Zahnzusatz­­versicherung – Zahnersatz

Wie du hohe Kosten für Zahnersatz vermeidest

Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen für Zahnersatz lediglich einen Zuschuss. Eine Zahnzusatz­versicherung ermöglicht dir dagegen auch hochwertigen Zahnersatz.
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Das Wichtigste in Kürze

Wenn Zähne nicht mehr zu retten sind und lästige Lücken im Gebiss geschlossen werden sollen, kann das teuer werden. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen für Zahnersatz lediglich einen festen Zuschuss. Wenn du einen hochwertigen Zahnersatz haben möchtest, der über diese Grundversorgung hinausgeht, endet der Versicherungsschutz und du trägst die Mehrkosten selbst. Bei mehreren Kronen oder Implantaten kann das enorm ins Geld gehen. Eine private Zahnzusatz­versicherung senkt deinen Eigenanteil und ermöglicht optisch ansprechenden Zahnersatz, ohne dass du dafür deine Ersparnisse auflösen musst.

  1. Die gesetzlichen Kassen zahlen lediglich einen geringen Festbetrag.
  2. Zahnersatz kann sehr teuer sein.
  3. Eine Zahnzusatz­versicherung reduziert deinen Eigenanteil erheblich.

Das kostet Zahnersatz

Das Angebot der modernen Zahnmedizin ist vielfältig. Die Kosten für Zahnersatz reichen entsprechend von einigen Hundert bis zu mehreren Tausend Euro. Die folgenden Beispiele verschaffen dir einen Überblick.

Die Infografik zeigt die durchschnittlichen Kosten für Zahnersatz. Ein Einzelimplantat kostet durchschnittlich etwa 2.600 Euro, eine Vollkeramikkrone 850 Euro, eine Brücke 1.900 Euro und ein Veneer 500 Euro.

Der Zuschuss der gesetzlichen Krankenkasse beziehungsweise die Kostenerstattung einer privaten Zahnzusatz­versicherung ist in den Gesamtkosten nicht berücksichtigt.

ZahnersatzleistungenGesamtkosten
einfache Metallkrone600 bis 1.000 Euro
Keramikkrone750 bis 1.200 Euro
Goldkrone900 bis 1.300 Euro
Keramikbrücke für drei Zähne1.500 bis 1.900 Euro
Goldbrücke für drei Zähne2.300 bis 2.700 Euro
Brücke für acht Zähne14.000 bis 17.000 Euro
Prothese500 bis 900 Euro
Implantat1.800 bis 3.400 Euro

Zusammenfassung

  • Die Kosten für Zahnersatz fallen sehr unterschiedlich aus.
  • Sie reichen von einigen Hundert bis zu vielen Tausend Euro.
  • Einfache Metallkronen sind vergleichsweise günstig, hochwertige Keramik- oder Goldkronen teurer.
  • Implantate kosten bis zu mittleren vierstelligen Summen.

Der Festzuschuss: dafür kommt die Krankenkasse auf

Die gesetzliche Kranken­versicherung (GKV) beteiligt sich an den Kosten der Behandlung. Die Höhe des Zuschusses hängt in erster Linie davon ab, welchen Zahnersatz du wählst. Der Maßstab für die Kostenübernahme ist stets die Standardtherapie.

Für diese sind 50 Prozent Festzuschuss eingeplant. Danach endet der Versicherungsschutz der GKV und etwaige Extras bezahlst du selbst, sodass sich der prozentuale Anteil der Kasse entsprechend verringert.

Festzuschuss bedeutet in diesem Fall also nicht, dass die gesetzliche Krankenkasse für alle Leistungen die gleiche Summe zahlt. Eine Brücke kostet mehr als eine Krone. Deshalb liegt der Zuschuss zur Standardtherapie insgesamt höher, obwohl die Kasse in beiden Fällen 50 Prozent der Kosten übernimmt.

