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Betriebliche Altersvorsorge wechseln, kündigen & umwandeln
Was du über Wechsel, Stilllegung & Kündigung wissen musst
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Das Wichtigste in Kürze
Wie funktioniert die betriebliche Altersvorsorge genau?
Es gibt 2 Formen der betrieblichen Altersvorsorge: die rein arbeitgeberfinanzierte und die arbeitnehmerfinanzierte bAV. Bei der arbeitgeberfinanzierten bAV zahlt dein Arbeitgeber für dich zusätzlich zum Gehalt Beiträge in eine Altersversorgung ein. Bei der arbeitnehmerfinanzierten Altersvorsorge zahlst du selbst Beiträge ein, die dir direkt von deinem Bruttogehalt abgezogen werden. Weil das staatlich gefördert wird, zahlst du auf diese Beiträge bis zu einer Obergrenze keine Steuern und Sozialabgaben. Außerdem muss dein Arbeitgeber seit einiger Zeit mindestens 15 % Zuschuss auf deine Beiträge zahlen! Die Teilnahme an dieser sogenannten Entgeltumwandlung ist für dich immer freiwillig.
Die eingezahlten Beiträge werden je nach Art der Durchführung in eine Versicherung eingezahlt und/oder am Kapitalmarkt angelegt und dir bei Eintritt in den Ruhestand mit Zinsen und Gewinnen als Rente oder Kapitalleistung ausgezahlt.
Da Mitarbeiter:innen heutzutage jedoch nur noch selten ihr ganzes Leben bei einem Arbeitgeber verbringen oder irgendwann auf das Geld angewiesen sein könnten, das sie monatlich in die Altersversorgung einzahlen, stellt sich irgendwann die Frage, ob sich eine betriebliche Altersvorsorge kündigen lässt.
Kann ich meine betriebliche Altersvorsorge überhaupt kündigen?
Sinn und Zweck der betrieblichen Altersvorsorge ist es, dich als Mitarbeiter:in für den Ruhestand abzusichern. Denn eines ist klar: die gesetzliche Rente allein wird nicht mehr ausreichen, damit du deinen Lebensstandard im Alter halten kannst. Außerdem können über eine betriebliche Altersversorgung noch weitere Lebensrisiken abgesichert werden, wie Invalidität oder Tod. Stirbst du noch vor Erreichen des Rentenalters, erhalten deine Hinterbliebenen Leistungen aus der bAV – sofern das in deinem Vertrag mit abgesichert ist.
Gut zu wissen
Die Hinterbliebenen sind nicht gleichzusetzen mit deinen Erben. Wer zum Kreis der Hinterbliebenen gehört, ist vom Gesetzgeber klar geregelt: Hierzu zählen ausschließlich dein:e Ehe- oder eingetragene:r Lebenspartner:in sowie kindergeldberechtigte Kinder.
Weil der Sinn und Zweck der betrieblichen Altersvorsorge die Absicherung für den Ruhestand ist, ist es auch nicht möglich, sich das angesparte Kapital vor einem bestimmten Zeitpunkt (meist die Vollendung des 62. Lebensjahres) auszahlen zu lassen. Dennoch kannst du deine betriebliche Altersvorsorge frühzeitig kündigen oder besser gesagt: beitragsfrei stellen lassen. Du zahlst von da an keine Beiträge mehr und das bisher angesparte Vorsorgevermögen bleibt dir erhalten und entwickelt sich weiter mit Zinsen und Gewinnen, bis du in den Ruhestand gehst.
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Angebot erhaltenKann ich die Beitragszahlung auch pausieren?
Die Entscheidung, Beiträge aus dem eigenen Bruttogehalt in die betriebliche Altersversorgung einzuzahlen, ist immer freiwillig. Daher musst du nicht deine betriebliche Altersvorsorge kündigen. Du kannst deine Beiträge auch einfach verändern, sie erhöhen, senken oder auch pausieren. In der Regel wird eine Entgeltumwandlungsvereinbarung mit dem Arbeitgeber immer für ein Jahr abgeschlossen. Je nach Vertrag werden dir deine Beiträge dann monatlich oder jährlich (zum Beispiel aus dem Bonus) vom Gehalt abgezogen. Du hast also mindestens einmal im Jahr die Chance, etwas an deinem Vertrag zu ändern. Wende dich dazu am besten an deine Personalabteilung.
