
Eine private Krankenversicherung ist steuerlich absetzbar. Für wen sich das lohnt und wo man die Zusatzversicherung in der Steuererklärung eintragen muss.
Da die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen laut Sozialgesetzbuch V § 12 „das Maß des Notwendigen nicht überschreiten“ dürfen, möchten viele gesetzlich Versicherte zusätzliche Leistungen versichern. So lassen sich weitere Kosten im Bedarfsfall umgehen. Die dafür nötigen Versicherungen kosten natürlich Geld, da stellt sich schnell die Frage nach der steuerlichen Absetzbarkeit der zusätzlichen Absicherung. Grundsätzlich sind viele Versicherungen als Sonderausgaben abzugsfähig, aber eben nicht alle.
Für die Steuererklärung sind Versicherungen relevant, die der Alters- und Gesundheitsvorsorge dienen oder im Fall der Fälle ein Einkommen sichern. Absetzbar sind also beispielsweise:
Altersvorsorgeaufwendungen (gesetzliche und private Rentenversicherung)
Arbeitslosenversicherung
Sachversicherungen wie etwa eine private Hausratversicherung oder eine Rechtsschutzversicherung kannst du normalerweise nicht absetzen. Wie immer im deutschen Steuerrecht gelten Ausnahmen und Sonderregelungen. Die Haftpflicht für dein Auto gilt zum Beispiel als Vorsorge, obwohl es sich um eine Sachversicherung handelt. Die Kaskoversicherung definiert der Gesetzgeber hingegen als Zusatzschutz und als nicht absetzbar – es sei denn, sie wird von Selbstständigen beruflich genutzt.
Eine Krankenzusatzversicherung kannst du absetzen, wenn sie der Vorsorge dient. Darunter zählt zum Beispiel die Zahnzusatzversicherung, nicht aber eine Leistung wie die Chefarztbehandlung. In der Einkommenssteuererklärung gibst du an, wie viel Versicherungsbeitrag du im Vorjahr beispielsweise für eine oder mehrere der folgenden Policen gezahlt hast:
Tatsächlich bringt es aber nur bedingt Vorteile, die Versicherungsbeiträge von Krankenzusatzversicherungen in die Steuererklärung eintragen. Der Grund dafür sind die niedrigen Absetzungsgrenzen.
Das Finanzamt definiert manche Versicherungen als Werbungskosten bzw. Betriebskosten und andere als Vorsorgeaufwendungen. Zu Letzteren gehören vor allem Policen, die der Gesundheitsvorsorge dienen. Du findest das entsprechende Formular online als Anlage Vorsorgeaufwand.
Die Beiträge, die du im Vorjahr für deine privaten Krankenzusatzversicherungen geleistet hast, müssen in der Anlage Versorgungsaufwand in Zeile 27 (in früheren Formularen Zeile 28) unter Über die Basisabsicherung hinausgehende Beiträge zu Krankenversicherungen (z. B. für Wahlleistungen, Zusatzversicherungen) abzüglich erstatteter Beiträge angegeben werden. Die Höhe der Beiträge entnimmst du der Bestätigung, die du im ersten Quartal vom Versicherer bekommst.
Bei manchen Tarifen gibt es unter bestimmten Umständen Teile der gezahlten Beiträge zurück. Solltest du eine Beitragsrückerstattung erhalten, so darfst du in der Steuererklärung nur den am Ende tatsächlich gezahlten Beitrag geltend machen.
Erledigst du deine Steuererklärung in ELSTER, so findest du das entsprechende Feld unter Wahlleistungen und Zusatzversicherungen.
Die meisten Versicherungen, die du absetzen kannst, gehören in die Anlage Vorsorgeaufwand. Beruflich bedingte Policen gelten bei Angestellten aber in der Regel als Werbungskosten und stehen in Anlage N. Dazu gehören beispielsweise eine Berufshaftpflichtversicherung und eine Unfallversicherung, die für dein berufliches Umfeld gilt. Sollte deine Police sowohl private als auch beruflich bedingte Unfälle absichern, darfst du die Kosten auf die Anlage Vorsorgeaufwand und Anlage N verteilen. Über diese beiden Formulare hinaus müssen Angestellte die Anlage AV ausfüllen. Hier weisen sie die Altersvorsorge nach. Selbstständige geben die Kosten für berufsbedingte Versicherungen bei den Betriebskosten in der Anlage EÜR an.
