Mit einer Direktversicherung als Altersvorsorge sparst du Steuern und Sozialabgaben. Wir informieren, was die Versicherung kennzeichnet.
Neben der gesetzlichen Rente und der zusätzlichen privaten Altersvorsorge bildet die betriebliche Altersversorgung eine weitere Möglichkeit, dich für die Zeit nach deinem aktiven Erwerbsleben finanziell abzusichern. Die Direktversicherung ist eine spezielle Form der betrieblichen Altersvorsorge. Der Arbeitgeber schließt bei ihr für den Mitarbeiter eine klassische Kapitallebens- oder Rentenversicherung ab.
Die betriebliche Direktversicherung ist eine von fünf Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge. So gibt es neben der Direktversicherung noch die Unterstützungskasse, die Pensionskasse, den Pensionsfonds und die Direktzusage als Alternativen der betrieblichen Altersvorsorge.
Direktversicherungen können vom Arbeitgeber als Einzel- oder Gruppenvertrag abgeschlossen werden – es handelt sich bei ihnen um eine spezielle Form der Lebens- oder Rentenversicherung. Im Rahmen einer Direktversicherung verpflichten sich der Arbeitgeber und/oder der Mitarbeiter dazu, monatlich einen festgelegten Betrag an den ausgewählten Versicherungspartner zu überweisen. Erbringt der Arbeitgeber den Beitrag, erfolgt diese als Zusatzleistung zum Gehalt. Entrichtest du selbst einen Beitrag, wird dieser direkt von deinem Bruttoentgelt einbehalten. Diesen Vorgang nennt man Entgeltumwandlung. Monatlich sammelt sich so Geld an, das über die Laufzeit hinweg verzinst wird. Erreichst du das Rentenalter, wird das angesparte Kapital aus der Direktversicherung ausgezahlt.
Der Ablauf ist bei den meisten Direktversicherungen sehr ähnlich. In der Regel entscheidet sich der Arbeitgeber für einen Versicherer, mit dem klassische Renten- oder Lebensversicherungen für den Mitarbeiter abgeschlossen werden. Das minimiert den Verwaltungsaufwand für den Arbeitgeber und häufig gewährt ihm der Versicherer Rabatte, wenn viele seiner Angestellten die Direktversicherung nutzen. Gibt es in deinem Betrieb noch keine Altersversorgung, kannst du deinem Arbeitgeber auch eine Direktversicherung deiner Wahl vorschlagen. Die CLARK Experten beraten dich gerne zu guten Anbietern und dem richtigen Tarif.
Finanziert werden kann die Altersversorgung sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer. Manche Arbeitgeber versprechen ihren Mitarbeitern einen zusätzlichen Beitrag, wenn Mitarbeiter selbst tätig werden und Beiträge zur Altersversorgung leisten. Zahlen Arbeitgeber einen Beitrag in die Altersversorgung, dann ist dies eine Leistung, die er zusätzlich zu deinem Gehalt erbringt. Entsprechend ist so eine Regelung arbeits- oder tarifvertraglich geregelt. Dein Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, dir eine Altersversorgung zu finanzieren. Arbeitgeber bieten die betriebliche Altersvorsorge aber häufig an, um qualifizierte Mitarbeiter dauerhaft an ihr Unternehmen zu binden. Anders ist es mit der arbeitnehmerfinanzierten bAV: Du hast selbst hast einen gesetzlichen Anspruch darauf, selbst Beiträge zur Altersversorgung zu leisten. Gibt es in deinem Betrieb noch keine Altersversorgung, hast du ein Anrecht darauf, dass dein Arbeitgeber für dich eine Direktversicherung einrichtet. Du vereinbarst dann mit ihm, wie hoch dein monatlicher Beitrag sein soll. Dieser wird dir dann mittels Entgeltumwandlung von deinem Bruttogehalt abgezogen.
