Krankenzusatz­­versicherung steuerlich absetzen

Unter welchen Bedingungen die Krankenzusatz­versicherung von der Steuer abgesetzt werden kann

Eine private Kranken­versicherung ist steuerlich absetzbar. Für wen sich das lohnt und wo man die Zusatz­versicherung in der Steuererklärung eintragen muss.
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Das Wichtigste in Kürze

Vielen gesetzlich Versicherten reichen die Leistungen ihrer Krankenkasse nicht aus. Sie schließen daher private Krankenzusatz­versicherungen ab, um auch weitergehende Leistungen nicht aus eigener Tasche zahlen zu müssen. Die Zusatz­versicherungen lassen sich unter Umständen als Vorsorgeaufwand in die Steuererklärung eintragen. Ob sich das lohnt, hängt vor allem von den Lebensumständen ab. Die Absetzungsgrenze für unverheiratete Angestellte ist sehr niedrig. Besser haben es Ehepaare.

  1. Private Zusatz­versicherungen, die der Vorsorge dienen, sind von der Steuer absetzbar.
  2. Für Vorsorgeaufwendungen gelten Höchstbeträge von 1.900 Euro für Angestellte und 2.800 Euro für Selbstständige.
  3. Für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner gilt bei gemeinsamer Veranlagung die Summer ihrer Höchstgrenzen.

Welche Versicherungen kann ich von der Steuer absetzen?

Da die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen laut Sozialgesetzbuch V § 12 „das Maß des Notwendigen nicht überschreiten“ dürfen, möchten viele gesetzlich Versicherte zusätzliche Leistungen versichern. So lassen sich weitere Kosten im Bedarfsfall umgehen.

Die dafür nötigen Versicherungen kosten natürlich Geld, da stellt sich schnell die Frage nach der steuerlichen Absetzbarkeit der zusätzlichen Absicherung. Grundsätzlich sind viele Versicherungen als Sonderausgaben abzugsfähig, aber eben nicht alle.

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Aufwendungen für Alters­vorsorge und Gesundheitsvorsorge

Für die Steuererklärung sind Versicherungen relevant, die der Alters- und Gesundheits­vorsorge dienen oder im Fall der Fälle ein Einkommen sichern. Absetzbar sind also beispielsweise:

Sach­versicherungen wie etwa eine private Hausrat­versicherung oder eine Rechtsschutz­versicherung kannst du normalerweise nicht absetzen. Wie immer im deutschen Steuerrecht gelten Ausnahmen und Sonderregelungen.

Die Haftpflicht für dein Auto gilt zum Beispiel als Vorsorge, obwohl es sich um eine Sach­versicherung handelt. Die Kasko­versicherung definiert der Gesetzgeber hingegen als Zusatzschutz und als nicht absetzbar – es sei denn, sie wird von Selbstständigen beruflich genutzt. 

Welche Krankenzusatz­versicherung kann ich in der Einkommenssteuererklärung angeben?

Eine Krankenzusatz­versicherung kannst du absetzen, wenn sie der Vorsorge dient. Darunter zählt zum Beispiel die Zahnzusatz­versicherung, nicht aber eine Leistung wie die Chefarztbehandlung. In der Einkommenssteuererklärung gibst du an, wie viel Versicherungsbeitrag du im Vorjahr beispielsweise für eine oder mehrere der folgenden Policen gezahlt hast: 

Tatsächlich bringt es aber nur bedingt Vorteile, die Versicherungsbeiträge von Krankenzusatz­versicherungen in die Steuererklärung eintragen. Der Grund dafür sind die niedrigen Absetzungsgrenzen.

Zusammenfassung

  • Steuerlich abzugsfähig sind Versicherungen, die der Alters- und Gesundheits­vorsorge dienen.
  • Sach­versicherungen wie Hausrats- und Rechtsschutz­versicherungen kannst du in der Regel nicht steuerlich geltend machen.
  • Von der Steuer absetzbar sind etwa Tarife wie private Zahnzusatz­versicherung, Auslands­versicherung und Krankenhauszusatz­versicherungen.

Wie bringe ich Krankenzusatz­versicherungen in die Steuererklärung ein?

Das Finanzamt definiert manche Versicherungen als Werbungskosten bzw. Betriebskosten und andere als Vorsorgeaufwendungen. Zu Letzteren gehören vor allem Policen, die der Gesundheitsvorsorge dienen. Du findest das entsprechende Formular online als Anlage Vorsorgeaufwand.

