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Das Wichtigste in Kürze
Ist das Fahrrad in der Hausratversicherung versichert?
Wer eine Hausratversicherung abschließt, der sichert seinen gesamten Hausrat gegen die finanziellen Folgen von Schäden durch Wasser, Sturm, Hagel, Vandalismus, Einbruch und Diebstahl ab. Zum Hausrat zählen sowohl Einrichtungs- und Wertgegenstände als auch Verbrauchs- und Gebrauchsgegenstände, die sich im Haushalt befinden. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf die zum Haushalt gehörenden Fahrräder.
Allerdings unterliegt die Versicherung von Fahrrädern einigen Einschränkungen. Zum einen entschädigt die Hausratversicherung nicht uneingeschränkt bei jedem Schadenfall, zum anderen ist es entscheidend, wo sich das Fahrrad bis zum Versicherungsfall befand und wie es gesichert war.
Deckt die Hausratversicherung einen Fahrraddiebstahl ab?
Grundsätzlich springt eine Hausratversicherung ein, wenn dein Fahrrad gestohlen wird. Der Versicherungsschutz greift jedoch nur bei einem sogenannten Einbruchdiebstahl. Damit ein Diebstahl als solcher eingestuft wird, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Zum einen muss sich das Fahrrad in einem abgeschlossenen Raum befunden haben, zu dem nur ein begrenzter Personenkreis Zugang hat. Das können sowohl die Wohnung, der Keller, die private Garage als auch ein abschließbarer Fahrradgemeinschaftskeller sein. Zum anderen muss das Rad nachweisbar mit einem Fahrradschloss gesichert gewesen sein, damit die Hausratversicherung im Falle eines Fahrraddiebstahls für den Schaden aufkommt.
Möchtest du mehr darüber erfahren, was genau in einer Hausratversicherung abgedeckt ist und was nicht? Dann lies in unserem Beitrag mehr dazu.
Tipp
Bevor du eine Hausratversicherung abschließt, solltest du sicherstellen, dass sich der Versicherungsschutz nicht nur auf deine Wohnung, sondern auch auf deinen Keller oder die Garage bezieht. Das hängt von den gewählten Tarifen ab, prüfe dafür die Versicherungsbedingungen der Police.
Hier erfährst du, worauf du generell vor dem Abschluss einer Hausratversicherung achten solltest.
Greift die Hausratversicherung auch, wenn das Fahrrad unterwegs gestohlen wird?
Dein Fahrrad ist lediglich bei Schäden abgesichert, die im eigenen Haushalt entstanden sind. Demzufolge greift die Hausratversicherung nicht, wenn das Fahrrad unterwegs gestohlen wurde. Selbst wenn du das Rad im Büro parkst oder es an einem Fahrradständer ordnungsgemäß anschließt, haftet die Hausratversicherung bei einem Fahrraddiebstahl nicht.
Viele Versicherer bieten jedoch die Option an, die Versicherungspolice zu einem geringen Aufpreis um eine „Fahrradklausel“ zu erweitern. Hast du diesen erweiterten Versicherungsschutz abgeschlossen, kannst du auch dann mit einer Entschädigung rechnen, wenn dein Fahrrad auf der Straße gestohlen wird. Voraussetzung dafür ist, dass du dein Bike ordnungsgemäß an einem nicht portablen Gegenstand angeschlossen hast – zum Beispiel an einem Zaun oder einem festen Fahrradständer.
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Hol dir CLARKSpringt die Hausratversicherung auch bei einer Beschädigung des Fahrrads ein?
Mögliche Ursachen für einen Schaden am Fahrrad gibt es viele. Egal, ob Sturz oder Unfall: Werden Teile des Fahrrads bei der Nutzung beschädigt, erstattet die Hausratversicherung den entstandenen Schaden nicht. Lediglich bei Beschädigungen durch Vandalismus springt die Versicherung unter Umständen ein. Allerdings nur, wenn sich das Fahrrad zum Zeitpunkt der Beschädigung in einem Raum befand, der zum eigenen Haushalt gehört – zum Beispiel im Keller. War das Fahrrad hingegen auf der Straße angeschlossen, leistet die Hausratversicherung nicht.
Aber trotz dieser Einschränkungen ist eine Hausratversicherung sinnvoll. Denn die Hausratversicherung leistet nicht nur, wenn das Fahrrad aus dem Keller gestohlen wird, sondern bei sämtlichen Schäden am Hausrat, die durch Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Feuer und anderen Ursachen entstanden sind.
Erstreckt sich der Versicherungsschutz der Hausratversicherung auch auf E-Bikes?
