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Riester Rente für Studenten & Studentinnen

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  • Riester ist eine private Alters­vorsorge mit staatlicher Förderung.
  • Der Anspruch auf Zulagen hängt von Beiträgen zur gesetzlichen Renten­versicherung ab.
  • Studierende können sich für vergleichsweise wenig Geld die volle Förderung sichern, falls sie neben dem Studium arbeiten gehen.

Was du grundsätzlich über Riester wissen solltest

Die Riester-Rente ist eine private Form der Vorsorge, die der Staat unter bestimmten Voraussetzungen fördert.

Die Alters­vorsorge per Riester steht allen Erwachsenen offen, die in Deutschland leben. Der Gesetzgeber hat sie eingeführt, weil die rein staatliche Rente künftig nicht mehr reicht. Die Idee der klassischen Riester-Rente ist, dass Menschen in der Ansparphase monatliche Beiträge an eine Versicherung zahlen, staatliche Zulagen erhalten und im Alter dann eine zusätzliche monatliche Rente beziehen. 

Auch als Student:in darfst du einen Vertrag schließen, um deine Alters­vorsorge zu stützen. Ein Riester-Vertrag geht aber nicht automatisch mit Förderung einher. Darin gründet wohl das verbreitete Missverständnis, dass Studierende nicht riestern dürften.

Riester-Förderung: Das sind die Voraussetzungen

Die Zulagen zur Riester-Rente sind an die gesetzliche Rente geknüpft. Das heißt: Unmittelbar förderberechtigt sind die Beitragszahlende der gesetzlichen Renten­versicherung. In erster Linie profitieren also Arbeitnehmende mit einer sozial­versicherungspflichtigen Tätigkeit.

Ebenfalls direkt förderfähig sind Beamtinnen und Beamte, viele Arbeitsuchende, pflichtversicherte Freiberufler:innen sowie manche Landwirte und Landwirtinnen. Und eventuell du. Das klären wir weiter unten.

So fördert der Staat die Riester-Rente

Wenn ein:e Sparer:in förderfähig ist und die Riester-Beiträge zahlt, bekommt sie oder er im Jahr darauf staatliche Zulagen zur privaten Altersvorsorge. Möglich sind:

  • die Grundzulage von 175 €
  • die Kinderzulage von 185 € für jedes Kind, das vor 2008 geboren worden ist und für das noch Kindergeld fließt
  • die Kinderzulage von 300 € für jedes Kind, das ab 2008 zur Welt gekommen ist.

Einsteigerbonus mitnehmen

Der Staat zahlt einmalig 200 €, wenn du den Riester-Vertrag vor deinem 25. Geburtstag abschließt und unmittelbar zulagenberechtigt bist. Dieser Einsteigerbonus ist daher für dich als Studierende:r interessant.

Steuerliche Aspekte bei eigenem Einkommen

Arbeitnehmer:innen, die Steuern zahlen, profitieren über die Zulagen hinaus von steuerlichen Vorteilen. Falls du zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet bist, könntest auch du das Geld für den Riester-Vertrag als Sonderausgabe deklarieren.

Für die meisten Studierenden dürfte sich das allerdings kaum auswirken. Der Grund: Von dem geringen Einkommen, das sich neben einem Studium erzielen lässt, behält der Staat zwar eventuell erst einmal Lohnsteuer ein. Dieses Geld bekommen Student:innen über die Steuererklärung aber meistens ohnehin zurück.

Zusammenfassung

  • Die Alters­vorsorge per Riester ergänzt die gesetzliche Renten­versicherung.
  • Der zentrale Vorteil für Studierende besteht in Zulagen, sofern sie Beiträge zur gewöhnlichen Rente abführen.
  • Junge Erwachsene unter 25 können sich einen Bonus sichern.

Weshalb vorsorgen fast nebenbei funktioniert

Dank des Dauerzulagenantrags musst du dich nicht ständig um die Zulagenberechtigung kümmern. Gib beim Abschluss des Vertrages einfach an, dass der Versicherer sich um die Zulagen kümmern soll. So profitierst du jedes Jahr automatisch von den staatlichen Zulagen.  Das Thema Alters­vorsorge per Riester macht also deutlich weniger Scherereien als beispielsweise ein Antrag auf BAföG.

