Private Pflegezusatz­­versicherung – Kinder

Optimale Vorsorge für den Pflegefall für Kinder

Mit einer Pflegezusatz­versicherung bekommen deine Kinder Leistungen die weit über die der Pflegepflicht­versicherung hinausgehen. Lies hier, welche das sind.
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Das Wichtigste in Kürze

Eine Pflegebedürftigkeit ist ein Szenario, mit dem die meisten Personen – wenn überhaupt – erst im Alter rechnen. Allerdings kann sie jederzeit eintreten, auch im Kindesalter, beispielsweise durch einen Unfall oder eine Behinderung. Eine Pflegezusatz­versicherung ist daher bereits im Kindesalter sinnvoll.

  1. Kinder brauchen, ebenso wie ihre Eltern, eine Pflegepflicht­versicherung.
  2. Diese Versicherung reicht jedoch für die tatsächlichen Pflegekosten meistens nicht aus, weshalb eine Pflegezusatz­versicherung sinnvoll ist.
  3. Einige Versicherer bieten spezielle Kindertarife an. Ein Vergleich lohnt sich.

Wie sind Kinder pflegeversichert?

Nachwuchs in der gesetzlichen Pflegepflicht­versicherung

In Deutschland herrscht für jede Person eine Versicherungspflicht zur Pflege­versicherung. Unterschieden wird dabei zwischen der privaten und der gesetzlichen Pflege­versicherung. Die gesetzliche wird auch als soziale Pflege­versicherung bezeichnet. Besteht ein Anspruch auf Familien­versicherung, sind Ehepartner und eigene Kinder in der gesetzlichen Pflege­versicherung beitragsfrei mitversichert.

Der Versicherte zahlt dann einen Beitragssatz von 3,05 Prozent seines beitragspflichtigen Einkommens pro Monat in die Pflegepflicht­versicherung ein. Kinderlose zahlen einen Beitragssatz in Höhe von 3,3 Prozent. Diese Benachteiligung von Kinderlosen wird gesetzlich so gerechtfertigt, dass Kinder essenziell sind, um die Sozial­versicherungen aufrechtzuerhalten, wozu auch die Kranken­versicherung und die Renten­versicherung zählen. Die Krankenkassen und Pflegekassen fördern daher Familien.

Pflegebedürftige Personen erhalten aus dieser Pflicht­versicherung ein Pflegegeld sowie Pflegesachleistungen oder Leistungen für eine stationäre Pflege, wenn ihnen ein Pflegegrad zugeteilt wird. Der Pflegegrad 1 ist dabei die mildeste, der Pflegegrad 5 die schwerste Form der Pflegebedürftigkeit. Entsprechend sind die Leistungen der Pflegekasse gestaffelt. Das gilt für Kinder und Erwachsene gleichermaßen.

Unterschiede zur privaten Pflegepflicht­versicherung

Sind die Eltern hingegen in einer privaten Kranken­versicherung und damit auch in einer privaten Pflege­versicherung, müssen die Kinder ebenfalls privat versichert werden. Auch hier besteht die Möglichkeit, die Kinder über die Familie beitragsfrei mitzuversichern. Diese Regelung gilt bis zur Volljährigkeit.

Darüber hinaus ist die Absicherung über die Familie bis zur Vollendung des 22. Lebensjahres möglich, wenn das Kind noch nicht erwerbstätig ist. Kinder unter 25 Jahren können über ihre Mutter oder ihren Vater pflegeversichert werden, sofern sie sich noch in einer schulischen oder einer Berufsausbildung befinden. Diese Ausnahmeregelung gilt außerdem bei einem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr. In diesen Fällen verlängert sich die beitragsfreie Mit­versicherung um jeweils zwölf Monate.

Unbegrenzt über die Familie versichert sind Kinder mit einer seelischen, körperlichen oder geistigen Behinderung, deren Alltagskompetenz eingeschränkt ist und die eine Pflege benötigen. Kinderlose zahlen in der privaten Versicherung nicht zwangsläufig mehr, denn hier richten sich die Beitragssätze nicht nach dem Einkommen, sondern nach den individuellen Umständen der Versicherten.

Die Leistungen der Pflege­versicherung im Fall einer Pflege richten sich auch in der privaten Versicherung nach dem Pflegegrad. Ein höherer Pflegegrad bedeutet somit mehr Leistungen aus der Pflegekasse.