Eine Grafik die durch Kuchengraphen verdeutlicht, wie wenig Geld die gesetzlichen Krankenkassen zu den häufigsten Zahnbehandlungen bezuschussen.

Die Regelversorgung

Was als Standardtherapie gilt, legt nicht die jeweilige Krankenkasse fest. Vielmehr gibt es kassenübergreifend eine Regelversorgung, deren Kriterien von einer unabhängigen Kommission bestimmt werden.

Die gesetzliche Kranken­versicherung übernimmt die Kosten einer einfachen und zweckdienlichen Zahnbehandlung. Zweckdienlich ist dabei, was aus medizinischer Sicht genügt.

Ein Beispiel: Fehlen dir bis zu drei Zähne, darf der Zahnarzt laut Regelversorgung eine Brücke einsetzen. Als Patient bekommst du diesen Zahnersatz zur Hälfte erstattet. Fehlen mehr Zähne, darf der Zahnarzt zwar eine Brücke empfehlen, die Therapie würde aber deinen Eigenanteil deutlich erhöhen.

Der Grund dafür ist, dass die Regelversorgung ab vier fehlenden Zähnen eine herausnehmbare Prothese vorsieht. Nur für dieses Angebot zahlt die gesetzliche Kranken­versicherung den Festzuschuss.

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Festzuschuss und Bonusheft

Grundsätzlich liegt der Festzuschuss für Zahnersatz bei 50 Prozent für die jeweilige Standardtherapie. Du kannst den Zuschuss aber erhöhen: Mindestens einmal im Jahr musst du dafür zum Zahnarzt gehen und die Termine in deinem Bonusheft bestätigen lassen.

Sind die Einträge fünf Jahre lang lückenlos vorhanden, erstattet die Krankenkasse 60 Prozent der Kosten der Regelversorgung. Warst du zehn Jahre lang gewissenhaft beim Zahnarzt, bewilligt die Kasse 65 Prozent.

Die Krankenkasse ist allerdings auch dann zur Kostenerstattung verpflichtet, wenn du das Bonusheft nur sporadisch oder gar nicht geführt hast. Das gilt sogar für Zahnersatz auf bereits eingesetzten Zahnimplantaten: Die Kasse muss den grundlegenden Festzuschuss bezahlen, bis der Zahnarzt die Behandlung abgeschlossen hat

Eine professionelle Zahnreinigung ist zwar ebenfalls ein bis zwei Mal im Jahr zu empfehlen, jedoch gehört sie weder zur Regelversorgung, noch beeinflusst sie den Zuschuss. Manche Kassen vermerken dir für die Zukunft jedoch Bonuspunkte, wenn du die Rechnung dafür regelmäßig vorlegst.

Zusammenfassung

  • Der Festzuschuss der GKV beträgt 50 Prozent der Regelversorgung.
  • Die Standardtherapie der Regelversorgung wird von einer unabhängigen Kommission festgelegt.
  • Behandlungen über die Regelversorgung hinaus musst du selbst zahlen.
  • Ein gut geführtes Bonusheft erhöht den Festzuschuss.

Alternativen zur Metallkrone: die Kosten

Der Zahnarzt stellt die Diagnose und empfiehlt dir anhand dieses Befunds mögliche Therapien. Er muss dir sagen, welche davon die Standardtherapie darstellt. Nur diese Zahnbehandlung bekommst du zur Hälfte von der gesetzlichen Kranken­versicherung erstattet.

Die Kriterien dafür legt nicht der Zahnarzt fest, sondern der von der Regierung eingesetzten Kommission. Der Zahnarzt kann also keinem Patienten aus Kulanz Leistungen für eine Zahnbehandlung verschaffen, die über die Regelversorgung hinausgehen. 

Angenommen, dein Zahnarzt empfiehlt dir eine Krone. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt laut Regelversorgung die Hälfte der Kosten einer einfachen Metallkrone. Wenn du aber kein Metall im Mund haben möchtest, kannst du dennoch eine Keramikkrone wählen, zahlst dafür aber selbst mehr hinzu.

