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Riester-Rente worauf achten

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  • Abschlusskosten und Verwaltungsgebühren können variieren, ein Vergleich der Konditionen vor Abschluss einer Riester-Rente kann sich lohnen.
  • Nicht jede:r ist förderberechtigt. Von der Riester-Rente profitierst du nur, wenn du sozial-­­versicherungspflichtig beschäftigt oder verbeamtet bist oder Beiträge in die Künstlersozialkasse zahlst.
  • Die volle Förderung erhältst du, wenn du den – gehaltsabhängigen – Mindesteigenbeitrag erbringst.

Kosten im Blick behalten

Private Renten­versicherungen gibt es nicht zum Null-Tarif. In der Regel musst du mindestens mit Verwaltungskosten rechnen. Die Riester-Rente macht da keine Ausnahme. Allerdings hat Riester im Vergleich zu Angeboten, die nicht staatlich gefördert werden, einen Vorteil: Beim Riester-Vertrag herrscht Transparenz. Laut Gesetz müssen die Versicherer alle Kosten nachvollziehbar darlegen.

Riester-Verträge gehen, wie alle Versicherungsverträge, in der Regel mit einer Abschlussgebühr beziehungsweise mit Vertriebskosten einher. Dieser Posten unterscheidet sich von Anbieter zu Anbieter erheblich. Die Kosten für den Abschluss muss der Versicherer auf die ersten 5 Jahre der Laufzeit verteilen. Du zahlst sie also nicht auf einen Schlag, aber gerade dadurch sind sie tückisch. Denn die Gebühren gehen von deinen Riester-Beiträgen ab und schmälern dadurch deine später zu erwartende Riester-Auszahlung.

Da die Förderung gleichzeitig auf 2.100 € im Jahr gedeckelt ist, kannst du höhere Abschlusskosten auch nicht durch einen höheren Beitrag ausgleichen. Achte also bei Abschluss eines Riester-Vertrags auf die Abschlussgebühren.

Kosten können bei Riester auch entstehen, falls du den Vertragspartner wechselst. Wechselkosten im zweistelligen, mitunter auch im niedrigen dreistelligen Bereich wirken erst einmal ärgerlich. Sie amortisieren sich aber, wenn du beim neuen Anbieter insgesamt bessere Konditionen bekommst.

Mit diesen Kosten musst du rechnen:

  • Kosten für Vertrieb, Provision und Abschluss veranschlagen rund 3 bis 6 % deiner eigenen Beiträge zu Riester
  • Verwaltungskosten kommen auf rund 1,5 und 3 % deiner eigenen Beiträge zur Riester-Rente

Alters­vorsorge umfassend betrachten

Achte auf ein gutes Verhältnis zwischen Kosten und Rendite. Einen ersten Überblick verschaffen dir die Produktinformationsblätter, die alle Anbieter herausgeben müssen. Zusätzlich empfiehlt sich vor dem Abschluss eines Riester-Vertrags eine ausführliche persönliche Beratung, du kannst dich dafür auch immer an unsere CLARK Expert:innen wenden. Frage bei der Gelegenheit am besten auch nach weiteren Formen der Altersvorsorge. Staatliche Zulagen können sinnvoll sein. Möglicherweise erzielst du mit den Alternativen zur Riester-Förderung aber eine höhere Rendite für deine Rente.

Doppelte Kosten zurückholen

Einige schwarze Schafe der Versicherungsbranche haben in der Vergangenheit doppelte Abschluss- und Vertriebskosten berechnet. Sie fühlten sich dazu beispielsweise berechtigt, wenn Kunden Eltern wurden. Die Zulage für das Kind interpretierten sie als Änderung des Riester-Vertrages. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat dieses Geschäftsgebaren beendet. Doppelte Provisionen und dergleichen müssen an die Sparer:innen zurücküberwiesen werden. Allerdings fließt das Geld nicht automatisch. Betroffene müssen ihren Versicherer schriftlich auffordern. 

Zusammenfassung

  • Riester-Verträge können sich in Abschluss- und Verwaltungsgebühren erheblich unterscheiden. Vergleiche also mehrere Angebote, bevor du einen Riestervertrag abschließt.
  • Ziehe gegebenenfalls auch andere Formen der Alters­vorsorge in Erwägung. Riester-Verträge sind wegen der staatlichen Förderungen zwar sehr attraktiv, für deine Bedürfnisse kann aber eine andere Form der Alters­vorsorge noch viel spannender sein.

Voraussetzung: Rentenbeitrag

Die Riester-Rente ergänzt die gesetzliche Renten­versicherung. Anspruch auf staatliche Förderung haben Menschen, die regelmäßig Beiträge an die Deutsche Renten­versicherung abführen, sowie Beamte und Beamtinnen. Die weitaus meisten Riester-Sparer:innen sind demnach Arbeitnehmer:innen mit einem sozial­versicherungspflichtigen Einkommen.

Auch Freiberufler:innen beziehungsweise Selbstständige haben die Möglichkeit, auf eine Riester-Rente zu sparen. Dies setzt allerdings die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse voraus. Kreative wie etwa Publizist:innen oder Musiker:innen führen über diese Institution Rentenbeiträge ab – ganz ähnlich wie Angestellte über ihren Arbeitgeber. Alle anderen Selbstständigen sind nicht förderfähig. Falls du in deiner Vorsorge dennoch staatlich gefördert werden möchtest, kommt die Rürup-Rente infrage.

