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Gesetzliche Kranken­­versicherung – Beitragsbemessungsgrenze

Der Kostendeckel für KV-Beiträge

Die Beitragsbemessungsgrenze legt fest, bis zu welcher Höhe des Gehaltes Beiträge abgeführt werden. 2023 liegt sie bei 4.987,50 Euro brutto im Monat.
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Die Beiträge zur gesetzlichen Kranken­versicherung (GKV) steigen mit dem Einkommen. Wer allerdings mehr als 4.987,50 Euro brutto im Monat verdient, führt nur bis zu dieser Grenze Beiträge ab. Jeder weitere Euro bleibt beitragsfrei. Diese sogenannte Beitragsbemessungsgrenze wird in der Regel einmal im Jahr angepasst. Zu unterscheiden ist davon die Versicherungspflichtgrenze als weitere Rechengröße der Sozial­versicherung.

Was ist die Beitragsbemessungsgrenze der Kranken­versicherung?

Die Beitragsbemessungsgrenze ist eine Rechengröße der Sozial­versicherung. Sie besagt, bis zu welcher Höhe deines Arbeitsentgelts du Beiträge abführst. Jeder Euro, den du mehr verdienst, bleibt beitragsfrei. Eine Beitragsbemessungsgrenze gilt jeweils für die Kranken- und Pflege­versicherung sowie für die Arbeitslosen- und Renten­versicherung. Die Bemessungsgrenze der Kranken- und Pflege­versicherung ist bundesweit einheitlich. Bei der  Arbeitslosen- und Renten­versicherung kommt es darauf an, ob du im Osten oder im Westen arbeitest. 

Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze 2023?

In diesem Jahr liegt die Beitragsbemessungsgrenze der Kranken­versicherung bei einem Jahresbruttoverdienst von 59.850 Euro. Auf den Monat umgerechnet liegt die Bemessungsgrenze der KV bei einem Entgelt von 4.987,50 Euro brutto. Sie gilt im Osten Deutschlands in gleicher Höhe wie im Westen. 

Wer bestimmt die Bemessungsgrenze der Krankenkasse?

Zuständig ist die Bundesregierung. Sie passt die Höhe der Beitragsbemessungsgrenze einmal im Jahr an. Dabei berücksichtigt sie die Lohnentwicklung. Die Bemessungsgrenze der gesetzlichen Kranken­versicherung liegt also nicht in der Hand der Krankenkassen. 

Wo liegt der Höchstsatz zur gesetzlichen Kranken­versicherung?

Die Summe hängt von drei Faktoren ab: der Beitragsbemessungsgrenze, dem Basisbeitrag der gesetzlichen Kranken­versicherung und dem individuellen Zusatzbeitrag der Krankenkasse. Legt man diese Faktoren zugrunde, ergibt sich für 2023 ein Maximalbeitrag von 977,56 Euro

BeitragAnteil
Beitragsbemessungsgrenze4.987,50 Euro monatliches Bruttogehalt
Basisbeitrag GKV14,6 Prozent
Höchster Zusatzbeitrag einer frei zugänglichen Krankenkasse 20231,60 Prozent
Gesamter KV-Beitrag16,20 Prozent
Maximalbeitrag GKV gesamt977,56 Euro
Arbeitnehmeranteil am Maximalbeitrag488,78 Euro
Arbeitgeberanteil am Höchstbeitrag488,78 Euro

Inwieweit beeinflusst die Beitragsbemessungsgrenze den Arbeitgeberanteil an der Kranken­versicherung? 

In der gesetzlichen Kranken­versicherung gilt das Paritätsprinzip. Das heißt, Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen jeweils die Hälfte der GKV-Beiträge. Der Arbeitgeberanteil ist durch die Beitragsbemessungsgrenze damit genauso gedeckelt wie der Arbeitnehmeranteil. Ist der Arbeitnehmer privat versichert, zahlt der Arbeitgeber maximal so viel Beitrag, wie er gesetzlich Versicherten zuschießt. Für den Rest muss der Arbeitnehmer selbst aufkommen. 

Was hat die GKV-Bemessungsgrenze mit der privaten Kranken­versicherung zu tun?

Ein verbreiteter Irrtum besteht darin, dass die Beitragsbemessungsgrenze festlege, wer in die private Kranken­versicherung wechseln darf. Darüber entscheidet bei Arbeitnehmern vielmehr die Versicherungspflichtgrenze.

