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  • Beamte und Beamtinnen können keine betriebliche Alters­vorsorge abschließen. Dafür erhalten sie vom Staat Pension, die im Schnitt höher ausfällt als die Altersversorgung von Arbeitnehmer:innen.
  • Bei 40 Dienstjahren in Vollzeit beträgt die monatliche Pension, auch Ruhegehalt genannt, maximal 71,75 %. In vielen Fällen liegt die tatsächliche Vergütung jedoch niedriger.
  • Um diese Versorgungslücke zu schließen, lohnt es sich z. B. mit der staatlich geförderten Riester-Rente, einer Rürup-Rente oder Lebens­versicherung zusätzlich fürs Alter vorzusorgen.

Ruhegehalt – staatliche Alters­vorsorge von Beamt:innen

Anstelle einer gesetzlichen Rente erhalten Beamte und Beamtinnen ein Ruhegehalt, wenn sie aus dem aktiven Arbeitsleben ausscheiden. Die Höhe der Leistung wird nicht wie bei der gesetzlichen Rente aus Einzahlungen berechnet, sondern sie wird auf Grundlage der Besoldung vor Renteneintritt und der Anzahl der Dienstjahre bestimmt.

Da Beamt:innen nicht von der betrieblichen Altersvorsorge profitieren können, ist die Pension meist höher angesetzt, um diesen Nachteil auszugleichen.

Bis 2001 lag der Höchstruhegehaltssatz noch bei 75 %. Mit dem Versorgungsänderungs­gesetz wurde die Rentenreform damals auf die Beamtenversorgung übertragen, was ein Absinken des Höchstsatzes auf 71,75 % zur Folge hatte.

Berechnung der Pensionsbezüge

Die Höhe des Ruhegehalts wird von 2 Faktoren bestimmt:

  • Ruhegehaltsfähige Dienstzeit
  • Ruhegehaltsfähige Dienstbezüge

Für jedes Jahr erhöht sich der Ruhegehaltssatz um 1,79375 Prozentpunkte, bis zum gesetzlich festgelegten Höchstsatz von 71,75 %. Dieser Höchstsatz gilt nach 40 Dienstjahren in Vollzeit. Weitere Dienstjahre wirken sich nicht mehr steigernd auf diesen Satz aus. Bei Teilzeit vermindert sich der Jahressatz entsprechend.

Berechnet wird die Höhe des Ruhegehalts aus den Dienstbezügen der letzten 2 Jahren vor der Rente, wobei Zulagen und Zuschläge ausgenommen werden.

Gut zu wissen: Damit dein Ruhegehalt auf Basis deiner aktuellen Besoldungsgruppe bestimmt werden kann, musst du vor Renteneintritt mindestens 2 Jahre nach dieser vergütet worden sein. Diese Frist wurde geschaffen, um Missbrauch zu verhindern, etwa dass Beamt:innen noch kurz vor Ausscheiden befördert werden, um höhere Bezüge zu erhalten.

Ein Rechenbeispiel

  • Ein:e Bundesbeamt:in verdiente zuletzt 4.000 € monatlich. Er oder sie scheidet nach 40 Jahren Dienstzeit aus.
  • Werden die vollen 71,75 % Höchstsatz zur Berechnung der Pension herangezogen, erhält er oder sie im Ruhestand 2.870 € monatlich.
  • Die Differenz zu den vorherigen Bezügen liegt bei 1.130 €, die er oder sie im Monat weniger erhält.

Diese Beispielrechnung gilt zudem nur dann, wenn das Dienstverhältnis mindestens 40 Jahre in Vollzeit bestand. Realistischer ist ein durchschnittlicher Ruhegehaltssatz, der 2023 laut BMI bei 66,9 % lag. Danach würde er oder sie lediglich 2.676 € monatlich erhalten, also 1.324 € weniger pro Monat.

Falls der Beamte oder die Beamtin beschließt, vor dem gesetzlichen Rentenalter in Pension zu gehen, sinken die Bezüge noch weiter. Das Ruhegehalt ist zudem bis auf einen Versorgungsfreibetrag, der jedoch bis 2058 auf null sinken wird, voll steuerpflichtig. Um diese Versorgungslücke zu schließen, lohnt sich daher eine private Altersvorsorge.

