Bei der Einmalzahlung aus der betrieblichen Altersvorsorge gibt es steuerlich einiges zu beachten. Informiere dich hier, wie die Auszahlung besteuert wird.
Lässt du dir deine betriebliche Altersvorsorge auf einmal auszahlen, gibt es steuerlich einiges zu beachten. Unter anderem hängt die Höhe der zu zahlenden Einkommensteuer von deinen persönlichen Verhältnissen ab. Außerdem gibt es im Gegensatz zur gesetzlichen Rente nur wenig Möglichkeiten, die Steuerlast zu reduzieren.
Hast du im Laufe deines Berufslebens mit einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) für das Rentenalter vorgesorgt, kannst du dir die endgültige Summe auf verschiedene Arten auszahlen lassen. Eine davon ist die einmalige Auszahlung des gesamten Guthabens, die sich folgendermaßen zusammensetzt: Alle Einzahlungen werden addiert und mit den erhaltenen Zinsen und Überschüssen oder den staatlichen Förderungen (wie beispielsweise bei Riester-Verträgen) zusammengerechnet. Von diesem Gesamtbetrag werden eventuelle Auszahlungsgebühren, die die Versicherungen meist im einstelligen Prozentbereich erheben, abgezogen. Heraus kommt das sogenannte Vorsorgevermögen. Das kannst du dir in der Regel in Form einer Einmalzahlung auszahlen oder es dir verrenten lassen.
Die Besteuerung der betrieblichen Altersvorsorge bei einer Einmalzahlung richtet sich grundsätzlich nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes. Dabei ist wichtig, ob es sich um Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, um Kapitaleinkünfte oder sonstige Einkünfte handelt. Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit liegen vor, wenn diese Merkmale zutreffen:
Du beziehst keine Rente, sondern ein „Altersgehalt“ von deinem ehemaligen Arbeitgeber. Steuerlich werden diese Zahlungen wie ein laufender Arbeitslohn behandelt, sie sind also steuerpflichtiges Einkommen.
Unter den Begriff „nichtselbstständige Arbeit“ fallen Einkünfte, die du aus einem Arbeitsverhältnis oder einem ehemaligen Arbeitsverhältnis beziehst. Das ist bei einer betrieblichen Altersvorsorge und deren Auszahlung oft, aber nicht immer der Fall.
Einkünfte aus Kapitalvermögen liegen dann vor, wenn du keine sonstigen Einkünfte mit deiner Rente erzielst. Das ist zum Beispiel bei berufsständischen Versorgungseinrichtungen der Fall. Sobald du auf deine eingezahlten Beiträge Zinsen erhältst, musst du diese Zinsen als Kapitaleinkünfte versteuern.
Sonstige Einkünfte erzielst du mit deiner Rente, wenn sie von der gesetzlichen Rentenversicherung, berufsständischen Versorgungseinrichtungen oder einer privaten Rentenversicherung gezahlt wird. Letzteres gilt jedoch nur, wenn dein Rentenvertrag eine monatliche Auszahlung der Rente vorsieht. Lässt du sie dir in einem Betrag auszahlen, sind es wieder Einkünfte aus Kapitalvermögen.
In jedem Fall sind die Einkünfte voll zu versteuern. Wie hoch die Steuer tatsächlich ausfällt, richtet sich nach deinem persönlichen Steuersatz (Ausnahme: Kapitalvermögen, hier beträgt der Steuersatz 25 Prozent). Dein individueller Steuersatz wiederum ermittelt sich aus deinem zu versteuernden Einkommen, also deinen jährlichen Gesamteinkünften nach steuerlichen Abzügen (zum Beispiel Werbungs- oder Krankheitskosten).
Zunächst solltest du dir bewusst sein, dass du verpflichtet bist, bei einer Einmalzahlung für das Jahr des Geldeingangs eine Steuererklärung beim Finanzamt abzugeben. Denn: Du erhältst den Bruttobetrag auf dein Konto, wovon die Behörde möglicherweise noch nichts mitbekommen hat. Die Einkünfte aus der betrieblichen Altersvorsorge-Auszahlung sind in der Anlage R (Renten) einzutragen. In dieses Formular trägst du auch Werbungskosten ein, die unter Umständen entstanden sind. Das können beispielsweise Fahrtkosten, Portokosten oder andere Aufwendungen sein. Wichtig ist nur, dass sie im Zusammenhang mit der Auszahlung des angesparten Guthabens der bAV stehen. Hast du keine Werbungskosten oder sind sie geringer als 102 Euro, zieht das Finanzamt automatisch einen Werbungskosten-Pauschalbetrag von 102 Euro von deinen Einkünften ab.
Verzichte auf die Einmalzahlung. Dieser recht banal klingende Tipp kann finanziell betrachtet große Auswirkungen haben. Wird die ganze Summe auf einmal ausgezahlt, rutschst du im Jahr der Auszahlung in einen höheren Steuertarif (Progression). Prozentual gesehen zahlst du daher einen größeren Anteil an Steuern, als dies bei der klassischen, monatlichen Auszahlung über mehrere Jahre der Fall wäre. Der Grund ist einfach erklärt: Das deutsche Steuersystem funktioniert so, dass Steuerpflichtige prozentual gesehen mehr Steuern zahlen, je mehr sie verdienen. Maßgeblich ist immer das Jahr des Geldeingangs, was bei einer Einmalzahlung daher zu einem sehr hohen steuerlichen Einkommen führt. Dementsprechend erhöht sich für dieses Jahr dein Steuersatz.
Die Auszahlung deiner betrieblichen Altersvorsorge ist sozialversicherungspflichtig. Da du durch die Entgeltumwandlung und das geringere Bruttogehalt (Bruttogehalt minus Beitrag zur bAV) im Laufe deines Arbeitslebens Steuern und Sozialabgaben gespart hast, werden diese nun bei der Auszahlung fällig. Hierbei zahlst du nicht nur deinen Anteil zur Kranken- und Pflegeversicherung, sondern auch den des Arbeitgebers. Denn auch dieser hat durch deinen Beitrag weniger Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge gezahlt. Da dein Einkommen im Ruhestand jedoch niedriger ist, sind in der Regel auch Steuern und Sozialabgaben niedriger. Außerdem muss dir dein Arbeitgeber seit 2019 bei den meisten Verträgen 15 Prozent deines Entgeltumwandlungsbetrags dazugeben. Dies soll dich für die höheren Sozialabgaben im Ruhestand entschädigen.
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