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Das Wichtigste in Kürze
Wann greift die Hausratversicherung bei Einbruchdiebstahl?
Die Hausratversicherung ist eine sogenannte Sachversicherung. Sie versichert einen Großteil der Gegenstände, die sich in der Wohnung befinden – den Hausrat. Erstattet wird in der Regel der Zeitwert und nicht der Betrag, der für die Wiederbeschaffung der gestohlenen oder beschädigten Gegenstände in neuwertigem Zustand aufgewendet werden muss.
Mögliche Schadensursachen, die die Hausrat übernimmt, sind Leitungswasser, Feuer, Sturm und Hagel. Aber eben auch Schäden durch Vandalismus, Raub und Einbruchdiebstahl sind durch die Hausratversicherung abgedeckt.
Worin unterscheiden sich Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus?
Bei allen Delikten handelt es sich um Straftaten, die von der Polizei verfolgt werden. Die Übersicht verdeutlicht die Unterschiede:
- Einbruchdiebstahl: Wenn sich ein:e Einbrecher:in in Räume einschleicht oder sich gewaltsam oder mit einem gestohlenen oder falschen Schlüssel Zutritt verschafft und Eigentum entwendet, liegt ein Einbruchdiebstahl vor.
- Raub: Wenn unter Androhung oder Anwendung von Gewalt Eigentum gestohlen wird, spricht man von einem Raub.
- Vandalismus: Wenn infolge eines Einbruchs vorsätzlich Schäden verursacht wurden, spricht man von Vandalismus.
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Hol dir CLARKZahlen Versicherungen auch bei Fahrlässigkeit?
Trotz Versicherung ist es wichtig, dass du deiner Sorgfaltspflicht im Alltag nachkommt. Handelst du als Versicherte:r grob fahrlässig, greift die Versicherung unter Umständen nicht oder zahlt nicht den kompletten Schaden. Wichtig ist das zum Beispiel bei einem „einfachen“ Diebstahl: In der Regel zahlt die Hausratversicherung nicht bei einem Einbruch, wenn du die Tür nicht abgeschlossen hast. Auch wenn der Dieb oder die Diebin durch ein geöffnetes Fenster in das Haus gelangt, spricht man von fahrlässigem Verhalten. Geöffnete Fenster stellen grundsätzlich ein Sicherheitsrisiko dar, wenn sich niemand in der Wohnung befindet. Auch wer auf Trickdiebe hereinfällt, hat bei der Hausratversicherung in der Regel das Nachsehen.
Tipp
Es gibt auch Versicherungen, die grobe Fahrlässigkeit oder auch Trickdiebstahl mitversichern. Die Erweiterung des Versicherungsschutzes wird als „Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit“ bezeichnet. Oft gilt das aber nur bis zu einer bestimmten Schadenshöhe.
Zahlt die Hausratversicherung, wenn in den Keller eingebrochen wird?
Koffer, Ski, Fahrräder, Werkzeug – auch im Keller aufbewahrte Gegenstände gehören zum Hausrat. Ob die Hausratversicherung zahlt, wenn es in einem Keller zum Diebstahl kommt, hängt von 2 Faktoren ab:
- Art des Kellerraums
- Sicherung der Gegenstände
In Mehrfamilienhäusern sind mit Brettern abgetrennte Kellerräume die Regel. Der Inhalt ist oft durch die Spalten zwischen den Brettern sichtbar. Bereits das gilt als grob fahrlässig, denn Diebe können mögliche Beute sehen. Damit du dich nicht fahrlässig verhältst, solltest du Kellerräume blickdicht machen und mit einem guten Schloss versehen. Im Idealfall sicherst du teurere Gegenstände zusätzlich, etwa in einem verschließbaren Metallschrank. Besonders wertvolle Gegenstände solltest du gar nicht erst im Keller aufbewahren.
Greift die Hausratversicherung auch bei Einbruchdiebstahl im Urlaub?