Gut zu wissen: Um Auskunft über geleistete Dienstzeiten und deine künftige Versorgung im Alter zu erhalten, kannst du einen Antrag bei der für dich zuständigen Personalstelle stellen.

Wer hat Anspruch auf Ruhegehalt?

Anspruch auf Pension haben Beamt:innen, Berufssoldat:innen, Kirchenbeamt:innen, Richter:innen und im öffentlich-rechtlichen Dienst tätige Personen. Das Dienstverhältnis muss vor Renteneintritt mindestens 5 Jahre bestanden haben. Scheiden Berechtigte unfalls- oder krankheitsbedingt aus dem Dienst aus, erhalten sie ebenfalls Ruhegehalt, jedoch zu einem reduzierten Satz.

Keinen Anspruch auf Ruhegehalt haben Beamt:innen, die vor dem Ruhestand freiwillig aus dem Dienst ausscheiden oder entlassen werden. Der Dienstherr zahlt in diesem Fall Beiträge für die gesetzliche Renten­versicherung nach.

Für freiwillig aus dem Dienst scheidende Bundesbeamt:innen wurde mit dem Altersgeld eine Alternative beschlossen, um den Wechsel zwischen Beamtentum und Privatwirtschaft attraktiver zu gestalten. Bestand das Beamtenverhältnis seit mindestens 7 Jahren bei Ausscheiden, 5 davon im Bundesdienst, werden die Ansprüche auf Pension umgewandelt. Bei Erreichen der Regelaltersgrenze wird stattdessen Altersgeld gezahlt, dessen Leistungen im Vergleich zur Pension jedoch bis zu 15 % geringer ausfallen.

Einige Bundesländer haben ebenfalls Teile aus dem Altersgeldgesetz (AltGG) des Bundes in ihre Gesetzgebung übernommen. Hier muss die Dauer des Dienstverhältnisses vor Ausscheiden mindestens 5 Jahre betragen, um im Rahmen dieser Regelungen Anspruch auf Altersgeld zu erwerben.

Zusammenfassung

  • Beamt:innen können lediglich privat fürs Alter vorsorgen. Einzahlungen in die betriebliche Alters­vorsorge ist ihnen nicht möglich.
  • Maximal kannst du 71,75 % der Dienstbezüge der letzten 2 Jahre vor Pensionierung als Ruhegehalt erhalten. Realistischer ist jedoch ein Satz zwischen 63 und 65 %.
  • Die Versorgungslücke entsteht durch die Differenz zwischen deinen früheren Bezügen und dem Ruhegehalt. Um höhere Kosten auszugleichen, etwa durch die für Beamt:innen nötige private Kranken­versicherung, ist es sinnvoll, zusätzlich privat fürs Alter vorzusorgen.
  • Bei vorzeitigem Ausscheiden auf dem Dienst erlischt der Anspruch auf Pension und der Dienstherr zahlt nachträglich Beiträge in die gesetzliche Renten­versicherung ein. Für Bundesbeamt:innen und in einigen Bundesländern wird Altersgeld anstelle des Ruheentgelts gezahlt.

Vorsorgemöglichkeiten für Beamt:innen

Um den bisherigen Lebensstandard nach Ausscheiden aus dem Dienst beizubehalten ist eine zusätzliche private Vorsorge unabdingbar. Da das Ruhegehalt auch nach 40 vollen Dienstjahren maximal 71,75 % beträgt, stehen dir jeden Monat etwa 30 % weniger Einkommen zur Verfügung.

Falls du früher in Pension gehen solltest oder nicht auf die vollen 40 Jahre Dienstzeit kommst, musst du sogar mit noch weniger auskommen. Welche Optionen du für die private Alters­vorsorge hast, erfährst du im folgenden Abschnitt.

Wenn du dir unsicher bist, welche Option für dich geeignet ist, beraten dich die CLARK Expert:innen gerne.

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Riester-Rente für Beamt:innen

Um die staatliche Riester-Förderung für deine Alters­vorsorge in Anspruch zu nehmen, benötigst du als Beamter oder Beamtin einen privaten Riester-Vertrag. Als Voraussetzung benötigst du eine Freistellung von der Versicherungspflicht. Dafür musst du lediglich das Einverständnis deines Dienstherrn einholen.

