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Berufsunfähigkeits­­versicherung (BU) trotz Vorerkrankung

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Dein Extra – Kostenloser RechtsschutzDu hast Bedenken, dass dein Berufsunfähigkeits­versicherer nicht zahlt? CLARK unterstützt dich mit einer kostenlosen Rechtsschutz­versicherung von ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG für genau diesen Fall.weiterlesen Sollte es zu einer rechtlichen Auseinandersetzung mit deinem Versicherer über deinen Leistungsanspruch kommen, greift der kostenlose Rechtsschutz zu deiner Berufsunfähigkeits­versicherung. Der Zusatzschutz gilt für 10 Jahre oder bis zum Erreichen des 50. Lebensjahres und übernimmt 50.000 € pro Fall bei einer Selbstbeteiligung von 300 €.

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  • Pro Rechtsschutzfall 50.000 € Versicherungssumme
  • 300 € Selbstbeteiligung pro Rechtsschutzfall
  • Bei Abschluss der Versicherung beurteilen deine Versicherer das Risiko einer möglichen Berufsunfähigkeit mit einer Gesundheitsprüfung.
  • Trotz gesundheitlicher Probleme hast du gute Chancen, in eine Berufsunfähigkeits­versicherung aufgenommen zu werden – auch durch eine anonyme Risikovoranfrage.
  • Eventuell musst du mit einem Risikozuschlag rechen oder in Kauf nehmen, dass die jeweilige Krankheit vom Versicherungsschutz ausgeschlossen wird.

Um was geht es in der Gesundheitsprüfung/Risikoprüfung?

Vor Abschluss einer Berufsunfähigkeits­versicherung solltest du dich als angehende:r Versicherungsnehmer:in darauf einstellen, detaillierte Fragen der Versicherer beantworten zu müssen. Anhand der sogenannten Gesundheitsprüfung samt Gesundheitsfragen wird analysiert, ob du aufgrund deines gesundheitlichen Zustands versicherbar bist. Bei der Gesundheitsprüfung handelt es sich um einen Fragenkatalog, in dem beispielsweise routinemäßig nach deiner Körpergröße und Gewicht gefragt wird, aber auch nach bereits durchgeführten oder geplanten Operationen, Behandlungen bei Ärzt:innen, Psycholog:innen oder Physiotherapeut:innen und bereits bestehenden Vorerkrankungen.

Besonders bei chronischen Erkrankungen kann es sein, dass sich die Versicherer vergewissern wollen und weitere ärztliche Informationen einholen möchten. Zu diesem Zwecke solltest du deine:n Ärzt:in dafür von der Schweigepflicht entbinden. Es reicht aus, wenn du eine beschränkte Schweigepflichtsentbindung ausstellst, bei dieser musst du zusätzlich dein Einverständnis geben, dass gewisse Informationen über deine Gesundheit weitergegeben werden.

Du wirst keine Berufsunfähigkeits­versicherung finden, die keine Gesundheitsfragen stellt. Die Versicherer tragen bei einer BU-Versicherung ein hohes Risiko. Daher schätzen die Versicherungen die Situation und das mögliche Risiko der Berufsunfähigkeit jedes Antragstellers und jeder Antragsstellerin individuell ab – weshalb sich deine monatliche Beitragszahlung auch an deinem Alter, Gesundheitszustand, Beruf und Gehalt orientiert.

Versicherte mit Vorerkrankungen

Es kann sein, dass dein Antrag auf eine Berufsunfähigkeits­versicherung bei bereits bestehenden Vorerkrankungen von den Versicherern abgelehnt wird. Eine Ablehnung ist jedoch immer eine individuelle Entscheidung der verschiedenen Versicherer, du solltest dich davon nicht entmutigen lassen und mehrere Angebote einholen. Du kannst von den CLARK Expert:innen auch eine anonyme Risikovoranfrage stellen lassen. So können die Anbieter nicht in der Hinweis- und Informationssystem der Deutschen Versicherungswirtschaft (HIS) Datenbank überprüfen, ob du schon mal einen Antrag für eine Berufsunfähigkeits­versicherung bei anderen Versicherern gestellt hast und dort wegen einer Vorerkrankung abgelehnt wurdest.

Du solltest dir jedoch keine allzu großen Sorgen machen. Es ist durchaus möglich, dass du trotz Vorerkrankungen eine BU abschließen kannst. Laut Statistik werden sogar 75 % aller Anträge mit bestehenden Vorerkrankungen von Berufsunfähigkeits­versicherungen angenommen. Nur etwa 5 % der mit Vorerkrankung gestellten Anträge werden komplett abgelehnt.