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Studentenjobs oft ­versicherungspflichtig

Viele Studierende werden automatisch ­versicherungspflichtig, wenn sie neben den Vorlesungen oder in den Ferien arbeiten gehen. Zwar werden keine Beiträge zur gesetzlichen Kranken­versicherung, zur Arbeitslosen­versicherung und zur Pflege­versicherung fällig. Wohl aber musst du unter Umständen in die gesetzliche Rente einzahlen, wenn du als Werkstudent:in arbeitest, einen Minijob ausübst oder anderweitig jobben gehst.

Möglicherweise ahnst du nicht einmal, dass du für deine Arbeit neben dem Studium Beiträge zur Renten­versicherung abführst, denn das Finanzielle erledigt der Arbeitgeber im Hintergrund. Er zieht den bescheidenen Anteil, den du selbst tragen musst, von deinem Verdienst ab. Dieses Geld leitet er zusammen mit dem Teil der Beiträge, die er für dich leisten muss, an die Rentenkasse weiter.

Beiträge zur Rente werden immer fällig, wenn dich ein oder mehrere Arbeitgeber mehr als 3 Monate beziehungsweise 70 Tage im Jahr beschäftigen. Dabei spielt keine Rolle, ob du die Zeit am Stück oder übers Jahr verteilt leistest.

Auf die Riester-Rente bezogen: Du musst nicht irgendwo fest angestellt sein, um einen Anspruch auf die Riester-Förderung zu erwerben.

Beitragspflicht: Besser nicht befreien lassen

Theoretisch könntest du dich von der Beitragspflicht befreien lassen. Dann würdest du ein paar Cent mehr aufs Konto bekommen. Ein schriftlicher Antrag beim Arbeitgeber reicht.

Davon raten wir dir aber aus 2 Gründen ab:

Erstens addiert die Renten­versicherung die Zeit, in der du Beiträge zahlst. Diese Beitragszeit – von Tag 1 bis zur Rente – spielt eine Rolle, falls du jemals Reha machen musst oder wegen einer Erkrankung dauerhaft erwerbsunfähig wirst.

Zweitens legt deine Beitragspflicht die Basis für die Riester-Förderung. Allein der Berufseinsteigerbonus von 200 € wiegt die kleine Summe mehr als auf, die du bei einer Befreiung zusätzlich verdienen würdest. 

Mittelbar förderfähig – nur für wenige Student:innen relevant

Der Vollständigkeit halber erläutern wir an dieser Stelle kurz, warum wir ab und zu die Formulierung „unmittelbar förderfähig“ verwenden: Riester-Sparer:innen können einen direkten, also unmittelbaren Anspruch auf Zulagen erwerben, wenn sie Beiträge zur gesetzlichen Rente entrichten.

Daneben gewährt der Staat manchmal eine indirekte, also mittelbare Förderung. Dazu muss jemand, der nicht unmittelbar berechtigt ist, mit einer Person verheiratet sein, die selbst Riester-forderfähig ist und in einen eigenen Riester-Vertrag einzahlt.

Laut Statistischem Bundesamt leben nur 6 von 100 Studierenden in einer Ehe oder eingetragenen Partnerschaft. Falls du dazugehörst, lies gerne unseren Ratgeber zur mittelbaren Förderung.

Zusammenfassung

  • Viele Studentenjobs sind renten­versicherungspflichtig.
  • Diese Beiträge legen die Basis für die Förderung eines Riester-Vertrags.
  • Wie lange das Arbeitsverhältnis dauert, spielt keine Rolle.

Was dich die geförderte Alters­vorsorge kostet

Arbeitnehmer:innen zahlen normalerweise mindestens 4 % ihres Einkommens in die Riester-Rente. Du bist aber kein:e Arbeitnehmer:in, welche:r ein regelmäßiges und vor allem sozial­versicherungspflichtiges Einkommen erzielt. Studierende zahlen weniger – viel weniger.

Mit monatlich 5 € lebenslange Rente sichern

Mit einem eigenen Riester-Vertrag gehörst du als Student:in zu einer Gruppe von Sparer:innen, die lediglich den sogenannten Sockelbetrag einzahlen muss. Er liegt bei 60 € im Jahr, also monatlich 5 €. Für diese kleinen Beträge sicherst du dir die vollen Zulagen des Staates zu deiner Riester-Renten­versicherung.