Achte aber darauf, dass dir dadurch nicht auch Beiträge deines Arbeitgebers verloren gehen. Arbeitgeber müssen dir, wenn deine bAV über Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds durchgeführt wird, einen Zuschuss von 15 % bezahlen! Außerdem knüpfen viele Arbeitgeber einen Zusatzbeitrag, häufig Matching genannt, an die Bedingung, dass auch du als Mitarbeiter:in einen Beitrag zur betrieblichen Altersvorsorge leistest. Auch hier kann dir die Personalabteilung helfen. Beiträge, die dir dein Arbeitgeber arbeitsvertraglich zugesagt hat, sind nie davon betroffen, wenn du deine eigenen Beiträge reduzieren oder aussetzen willst.
Durch eine Veränderung deines Beitrags verändert sich natürlich auch dein Leistungsanspruch im Ruhestand. Setzt du Beiträge aus, pausiert deine Versorgung, beginnst du irgendwann wieder mit der Einzahlung, wird deine zukünftige Leistung neu berechnet. Die Berechnung ergibt sich aus deinem bisher angesparten Vermögen, der Länge der Unterbrechung und der neuen Beitragshöhe. Wenn du dir unsicher bist, wende dich gern an unsere CLARK Expert:innen. Sie schauen mit dir auf deinen Vertrag und beraten dich zu deinen Fragen.
Gut zu wissen
Wenn du kein Gehalt beziehst, also beispielsweise in Elternzeit, bei längerer Krankheit oder im Sabbatical, kannst du auch keine Beiträge aus deinem Bruttoentgelt umwandeln. Manche Verträge erlauben es dann, in dieser „entgeltlosen Zeit“ die Altersversorgung mit eigenen Beiträgen aus deinem Netto weiterzuführen, damit du keine Einbußen bei deiner Absicherung erleidest. Sprich hierzu am besten mit deiner Personalabteilung. Sie kann dir auch sagen, ob dein Arbeitgeber in dieser Zeit weiter Beiträge für dich einzahlt.
Kann ich alternativ meine betriebliche Altersvorsorge zurückkaufen?
Ein Rückkauf der betrieblichen Altersvorsorge ist grundsätzlich ausgeschlossen. Da das angesammelte Kapital dazu dient, dich später abzusichern, kannst du die Versicherung nicht ohne weiteres auflösen und dir den Rückkaufswert auszahlen lassen. Der Rückkaufswert entspricht dem Wert deiner Versicherung zuzüglichen Zinsen und Gewinnen sowie abzüglich von Gebühren und Verwaltungskosten.
Betriebliche Altersvorsorge: Was tun bei einem Arbeitgeberwechsel?
Verlässt du deinen Arbeitgeber, bleibt dir der Teil deiner betrieblichen Altersversorgung, den du selbst mit deinen Beiträgen finanziert hast, auf jeden Fall erhalten. Sie sind, wie man sagt, „unverfallbar“. Bei dem Teil, den dein Arbeitgeber in die Altersversorgung eingezahlt hat, kommt es in der Regel darauf an, wie lange du dem Unternehmen angehört hast. Für Verträge, die seit dem 1. Januar 2018 abgeschlossen wurden, musst du mindestens 21 Jahre alt sein und 3 Jahre lang dem Betrieb angehört haben, damit dir deine betriebliche Altersvorsorge erhalten bleibt, also unverfallbar wird. Für früher abgeschlossene Verträge gelten abweichende Regelungen:
- Verträge ab dem 1. Januar 2009 abgeschlossen: Mindestalter 25 Jahre und 5 Jahre Betriebszugehörigkeit
- Verträge ab dem 1. Januar 2001 abgeschlossen: Mindestalter 30 Jahre und 5 Jahre Betriebszugehörigkeit
- Verträge bis zum 31. Dezember 2000 abgeschlossen: Mindestalter 35 Jahre und 10 Jahre Zusagedauer oder 3 Jahre Zusagedauer bei 12 Jahren Betriebszugehörigkeit
Der unverfallbare Teil deiner Altersversorgung wird beitragsfrei gestellt. Es kommen keine neuen Beiträge mehr dazu, das bestehende Guthaben wir aber weiterhin verzinst und dir mit Eintritt in den Ruhestand ausgezahlt.