Den größten Raum in der Anlage Vorsorgeaufwand nehmen die gesetzlichen Versicherungen ein, also unter anderem die Kranken- und die Arbeitslosenversicherung. Außerdem kannst du hier deine Berufsunfähigkeitsversicherung oder Unfallversicherung angeben. Und genau hier liegt das Problem: Die Beiträge zu diesen wichtigen Versicherungen übersteigen bei vielen Steuerzahlern bereits die Absetzungsgrenze.
Der Gesetzgeber hat jährliche Höchstgrenzen definiert, bis zu der ein Steuerzahler bestimmte Kosten absetzen darf. Das gilt auch für die Vorsorgeaufwendungen, zu denen deine private Krankenzusatzversicherung gehört. Ist die Höchstgrenze noch nicht durch die Beiträge für die gesetzliche bzw. private Krankenkasse erreicht, so können die Zusatztarife als Sonderausgaben eingebracht werden.
Die Absetzungsgrenze für unverheiratete Angestellte liegt bei 1.900 Euro. Das ist sehr wenig: Schon bei einem Jahresgehalt von etwa 20.000 Euro übersteigen allein die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung diese Grenze. Besser haben es Verheiratete und Verpartnerte mit einer GKV-Familienversicherung (siehe unten).
Selbstständige dürfen einen größeren Vorsorgeaufwand von der Steuer absetzen. Die Absetzungsgrenze liegt bei 2.800 Euro. In der Praxis bringt diese höhere Grenze aber kaum Vorteile: Selbstständige schultern die Beiträge zur Krankenversicherung allein und schießen deshalb schnell über den Höchstbetrag hinaus.
Eine private Krankenzusatzversicherung in die Steuererklärung eintragen – das lohnt sich vor allem in der Ehe und in eingetragenen Lebenspartnerschaften. Eine Steuererstattung könnte es geben, wenn einer der Partner beim anderen mitversichert ist (Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung). Außerdem muss das Paar sich eine gemeinsame Steuernummer zuweisen lassen. Nur dann addiert das Finanzamt die Vorsorgeaufwendungen. Die Absetzungsgrenzen bei Ehepaaren und in eingetragenen Partnerschaften werden ebenfalls zusammengerechnet und sehen dann so aus:
Arbeitnehmer + Arbeitnehmer: 3.800 Euro
Arbeitnehmer + Hausfrau/Hausmann: 3.800 Euro
Arbeitnehmer + Freiberufler: 4.700 Euro
Beamter oder Rentner + Freiberufler: 4.700 Euro
Freiberufler + Freiberufler: 5.600 Euro
Eine Krankentagegeldversicherung hilft dir im Falle einer längeren Erkrankung, indem sie einen bestimmten, von deinen Beiträgen abhängigen Betrag auszahlt. Diese Leistungen sind steuerfrei. Das gilt auch für die Leistungen einer Krankenhaustagegeldversicherung. Beides muss daher nicht bei der Steuererklärung angegeben werden.
Hast du keine Zusatzversicherung oder musst du trotz einer Zusatzversicherung Zuzahlungen leisten, so gibt es dafür eine zumutbare Eigenbelastung. Wird diese überschritten, so können die anfallenden Kosten als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden. Die Höhe der zumutbaren Belastung hängt von deinem Einkommen ab.
Eine Krankenzusatzversicherung abzuschließen ist ein wichtiger Schritt zur bestmöglichen gesundheitlichen Absicherung. Doch die Auswahl an verschiedenen Tarifen und Leistungen ist riesig. Das Internet ist entsprechend voll mit verschiedenen Tarif-Vergleichen und Online-Tests. Diese können eine gewisse Orientierung geben. Doch am Ende kommt es darauf an, dass eine Krankenzusatzversicherung deine bisherige Abdeckung sinnvoll ergänzt und dir auch genau die Leistungen garantiert, auf die du besonders Wert legst. Die CLARK-Experten helfen dir, durch den Tarif-Dschungel zu navigieren und finden gemeinsam mit dir den Tarif, der am besten zu dir, deiner bisherigen Abdeckung und deinen individuellen Lebensumständen passt. So gehst du vor:
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