Für E-Bikes gelten die gleichen Versicherungsbedingungen wie für nicht motorisierte Fahrräder. Allerdings darf es sich bei dem Elektrofahrrad nicht um ein sogenanntes Pedelec handeln. Als Pedelec gelten per Gesetz alle E-Bikes, die schneller als 25 km/h fahren können und eine Motorleistung von mehr als 250 Watt haben. Ist dies der Fall, musst du das Zweirad als Mofa anmelden, eine Haftpflichtversicherung abschließen und ein Kennzeichen am Pedelec anbringen.
E-Bikes, die diese Werte nicht erreichen, sind in der Hausratversicherung wie ein nicht motorisiertes Fahrrad versichert. Da Elektrofahrräder vergleichsweise teuer sind, solltest du abwägen, ob für das E-Bike eine zusätzliche Police sinnvoll ist, damit du im Schadenfall oder nach einem Diebstahl eine ausreichende Entschädigung erhältst.
Wie hoch ist die Entschädigungssumme bei einem Fahrraddiebstahl?
Anders als bei sonstigem Hausrat zahlt die Hausratversicherung bei einem Fahrraddiebstahl nur bis zu einer Entschädigungshöchstgrenze. Das heißt: Bei einem Fahrraddiebstahl deckt die Hausratversicherung nicht den kompletten Wiederbeschaffungswert ab, sondern sie zahlt lediglich einen Teil dessen, was das Rad einst gekostet hat. Wie hoch die Entschädigungssumme maximal ist, hängt von der Höhe der vereinbarten Versicherungssumme für den Hausrat ab; sie ist im Versicherungsvertrag genannt. Bei den meisten Versicherungen ist die Entschädigungssumme auf 1 bis 2 % der Gesamtversicherungssumme beschränkt.
Wer beispielsweise eine Hausratversicherung mit einer Versicherungssumme von 50.000 € abschließt, der kann nach einem Fahrraddiebstahl lediglich mit einer Entschädigung zwischen 500 und 1.000 € rechnen – auch wenn das Rad deutlich teurer war. Aus diesem Grund ist es insbesondere für Besitzer eines E-Bikes sinnvoll, das motorisierte Gefährt zusätzlich zu versichern. Der Preis für ein E-Bike liegt mit 3.000, 5.000 oder sogar 8.000 € deutlich über dem eines normalen Fahrrads. Die Hausratversicherung zahlt jedoch auch bei der Beschädigung oder dem Diebstahl eines 8.000 € teuren E-Bikes lediglich 500 bis 1.000 €.
Welche weiteren Möglichkeiten gibt es, das Fahrrad zu versichern?
Wer sein Fahrrad über die Leistungen der Hausratversicherung hinausgehend abgesichert haben möchte, der sollte prüfen, ob die Versicherungskosten in einem sinnvollen Verhältnis zum Nutzen stehen. Diese Fragen sind dabei hilfreich:
- Wie viel hat das Fahrrad gekostet?
- Wie häufig nutze ich das Fahrrad?
- Wo stelle ich das Fahrrad ab, wenn ich unterwegs bin?
- Wie hoch darf der Beitragssatz maximal sein?
- Wie hoch ist die gewünschte Versicherungssumme?
Besitzt du ein sehr kostspieliges Fahrrad, zum Beispiel ein E-Bike oder ein hochwertiges Rennrad, kann sich eine Fahrradversicherung mit dem passenden Tarif lohnen. Eine solche Versicherung für das Fahrrad ist im Vergleich zum Preis-Leistungs-Verhältnis einer Hausratversicherung oftmals teurer, sie bietet jedoch einige Vorteile:
- Die Entschädigungssumme für ein gestohlenes Rad ist deutlich höher und orientiert sich am Kaufpreis. Allerdings erstattet auch eine Fahrradversicherung häufig nicht den Neuwert, sondern lediglich den Zeitwert.
- Die Versicherung zahlt auch dann, wenn das Fahrrad unterwegs gestohlen wurde.
- Die Versicherung deckt auch Unfall- und Vandalismusschäden ab.
Beachte, dass eine Fahrradversicherung keinen Schutz für alle Fahrräder in einem Haushalt leistet, sondern nur für das versicherte Rad.
Gut zu wissen
Der Zeitwert errechnet sich aus dem Neuwert des versicherten Objekts abzüglich der Wertminderung, die es im Laufe der Nutzung erfährt. Die Wertminderung eines Fahrrads beträgt nach einem Jahr etwa 25 %. Mit jedem weiteren Jahr reduziert sich der Wert um zusätzliche 15 %.
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