Die Direktzusage ist einer von fünf Durchführungswegen der betrieblichen Altersvorsorge. Was sind Besonderheiten sowie Vor- und Nachteile der Direktzusage?
Die Direktzusage ist eine von fünf Formen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Bei der Direktzusage verpflichtet sich der Arbeitgeber freiwillig, dem Arbeitnehmer oder seinen Angehörigen im Versorgungsfall einen festgelegten Betrag direkt aus dem Betriebsvermögen auszuzahlen. Hier erfährst du mehr über die Besonderheiten der Direktzusage und über ihre Vor- und Nachteile.
Eine Direktzusage (auch: Pensionszusage) ist eine verbindliche Zusicherung des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer oder seinen Angehörigen im Versorgungsfall einen festgelegten Betrag direkt aus dem Betriebsvermögen zu zahlen. Es ist keine Versicherung oder andere dritte Partei beteiligt, dem der Arbeitgeber die Durchführung überträgt. Zusammen mit der Unterstützungskasse unterscheidet sich eine Direktzusage in dieser Hinsicht von Pensionskassen, Pensionsfonds und Direktversicherung.
Meistens handelt es sich bei der Direktzusage um eine reine Arbeitgeberleistung. Eine Entgeltumwandlung ist aber auch bei dieser Form der bAV möglich. Allerdings ist der Arbeitgeber bei der Direktzusage nicht verpflichtet, einen Zuschuss zur Entgeltumwandlung zu leisten. Riester-Zulagen für die betriebliche Altersvorsorge gibt es für die Direktzusage nicht.
Welche Leistungen du bei einer Direktzusage im Versorgungsfall erhältst, hängt von der Vereinbarung mit deinem Arbeitgeber ab. Häufig wird mit Erreichen des Rentenalters eine Betriebsrente ausgezahlt, die Direktzusage kann aber auch eine Absicherung bei Berufsunfähigkeit und/oder einen Hinterbliebenenschutz umfassen. Die Höhe des zugesagten Beitrags, den der Arbeitgeber regelmäßig für dich einzahlt, kann vom Arbeitgeber frei gewählt werden. Je nach Vertragsinhalt erfolgt die Ausschüttung entweder als regelmäßige lebenslange Rente, als Einmalzahlung oder in Raten.
Der Arbeitgeber muss Rückstellungen bilden, um dem Arbeitnehmer im Versorgungsfall den per Direktzusage vereinbarten Betrag auszahlen zu können. Mit seinem Versprechen, dir später Leistungen aus einer Altersversorgung zu zahlen, macht er quasi Schulden bei dir. Daraus entstehen ihm Steuervorteile – ein Grund, warum diese Form der bAV auch für Arbeitgeber attraktiv ist. Zur Kapitalbildung und zur Absicherung ihrer eigenen mit der Direktzusage verbundenen Risiken nutzen die meisten Unternehmen sogenannte Rückdeckungsversicherungen.
Besonders wichtig für dich als Arbeitnehmer ist die Frage, was mit deiner bAV aus der Direktzusage geschieht, falls das Unternehmen insolvent werden sollte. Der Arbeitgeber ist zur Insolvenzsicherung deiner unverfallbaren Anwartschaften verpflichtet. Zu diesem Zweck zahlt er Beiträge an den Pensions-Sicherungs-Verein (PSV). Bei einer Insolvenz springt der PSV ein und übernimmt die Zahlungsverpflichtungen des Betriebes. Deine Altersversorgung ist also vor Insolvenz geschützt!
Was die steuerliche Behandlung der Direktzusage angeht, gibt es einen wichtigen Unterschied zu anderen Formen der betrieblichen Altersvorsorge: Falls du selbst Entgelt umwandeln möchtest, sind deine Beiträge in der Ansparphase in unbegrenzter Höhe steuerfrei. Relevant ist dies vor allem für Arbeitnehmer mit hohem Einkommen, die viel in ihre Vorsorge investieren möchten. Lediglich bei der Unterstützungskasse als Durchführungsweg der bAV gilt dieselbe Regelung.
Wie für andere Formen der bAV gilt aber auch für die Direktzusage: Bei Auszahlung musst du die Betriebsrente versteuern. Man spricht in diesem Zusammenhang von einer nachgelagerten Besteuerung. Da der Einkommenssteuersatz im Rentenalter allerdings meist geringer ist als im Erwerbsleben, ergibt sich daraus ein Steuervorteil für dich.
Bei Auszahlung werden außerdem die vollen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fällig - auch die gesparten Arbeitgeberanteile. Die gesparten Sozialversicherungsbeiträge während der Ansparphase senken außerdem deine gesetzliche Rente leicht. Die Wertsteigerung deiner Beiträge gleichen das jedoch in der Regel mehr als aus.
Während der Ansparphase kannst du durch eigene Beiträge zur bAV dein zu versteuerndes Einkommen senken. Da deine Beiträge direkt vom Bruttogehalt abgezogen werden und der Rest erst danach versteuert wird, musst du netto, je nach Einkommen und Steuerklasse, nur auf etwa die Hälfte deines Beitrags verzichten. Auch die Sozialversicherungsbeiträge sind in dieser Phase entsprechend geringer. Dies gilt zwar auch für andere Formen der betrieblichen Altersvorsorge, allerdings sind nur bei der Direktzusage und der Unterstützungskasse die Beiträge in unbegrenzter Höhe steuerfrei. Davon profitieren besonders Arbeitnehmer mit höherem Einkommen.
Mitunter ist die Direktzusage rein arbeitgeberfinanziert. Für Unternehmen bedeuten Direktzusagen einen vergleichsweise hohen Verwaltungsaufwand, sodass längst nicht jeder Arbeitgeber diese Form der betrieblichen Altersvorsorge anbietet. Vor allem größere Unternehmen versuchen jedoch häufig, durch Direktzusagen Mitarbeiter zu binden. Übernimmt dein Arbeitgeber die Beiträge, erhöht dies indirekt dein Arbeitsentgelt.
Auch die Direktzusage hat einige Nachteile, die allerdings sehr überschaubar sind. Bedenken solltest du, dass dein Arbeitgeber bei diesem Durchführungsweg der bAV nicht verpflichtet ist, bei einer Entgeltumwandlung Zuschüsse zu zahlen. Auch erhältst du bei einer Direktzusage keine Riester-Zulagen. Durch die Steuervorteile können Versorgungsleistungen direkt vom Arbeitgeber jedoch trotzdem lohnenswert sein.
Dass das Unternehmen die Leistungen direkt aus dem Betriebsvermögen zahlt, stellt selbst im Fall einer Insolvenz keinen Nachteil dar: Der Pensionssicherungsverein übernimmt die Verwaltung deiner unverfallbaren Anwartschaften und kümmert sich während deines Ruhestandes um die Auszahlung.
Scheidest du aus dem Unternehmen aus, beendet der Arbeitgeber die Beitragszahlungen, und auch du kannst nicht weiter in die Direktzusage einzahlen. Der Vertrag wird aber nicht einfach aufgelöst, sondern ruht bis zu deiner Rente oder bis zum Eintritt eines anderen Versorgungsfalls. Mitnehmen zu einem neuen Arbeitgeber kannst du die Direktzusage in der Regel nicht.
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