Dies wird an folgendem Rechenbeispiel deutlich:

KostenverteilungKosten in €
Gesamtkosten einfache Krone600
Festzuschuss GKV300
dein Eigenanteil300
Gesamtkosten Keramikkrone1000
Festzuschuss GKV300
dein Eigenanteil700

Überblick durch den Kostenplan

Um keine böse Überraschung zu erleben, falls du keine Metallkrone oder herausnehmbare Prothese haben möchtest, frag den Zahnarzt nach dem Heil- und Kostenplan der Zahnbehandlung.

Darin wird detailliert aufgeführt, welche Behandlung dein Zahnarzt empfiehlt. Diesen reichst du bei deiner Kasse ein. Dort wird der Kostenplan geprüft und dann wird dir die Kostenerstattung mitgeteilt, sodass du den Überblick behältst, was die gesetzliche Versicherung übernimmt und welche Kosten konkret auf dich selbst zukommen.

Dabei kann es sich lohnen, Kostenvoranschläge von zwei unterschiedlichen Zahnarztpraxen einzuholen. Zahnärzte arbeiten meist mit externen Zahntechniklaboren zusammen, und deren Preise können sich hinsichtlich des Materials und der Arbeitszeit unterscheiden. So kann es sein, dass ein anderes Labor mehr oder weniger Kosten für hochwertigen Zahnersatz aufruft.

Zusammenfassung

  • Dein Zahnarzt nennt dir mögliche Therapien, unter anderem die Standardtherapie.
  • Die Krankenkasse zahlt 50 Prozent der Regelversorgung, dennoch kannst du statt Metall ein hochwertigeres Material für eine Krone wählen.
  • Die Summe des Festzuschusses der GKV ändert sich dadurch nicht, allerdings steigt dein Eigenanteil.
  • Ein Kostenplan hilft dir, den Überblick zu behalten.

Die Härtefallregelung bei geringem Einkommen

Kannst du die Kosten für den vom Zahnarzt empfohlenen Zahnersatz wie eine Krone oder ein Implantat nicht stemmen, bedeutet das nicht zwangsläufig, dass du mit fehlenden Zähnen leben musst. Möglicherweise kannst du dich als Härtefall einstufen lassen. Prüfe zunächst, ob eines der folgenden Kriterien auf dich zutrifft. 

Du beziehst:

  • BAföG
  • Sozialhilfe
  • Bürgergeld
  • Kriegsopferfürsorge
  • Grundsicherung im Alter

Falls du arbeitest und trotzdem nicht genug Geld hast, dann gelten bestimmte Einkommensgrenzen. Liegt das gesamte Haushaltseinkommen darunter, gilt die Zuzahlung zum Zahnersatz als unzumutbar.  

Die Grenzen liegen (im Monat brutto) im Jahr 2021 wie folgt:

  • Bist du alleinstehend, liegt die Grenze bei 1.316,00 Euro.
  • Hast du einen Angehörigen, liegt sie bei 1.809,50 Euro.
  • Für jeden weiteren Angehörigen (Kinder) kommen 329,00 Euro hinzu.

Unterschreitest du diese Grenzen, dann beantrage bei der Krankenkasse die Härtefallregelung. Das Formular dazu findest du bei den meisten Kassen online. Der Festzuschuss von 50 Prozent zur Standardtherapie wird dann verdoppelt. Das kommt einer Zuzahlungsbefreiung bei der Regelversorgung gleich.

Zusammenfassung

  • Für Menschen mit wenig Geld existiert eine Härtefallregelung.
  • Diese gilt bei staatlicher Unterstützung wie Bürgergeld, Sozialhilfe, BAföG oder Grundsicherung im Alter.
  • Als Geringverdiener profitierst du ebenfalls von der Härtefallregelung.
  • Die gesetzliche Kranken­versicherung verdoppelt dann den Festzuschuss bei der Standardtherapie.