Dennoch beeinflussen die Beitragsbemessungsgrenze und die Beitragssätze der GKV die private Kranken­versicherung: Sie entscheidet mit darüber, wie hoch der Arbeitgeberanteil bei einem privat Versicherten ausfällt. In der privaten Kranken­versicherung trägt der Arbeitgeber – anders als in der GKV – nicht genau die Hälfte der Beiträge. Vielmehr übernimmt er 2023 maximal 403,99 Euro. Diese Summe ergibt sich aus der Beitragsbemessungsgrenze der GKV, dem GKV-Basisbeitrag und dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag der gesetzlichen Kassen von 1,6 Prozent (Stand 2023).

Erster Rechenschritt: 4.987,50 Euro x (0,146 + 0,016) = 807,98 Euro 

Zweiter Rechenschritt: 807,98 : 2 = 403,99 Euro 

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Was unterscheidet die Versicherungspflichtgrenze von der Beitragsbemessungsgrenze?

Arbeitnehmer, die gut verdienen, können sich privat versichern. Sie werden dafür aus der GKV entlassen, bis wieder eine Versicherungspflicht eintritt. Was „gut verdienen“ bedeutet, definiert der Gesetzgeber mit der Versicherungspflichtgrenze beziehungsweise Jahresarbeitsentgeltgrenze. Diese Rechengröße der Sozial­versicherung wird häufig mit der Beitragsbemessungsgrenze verwechselt, liegt aber deutlich höher: 2023 beträgt die Versicherungspflichtgrenze 66.600 Euro. Wer also mehr als 5.550,00 Euro im Monat bezieht, darf eine private Krankenkasse wählen. In aller Regel lohnt sich das für die Betreffenden auch – sowohl finanziell als auch bei den Leistungen. 

Gut zu wissen

Keine Regel ohne Ausnahme – schon gar nicht in der deutschen Sozial­versicherung. Wer heute als Angestellter in die private Kranken­versicherung wechseln möchte, muss ein Jahresarbeitsentgelt von 66.600 Euro nachweisen. Die Versicherungspflichtgrenze liegt also um mehr als 6.000 Euro über der Beitragsbemessungsgrenze. Für Angestellte, die sich vor 2003 privat versichert haben, gilt diese Regel nicht. Für sie sind die beiden Grenzen identisch.

Muss ich meine private Kranken­versicherung kündigen, wenn die Versicherungspflichtgrenze über mein Gehalt hinaus angehoben wird?

Du musst dich entscheiden: 

1)  Entweder du kehrst zurück in eine gesetzliche Kasse oder

2)  du reichst bei einer gesetzlichen Kasse deiner Wahl einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht ein. 

Für den Antrag hast du nach Bekanntgabe der neuen Versicherungspflichtgrenze drei Monate Zeit. Wird er bewilligt, darfst du künftig nicht mehr einfach in die GKV zurückwechseln. Eine Ausnahme macht der Gesetzgeber, wenn Gutverdiener arbeitslos werden oder in Teilzeit gehen. 

Tipp

Falls die Bundesregierung die Versicherungspflichtgrenze so weit anhebt, dass du wieder in der GKV ­versicherungspflichtig wirst, dann besteht kein Grund zur Panik. Lass dich von der Versicherungspflicht befreien und bleibe in der privaten Kranken­versicherung. Angesichts deines guten Gehalts überwiegen die Vorteile die Nachteile deutlich. Und solltest du in Teilzeit gehen – beispielsweise wegen der Kinder – darfst du zurück in die gesetzliche Kranken­versicherung.

Einen Krankenkassenwechsel beantragen

Die gesetzlichen Krankenkassen unterscheiden sich lediglich in ihren Zusatzbeiträgen. Ein Vergleich kann sich dennoch lohnen. Eine vollständige Liste findest du beispielsweise online beim Spitzenverband der GKV. Generell gilt aber: Achte nicht ausschließlich auf die Beiträge, auch die Zusatzleistungen der gesetzlichen Kassen können ein Grund sein, zu einer anderen Kasse zu wechseln.  

Um die optimale Abdeckung deiner aktuellen Situation und Bedürfnisse mit den verschiedenen Angeboten abzugleichen, ist die Unterstützung von Experten sehr hilfreich. So gehst du vor:

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