Die Beiträge, die du im Vorjahr für deine privaten Krankenzusatz­versicherungen geleistet hast, müssen in der Anlage Versorgungsaufwand in Zeile 27 (in früheren Formularen Zeile 28) unter Über die Basisabsicherung hinausgehende Beiträge zu Kranken­versicherungen (z. B. für Wahlleistungen, Zusatz­versicherungen) abzüglich erstatteter Beiträge angegeben werden. Die Höhe der Beiträge entnimmst du der Bestätigung, die du im ersten Quartal vom Versicherer bekommst. 

Bei manchen Tarifen gibt es unter bestimmten Umständen Teile der gezahlten Beiträge zurück. Solltest du eine Beitragsrückerstattung erhalten, so darfst du in der Steuererklärung nur den am Ende tatsächlich gezahlten Beitrag geltend machen. 

Erledigst du deine Steuererklärung in ELSTER, so findest du das entsprechende Feld unter Wahlleistungen und Zusatz­versicherungen.

Welche weiteren Steuerformulare sind für Versicherungen relevant?

Die meisten Versicherungen, die du absetzen kannst, gehören in die Anlage Vorsorgeaufwand. Beruflich bedingte Policen gelten bei Angestellten aber in der Regel als Werbungskosten und stehen in Anlage N. Dazu gehören beispielsweise eine Berufshaftpflicht­versicherung und eine Unfall­versicherung, die für dein berufliches Umfeld gilt.

Sollte deine Police sowohl private als auch beruflich bedingte Unfälle absichern, darfst du die Kosten auf die Anlage Vorsorgeaufwand und Anlage N verteilen. Über diese beiden Formulare hinaus müssen Angestellte die Anlage AV ausfüllen. Hier weisen sie die Alters­vorsorge nach. Selbstständige geben die Kosten für berufsbedingte Versicherungen bei den Betriebskosten in der Anlage EÜR an.

Zusammenfassung

  • Die Kosten für Krankenzusatz­versicherungen, die als Vorsorgeaufwendungen gelten, trägst du in Anlage Versorgungsaufwand 2021 in Zeile 27 bzw. bei der Verwendung von ELSTER unter Wahlleistungen und Zusatz­versicherungen ein.
  • Angestellte bringen beruflich bedingte Versicherungen als Werbekosten in Anlage N ein, Selbstständige als Betriebskosten in Anlage EÜR.

Wo liegen die Absetzungsgrenzen für Vorsorgeaufwand?

Den größten Raum in der Anlage Vorsorgeaufwand nehmen die gesetzlichen Versicherungen ein, also unter anderem die Kranken- und die Arbeitslosen­versicherung. Außerdem kannst du hier deine Berufsunfähigkeits­versicherung oder Unfall­versicherung angeben. Und genau hier liegt das Problem: Die Beiträge zu diesen wichtigen Versicherungen übersteigen bei vielen Steuerzahlern bereits die Absetzungsgrenze.

Absetzungsgrenzen für Vorsorgeaufwendungen

Der Gesetzgeber hat jährliche Höchstgrenzen definiert, bis zu der ein Steuerzahler bestimmte Kosten absetzen darf. Das gilt auch für die Vorsorgeaufwendungen, zu denen deine private Krankenzusatz­versicherung gehört. Ist die Höchstgrenze noch nicht durch die Beiträge für die gesetzliche bzw. private Krankenkasse erreicht, so können die Zusatztarife als Sonderausgaben eingebracht werden.

Die Absetzungsgrenze für unverheiratete Angestellte liegt bei 1.900 Euro. Das ist sehr wenig: Schon bei einem Jahresgehalt von etwa 20.000 Euro übersteigen allein die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflege­versicherung diese Grenze. Besser haben es Verheiratete und Verpartnerte mit einer GKV-Familien­versicherung (siehe unten).  

Selbstständige dürfen einen größeren Vorsorgeaufwand von der Steuer absetzen. Die Absetzungsgrenze liegt bei 2.800 Euro. In der Praxis bringt diese höhere Grenze aber kaum Vorteile: Selbstständige schultern die Beiträge zur Kranken­versicherung allein und schießen deshalb schnell über den Höchstbetrag hinaus.

