Krankenhauszusatz­­versicherung

Absicherung mit Komfort für den Ernstfall

Eine Krankenhauszusatz­versicherung zahlt dir eine Chefarztbehandlung, Einzelzimmer und freie Krankenhauswahl – wie teuer ist sie und worauf solltest du achten?
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Das Wichtigste in Kürze

Die gesetzlichen Krankenkassen decken die medizinische Grundversorgung ab – was darüber hinaus geht, zahlst du im Ernstfall selbst. Vielen gesetzlich Versicherten reichen diese Leistungen nicht aus und sie möchten sich mit privaten Krankenhauszusatz­versicherungen weitergehend absichern.

Mit einer stationären Zusatz­versicherung verschaffen sie sich Zugang zu Leistungen, die im Krankenhaus sonst nur Privatpatienten zustehen: Das können das Ein- oder Zweibettzimmer bei stationärem Aufenthalt, die Chefarztbehandlung und je nach Anbieter auch noch andere Leistungen sein. Die Kosten richten sich nach dem Leistungsumfang und dem Alter. Der Abschluss einer Krankenhauszusatz­versicherung lohnt sich eher für jüngere Menschen.

  • Eine Krankenhauszusatz­versicherung deckt bei einem Krankenhausaufenthalt Kosten ab, für die die gesetzliche Krankenkasse nicht aufkommt.
  • Der Kern der Leistungen besteht in freier Krankenhauswahl, freier Arztwahl und Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer.
  • Die Kosten hängen von deinem Alter, deinem Gesundheitszustand und den genauen Leistungen ab, die du wählst.

Ist eine Krankenhauszusatz­versicherung als Vorsorge sinnvoll?

Wann du eine Krankenhauszusatz­versicherung brauchst

Die gesetzliche Kranken­versicherung übernimmt ausschließlich Leistungen, die der Gesetzgeber als „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ einstuft. Falls du als Kassenpatient mehr wünschst, musst du im Ernstfall in die eigene Tasche greifen,

  • um das Krankenhaus auszusuchen, in dem du operiert werden willst, 
  • um vom Chefarzt oder von einem Spezialisten deiner Wahl behandelt zu werden,
  • um bestimmte Behandlungsmethoden zu wählen und
  • um die Unterbringung im Einzel- oder Zweibettzimmer zu beanspruchen.

Eine stationäre Zusatz­versicherung beziehungsweise Krankenhauszusatz­versicherung sichert gesetzlich Versicherten diese Leistungen zu. Sie ergänzt deine gesetzliche Kranken­versicherung so, dass du im Krankenhaus wie ein Privatpatient behandelt wirst.

Das ist eine große Entlastung, wenn dir zum Beispiel infolge eines Unfalls oder einer Erkrankung ein längerer Krankenhausaufenthalt bevorsteht. Ähnlich wie bei privat Versicherten hängen die konkreten Leistungen davon ab, welchen Tarif du wählst.

Die Krankenhauszusatz­versicherung ist also immer sinnvoll, wenn du bei einem Krankenhausaufenthalt über die Leistungen der gesetzlichen Kasse hinaus versorgt werden und dafür nicht tief in die Tasche greifen möchtest.

Zusammenfassung

  • Die gesetzliche Krankenkasse darf mit ihren Leistungen „das Maß des Notwendigen nicht überschreiten“. Mit einer privat abgeschlossenen Zusatz­versicherung sicherst zu Sonderleistungen ab.
  • Die Krankhauszusatz­versicherung springt zum Beispiel bei Kosten für freie Krankenhauswahl, Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer und Behandlung durch den Chefarzt ein.
  • Die genauen Leistungen hängen vom jeweiligen Tarif ab.

Welche Leistungen bietet die Krankenhauszusatz­versicherung? 

Kann ich die Leistungen der Krankenhauszusatz­versicherung selbst bestimmen?

Die Basisleistungen der stationären Zusatz­versicherung sind die freie Krankenhauswahl, die freie Arztwahl und die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer.

Geht es dir vor allem um Chefarztbehandlung oder legst du Wert auf eine Behandlungsmethode, die nicht im GKV-Leistungskatalog steht, die nächtlichen Geräusche im Mehrbettzimmer und die Gespräche deiner Mitpatienten hältst du aber aus, dann kannst du das Modul Einbettzimmer abwählen und so deine Beiträge senken.

Alternativ kannst du manchmal die Option Einbettzimmer durch einen Anspruch auf Krankenhaustagegeld ersetzen. Der Versicherer überweist dir dann für jeden Tag deines Aufenthalts einen bestimmten Betrag. Mit diesem Tagegeld kannst du einen Teil der Fahrtkosten refinanzieren oder dir im Krankenhaus Internetzugang verschaffen. 

