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VL – Vermögenswirksame Leistungen
Wie du die vermögenswirksamen Leistungen in der betrieblichen Altersvorsorge nutzt
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Diese Seite im Überblick
Was sind vermögenswirksame Leistungen?
Vermögenswirksame Leistungen – oft als VL oder VwL abgekürzt – sind freiwillige zusätzliche Zahlungen des Arbeitgebers, die maximal 40 € pro Monat betragen und als Vorsorgeleistungen fürs Alter dienen. Sie lassen sich unter anderem in eine betriebliche Altersversorgung investieren, aber auch in eine Riester-Rente, einen Wohn-Riester oder jede andere Form der privaten Altersvorsorge.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers handelt. Ausnahme sind hier einige Branchen, wo sogenannte altersvorsorgewirksame Leistungen im Tarifvertrag geregelt sind.
Wenn dir dein Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen zahlt, ist es notwendig, dass du einen Fondssparplan, einen Bausparvertrag oder einen Rentensparplan vorlegst, in den die monatlichen Beiträge eingezahlt werden. Diese werden nämlich nie direkt an Arbeitnehmer:innen gezahlt, sondern fließen stets zweckgebunden in ein geeignetes Finanzprodukt.
So kannst du sie beispielsweise für die betriebliche Altersvorsorge nutzen. Doch sie können nicht nur zum Vermögensaufbau, sondern auch zum Schuldenabbau wie der Tilgung einer bestehenden Baufinanzierung verwendet werden.
Welche Auswirkungen hat die Arbeitnehmersparzulage?
In Deutschland profitieren vor allem Geringverdienende von der sogenannten Arbeitnehmersparzulage zu den VL. Neben dem Arbeitgeber beteiligt sich hier auch der Staat an der Vermögensbildung.
Mit dem Zuschuss möchte der Staat Berufsanfänger:innen und Menschen mit geringem Einkommen dazu ermuntern, frühzeitig Vermögen aufzubauen. Voraussetzung für einen Anspruch ist ein Jahreseinkommen von maximal 40.000 € für Singles oder 80.000 € für Ehepaare, sofern sie die Arbeitnehmersparzulage für wohnwirtschaftliche Zwecke beispielsweise in einen Bausparvertrag investieren wollen.
Fondssparpläne werden vom Staat mit 20 % bezuschusst, Bausparverträge mit 9 % . Bist du förderberechtigt und zahlt dir dein Arbeitgeber weniger als 40 € vermögenswirksame Leistung, empfiehlt es sich, die Differenz aus der eigenen Tasche beizusteuern, um die volle staatliche Förderung zu erhalten.
Es ist möglich, beide Förderungen zu erhalten und somit gleichzeitig in einen Fondssparplan und einen Bausparvertrag zu sparen.
Die Arbeitnehmersparzulage ist steuer- und sozialversicherungsfrei. Allerdings beträgt die Mindestlaufzeit sieben Jahre. Erst danach überweist dir das Finanzamt die Zulagen.
Wenn du deine vermögenswirksamen Leistungen stattdessen in eine betriebliche Altersvorsorge investierst, hast du keinen Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage. Dafür profitierst du jedoch vom Brutto-/Netto-Effekt der Entgeltumwandlung.
Zusammenfassung
- VL sind eine freiwillige Zahlung des Arbeitgebers. Die maximale Höhe beträgt 40 € im Monat. Arbeitnehmer:innen können sie in den Vermögensaufbau oder eine private Vorsorge investieren.
- Als Arbeitnehmer:in entscheidest du über die VL-Sparform und legst sie deinem Arbeitgeber vor. Zur Auswahl stehen: Bausparvertrag, Banksparplan, Fondssparplan und betriebliche Altersversorgung.
- Für die verschiedenen Anlageformen gibt es staatliche Förderungen in unterschiedlicher Höhe. Die Arbeitnehmersparzulage lohnt sich besonders für Geringverdienende. Sie hat allerdings eine Mindestlaufzeit des VL-Vertrags von 7 Jahren.
Wohin sollten vermögenswirksame Leistungen fließen?
Welche Form der Anlage für die vermögenswirksamen Leistungen am sinnvollsten ist, hat viel mit deiner momentanen Situation zu tun. Es kann sowohl sinnvoll sein, die Leistungen in einen Bausparvertrag zu investieren, als auch in deine betriebliche Altersvorsorge.
Auch ein Banksparvertrag zum sicheren Vermögensaufbau ist möglich, seit einigen Jahren hast du beim VL-Sparen auch die Option, in Fonds zu investieren.
Investierst du die VL in einen Bausparvertrag, musst du sie versteuern und Sozialabgaben darauf entrichten. Dafür kannst du nach 7 Jahren Sparzeit, solltest du förderfähig sein, zusätzlich von der Arbeitnehmersparzulage profitieren.
Möglicherweise kannst du auch zusätzlich noch eine Wohnungsbauprämie bekommen. Für kurz- bis mittelfristige Anschaffungen oder Investitionen ist solch eine Anlageform daher durchaus sinnvoll.