Das bringt die Zusatz­versicherung bei Zahnersatz

Bei Erwachsenen ist der Zahnersatz die Kernleistung der Zahnzusatz­versicherung. Die Zusatz­versicherung lohnt sich natürlich dann besonders, wenn du künftig mit dem Verlust von Zähnen rechnest.

Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn du bereits in jungen Jahren häufig wegen Karies in Behandlung warst oder sich immer wieder Probleme mit dem Zahnfleisch ergeben. Die Zahnzusatz­versicherung übernimmt den Eigenanteil am Zahnersatz teilweise oder sogar vollständig. Das hängt ganz vom Tarif ab.

Zahnzusatz­versicherungen bieten darüber hinaus etliche weitere Leistungen. Dazu zählen die finanzielle Unterstützung bei Zahnfüllungen oder Inlays sowie die professionelle Zahnreinigung.

Falls du dir die Beitragskosten dafür sparen willst, kannst du bei manchen Anbietern so viele Leistungen abwählen, dass de facto eine Zahnzusatz­versicherung nur für Zahnersatz entsteht.

Du benötigst lediglich eine oder mehrere Füllungen und fragst dich, inwiefern dir ein Abschluss einer Zahnzusatz­versicherung dabei Kosten einspart? Informiere dich hier in unserem Beitrag dazu.

Wie viel kostet eine effektive Zahnzusatz­versicherung?

Kronen, Brücken, Prothesen und vor allem Implantate sind teuer. Die Zahnzusatz­versicherung übernimmt einen Teil oder den vollständigen Anteil, den du normalerweise selbst aufbringen müsstest.

Deine Zähne vollständig abzusichern, kostet allerdings entsprechend höhere Beiträge. Du musst selbst entscheiden, wie viel vom Eigenanteil du im Ernstfall tragen kannst. Den Rest versicherst du beispielsweise mit 80 statt 100 Prozent.

Der Eigenanteil und die gewünschte Kostenerstattung sind aber nicht die einzigen Kriterien, die über deine Beiträge entscheiden. Die monatlichen Kosten für deine Zahnersatz­versicherung richten sich darüber hinaus nach dem Zustand deines Gebisses bei Vertragsabschluss.

Außerdem spielen dein Alter und deine Gewohnheiten eine Rolle. Mit 47 Jahren zahlst du mehr als mit 32, und Raucher zahlen mehr als Nichtraucher.

Schließt du bereits in jungen Jahren eine Zahnzusatz­versicherung ab, beginnen die Tarife bei etwa 10 Euro im Monat. Im mittleren Alter zwischen 40 und 50 zahlst du je nach Leistungsumfang üblicherweise zwischen 20 und 30 Euro. Schließt du erst ab dem 60. Lebensjahr einen Vertrag ab, musst du meist schon 50 Euro oder mehr im Monat zahlen.

Welche Modelle der Kostenübernahme gibt es?

Das hängt tatsächlich immer vom Versicherer und dem gewählten Tarif ab. Durch die vielen möglichen Kombinationen lassen sich dabei nur verschiedene Modelle aufführen, die besonders häufig geboten werden:

  1. Die zusätzliche Versicherung verdoppelt die GKV-Vorleistung.
  2. Die Zusatz­versicherung erstattet einen vertraglich festgesetzten Prozentsatz der Gesamtkosten, unabhängig davon, ob die GKV einen Teil der Kosten übernimmt und wie hoch diese Vorleistung ausfällt.
  3. Die Versicherung erstattet einen vertraglich festgesetzten Prozentsatz der Gesamtkosten und bezieht die Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse ein. Im folgenden Beispiel hat der Versicherte einen Eigenanteil von 30 Prozent der Kosten für Zahnersatz vereinbart. 
  • Kosten Zahnersatz: 1.000 Euro
  • Eigenanteil: 300 Euro
  • Vorleistung GKV: 200 Euro 
  • Kostenerstattung Versicherung: 500 Euro

Zusammenfassung

  • Die Zusatz­versicherung erstattet deine Kosten für die Behandlung teilweise oder zur Gänze. Bei kompletter Kostenübernahme sind die Beiträge deutlich teurer.
  • Die meisten Tarife berücksichtigen auch Füllungen oder Inlays.
  • Dein Alter und deine Gesundheit beeinflussen die Beitragshöhe.
  • In der Zusatz­versicherung gibt es verschiedene Modelle der Kostenübernahme. Manche richten sich nach dem Festbetrag der GKV, andere bieten prozentuale Beteiligungen an den Gesamtkosten.