Das Modul Chefarztbehandlung gehört zum Kern von Premium-Tarifen. Günstigere Verträge sehen einen Krankenhausaufenthalt ohne Chefarztvisiten vor.

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Welche weiteren Leistungen kann eine Krankenhauszusatz­versicherung enthalten?

Viele Versicherer ergänzen das Basispaket um weitere Leistungen. Du kannst sie sonst aber auch selbst hinzufügen lassen – oder aber aus dem Vertrag entfernen, um Kosten zu sparen: 

  1. Bei einem Kind im Krankenhaus übernachten: Falls du die stationäre Zusatz­versicherung für dein Kind abschließt, sollte der Vertrag das sogenannte Rooming-in vorsehen. Dieses Modul ermöglicht es dir, nachts bei deinem Kind im Krankenhaus zu bleiben. Oft steht das Bett für Mutter oder Vater gleich neben dem Kinderkrankenbett. 
  2. Operation durch Spezialisten auch ambulant: Die Krankenhauszusatz­versicherung heißt auch stationäre Zusatz­versicherung. Dieser Name ist präziser, weil er auf ein wesentliches Merkmal aller Tarife hinweist: abgesichert sind Aufenthalte auf Station. Wirst du im Krankenhaus ambulant operiert, kannst du dir den Spezialisten hingegen nicht aussuchen. Falls dir die Arztwahl wichtig ist, kannst du ambulante Operationen in den Vertrag aufnehmen lassen. 
  3. Alterungsrückstellungen bilden: Wenn du Rückstellungen für das Alter bildest, trägst du zur Stabilität deiner Versicherungsbeiträge bei. Das heißt, du nimmst in jungen Jahren bewusst einen höheren Beitrag in Kauf, um im Alter den Kostenanstieg abzufedern. 

Die meisten Versicherer gehen davon aus, dass dir stabile Beiträge wichtig sind. Die Tarife enthalten also standardmäßig das Modul Alterungsrückstellung. Nach Meinung von CLARK ist das eine gute Sache – auch wenn du erst um die 30 Jahre alt sein solltest.

Zahle lieber jetzt ein paar Euro mehr im Monat, als den Abschluss der Versicherung im Alter wegen steigender Beiträge zu bereuen. Positiver Nebeneffekt in Zeiten von Niedrigzinsen: Die Versicherer bieten in der Regel eine Nettoverzinsung zwischen 3 und 4 Prozent.

Achtung beim Modul freie Arztwahl

Eine zentrale Leistung der Krankenhauszusatz­versicherung ist die freie Arztwahl. Dieses Modul hebeln manche Versicherer teilweise wieder aus, indem sie eine Höchstsatzbegrenzung festschreiben.

Hintergrund: Ärzte und Krankenhäuser rechnen Behandlungen nach der Gebührenordnung für Ärzte ab (GOÄ). Für Kassenpatienten gilt der einfache Gebührensatz. Bei Privatleistungen wird aber oft mehr, bis zum Dreieinhalbfachen dieses Satzes abgerechnet. Für Spezialisten mit internationalem Ruf verlangen Krankenhäuser aber oft noch höhere Gebühren. Achte also darauf, dass die Zusatz­versicherung auch höhere Kosten abdeckt.

Falls dir freie Arztwahl wichtig ist, suche im Vertrag außerdem den Begriff „Belegarzt“. Operationen durch Belegärzte sollten abgesichert sein. Premium-Tarife gewähren dir häufig sogar Anspruch auf eine Behandlung durch einen Chefarzt.

Gut zu wissen

Was ist ein Belegarzt? Manche Krankenhäuser schließen Verträge mit Ärzten, die eigene Praxen betreiben. Kliniken ermöglichen es beispielsweise niedergelassenen Chirurgen, Operationssäle und Materialien zu nutzen. Diese externen Ärzte belegen auf Station Krankenbetten für ihre Patienten, daher der Begriff Belegarzt.

Zusammenfassung

  • Du kannst die Leistungen deiner Zusatz­versicherung individuell gestalten.
  • Rooming-in, ambulante Operationen durch einen Spezialisten und Alterungsrückstellungen sind einige der hinzubuchbaren Leistungen.
  • Achte darauf, dass der Tarif keine Höchstsatzbegrenzung bei der freien Arztwahl enthält.

Was du sonst noch wissen solltest

Ist mit der Krankenzusatz­versicherung auch die Unterbringung in einer Privatklinik möglich?