Die bAV zielt hingegen darauf ab, die gesetzliche Rente aufzubessern und so deinen Lebensstandard im Rentenalter zu sichern. Nutzt du dazu die vermögenswirksamen Leistungen, sorgst du automatisch fürs Alter vor, ohne dass es dich einen Cent kostet. Ergo ist die Einzahlung eigener Beiträge in die betriebliche Altersvorsorge sinnvoll – Vorteil, Nachteil – alles ist hier wohlüberlegt und in einem nachhaltig für dich lohnenden Verhältnis angelegt.
Du musst die VL nicht einmal versteuern und Sozialabgaben darauf entrichten. Stattdessen profitierst du von den Wertsteigerungen, die deine Altersvorsorge aufgrund von Zinsen und Überschüssen im Laufe der Jahre macht.
Anderseits kannst du eine betriebliche Altersversorgung nicht mehr kündigen, um so beispielsweise an dein Vorsorgevermögen heranzukommen. Du kannst sie nur beitragsfrei stellen. Das Geld, das du in eine bAV einzahlst, wird dir erst wieder mit Eintritt in den Ruhestand ausgezahlt.
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Angebot erhaltenWelche Vorteile hat es, VL für die betriebliche Altersvorsorge zu nutzen?
Bei einer betrieblichen Altersvorsorge genießen Arbeitnehmer:innen die Vorzüge der sogenannten Entgeltumwandlung. Denn normalerweise erhöht eine VL dein Bruttoeinkommen, obwohl sie dir nicht ausbezahlt wird, und es fallen mehr Steuern und Sozialabgaben an. Gibst du deine VL stattdessen in die bAV, geht der volle Betrag in die Altersvorsorge, ohne dass du darauf Steuern und Sozialabgaben entrichten musst.
Ein direkter Vergleich zwischen klassischem VL-Sparen und einer Kombination mit einer betrieblichen Altersvorsorge verdeutlicht die Unterschiede. Wir gehen in diesem Beispiel von einem monatlichen Bruttogehalt von 3.000 € und vermögenswirksamen Leistungen von 40 € pro Monat aus.
- Bei Abschluss einer bAV werden die 40 € VL vom Bruttogehalt abgezogen und in den gewählten Vertrag eingezahlt. Das steuer- und sozialversicherungspflichtige Gehalt beträgt weiterhin 3.000 €. Das entspricht netto einem monatlichen Einkommen von etwa 2.051 €(Steuerklasse I, keine Kinder, GKV-Zuschlag 1,7 %)
- Beim klassischen VL-Sparen wird das Bruttogehalt um 40 € erhöht, sodass nun ein Bruttogehalt von 3.040 € zu versteuern ist und entsprechend höhere Abgaben für Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung abgeführt werden. Netto bleiben davon etwa 2.074 € (Steuerklasse I, keine Kinder, GKV-Zuschlag 1,7 %).
- Das bedeutet: Investierst du in diesem Beispiel deine vermögenswirksamen Leistungen in eine betriebliche Altersversorgung, hast du netto knapp 20 € mehr auf dem Konto und 40 € monatlich in der Altersversorgung.
Zusammenfassung
- Welches VL-Produkt zu dir passt, hängt von deiner individuellen Situation ab. Du hast die Möglichkeit, in einen Bausparvertrag, eine bAV, einen Banksparplan oder einen Fondssparplan zu sparen.
- Wenn du die VL für eine betriebliche Altersvorsorge nutzt, wird die Leistung nicht auf dein Bruttoeinkommen aufgeschlagen. Du musst darauf also keine Steuern und Sozialabgaben zahlen. Allerdings kommst du an das Geld erst wieder im Rentenalter.
Kein Geld verschenken!
Sichert dir dein Arbeitgeber arbeits- oder tarifvertraglich vermögenswirksame Leistungen zu, solltest du auf jeden Fall Gebrauch davon machen. Da das Geld zweckgebunden ist, kann es nie einfach mit dem Gehalt ausbezahlt werden. Führst du die Leistungen keinem Zweck zu, verfallen sie einfach. Das solltest du nicht zulassen, schließlich hast du doch kein Geld zu verschenken, oder?
Doch wofür sparst du am besten? Eine eigene Immobilie oder doch besser für die Rente? Lieber in Fonds oder lieber in eine Altersvorsorge? Wie viel Arbeitnehmersparzulage würdest du bekommen? Was ist überhaupt der beste VL-Vertrag?
Die Antwort auf diese Fragen ist immer sehr individuell. Damit deine VL-Anlage wirklich zu dir und deiner persönlichen Situation passen, solltest du sie nicht in das Erstbeste investieren. Du kannst dich online über die einzelnen Angebote informieren, schneller und einfacher geht es mit einer persönlichen Beratung. Die CLARK Expert:innen unterstützen dich gern und beantworten deine Fragen.
Nächste Schritte
- Du fragst deinen Arbeitgeber oder die Personalabteilung nach Möglichkeiten zur betrieblichen Altersvorsorge.
- Du oder dein Chef kontaktieren die CLARK Expert:innen. Das geht ganz einfach per Chat in der CLARK-App oder indem ihr uns unten eure Adresse hinterlasst.
- Die CLARK Expert:innen beraten euch völlig unverbindlich. Auf Wunsch erhalten du oder dein Arbeitgeber ein individuell angepasstes Angebot.
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