Das heißt: Wenn du 2024 die 60 € an den Riester-Anbieter überweist, bekommst du 2025 die 175 € Grundzulage gutgeschrieben.

Erst sobald du als Arbeitnehmer:in genug verdienst, musst du den Mindestbeitrag von 4 % des Einkommens (brutto) berappen. Das ist verschmerzbar, zumal du dann auch von den steuerlichen Vorteilen profitierst. Wenn du bei Riester am Ball bleibst, springt am Ende eine zusätzliche Rente heraus.

Die fällt zwar nicht üppig aus, gilt aber als sicher. Außerdem ist Riester eine lebenslange Rente. Das heißt, du bekommst sie nach Rentenbeginn monatlich ausgezahlt, egal wie lange du lebst.

Warum du Riester-Tarife vergleichen solltest

Versicherungen müssen bestimmte Vorgaben des Gesetzgebers einhalten, um Riester-Verträge anbieten zu dürfen. Das bedeutet aber nicht, dass alle Verträge einander gleichen. Insbesondere bei den Kosten für den Abschluss und den Vertrieb gibt es Unterschiede. Du kannst sie den Produktinformationsblättern entnehmen, die alle Riester-Anbieter veröffentlichen müssen.

Riester gibt’s in etlichen Varianten

Außerdem gibt es mehrere Riester-Produkte. Neben der klassischen Riester-Renten­versicherung bieten die Versicherer eine Art Bausparvertrag, den sogenannten Wohn-Riester, sowie fondsgebundene Renten­versicherungen und Riester-Fondssparpläne beziehungsweise Riester-Banksparpläne.

Die klassische Riester-Rente, die im Alter monatlich ausgezahlt wird, gilt als sicher. Sie ist aber nicht besonders renditestark. Ein Fondssparplan garantiert dir die Auszahlung deines Beitrags und der staatlichen Zulagen sowie die Chance auf hohe Überschüsse durch die Anlage in Aktien und Anleihen. Ähnliches gilt für den Riester-Banksparplan, aber den bieten nur noch wenige Banken an.

Die private Alters­vorsorge ist eine langfristige Anlage. Insbesondere für Studierende kann es sich durchaus lohnen, ein etwas höheres Risiko einzugehen und einen Riester-Fondssparplan zu zeichnen, denn bis zur Rente hast du noch so viele Jahre Zeit, dass du Kurseinbrüche einfach aussitzen kannst. Dies ist ein weiterer Grund, weshalb junge Menschen die Alters­vorsorge so früh wie möglich angehen sollten.

Aber auch die klassische Riester-Rente ist wegen der staatlichen Förderung keineswegs unnütz, auch wenn manche Medien das immer wieder behaupten. Es kommt sehr darauf an, wie du deine Vorsorge gestaltest und ob du beispielsweise Kinder haben möchtest. Denn durch Kinder steigen die Riester-Zulagen erheblich.

CLARK hilft dir gerne, den richtigen Anbieter und das richtige Riester-Produkt zu finden.

Zusammenfassung

  • Die Alters­vorsorge per Riester-Vertrag bekommen Student:innen schon ab einem Sockelbetrag von 60 € im Jahr.
  • Neben einer gewöhnlichen Renten­versicherung bietet sich unter anderem der Wohn-Riester an.
  • Insbesondere für Student:innen lohnt sich ein Riestervertrag auf Grund der hohen Zulagen im Verhältnis zum Beitrag.

Nächste Schritte

  • Kontaktiere unsere CLARK Expert:innen. Das geht ganz einfach per Chat in der CLARK App oder indem du uns deine Kontaktdaten hinterlässt.
  • Die CLARK Expert:innen beraten dich völlig unverbindlich. Auf Wunsch erhältst du ein individuell auf deine Lebenssituation angepasstes Angebot.
  • Du wählst deinen Wunsch­versicherer. Gemeinsam mit den CLARK Expert:innen stellst du den Antrag und unterschreibst komplett digital. So einfach geht Versicherung heute.

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