Deine stationäre Zusatz­versicherung unterstützt dich in Krankenhäusern, die mit der gesetzlichen Kranken­versicherung kooperieren. Das gilt auch für einige Privatkliniken. In der Regel brauchst du für Aufenthalte in Privatkliniken jedoch eine Voll­versicherung der privaten Kranken­versicherung. Die Zusatz­versicherung übernimmt jene Kosten, die deine gesetzliche Krankenkasse nicht trägt. Sie zahlt also die Mehrkosten, nicht den gesamten Aufenthalt im Krankenhaus.  

Wie viel kostet eine Krankenhauszusatz­versicherung?

Das hängt vor allem davon ab, wie alt du bist, wie viele und welche Module du wählst und wie es um deine Gesundheit steht. Ein guter Tarif mit Anspruch auf ein Zweibettzimmer und ohne Altersrückstellungen kostet eine Person Ende dreißig rund 30 Euro im Monat.

Solltest du bestimmte Vorerkrankungen haben, kommen Risikozuschläge hinzu. Menschen am Ende des Erwerbslebens sollten genau nachrechnen, ob sich die Zusatz­versicherung noch lohnt. Der Beitrag kann über 80 Euro im Monat kosten. 

Gibt es eine Wartezeit?

Wie bei allen Krankenzusatz­versicherungen sichern sich in der Regel auch die Anbieter von stationären Zusatz­versicherungen dagegen ab, dass nach einem Abschluss sofort hohe Kosten auf sie zukommen, da ein Versicherter bereits einen stationären Aufenthalt geplant hatte. Dafür gibt es die Wartezeiten, in denen die Versicherung nicht leistet. Diese Wartezeit beträgt in der Regel drei Monate, es gibt aber auch Tarife ohne Wartezeiten.

Welchen Nutzen haben bei Krankenhauszusatz­versicherungen Vergleichsrechner, Tests und Onlinevergleiche?

Am Markt gibt es Dutzende Tarife. Diese kannst du nur mit einigem Zeitaufwand selbst heraussuchen und vergleichen. Ein Vergleichsrechner mit Preisvergleich beziehungsweise ein Tarifvergleich im Internet liefert erste Hinweise, welche Versicherer für dich in Frage kommen.

Das Gleiche gilt für Tests in Onlinemagazinen und anderen Medien. Versicherungen sind allerdings komplexe Produkte, die zu deiner Situation und zu deinen Plänen passen müssen. Den besten Durchblick verschafft dir ein Beratungsgespräch – unsere CLARK-Experten helfen dir gern.  

Tipp: Finger weg von Anbietern, bei denen du unverzüglich eine Krankenhauszusatz­versicherung online abschließen sollst. Oft erwirbst du auf diese Weise einen Billigtarif, der im Kleingedruckten bestimmte Leistungen ausschließt.

Zusammenfassung

  • Für Aufenthalte in Privatkliniken brauchst du normalerweise eine Voll­versicherung der privaten Kranken­versicherung, da die Zusatz­versicherung nur die Mehrkosten übernimmt, nicht aber den gesamten Aufenthalt im Krankenhaus.
  • Die Kosten für die private Zusatz­versicherung hängen vor allem von deinem Alter, deinem Gesundheitszustand und dem Tarif ab, den du wählst.
  • Für gewöhnlich gibt es eine Wartezeit nach Vertragsabschluss, in der die Versicherung nicht greift.

Eine Krankenhauszusatz­versicherung abschließen

Eine Krankenhauszusatz­versicherung abzuschließen ist ein wichtiger Schritt zur bestmöglichen gesundheitlichen Absicherung. Doch die Auswahl an verschiedenen Tarifen und Leistungen ist riesig. Das Internet ist entsprechend voll mit verschiedenen Tarif-Vergleichen und Online-Tests.

Diese können eine gewisse Orientierung geben. Doch am Ende kommt es darauf an, dass eine Krankenhauszusatz­versicherung deine bisherige Abdeckung sinnvoll ergänzt und dir auch genau die Leistungen garantiert, auf die du besonders Wert legst. 

Die CLARK-Experten helfen dir, durch den Tarif-Dschungel zu navigieren und finden gemeinsam mit dir den Tarif, der am besten zu dir, deiner bisherigen Abdeckung und deinen individuellen Lebensumständen passt. So gehst du vor:

Nächste Schritte

  • Kontaktiere unsere CLARK-Experten. Das geht ganz einfach per Chat in der CLARK App oder indem du uns unten deine Kontaktdaten hinterlässt.
  • Die CLARK-Experten beraten dich völlig unverbindlich. Auf Wunsch erhältst du ein individuell auf deine Lebenssituation angepasstes Angebot.
  • Du wählst deinen Wunsch­versicherer. Gemeinsam mit den CLARK-Experten stellst du den Antrag und unterschreibst komplett digital. So einfach geht Versicherung heute.

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