauf warten müssen, einen Studienplatz zu bekommen oder die Ausbildung zu beginnen

Darüber hinaus bleibt dein Kind in deinem Privathaftpflicht-Tarif versichert, wenn es vor oder nach der ersten Ausbildung einen Bundesfreiwilligendienst leistet. Auch Arbeitslose bis 30 Jahre sind mitversichert, so lange sie bei den Eltern wohnen. 

Ab wann ist mein Kind nicht mehr bei mir haftpflichtversichert?

Die Mit­versicherung in deinem Haftpflicht-Tarif endet, wenn dein Kind 

  • zum zweiten Mal eine Lehre anfängt
  • ein Zweitstudium aufnimmt
  • berufstätig wird
  • einen anderen Erstwohnsitz hat als du selbst
  • heiratet

Gut zu wissen

Dein Kind studiert Jura oder wird Lehrer? Dann endet nach dem ersten Staatsexamen die Mit­versicherung im elterlichen Haftpflicht-Vertrag. Vor Beginn des Referendariats sollte sich dein Kind über eine eigene Privathaftpflicht­versicherung informieren.

Gilt die Mit­versicherung auch für Pflegekinder?

Das Kriterium für die Mit­versicherung in einer Privathaftpflicht ist nicht das verwandtschaftliche Verhältnis. Lebt ein Kind dauerhaft in deinem Haushalt, besteht über einen Tarif mit Kinder-Option Versicherungsschutz. Die Regelung gilt also für

  • leibliche Kinder
  • Stiefkinder
  • adoptierte Kinder
  • Pflegekinder
  • Enkel, die bei Oma und Opa leben

Wir nehmen eine Austauschschülerin auf. Wie ist das Kind haftpflichtversichert?

Ein Kind, mit dem du nicht verwandt bist und das vorübergehend offiziell bei dir wohnt, ist über deine Haftpflicht-Police mitversichert. Das gilt zum Beispiel für Austauschschüler und Au-pairs unter 18 Jahren. Die Mit­versicherung läuft allerdings nach spätestens einem Jahr aus. 

Ich bin ein Single mit Kind. Brauche ich eine Familienhaftpflicht­versicherung?

Viele Anbieter privater Haftpflicht­versicherungen fragen beim Abschluss, ob du einen Partner und Kinder oder ausschließlich deine Kinder mitversichern möchtest. Lass dich aber nicht allein von diesem Kriterium leiten. Auch eine gute Familienhaftpflicht muss nicht teuer sein. Du kannst dich gerne bei CLARK darüber informieren, welche Tarife zu deiner persönlichen Situation am besten passen.

Zahlt die Haftpflicht bei eigenen Kindern?

Die Privathaftplicht steht für Schäden ein, die der Versicherte einem Dritten zufügt. Dieser Dritte kann niemals eine Person sein, mit der du im gleichen Haushalt lebst. Deine Kinder sind dir gegenüber also nicht haftpflichtig. Geht beim Spielen und Toben etwas im Haushalt kaputt, ersetzt du den Gegenstand aus eigener Tasche. 

Mein Kind hat eine Brille kaputt gemacht. Kann ich das der Haftpflicht melden?

Das kommt in erster Linie darauf an, wem die Brille gehört. Außerdem spielt in Versicherungsfällen der Hergang eine entscheidende Rolle. 

Fall 1: Das Kind zerstört die eigene Brille. Den Schaden ersetzt dir keine Privathaftpflicht­versicherung. Diese Tarife gleichen bestimmte Schäden aus, die dein Kind anderen zufügt. 

Fall 2: Dein Kind macht deine Brille kaputt. Es handelt sich um einen sogenannten Eigenschaden – ganz egal, ob dein Kind bereits schuldfähig ist oder nicht. Die Haftpflicht­versicherung deckt keine Schäden ab, die Familienmitglieder einander zufügen. 

Fall 3: Das Kind hat die Brille kaputt gemacht, die einem Fremden gehört. Ob die Haftpflicht die Kosten übernimmt, kommt auf das Alter deines Kindes und die Situation an. Generelle Aussagen sind unmöglich. Wende dich direkt an deine Versicherung. 

Ein Kind verletzt ein anderes Kind – zahlt die Haftpflicht? 

Zu dieser Frage wirst du online nirgendwo eine befriedigende Antwort finden. Wer in dieser Situation in welcher Höhe für Schäden aufkommt, hängt von zahlreichen Details ab. Wie alt ist das Kind? Hat es das andere Kind versehentlich oder absichtlich verletzt? Ist das Kind schon früher auffällig geworden? Wo waren die Eltern während des Unfalls oder während des Streits? War sich das Kind der Tragweite seines Verhaltens bewusst? Sollte jemand Schadenersatz oder Schmerzensgeld von dir verlangen, weil dein Kind ein anderes Kind verletzt hat, musst du den Fall mit einem Anwalt besprechen. 

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