Ansparphase, Auszahlung, Besteuerung: Erfahre hier, was du zu den Vor- und Nachteilen der betrieblichen Altersvorsorge mit Pensionsfonds wissen solltest.
Pensionsfonds stellen eine flexible und renditestarke Möglichkeit dar, im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung zusätzlich zur gesetzlichen Rente fürs Alter vorzusorgen. Was bei dieser Form der betrieblichen Zusatzrente zu beachten ist und welche steuerlichen Richtlinien für Pensionsfonds gelten, erklären wir hier.
Der Pensionsfonds ist eine Form der betrieblichen Altersvorsorge, bei der Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer Beiträge an den Pensionsfonds als rechtlich selbstständigen Versorgungsträger abführen. Dieser legt die Beiträge am Kapitalmarkt an und zahlt den Mitarbeitern der am Pensionsfonds teilnehmenden Unternehmen im Ruhestand eine Rente aus. Meist wird das Besparen eines Pensionsfonds im Rahmen der sogenannten Entgeltumwandlung angeboten. Dabei nutzt der Arbeitnehmer einen Teil seines monatlichen Bruttogehalts dazu, für das Alter vorzusorgen.
Pensionsfonds bieten flexible Anlagemöglichkeiten und unterliegen den Chancen und Risiken des Kapitalmarkts. Damit unterscheiden sie sich von der klassischen Rentenversicherung oder der Einzahlung in eine Pensionskasse. Allerdings gehst du als Mitarbeiter kein Risiko ein, wenn du über Entgeltumwandlung Beiträge in einen Pensionsfonds leistet. Zwar profitierst du von den Renditechancen des Kapitalmarkts, das Verlustrisiko trägt jedoch allein der Arbeitgeber. Die Summe deiner eingezahlten Beiträge ist dir in der Regel garantiert. Kann der Pensionsfonds nicht erwirtschaften, was dir zugesagt wurde, muss der Arbeitgeber für die Differenz aufkommen.
Die meisten Pensionsfonds werden über eine Bruttoentgeltumwandlung bespart. Das heißt, du wandelst einen Teil deines unversteuerten Bruttogehalts in Beiträge um, die dir später als Zusatzrente in Form einer betrieblichen Altersvorsorge ausbezahlt werden. Die Besteuerung von Pensionsfonds erfolgt daher nicht in der Anspar-, sondern erst in der Auszahlungsphase. Auf Bezüge aus einem Pensionsfonds, die dir im Rentenalter als Betriebsrente ausbezahlt werden, fallen regulär Steuern und Sozialabgaben an. Der Prozentsatz, der den zu leistenden Abgaben zugrunde liegt, ist im Alter jedoch geringer als während der Erwerbstätigkeit.
Während der Ansparphase werden Pensionsfonds durch flexible Beitragszahlungen bespart. Der Aufbau des Rentenkapitals erfolgt während der Ansparzeit durch die Investition der Beiträge in Aktien und andere Wertpapiere. Beim Eintritt ins Rentenalter erhältst du monatlich einen Teil des angesparten Kapitals als betriebliche Zusatzrente ausbezahlt.
Einer der Vorteile des Pensionsfonds im Vergleich zu einer Pensionskasse oder Direktversicherung ist die höhere Flexibilität bei der Anlage des Sparkapitals. Der Gewinn, den aktienbasierte Fonds bieten, fällt daher möglicherweise höher aus als bei starreren Geldanlagen zur Altersvorsorge.
Dennoch besteht keine Renditegarantie und die Sicherheit, dass Gewinne bis zum Beginn der Auszahlphase erhalten bleiben, kann nicht gewährleistet werden. Allerdings stehen dir als Mitarbeiter deine einbezahlten Beiträge in voller Höhe zu. Für den Ausgleich eines möglichen Verlusts muss der Arbeitgeber aufkommen. Du kannst bei dieser Form der betrieblichen Altersvorsorge also nichts verlieren.
