
Wenn die GKV nicht zahlt, übernimmt eine Zahnzusatzversicherung für Kinder die Kosten für Zahnspangen und andere Leistungen. Darauf sollten Eltern achten.
Viele Menschen denken beim Thema Zahnzusatzversicherung an Zahnersatz – und damit automatisch an ältere Menschen. Sie glauben, für Kinder oder gar Kleinkinder lohne sich das nicht. Aber: Die Leistungen einer Zahnzusatzversicherung gehen über Implantate und Ähnliches weit hinaus. Die Versicherer bezuschussen je nach Tarif die Vorsorge, Zahnbehandlungen und kieferorthopädische Behandlungen. Vor allem die Zuschüsse der Versicherung zu einer Zahnspange kommen gerade recht, wenn die gesetzliche Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt, denn eine Zahnspange beziehungsweise Brackets können Tausende von Euro kosten.
Die wenigsten Menschen entwickeln von Natur aus ein ebenmäßiges Gebiss. Sie benötigen kieferorthopädische Behandlungen und eine Zahnspange. Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt aber nur, wenn eine ausgeprägte Fehlstellung vorliegt. Die gesetzliche Krankenversicherung definiert in kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG 1 bis 5), wie ausgeprägt eine Fehlstellung der Zähne ist.
Fällt das Gebiss eines Kindes in die kieferorthopädische Indikationsgruppe 3 bis 5 (KIG 3 bis 5), muss die gesetzliche Krankenkasse die kieferorthopädische Behandlung zahlen. Fehlt ein Millimeter Zahnabstand zur KIG 3, liegt eine leichte Fehlstellung vor. Die Erziehungsberechtigten müssen entscheiden, ob der Makel ausgeglichen werden soll, und die hohen Kosten dafür ggf. selbst tragen. Manche Kinder werden zudem früh von Karies geplagt. Eine regelmäßig durchgeführte professionelle Zahnreinigung kann Löchern im Kindergebiss vorbeugen.
Die Zahnzusatzversicherung ist für ein Kind günstiger als für einen Erwachsenen. Gute Tarife kosten im Schnitt zwischen 10 und 20 Euro im Monat. Hüten sollten sich Eltern vor Lockangeboten. Wer mit Beiträgen im niedrigen einstelligen Bereich wirbt, hat wahrscheinlich die Leistungen stark eingedampft.
Der Markt für Zahnzusatzversicherungen ist mittlerweile hart umkämpft. Verbraucher profitieren davon unter anderem, weil sich die Tarife modular an individuelle Bedürfnisse anpassen lassen. Gab es früher beispielsweise nur wenige Kindertarife, können Eltern heute eine Fülle an Produkten mit unterschiedlichen Preisen und Leistungen vergleichen.
Wahrscheinlich kennst du das Phänomen. Du schaust zehn Onlinevergleiche an und jeder kürt einen anderen Testsieger. Bei manchen Anbietern stehen eigene wirtschaftliche Interessen hinter der Wahl des Top-Tarifs. Doch auch seriöse Ratgeber kommen zu unterschiedlichen Ergebnissen, je nachdem, welche Kriterien sie anlegen. Fragen zu Versicherungen solltest du deshalb in einem Beratungsgespräch klären. Unsere CLARK-Experten helfen dir gern bei der Suche nach dem für dich passenden Tarif.
Generell bieten Zahnzusatzversicherungen Leistungen in den Bereichen Vorsorge, Zahnbehandlung, Kieferorthopädie und Zahnersatz. Im Unterschied zu Erwachsenentarifen liegt der Fokus bei Kindern auf kieferorthopädischen Leistungen. Zahnersatz spielt in Kindertarifen kaum eine Rolle, es sei denn, die Eltern wünschen dies.