Förderberechtigt sind außerdem Ehepartner:innen oder eingetragene Lebenspartner:innen von Riester-Sparenden. Sie dürfen auch dann einen Vertrag schließen, falls sie keine Beiträge zur gesetzlichen Renten­versicherung abführen. Mit nur 60 € Jahresbeitrag sichern sie sich die staatlichen Zulagen zur privaten Altersvorsorge.

Zusammenfassung

  • Förderfähig sind vor allem sozial­versicherungspflichtig Beschäftigte sowie Beamt:innen und Freiberufler:innen, die in die Künstlersozialkasse einzahlen.
  • Andere Selbstständige sind nicht förderfähig im Sinne der Riester-Rente.
  • Ehepartner:innen, die selbst nicht förderfähig sind, können über eine:n förderfähige:n Ehepartner:in riesterberechtigt werden.

Beitrag entrichten und Zulagen erhalten

Ganz einfach: Beitrag selbst ausrechnen

Die Riester-Beiträge müssen deinem Einkommen entsprechen. Den Mindesteigenbeitrag berechnest du wie folgt: Bruttojahreseinkommen x 0,04 – Zulagen (maximal jedoch 2.100 € pro Jahr)

Was sind Zulagen?

Inhaber:innen einer Riester-Versicherung sollen mindestens 4 % ihres Bruttoeinkommens investieren. Die Zulagen, die dir voraussichtlich zustehen, sind schon eingerechnet. Die Grundzulage von 175 € ziehst du also auf jeden Fall von den 4 % deines Einkommens ab. Darüber hinaus spendiert der Staat für jedes Kind, für das noch Kindergeld fließt, eine Kinderzulage. Falls dein Nachwuchs vor 2008 geboren wurde, beträgt die Zulage pro Kind 185 €. Ab Geburtsjahr 2008 sind es 300 € pro Kind.

Zusammenfassung

  • Für die volle Förderung musst du jährlich mindestens 4 % deines letzten Bruttojahresgehalts in die Riester-Rente einzahlen, maximal 2.100 €.
  • Achte darauf, deine Beiträge zur Riester-Rente anzupassen, wenn sich dein Gehalt verändert.

Anspruch von Geringverdienenden

Achtung veraltet! Auf manchen Webseiten liest du, Riestern sei nichts für Geringverdienende. Denn die Rente von Sparenden mit geringem Einkommen werde auf die Grundsicherung angerechnet. Das stimmt nicht mehr. Seit 2018 bleiben 100 € der monatlichen Riester-Rente anrechnungsfrei. Für weitere 30 % der Auszahlung gilt ein Höchstbetrag. De facto ist die Anrechnung damit abgeschafft worden. Auch Geringverdiener:innen haben die Möglichkeit, bei Rentenbeginn von ihrem Riester-Produkt zu profitieren.

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Umzug ins Ausland

Der Status einer Versicherung kann sich ändern, wenn du ins Ausland gehst. Das gilt auch für deinen Riester-Tarif. Folgende Faktoren beeinflussen den Vertrag: 

  • dauerhafte Übersiedlung oder vorübergehender Aufenthalt
  • Umzug innerhalb oder außerhalb der EU
  • Bezugsquelle des Einkommens (Deutschland oder Ausland)

Fall 1: Du wanderst aus

Eine Riester-Förderung ist nur möglich, solange du die gesetzlichen Pflichtbeiträge an die Renten­versicherung abführst. Eine vollständige Übersiedlung ins Ausland beendet diese Pflicht. Dein Riester-Anbieter muss den Vertrag ruhen lassen.   

Wanderst du in ein Land der Europäischen Union aus, darfst du immerhin die bisherige Förderung behalten. Das gilt auch für Liechtenstein, Island und Norwegen.

Verlässt du die EU, musst du die Förderung zurückzahlen. Außerdem bist du nach § 13 Altersvorsorge-Durchführungsverordnung verpflichtet, deinem Versicherer den Umzug zu melden.

Fall 2: Du siedelst vorübergehend über

Kündigst du deinen Job in Deutschland und gehst für eine Weile ins Ausland, ruht dein Vertrag. Kehrst du zurück, fließen die Zulagen wieder. Voraussetzung ist, dass du in Deutschland erneut eine renten­versicherungspflichtige Arbeit aufnimmst. 

Anders verhält es sich, wenn du im Ausland weiterhin Gehalt aus Deutschland beziehst. Schickt dich beispielsweise dein Arbeitgeber für eine gewisse Zeit in eine ausländische Niederlassung, bleibst du Riester-Sparer:in. Dabei spielt es keine Rolle, ob du im EU-Land Portugal arbeitest oder etwa in Mexico.

Zusammenfassung

  • Geringverdienende profitieren seit 2018 von der Riester-Rente. Im Alter haben sie immer mehr als die Grundsicherung.
  • Gehst du ins Ausland kannst du, je nach Konstellation, unter Umständen deine Förderfähigkeit für eine Riester-Versicherung verlieren.

Nächste Schritte

  • Kontaktiere unsere CLARK Expert:innen. Das geht ganz einfach per Chat in der CLARK App oder indem du uns unten deine Kontaktdaten hinterlässt.
  • Die CLARK Expert:innen beraten dich völlig unverbindlich. Auf Wunsch erhältst du ein individuell auf deine Lebenssituation angepasstes Angebot.
  • Du wählst deinen Wunsch­versicherer. Gemeinsam mit den CLARK Expert:innen stellst du den Antrag und unterschreibst komplett digital. So einfach geht Versicherung heute.

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