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Leistungsausschluss & Risikozuschlag

Oft kann es sein, dass dir Versicherer statt einer Ablehnung einen Versicherungsvertrag mit einer Leistungsausschluss-Klausel anbieten oder deinen Beitrag aufgrund eines Risikozuschlages erhöhen. Eine Kombination von beidem ist auch eine Möglichkeit.

Leistungsausschluss bedeutet, dass gewisse Vorerkrankungen aus dem Versicherungsschutz der BU-Versicherung ausgeschlossen werden. Tritt die Berufsunfähigkeit aufgrund der ausgeschlossenen Krankheit ein, ist der Versicherer nicht verpflichtet die BU-Rente auszuzahlen. Beim Risikozuschlag wird dein monatlicher Versicherungsbeitrag aufgrund von Art und Schwere der Krankheit erhöht. Bei besonders schweren Vorerkrankungen kann der Risikozuschlag bis zu 100 % betragen. Würdest du aufgrund dieser Krankheit berufsunfähig werden, wäre sie dafür auch vom Versicherungsschutz gedeckt und du erhältst ganz normal deine monatliche Rente.

Im Falle einer Genesung oder signifikanten Verbesserung deines Gesundheitszustandes besteht die Option, dass die höheren Beiträge aufgrund von Zuschlägen auch wieder reduziert werden. Die erfolgreiche Behandlung deiner Symptome kannst du durch ein Attest nachweisen. Aus diesem sollte hervorgehen, dass dein Gesundheitsrisiko genauso hoch ist wie bei Versicherten, die nicht von dieser Vorerkrankung betroffen waren.

Zusammenfassung

  • Vor Abschluss einer Berufsunfähigkeits­versicherung musst du bei jedem Anbieter eine Gesundheitsprüfung absolvieren. Anhand dieser – und deines Berufs – wird die Wahrscheinlichkeit einer Berufsunfähigkeit abgeschätzt.
  • Auch mit Vorerkrankungen hast du gute Chancen, eine Berufsunfähigkeits­versicherung abzuschließen!
  • Je nach Art, Schwere und Ausmaß der Erkrankung musst du dafür mit zum Teil deutlich höheren Beiträgen oder Leistungsausschlüssen rechnen.

Art und Schwere der Vorerkrankung

In der Regel wird in der Prüfung der Gesundheit bei Antragsstellung zur Berufsunfähigkeitsrente nur nach Krankheiten in einem bestimmten Zeitraum gefragt – lange zurückliegende Erkrankungen spielen für einen Vertragsabschluss oft keine Rolle und werden ausgeschlossen. Der für die Versicherer relevante Zeitraum betrifft in der Regel die letzten 5 bis 10 Jahre vor Antragsstellung bis hin zum tatsächlichen Antragsdatum des Berufsunfähigkeitsschutzes.

Du musst auch nicht jede Erkältung in den Gesundheitsfragen angeben, bei den anzeigepflichtigen Erkrankungen handelt es sich um schwerere gesundheitliche Probleme, wie etwa bei psychischen Erkrankungen, Verletzungen des Bewegungsapparates oder Krebserkrankungen. Vor allem chronische Erkrankungen sind immer vorvertraglich anzeigepflichtig und können in den Ausschlussklauseln (je nach Erschwernis) mit inkludiert werden. Hier wird eine wahrheitsgemäße Beantwortung vorausgesetzt.

Häufige Vorerkrankungen

Bestimmte Vorerkrankungen rufen besonders häufig Bedenken bei Anbietern von Berufsunfähigkeits­versicherungen hervorrufen. Zu diesen werden beispielsweise Asthma, Bandscheibenvorfälle, Depressionen, Hautkrankheiten, Diabetes und Tumorerkrankungen gezählt. Je nach Schwere und Ausmaß dieser Krankheit werden Risikozuschläge verlangt oder Leistungsausschluss-Klauseln eingefügt. Bei besonders schweren Fällen können aber auch all diese Erkrankungen zu einem Ausschluss führen. 

Zum Ausschluss führende Vorerkrankungen 

In der Regel gehen Versicherer nicht pauschal vor, was die Ablehnung von Berufsunfähigkeitsanträgen betrifft und häufig wird ein Antrag trotz gesundheitlicher Probleme angenommen. Bestimmte Krankheiten sind jedoch ein KO-Kriterium für eine Berufsunfähigkeits­versicherung, wie eine HIV-Infektion. Auch bei Multipler Sklerose und Rheuma ist die Aufnahme in eine BU-Versicherung nahezu ausgeschlossen.