Den offensichtlichsten Vorteil der Direktversicherung bildet das zusätzliche Geld im Rentenalter. Da die Direktversicherung als Einmalzahlung oder monatliche lebenslange Rente ausgezahlt wird, verfügst du nach dem Erwerbsleben über mehr Kapital. Doch auch schon während der Ansparphase profitieren du und dein Arbeitgeber von der Direktversicherung, denn die Beiträge sind in gewissen Grenzen steuer- und sozialabgabenfrei. Von diesem Vorteil profitieren Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen, da die Sozialversicherungsbeiträge von beiden Parteien entrichtet werden. Zudem bist nicht nur du über den Vertrag abgesichert, je nach Ausgestaltung sind im Todesfall auch deine Hinterbliebenen mit abgesichert. Auch eine Versorgung im Invaliditätsfall ist meistens Bestandteil einer Direktversicherung.
Deine Beiträge zur Altersvorsorge sind bis 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (BBG) steuerfrei und bis 4 % der BBG auch sozialabgabenfrei. Die Beitragsbemessungsgrenze ist die Grenze des Bruttogehalts, bis zu der Arbeitnehmer Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen müssen. Sie wird jährlich vom Staat angehoben. 2020 beträgt sie 82.800 Euro pro Jahr, bzw. 6.900 Euro pro Monat. Das heißt, du kannst monatlich 276 Euro (4 % von 6.900 Euro) steuer- und sozialabgabenfrei in die bAV einzahlen. Davon schießt dir dein Arbeitgeber 15 Prozent zu. Es reicht also, 240 Euro einzuzahlen (240 x 0,15 = 36), um vom vollen Steuer- und Sozialabgabenvorteil zu profitieren. Da dein Gehalt erst nach Abzug der 240 Euro versteuert und verbeitragt wird, fehlen dir davon, je nach Steuerklasse und Gehalt, netto nur etwa 50 Prozent.
Also: Monatlich 276 Euro in die betriebliche Altersvorsorge einzahlen, aber netto nur auf etwa 120 Euro verzichten!
Die von dir eingezahlten Beiträge für die Direktversicherung bleiben bei einem Arbeitsplatzwechsel grundsätzlich erhalten. Die arbeitgeberfinanzierten Anteile können jedoch nur mitgenommen werden, wenn sie die Kriterien der gesetzlichen Unverfallbarkeit erfüllen. Außerdem ist der neue Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet, denselben Vertrag weiterzuführen. Besprich mit deinem neuen Arbeitgeber, ob dieser den Vertrag fortführen kann oder das vorhandene Kapital in ein eigenes Modell der betrieblichen Altersvorsorge übernimmt. Im Zweifelsfall kann eine Direktversicherung bis zu einer endgültigen Lösung auch beitragsfrei gestellt oder von dir aus deinem Netto weitergeführt werden. Mehr dazu liest du in unserem Ratgeber bAV wechseln, kündigen, stilllegen.
Hast du das Rentenalter erreicht und deine Direktversicherung schüttet monatlich Beiträge aus, musst du diese versteuern. Diese nachgelagerte Besteuerung ist dabei für dich sehr wahrscheinlich vorteilhaft, da dein Steuersatz im Rentenalter meist geringer ist als zu Zeiten des Erwerbslebens. Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung fallen keine mehr an, allerdings musst du nun die vollen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bezahlen – auch den Anteil des Arbeitgebers. Der Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent für Beiträge aus Entgeltumwandlung sowie die Wertentwicklung deiner Beiträge gleichen das jedoch in der Regel mehr als aus. Mehr dazu liest du in unserem Ratgeber Direktversicherung - Auszahlung.
Direktversicherungsverträge, die bis 2004 abgeschlossen wurden, werden bei der Besteuerung und auch hinsichtlich der Sozialabgaben anders behandelt. Es muss lediglich der Anteil der Erträge (Zinsen) versteuert werden, wobei der Anteil vom Alter abhängig ist.
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