Wer Altersvorsorge über den Durchführungsweg Pensionsfonds betreibt, bekommt bei Rentenbeginn im Zweifelsfall nur das eingezahlte Kapital zurück. Denn es besteht keine Renditegarantie. Andersherum gesehen: Du kannst nichts verlieren. Investierst du selbst in Aktien, trägst du das volle Ausfallrisiko und stehst im Zweifelsfall mit nichts da. Im Durchführungsweg Pensionsfonds trägt das Ausfallrisiko allein dein Arbeitgeber.
Auch vor Insolvenz bist du geschützt. Denn sollte dein Arbeitgeber insolvent werden, kümmert sich der Pensionssicherungsverein um die Verwaltung deiner Anwartschaft und die Auszahlung im Ruhestand.
Während der Ansparphase sind Beiträge, die du mit eigenen Beiträgen aus Entgeltumwandlung leistest, bis 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (BBG) steuerfrei und bis 4 % der BBG auch sozialabgabenfrei. Die Beitragsbemessungsgrenze ist die Grenze des Bruttogehalts, bis zu der Arbeitnehmer Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen müssen. Sie wird jährlich vom Staat angehoben. 2020 beträgt sie 82.800 Euro pro Jahr, bzw. 6.900 Euro pro Monat. Das heißt, du kannst monatlich 276 Euro (4 % von 6.900 Euro) steuer- und sozialabgabenfrei in die bAV einzahlen. Davon schießt dir dein Arbeitgeber 15 Prozent zu. Es reicht also, 240 Euro einzuzahlen (240 x 0,15 = 36), um vom vollen Steuer- und Sozialabgabenvorteil zu profitieren. Da dein Gehalt erst nach Abzug der 240 Euro versteuert und verbeitragt wird, fehlen dir davon, je nach Steuerklasse und Gehalt, netto nur etwa 50 Prozent.
Also: Monatlich 276 Euro in die betriebliche Altersvorsorge einzahlen, aber netto nur auf etwa 120 Euro verzichten!
Erst bei der Auszahlung fallen Steuern an sowie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Weil auch dein Arbeitgeber während der Ansparphase keine Beiträge zur Sozialversicherung geleistet hat, musst du den vollen Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag leisten. Durch den in der Regel niedrigeren Steuersatz im Alter, den Zuschuss des Arbeitgebers und die Wertentwicklung deiner Beiträge lohnt sich das in der Regel trotzdem für dich.
Neben der häufig gewählten Variante, einen Teil des unversteuerten Bruttoeinkommens in Beiträge für einen Pensionsfonds umzuwandeln, besteht die Möglichkeit, den Fonds auch vom bereits versteuerten Nettoeinkommen zu besparen. Hierbei hast du die Möglichkeit, die staatliche Riester-Förderung in Anspruch zu nehmen und die abgeführten Beiträge zum Pensionsfonds in der Einkommensteuererklärung aufzuführen.
Werden Beiträge, die du in einen Pensionsfonds einzahlst, individuell besteuert, kannst du sie in der Einkommenserklärung im Rahmen der Riester-Förderung über den sogenannten Sonderausgabenabzug geltend machen.
Wird das Sparguthaben im Rahmen einer einmaligen Kapitalabfindung ausbezahlt, unterliegt die Einmalzahlung dann der Steuerpflicht, wenn schon in der ursprünglichen Versorgungsregelung ein Kapitalwahlrecht vorgesehen war. Das bedeutet, dass die Versteuerung einer Einmalzahlung aus einem Pensionsfonds der regulären Einkommensteuer unterliegt.
Du zahlst also nicht nur auf monatliche Rentenbezüge, sondern auch auf eine einmalige Kapitalabfindung aus einem Pensionsfonds Steuern, wenn die Beitragszahlungen steuerfrei geleistet wurden. Bei einer Einmalzahlung aus einem Pensionsfonds handelt es sich demnach nicht um ermäßigt zu besteuernde außerordentliche Einkünfte.
Da du auf diese Weise mit einem Schlag viel Geld erhältst, steigst du im Jahr des Bezugs automatisch in eine höhere Steuerklasse auf. Dem Nachteil der höheren Besteuerung im Vergleich zur Rentenzahlung steht dafür jedoch die Vererbbarkeit gegenüber. Du kannst über das Geld aus einer Einmalzahlung frei verfügen, während von der Rentenoption, je nach Vertrag, nur deine Hinterbliebenen begünstigt sind.
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