Leistungen der Pflege­versicherung nach Pflegegrad

Welche Pflege und weiteren Leistungen im Detail von der Pflege­versicherung übernommen werden, unterscheidet sich nicht zwischen den Pflegekassen. Sowohl die Leistungen der gesetzlichen Pflegekasse als auch jene für privat Versicherte sehen abhängig vom Pflegegrad wie folgt aus:

häusliche PflegePflegesachleistungstationäre Pflege
Pflegegrad 10 €0 €125 €
Pflegegrad 2316 €689 €770 €
Pflegegrad 3545 €1.298 €1.262 €
Pflegegrad 4728 €1.612 €1.775 €
Pflegegrad 5901 €1.995 €2.005 €

Im Pflegefall muss zuerst ein Pflegegradantrag bei der Pflege­versicherung gestellt werden. Daraufhin prüft bei der gesetzlichen der Medizinische Dienst und bei der privaten Pflege­versicherung die Medicproof GmbH, ob und ggf. in welcher Einstufung ein Pflegegrad vorliegt. Die Pflegegrade beschreiben, inwiefern die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen im Alltag beeinträchtigt ist:

  • Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung
  • Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung
  • Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung
  • Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung
  • Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen

Im höchsten Pflegegrad sind somit zusätzliche Leistungen der Pflege­versicherung notwendig, häufig in Form einer teilstationären oder vollstationären Pflege. Prinzipiell werden die Leistungen aber unabhängig davon gewährt, ob die Angehörigen die Pflege übernehmen oder ob es sich um eine ambulante Pflege zu Hause handelt.

Lediglich bei einer stationären Pflege in einem Pflegeheim ist ein gesonderter Antrag für die Zuteilung des Pflegegrads notwendig. Auch dafür ist der Medizinische Dienst beziehungsweise die Medicproof GmbH zuständig.

Brauchen Kinder eine private Pflegezusatz­versicherung?

Auf die genannten Leistungen haben auch Kinder einen Anspruch, sofern ihnen ein Pflegegrad zugeteilt wird. Ob es sich dabei um ein Neugeborenes, ein Kleinkind, einen Jugendlichen oder ein volljähriges Kind handelt, ist unerheblich. Allerdings ist die finanzielle Belastung durch pflegebedürftige Kinder für die betroffenen Familien oft hoch.

Nicht nur, dass die Eltern meist selbst die Pflege übernehmen und somit nur noch eingeschränkt berufstätig sein können. Auch reichen die Leistungen der privaten oder gesetzlichen Pflege­versicherung häufig nicht aus, um die tatsächlichen Kosten zu decken. Es entsteht eine sogenannte Pflegelücke und das Geld muss aus der eigenen Tasche genommen werden. Eltern, die nicht gerade über ein überdurchschnittlich hohes Einkommen verfügen, geraten dadurch schnell in finanzielle Schwierigkeiten.

Eine private Pflegezusatz­versicherung kann diese Lücke schließen. Dadurch können die pflegebedürftigen Kinder und ihre Angehörigen bessere Leistungen für eine Pflege in Anspruch nehmen, die über jene der Pflegekasse hinausgehen. Die Antwort lautet daher: Ja, jeder sollte eine private Pflegezusatz­versicherung abschließen, auch Eltern für ihre Kinder.

Zusammenfassung

  • In Deutschland muss jede Person eine Pflege­versicherung abschließen.
  • Kinder sind in der Regel beitragsfrei über ihre Eltern mitversichert, sowohl in der privaten als auch in der gesetzlichen Pflege­versicherung.
  • Die Leistungen, welche den Pflegebedürftigen zustehen, sind in der gesetzlichen und in der privaten Versicherung dieselben und richten sich nach dem Pflegegrad.
  • Eine private Pflegezusatz­versicherung leistet unabhängig vom Pflegegrad und kann eine sogenannte Pflegelücke schließen.

Was leistet eine Pflegezusatz­versicherung?

Da es sich um eine freiwillige und private Versicherung handelt, gibt es große Unterschiede bei den Pflegezusatz­versicherungen. Du hast verschiedene Arten und Anbieter zur Auswahl. Jeder muss somit selbst herausfinden, welche im individuellen Fall die beste Wahl ist. Unterschieden werden drei Varianten:

  1. Die Pflegekosten­versicherung übernimmt bis zu einer bestimmten Höhe die Pflegelücke und ist somit direkt an die Pflege­versicherung gekoppelt. Allerdings sind die Leistungen zweckgebunden und dürfen nicht frei verwendet werden.
  2. Die Pflegerenten­versicherung zahlt bei einer Pflegebedürftigkeit eine monatliche Rente aus, die zur freien Verfügung steht.
  3. Die Pflegetagegeld­versicherung zahlt einen fixen Betrag pro Tag der Pflegebedürftigkeit. Dieses Geld hast du ebenfalls zur freien Verfügung. Die Pflegetagegeld­versicherung kann außerdem durch den Pflege-Bahr staatlich gefördert werden.

