Eine Krankenhauszusatzversicherung verschafft gesetzlich Versicherten Leistungen, die im Krankenhaus sonst nur Privatpatienten zustehen. Was kostet das?
Mit einer stationären Zusatzversicherung verschaffen sich gesetzlich Versicherte Zugang zu Leistungen, die im Krankenhaus sonst nur Privatpatienten zustehen. Die Kosten richten sich nach dem Leistungsumfang und dem Alter. Der Abschluss einer Krankenhauszusatzversicherung lohnt sich eher für jüngere Menschen.
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt ausschließlich Leistungen, die der Gesetzgeber als „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ einstuft. Falls du als Kassenpatient mehr wünschst, musst du im Ernstfall in die eigene Tasche greifen,
um das Krankenhaus auszusuchen, in dem du operiert werden willst
um vom Chefarzt oder von einem Spezialisten deiner Wahl behandelt zu werden
um bestimmte Behandlungsmethoden zu wählen
um die Unterbringung im Einzel- oder Zweibettzimmer zu beanspruchen
Eine stationäre Zusatzversicherung beziehungsweise Krankenhauszusatzversicherung sichert gesetzlich Versicherten diese Leistungen zu. Sie ergänzt deine gesetzliche Krankenversicherung so, dass du im Krankenhaus wie ein Privatpatient behandelt wirst. Ähnlich wie bei privat Versicherten hängen die konkreten Leistungen davon ab, welchen Tarif du wählst.
Nehmen wir an, dir geht es vor allem um Chefarztbehandlung. Oder du legst Wert auf eine Methode, die nicht im GKV-Leistungskatalog steht. Nehmen wir außerdem an, die nächtlichen Geräusche im Mehrbettzimmer und die Gespräche deiner Mitpatienten hältst du aus. Dann kannst du das Modul „Einbettzimmer“ abwählen und senkst so deine Beiträge. Alternativ kannst du die Option Einbettzimmer durch einen Anspruch auf Krankenhaustagegeld ersetzen. Das bedeutet, der Versicherer überweist dir für jeden Tag deines Aufenthalts einen bestimmten Betrag. Mit diesem Tagegeld kannst du einen Teil der Fahrtkosten refinanzieren oder dir im Krankenhaus Internetzugang verschaffen.
Das Modul “Chefarzt-Behandlung” gehört zum Kern von Premium-Tarifen. Günstigere Verträge sehen einen Krankenhausaufenthalt ohne Chefarzt-Visiten vor.
Viele Versicherer ergänzen das Basispaket um weitere Leistungen. Du kannst sie entweder selbst hinzufügen lassen – oder aber aus dem Vertrag entfernen, um Kosten zu sparen.
1) Bei einem Kind im Krankenhaus übernachten: Falls du die stationäre Zusatzversicherung für dein Kind abschließt, sollte der Vertrag das sogenannte Rooming-in vorsehen. Dieses Modul ermöglicht es dir, nachts bei deinem Kind im Krankenhaus zu bleiben. Oft steht das Bett für Mutter oder Vater gleich neben dem Kinderkrankenbett.
2) Operation durch Spezialisten auch ambulant: Die Krankenhauszusatzversicherung heißt auch stationäre Zusatzversicherung. Dieser Name ist präziser, weil er auf ein wesentliches Merkmal aller Tarife hinweist: Abgesichert sind Aufenthalte auf Station. Wirst du im Krankenhaus ambulant operiert, kannst du dir den Spezialisten hingegen nicht aussuchen. Falls dir die Arztwahl wichtig ist, kannst du ambulante Operationen in den Vertrag aufnehmen lassen.
3) Altersrückstellungen bilden: Wenn du Rückstellungen für das Alter bildest, trägst du zur Stabilität deiner Versicherungsbeiträge bei. Das heißt, du nimmst in jungen Jahren bewusst einen höheren Beitrag in Kauf, um im Alter den Kostenanstieg abzufedern.
Die meisten Versicherer gehen davon aus, dass dir stabile Beiträge wichtig sind. Die Tarife enthalten also standardmäßig das Modul Altersrückstellung. Nach Meinung von CLARK ist das eine gute Sache – auch wenn du erst um die 30 Jahre alt sein solltest. Zahle lieber jetzt ein paar Euro mehr im Monat als den Abschluss der Versicherung im Alter wegen steigender Beiträge zu bereuen. Positiver Nebeneffekt in Zeiten von Niedrigzinsen: Die Versicherer bieten in der Regel eine Nettoverzinsung zwischen 3 und 4 Prozent.
Eine zentrale Leistung der Krankenhauszusatzversicherung ist die freie Arztwahl. Dieses Modul hebeln manche Versicherer teilweise wieder aus, indem sie eine Höchstsatzbegrenzung festschreiben. Hintergrund: Ärzte und Krankenhäuser rechnen Behandlungen nach der Gebührenordnung für Ärzte ab (GOÄ). Für Kassenpatienten gilt der einfache Gebührensatz. Privatpatienten haben mindestens Anspruch auf das bis zu Dreieinhalbfache dieses Satzes. Für Spezialisten mit internationalem Ruf verlangen Krankenhäuser aber oft noch mehr als diesen Höchstsatz. Lass die Grenze gegebenenfalls streichen. Falls dir freie Arztwahl wichtig ist, suche im Vertrag außerdem den Begriff „Belegarzt“. Operationen durch Belegärzte sollten abgesichert sein. In Premiumtarifen ist sogar häufig von „Chefarzt” die Rede. Dann hast du Anspruch auf eine Behandlung durch einen Chefarzt.
Deine stationäre Zusatzversicherung unterstützt dich in Krankenhäusern, die mit der gesetzlichen Krankenversicherung kooperieren. Das gilt auch für einige Privatkliniken. In der Regel brauchst du für Aufenthalte in Privatkliniken jedoch eine Vollversicherung der privaten Krankenversicherung. Hintergrund: Die Zusatzversicherung übernimmt jene Kosten, die deine gesetzliche Krankenkasse nicht trägt. Sie zahlt also die Mehrkosten, nicht den gesamten Aufenthalt im Krankenhaus.
Das hängt vor allem davon ab, wie alt du bist, wie viele Module du wählst und wie es um deine Gesundheit steht. Ein guter Tarif mit Anspruch auf ein Zweibettzimmer und ohne Altersrückstellungen kostet einen Enddreißiger rund 30 Euro im Monat. Solltest du bestimmte Vorerkrankungen haben, kommen Risikozuschläge hinzu. Menschen am Ende des Erwerbslebens sollten genau nachrechnen, ob sich die stationäre Zusatzversicherung noch lohnt. Der Beitrag kann über 80 Euro im Monat kosten.
Am Markt gibt es mehr als 60 Tarife. Die kannst du nur mit viel Zeit selbst heraussuchen und vergleichen. Ein Vergleichsrechner mit Preisvergleich beziehungsweise ein Tarif-Vergleich im Internet liefert erste Hinweise, welche Versicherer für dich in Frage kommen. Das Gleiche gilt für Tests in Online-Magazinen und anderen Medien. Versicherungen sind komplexe Produkte, die zu deiner Situation und zu deinen Plänen passen müssen. Ein Beratungsgespräch verschafft dir Durchblick.
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