Im Rahmen der sogenannten Außenversicherung gilt der Schutz der Versicherung auch im Urlaub. Die Hausratversicherung greift dann auch, wenn bei einem Einbruch in die Ferienwohnung oder in das Hotelzimmer Gegenstände gestohlen werden. Wichtig: Es ist grundsätzlich nur Hausrat in festen Gebäuden versichert. In der Regel greift die Hausratversicherung also nicht bei einem Einbruch ins Wohnmobil. Diese Einschränkung untermauert auch ein Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe. Bist du regelmäßig mit dem Wohnmobil unterwegs, ist eine Campingversicherung eine mögliche Form der Absicherung.
Gut zu wissen
Auch wenn die Außenversicherung greift, können im Ausland andere Deckungssummen als in der Heimat gelten. Einige Versicherer reduzieren die Deckungssumme für außerhalb der Wohnung aufbewahrte Gegenstände. Wirf vor dem Urlaub einen Blick in deine Versicherungsunterlagen, um im Schadenfall keine böse Überraschung zu erleben. Lies unseren Ratgeber, um zu erfahren, worauf du bei einer Hausratversicherung außerdem achten solltest.
Zahlt bei einem Einbruch ins Auto die Hausratversicherung?
Bei einem Autoeinbruch haftet die Hausratversicherung nicht immer. In den meisten Fällen sind Schäden durch Einbruch und Diebstahl nur dann versichert, wenn das Auto in einem geschlossenen Gebäude parkt, etwa in der Tiefgarage. Steht das Auto hingegen auf einem öffentlichen Parkplatz oder am Straßenrand, sind Gegenstände in der Regel nur dann versichert, wenn sie verschlossen und von außen nicht einsehbar sind, z. B. im Kofferraum.
Bei vielen Tarifen ist eine Erweiterung des Versicherungsschutzes gegen Aufpreis möglich. Aber auch hier gibt es Grenzen. Oft gilt eine maximale Entschädigungsgrenze für Gegenstände im Auto. Zudem sind Wertsachen und elektronische Gegenstände oft nicht versichert. Dein Smartphone solltest du also besser nicht im Auto liegen lassen.
Werden Schmuck und Bargeld durch die Hausratversicherung nach Einbruch ersetzt?
Sowohl Bargeld als auch Schmuck gelten als Wertsachen. Diese werden in der Regel nicht vollständig von der Hausratversicherung ersetzt. Die in folgender Übersicht aufgelisteten Gegenstände gelten als Wertsachen:
- Urkunden, Sparbücher und Wertpapiere
- Edelsteine, Perlen, Münzen, Medaillen und Gegenstände aus Gold, Silber oder Platin
- Pelze und handgeknüpfte Teppiche
- Kunstgegenstände wie Gemälde, Zeichnungen und Plastiken
- Antiquitäten
Die meisten Versicherer legen eine Obergrenze von 20 % der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme fest. Reicht das nicht aus, lässt sich die Grenze nach oben verschieben. Dadurch steigt aber auch der Versicherungsbeitrag. Ebenfalls wichtig: Die Wertgegenstände sind entsprechend der Vertragsbedingungen aufzubewahren.
Für nicht besonders geschützte Wertgegenstände gelten weitere Höchstgrenzen bei der Hausratversicherung. Wird bei einem Einbruch Schmuck geklaut, liegen die Entschädigungsgrenzen bei etwa 20.000 €. Bei Bargeld und Geldkarten sind es nur 1.000 bis 1.500 €.
Was musst du im Schadenfall tun?
Nach einem Einbruch ist sofort die Hausratversicherung zu informieren. Zusätzlich ist es notwendig, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Sowohl Versicherung als auch Polizei benötigen möglichst zeitnah eine Stehlgutliste. Auf dieser vermerkst du alle gestohlenen Gegenstände. Sehr wahrscheinlich verlangt die Hausratversicherung nach Einbruchdiebstahl Nachweise, dass die aufgelisteten Gegenstände wirklich zum Hausrat gehört haben. Als aussagekräftige Belege eignen sich unter anderem:
- Kassenbelege und Quittungen
- Garantiescheine
- Reparaturrechnungen
- Kontoauszüge
- Fotos
Tipp
Bewahre die Nachweise separat auf, etwa in einem Bankschließfach. So besteht außerdem keine Gefahr, dass sie durch Feuer- oder Wasserschäden zerstört werden.
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