Eine Pflegezusatz­versicherung leistet unabhängig vom Pflegegrad. In der Regel stehen dir alle vereinbarten Ansprüche zu, sobald eine Pflegebedürftigkeit festgestellt wird. Der Antrag kann durch die versicherte Person oder ihre Angehörigen gestellt werden.

Gibt es spezielle Pflegezusatz­versicherungen für Kinder?

Tatsächlich gibt es spezielle Tarife für Kinder, um diese für den Fall einer Pflegebedürftigkeit abzusichern. In der Regel kannst du aber auch jede normale Pflege­versicherung für dein Kind abschließen. Je jünger dieses ist, desto günstiger sind für gewöhnlich die Beiträge, die dann jedoch mit zunehmendem Lebensalter ansteigen.

Bei einem Kleinkind zahlen die Eltern oft nur etwas mehr als zehn Euro pro Monat für sehr leistungsstarke Versicherungspolicen. Vor allem die Pflegetagegeld­versicherung erfreut sich aufgrund der Förderung und der Flexibilität im Kindesalter großer Beliebtheit.

Zu welchem Zeitpunkt sollten Eltern eine Pflegezusatz­versicherung abschließen?

Am besten sorgst du für die Versicherung deiner Tochter oder deines Sohnes bereits vor der Geburt. Allerdings können Ungeborene selbst nicht versichert werden. Daher bieten viele Versicherern eine sogenannte Kindernach­versicherung an. Schließt also der Vater oder die Mutter vor der Geburt eine Pflegetagegeld- oder eine andere Pflegezusatz­versicherung ab, sollte diese Kindernach­versicherung enthalten sein. Sie garantiert, dass das Baby auch pflegeversichert werden kann, falls es bereits pflegebedürftig auf die Welt kommt.

Sinnvoll ist daher, sich schon während einer Schwangerschaft, spätestens drei Monate vor der Geburt, um eine entsprechende Pflege­versicherung zu kümmern. Gesunde Kinder können natürlich ebenfalls jederzeit (nach-)versichert werden – auch hier empfiehlt sich das Motto: je früher, desto besser.

Zusammenfassung

  • Da die gesetzlichen Leistungen der Pflegekasse oft nicht ausreichen, ist eine Zusatz­versicherung für jeden zu empfehlen.
  • Unterschieden wird zwischen Pflegekosten-, Pflegerenten- und Pflegetagegeld­versicherung. Letztere ist im jungen Alter besonders empfehlenswert.
  • Es gibt spezielle Tarife für Kinder, jedoch sind die Kinderbeiträge auch bei vielen normalen Versicherungsangeboten sehr gering. Wichtiger für deine Entscheidung ist daher das Preis-Leistungs-Verhältnis der jeweiligen Angebote.
  • Eine private Pflegezusatz­versicherung für eigene Kinder schließt du am besten so früh wie möglich ab.

Eine Pflegezusatz­versicherung abschließen

Wer sich im Fall einer späteren Pflegebedürftigkeit keine Sorgen um deren Finanzierung machen und auch nicht den eigenen Kindern zur Last fallen will, der sollte sich frühzeitig über eine private Pflegezusatz­versicherung Gedanken machen. Wie bei allen Vorsorge­versicherungen entscheiden der Moment des Abschlusses und der Gesundheitszustand des zu Versichernden über die Höhe des Tarifs. Je früher man beginnt, umso günstiger ist sie.

Online kannst du vergleichen, was Pflegezusatz­versicherungen leisten und wie viel sie kosten. Doch der Vergleich ersetzt keine Beratung. Der Tarif-Dschungel ist außerdem weitläufig und unübersichtlich. Schneller und sicherer kommst du voran, wenn du einen Experten heranziehst. Die Versicherungsexperten von CLARK helfen dir dabei, den Versicherer herauszusuchen, der am besten zu dir passt. Denn am Ende zählt bei deiner Absicherung die Leistung mehr als der Preis. So gehst du vor:

Nächste Schritte

  • Kontaktiere unsere CLARK-Experten. Das geht ganz einfach per Chat in der CLARK App oder indem du uns unten deine Kontaktdaten hinterlässt.
  • Die CLARK-Experten beraten dich völlig unverbindlich. Auf Wunsch erhältst du ein individuell auf deine Lebenssituation angepasstes Angebot.
  • Du wählst deinen Wunsch­versicherer. Gemeinsam mit den CLARK-Experten stellst du den Antrag und unterschreibst komplett digital. So einfach geht Versicherung heute.
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