Häufige Eingriffe bei Kindern, die eine Zahnzusatzversicherung abdeckt, sind:
Zahnspangen, Brackets (Keramik-Brackets, Mini-Brackets, Speed-Brackets) und andere kieferorthopädische Behandlungen
Zahnfüllungen aus Keramik
professionelle Zahnreinigungen in der Zeit, in der eine feste Zahnspange das Zähneputzen erschwert
Versiegelungen von Kerben und Rillen, durch die Bakterien in den Zahn eindringen können
Weniger häufige Eingriffe bei Kindern:
Wurzelbehandlungen
Therapie von Parodontose
Zahnersatz für fehlende Zähne, zum Beispiel wenn sich das Kind beim Klettern einen Schneidezahn ausschlägt
Viele Versicherer schreiben eine Leistungsbegrenzung fest. Sie legt fest, ab wann dem Versicherten volle Leistungen zustehen. In der Zahnzusatzversicherung deines Kindes sollte die Leistungsbegrenzung allenfalls ein paar Monate betragen.
Eine gute Zahnzusatzversicherung für Kinder sollte den Fokus auf potenzielle Fehlstellungen der Zähne legen. Die Kriterien:
Kieferorthopädische Behandlungen in KIG 1 und 2 (siehe oben) sind zu mindestens 3.000 Euro versichert. Am besten steht aber gar keine Summenbegrenzung im Vertrag.
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse in KIG 3 bis 5 werden mit mindestens 1.000 Euro bezuschusst.
Die Kosten der Zahnspange/der Brackets werden mindestens zur Hälfte übernommen.
Die Zahnzusatzversicherung sieht eine individuelle Prophylaxe/Vorsorge für Kinder vor.
Das Versiegeln von Kerben auf der Kaufläche der Zähne (Fissuren) ist abgedeckt.
Zahnversicherungen unterscheiden sich teilweise stark in ihren Leistungen. Eltern sollten vor Abschluss sichergehen, dass es sich tatsächlich um einen Kindertarif handelt. Anbieter, die alle Altersgruppen über einen Kamm scheren, sind unseriös.
Anders als bei Erwachsenen gibt es bei Kindern einen idealen Moment, ab wann sich der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung lohnt: zwischen zwei und vier Jahren. Dann sind beim Kleinkind die Milchzähne vollzählig und die ersten bleibenden Zähne noch nicht in Sicht. Zu diesem Zeitpunkt kann der Zahnarzt die Entwicklung des Gebisses nicht zweifelsfrei vorhersehen. Der Versicherer hat demnach keinen Anlass, Leistungen auszuschließen.
Ein stolzes Lächeln mit Zahnlücke gehört zu fast jeder Einschulung. Was viele Erwachsene verblüfft: Die Schneidezähne, die jetzt nachwachsen, sind keineswegs die ersten bleibenden Zähne im Gebiss eines Kindes. Vielmehr tut sich weiter hinten in der Mundhöhle schon vorher etwas: Ein paar dicke Backenzähne nehmen ihren Dienst auf. Die Zahnzusatzversicherung sollte zu diesem Zeitpunkt bereits unter Dach und Fach sein.
Aus zahllosen Kundenberichten wissen wir: Viele Eltern kümmern sich erst um eine Zahnzusatzversicherung, wenn ihr Kind kurz vor der Pubertät steht. In diesem Alter füllen sich bei Jugendlichen die letzten Lücken, welche die Milchzähne hinterlassen haben. Selbst für Laien werden Fehlstellungen der nachwachsenden Zähne nun sichtbar. Das Problem: Für Zuschüsse einer Zahnzusatzversicherung ist es zu spät, denn die Versicherer schließen Behandlungen aus, die bei Vertragsabschluss absehbar sind.
Spätestens mit 21 Jahren sollte die Zahnzusatzversicherung angepasst werden. Die kieferorthopädischen Leistungen werden sonst automatisch teurer, weil für Erwachsene bei den Versicherern andere Regeln gelten.
Eine Zahnzusatzversicherung kann helfen, die Zähne deiner Kinder gesund zu halten. Durch Prophylaxe-Maßnahmen lassen sich unangenehme Zahnarztbesuche oft vermeiden. Kieferorthopädische Eingriffe sowie die Kosten für eine Zahnspange werden durch die Versicherung übernommen beziehungsweise bezuschusst. Auf der Suche nach einem passenden Tarif gibt es einiges zu beachten, da sich Leistungen sowie Preise der unterschiedlichen Versicherer stark unterscheiden. Unsere CLARK-Experten helfen dir gerne bei der Suche nach dem optimalen Tarif für dich und deine Familie. So gehst du vor:
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