Absetzungsgrenzen von Ehe- und eingetragenen Lebenspartnern

Eine private Krankenzusatz­versicherung in die Steuererklärung eintragen – das lohnt sich vor allem in der Ehe und in eingetragenen Lebenspartnerschaften. Eine Steuererstattung könnte es geben, wenn einer der Partner beim anderen mitversichert ist (Familien­versicherung der gesetzlichen Kranken­versicherung).

Außerdem muss das Paar sich eine gemeinsame Steuernummer zuweisen lassen. Nur dann addiert das Finanzamt die Vorsorgeaufwendungen. Die Absetzungsgrenzen bei Ehepaaren und in eingetragenen Partnerschaften werden ebenfalls zusammengerechnet und sehen dann so aus:

  • Arbeitnehmer + Arbeitnehmer: 3.800 Euro
  • Arbeitnehmer + Hausfrau/Hausmann: 3.800 Euro 
  • Arbeitnehmer + Freiberufler: 4.700 Euro 
  • Beamter oder Rentner + Freiberufler: 4.700 Euro
  • Freiberufler + Freiberufler: 5.600 Euro

Zusammenfassung

  • Den größten Teil der Vorsorgeaufwendungen machen die Kranken- und die Pflege­versicherung aus.
  • Erreichen diese Aufwendungen nicht die Höchstgrenze, so können Zusatz­versicherungen als Sonderausgaben abgesetzt werden.
  • Die Absetzungsgrenze liegt für Angestellte bei 1.900 Euro, für Selbstständige bei 2.800 Euro.
  • Bei Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnern, die ihr Einkommen gemeinsam veranlagen, werden die Höchstgrenzen aufaddiert.

Was es bei der Steuer noch zu bedenken gilt 

Krankentagegeld und Krankenhaustagegeld

Eine Krankentagegeld­versicherung hilft dir im Falle einer längeren Erkrankung, indem sie einen bestimmten, von deinen Beiträgen abhängigen Betrag auszahlt. Diese Leistungen sind steuerfrei. Das gilt auch für die Leistungen einer Krankenhaustagegeld­versicherung. Beides muss daher nicht bei der Steuererklärung angegeben werden.

Außergewöhnliche Belastungen

Hast du keine Zusatz­versicherung oder musst du trotz einer Zusatz­versicherung Zuzahlungen leisten, so gibt es dafür eine zumutbare Eigenbelastung. Wird diese überschritten, so können die anfallenden Kosten als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden. Die Höhe der zumutbaren Belastung hängt von deinem Einkommen ab.

Zusammenfassung

  • Krankentagegeld und Krankenhaustagegeld sind steuerfrei und müssen nicht bei der Steuererklärung angegeben werden.
  • Überschreiten deine Zuzahlungen die zumutbare Eigenbelastung, so kannst du die außergewöhnlichen Belastungen steuerlich geltend machen.

Eine Krankenzusatz­versicherung abschließen

Eine Krankenzusatz­versicherung abzuschließen ist ein wichtiger Schritt zur bestmöglichen gesundheitlichen Absicherung. Doch die Auswahl an verschiedenen Tarifen und Leistungen ist riesig. Das Internet ist entsprechend voll mit verschiedenen Tarif-Vergleichen und Online-Tests. Diese können eine gewisse Orientierung geben.

Doch am Ende kommt es darauf an, dass eine Krankenzusatz­versicherung deine bisherige Abdeckung sinnvoll ergänzt und dir auch genau die Leistungen garantiert, auf die du besonders Wert legst. Die CLARK-Experten helfen dir, durch den Tarif-Dschungel zu navigieren und finden gemeinsam mit dir den Tarif, der am besten zu dir, deiner bisherigen Abdeckung und deinen individuellen Lebensumständen passt. So gehst du vor:

Nächste Schritte

  • Kontaktiere unsere CLARK-Experten. Das geht ganz einfach per Chat in der CLARK App oder indem du uns unten deine Kontaktdaten hinterlässt.
  • Die CLARK-Experten beraten dich völlig unverbindlich. Auf Wunsch erhältst du ein individuell auf deine Lebenssituation angepasstes Angebot.
  • Du wählst deinen Wunsch­versicherer. Gemeinsam mit den CLARK-Experten stellst du den Antrag und unterschreibst komplett digital. So einfach geht Versicherung heute.
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