Je nach Durchführungsweg ist es eventuell sogar möglich, dass man die betriebliche Altersversorgung auf dich überträgt und du sie entweder als private Versicherung mit eigenen Beiträgen aus dem Netto oder als bAV bei einem neuen Arbeitgeber fortführst. Dieser Vorgang nennt sich „versicherungsvertragliches Verfahren“. Das ist aber nur möglich, wenn die Altersversorgung bei deinem derzeitigen Arbeitgeber über eine Direktversicherung oder Pensionskasse durchgeführt wird.
Muss der neue Arbeitgeber die betriebliche Altersvorsorge übernehmen?
Grundsätzlich ist der neue Arbeitgeber verpflichtet, die betriebliche Altersvorsorge zu übernehmen, wenn
- der Vertrag nach 2005 zugesagt wurde,
- die Altersversorgung über eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder über eine Direktversicherung durchgeführt wird,
- du die Übertragung der betrieblichen Altersvorsorge auf den neuen Arbeitgeber innerhalb eines Jahres nach dem Jobwechsel beantragst und
- der zu übertragende Wert nicht die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung übersteigt (90.600 Euro/89.400 Euro, Stand: 2024)
Der neue Arbeitgeber ist nicht dazu verpflichtet, deinen alten Vertrag zu übernehmen. Er kann auch das mitgebrachte Kapital in seine Versorgung übertragen. Außerdem ist er nicht verpflichtet, die gleichen Zuschüsse wie der alte Arbeitgeber zu tragen.
Treffen die oben genannten Voraussetzungen nicht zu, kannst du dennoch deine alte Altersversorgung beim neuen Arbeitgeber fortsetzen, wenn alle Beteiligten zustimmen.
Was passiert mit der betrieblichen Altersvorsorge bei einem Wechsel in die Selbstständigkeit?
Wenn du von einem Angestelltenverhältnis in die Selbstständigkeit wechselst, stellt sich die Frage, was mit deinem angesparten Geld passiert. Grundsätzlich hast du dieselben Optionen wie bei einem Arbeitgeberwechsel:
- Du verlässt deinen Arbeitgeber und lässt deine bAV zurück. Deine Altersversorgung wird beitragsfrei gestellt und die unverfallbaren Ansprüche bleiben dir erhalten und entwickeln sich mit Zinsen und Überschüssen weiter, bis du in Rente gehst.
- Wurde deine bisherige Altersversorgung über Direktversicherung oder Pensionskasse durchgeführt, kannst du die Versicherung auf dich übertragen lassen und mit eigenen Beiträgen weiterführen. Die Zahlungen erfolgen aber dann aus deinem Netto und sind steuerlich nicht mehr begünstigt.
Solltest du deine Versicherung beitragsfrei stellen, sinkt natürlich auch dein Leistungsanspruch im Ruhestand, weil bis dahin keine weiteren Einzahlungen stattfinden. Du solltest dich also in jedem Fall um eine Alternative zu deiner betrieblichen Altersversorgung bemühen. Welche Vorsorgemöglichkeiten es für Selbstständige gibt, darüber beraten wir dich hier. Gerne helfen dir aber auch unsere CLARK Expert:innen weiter.
Welche steuerlichen Vorschriften gibt es zu beachten?
Während du in der Ansparphase Steuern und Sozialabgaben sparst, wird deine Betriebsrente im Ruhestand ganz normal wie steuerpflichtiges Einkommen behandelt. Da dein Einkommen im Alter aber in der Regel niedriger ist als während des Erwerbslebens, zahlst du auch weniger Steuern. Hast du die Chance, dir dein Vorsorgevermögen als Einmalkapital auszahlen zu lassen, solltest du beachten, dass dein Einkommen damit einmalig stark steigt und du in eine höhere Steuerklasse rutschst. Bevor du dich für eine Auszahlungsoption entscheidest, solltest du deshalb am besten mit einem Steuerberater oder einer Steuerberaterin sprechen.
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