So findest du den besten Tarif

Der Markt an Zahnzusatz­versicherungen ist sehr vielfältig. Durch einen Tarifvergleich findest du heraus, welcher Versicherer dir im Hinblick auf Zahnersatz die besten Konditionen und Leistungen bietet.

Außerdem kannst du die Vertragsdetails bei privaten Versicherern immer mitbestimmen: Welche zusätzlichen Leistungen soll die Versicherung bieten, welche könntest du dir sparen?

Achte daneben vor allem auf den Zuschuss, der für Zahnersatz oder Inlays gewährt wird. Reicht es dir, wenn der Anbieter den Festzuschuss der Krankenkasse verdoppelt? Oder wünschst du eine komplette Kostenübernahme? 

Die vielen Tarife selbst zu vergleichen, kann allerdings recht mühsam sein. Du hast zwei Möglichkeiten

Option 1: Schränke die Auswahl ein, indem du online nach Tests suchst. Notiere jeweils den Testsieger oder die drei besten Zahnzusatz­versicherungen. Anschließend vergleichst du die Tarife, die in unterschiedlichen Tests gut abschneiden. Dabei kannst du dich beispielsweise auf die Konditionen für Zahnersatz konzentrieren.

Option 2: Nutze das Wissen von Experten. Versicherungsmakler kennen den Markt und beraten dich individuell zu bestimmten Tarifen. Das Angebot sollte zu deinem Gebiss und deinem Geldbeutel passen. Auch unsere Experten von CLARK beraten dich gerne.

Zusammenfassung

  • Der Markt für Zahnzusatz­versicherungen boomt und ist entsprechend unübersichtlich.
  • Vergleiche Tarife und Leistungen, vor allem die Zuschüsse für Zahnersatz und Inlays.
  • Orientiere dich an den Testsiegern und konzentriere dich auf die Zahnersatzkonditionen.
  • Nimm alternativ die Beratung von Experten in Anspruch, um den besten Tarif für dich zu finden.

Eine Zahnzusatz­versicherung abschließen

Eine Zahnzusatz­versicherung abzuschließen ist ein wichtiger Schritt zur bestmöglichen gesundheitlichen Absicherung. Doch die Auswahl an verschiedenen Tarifen und Leistungen ist riesig. Das Internet ist entsprechend voll mit verschiedenen Tarif-Vergleichen und Online-Tests. Diese können eine gewisse Orientierung geben.

Doch am Ende kommt es darauf an, dass eine Zahnzusatz­versicherung deine bisherige Abdeckung sinnvoll ergänzt und dir auch genau die Leistungen garantiert, auf die du besonders Wert legst. 

Die CLARK-Experten helfen dir, durch den Tarif-Dschungel zu navigieren und finden gemeinsam mit dir den Tarif, der am besten zu dir, deiner bisherigen Abdeckung und deinen individuellen Lebensumständen passt. So gehst du vor:

Nächste Schritte

  • Kontaktiere unsere CLARK-Experten. Das geht ganz einfach per Chat in der CLARK App oder indem du uns unten deine Kontaktdaten hinterlässt.
  • Die CLARK-Experten beraten dich völlig unverbindlich. Auf Wunsch erhältst du ein individuell auf deine Lebenssituation angepasstes Angebot.
  • Du wählst deinen Wunsch­versicherer. Gemeinsam mit den CLARK-Experten stellst du den Antrag und unterschreibst komplett digital. So einfach geht Versicherung heute.
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