Herzinfarkte oder bösartige Tumorerkrankungen sind ebenfalls gesundheitliche Beeinträchtigungen, die nahezu immer zu einem Ausschluss führen. Chronische Erkrankungen wie Morbus Crohn oder Neurodermitis werden ebenfalls nicht häufig versichert, hier besteht jedoch eine geringfügig bessere Chance als bei den zuvor genannten Krankheiten. 

Psychische Vorerkrankungen stellen für die BU-Versicherer oft einen schwer zu beurteilenden Fall dar. Bist du von Angstzuständen oder einer Suchterkrankung betroffen, ist es höchst unwahrscheinlich, dass eine Versicherung für Berufsunfähigkeit dich aufnehmen würde. Tatsächlich sind psychische Erkrankungen laut Statistik auch die häufigste Ursache für einen langfristigen Ausfall der Arbeitskraft, was die BU-Versicherer in ihre Analyse des Risikos natürlich einbeziehen.

Demnach ist es unwahrscheinlich, dass du bei Depressionen oder anderen psychischen Krankheiten angenommen wirst. Solltest du tatsächlich angenommen werden, dann wahrscheinlich nur mit einem Leistungsausschluss. Auch Alternativen zur Berufsunfähigkeits­versicherung wie eine Dread-Disease-Versicherung oder Multi-Risk-Versicherung decken psychische Erkrankungen nicht mit ihrem Schutz ab.

Verschwiegene Vorerkrankungen 

Solltest du Vorerkrankungen in deiner Antragstellung verschwiegen oder falsche Angaben gemacht haben und wirst berufsunfähig, wird dies spätestens bei der Stellung des Leistungsantrages herauskommen. Da du für diesen nicht nur eine Einschätzung aller deiner behandelnden Ärzt:innen über die Ursache der Berufsunfähigkeit bei der Versicherung einreichen musst, sondern diese auch bei deinen Mediziner:innen weitere Informationen einholen, ist es unwahrscheinlich, dass etwaige Vorerkrankungen, die die Berufsunfähigkeit begünstigt haben, nicht zur Sprache kommen. Weiterhin solltest du dir im Klaren sein, dass du auch durch Verschweigen in diesem Fall Versicherungsbetrug begehst.

Die günstigeren Beiträge, die du möglicherweise aufgrund deiner Lüge bezahlt hast, wären dann heraus geschmissenes Geld, denn die Versicherung kann dir die Rente verweigern oder ganz vom Vertrag zurücktreten. Du würdest über keine BU-Absicherung mehr verfügen und könntest im Ernstfall nur noch die Erwerbsminderungsrente erhalten, sofern du gesetzlich krankenversichert bist. Nur nach Ablauf der Verjährungsfrist würden die unvollständigen oder falschen Angaben hinsichtlich deiner Gesundheit keine Konsequenzen mehr für dich haben. 

Zusammenfassung

  • Die bei der Gesundheitsprüfung zu erwähnenden Krankheiten betreffen meist einen Zeitraum von fünf bis zehn Jahren vor Antragstellung.
  • Einige häufige Krankheiten wie Asthma, Allergien oder gutartige Tumorerkrankungen etc. führen nicht bei allen Versicherungen zu einem Ausschluss.
  • Einige besonders schwere Erkrankungen wie HIV, Multiple Sklerose und Rheuma sind im Rahmen einer Berufsunfähigkeits­versicherung nicht versicherbar.
  • Du solltest auf keinen Fall Erkrankungen bei der Gesundheitsprüfung verschweigen im schlimmsten Fall würdest du im Versicherungsfall keine Rente der Versicherung erhalten und den Versicherungsschutz verlieren.

Nächste Schritte

  • Kontaktiere unsere CLARK Expert:innen. Das geht ganz einfach per Chat in der CLARK App oder indem du uns unten deine Kontaktdaten hinterlässt.
  • Die CLARK Expert:innen beraten dich völlig unverbindlich. Auf Wunsch erhältst du ein individuell auf deine Lebenssituation angepasstes Angebot.
  • Du wählst deinen Wunsch­versicherer. Gemeinsam mit den CLARK Expert:innen stellst du den Antrag und unterschreibst komplett digital. So einfach geht Versicherung heute.

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