Zusätzlich zu deinem angesparten Kapital wird die Riester-Rente jährlich mit 175 € Grundzulage vom Staat gefördert. Für bis Ende 2007 geborene Kinder kommen je 185 €, für ab 2008 geborene 300 € jährlich hinzu. Voraussetzung ist, dass du mindestens 4 % deines letztjährigen Bruttogehalts einzahlst, maximal jedoch 2.100 €.

Die staatliche Förderung kann nur für Beiträge zu zertifizierten Altersvorsorgeverträgen in Anspruch genommen werden. Wichtig ist also, bei der Wahl des Riester-Produkts darauf zu achten, dass eine entsprechende Zertifizierung vorliegt.

Rürup-Rente für Beamt:innen

Auch Beamt:innen können die staatlich geförderte Alters­vorsorge der Rürup-Rente nutzen, die offiziell eigentlich Basis-Rente heißt. Sie ist umso Vorteilhafter, je höher die Bezüge während der Dienstzeit sind. Einzahlungen senken das zu versteuernde Einkommen und schaffen so einen steuerlichen Vorteil in der Ansparphase.

Im Leistungsfall müssen Auszahlungen dann jedoch größtenteils versteuert werden. Da die Pension jedoch niedriger ausfällt als die Besoldung im aktiven Dienst, fallen die Abgaben meist geringer aus. Die Besteuerung von Leistungen aus der Rürup-Rente steigt jedoch mit jedem Jahr an (von 80 % bei Renteneintritt 2020 bis auf 100 % 2058). Hier lohnt es sich im Einzelfall nachzurechnen, ob sich der finanzielle Vorteil lohnt.

Zu beachten ist, dass Beamte nicht den üblichen Maximalbetrag (27.566 €, Stand 2024) steuerbegünstigt investieren können. Da sie keine Einzahlungen in die gesetzliche Renten­versicherung vornehmen, die für die Freibeträge als Berechnungsgrundlage dienen, wird hier von den Finanzämtern ein fiktiver Wert errechnet.

Viele Verträge bieten zudem gegen Mehrkosten Absicherungen gegen Dienstunfähigkeit sowie im Todesfall Hinterbliebenenrenten an.

Zusammenfassung

  • Auch als Beamter oder Beamtin kannst du staatliche Förderung für Riester- oder Rürup-Rente ausschöpfen.
  • Ein privater Riester-Vertrag profitiert von staatlicher Förderung. Er ist besonders dann vorteilhaft, wenn du Kinder hast oder planst, da es für jedes Kind einen zusätzlichen Förderbetrag gibt.
  • Die Rürup-Rente eignet sich besonders für Beamt:innen mit hohem Einkommen. Einzahlungen können helfen, die Steuerlast während der Dienstzeit zu senken.
  • Alternative Anlagemöglichkeiten wie Lebens­versicherungen oder renditegenerierende Geldanlagen können ebenfalls dabei helfen, Bezüge aus Pension oder Altersgeld aufstocken.

Was du sonst noch tun kannst

Je nach individueller Lebenssituation sind auch Kapitallebens­versicherungen, Einzahlungen in eine Sofortrente oder eine breitgestreute Geldanlage in Aktien, ETFs oder Fonds eine weitere Möglichkeit, um dich für einen geruhsamen Lebensabend abzusichern. Wenn du dir unsicher bist, welche Entscheidung du treffen sollst, kannst du dich an die CLARK Expert:innen wenden. Wir helfen dir mit professioneller und unverbindlicher Beratung weiter.

Nächste Schritte

  • Du fragst deinen Arbeitgeber oder die Personalabteilung nach Möglichkeiten zur betrieblichen Altersvorsorge.
  • Du oder dein Chef kontaktieren die CLARK Expert:innen. Das geht ganz einfach per Chat in der CLARK-App oder indem ihr uns unten eure Adresse hinterlasst.
  • Die CLARK Expert:innen beraten euch völlig unverbindlich. Auf Wunsch erhalten du oder dein Arbeitgeber ein individuell angepasstes Angebot.

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