Hausrat­­versicherung – Schlüsselverlust

Wann zahlt die Hausrat­versicherung den Schlüsseldienst?

Ein teures „Vergnügen“ ist der Schlüsseldienst. Deine Hausrat­versicherung übernimmt aber unter Umständen die Kosten für den Austausch von Schließanlagen.
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Du greifst wie gewohnt in die Jackentasche und zuckst kurz darauf zusammen: Der Schlüssel ist weg. Fehlanzeige auch in der Hosen- und Innentasche. Ob du ihn verloren hast oder er geklaut wurde – die Situation bedeutet puren Stress. Und unter Umständen auch hohe Kosten, denn wenn der Schlüsseldienst anrückt, um die Wohnungstür zu öffnen, wird es teuer. Wenn nicht nur das Türschloss, sondern die gesamte Schließanlage eines Mietshauses oder Büros ausgetauscht werden muss, wird die ganze Angelegenheit sogar noch teurer.

Mit einer entsprechenden Versicherung bleibst du im Schadensfall nicht komplett auf den Rechnungen sitzen. Welche Versicherung zuständig ist, hängt aber immer von der Situation ab. Die Kosten, die mit dem Verlust eines Schlüssels verbunden sind – etwa für den Schlüsseldienst –, übernimmt die Hausrat­versicherung nämlich nur unter gewissen Umständen.

Zahlt die Hausrat­versicherung den Schlossaustausch?

Wird ein Tür- oder Wohnungsschloss ausgewechselt, entstehen sogenannte Schlossänderungskosten. Die Hausrat­versicherung zahlt den Schlüsseldienst und die Kosten für einen Austausch nur unter bestimmten Bedingungen. Unter anderem ist es wichtig, ob es sich um den eigenen oder einen fremden Schlüssel handelt. Die Besitzverhältnisse entscheiden darüber, ob Hausrat­versicherung oder Haftpflicht­versicherung einspringen. 

Verlust fremder Schlüssel

Da vor allem andere Personen davon betroffen sind, ist es besonders unangenehm, fremde Schlüssel zu verlieren. Als fremd gelten sowohl privat als auch beruflich genutzte Schlüssel, die nicht die eigenen sind. Das schließt Wohnungsschlüssel ein, die du von deinem Vermieter erhältst, und ebenso Schlüssel für die Räumlichkeiten deines Arbeitgebers. Auch Schlüssel und Codekarten von Hotels oder Ferienwohnungen fallen darunter. Geht ein fremder Schlüssel verloren, ist grundsätzlich die private Haftpflicht­versicherung des Versicherten zuständig. Sie reguliert Schäden am Eigentum Dritter. Voraussetzung ist jedoch, dass sie einen Schlüsselverlust abdeckt.

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Verlust eigener Schlüssel

Geht der eigene Haustürschlüssel verloren, ist grundsätzlich die Hausrat­versicherung zuständig. Sie greift aber nur, wenn der Schlüssel durch einen versicherten Schaden abhandengekommen ist. Wird der Schlüssel etwa bei einem Raub oder Einbruch gestohlen, zahlt die Hausrat­versicherung für das neue Türschloss. Warst du als Versicherter schlicht unachtsam und hast den Schlüssel verloren, bleibst du auf den Kosten für das Öffnen der Tür und möglichen Folgekosten sitzen.

Gut zu wissen

Gehört dir eine Eigentumswohnung in einem Mietshaus und du verlierst den Gesamtschlüssel, sodass die komplette Schließanlage ausgetauscht werden muss, greift deine private Haftpflicht­versicherung. Jedenfalls sofern sie den Schlüsselverlust abdeckt. Sie übernimmt aber nur die Kosten, die der Hausgemeinschaft entstehen. Der Kostenanteil für den Schlüssel deiner Wohnung ist also nicht abgedeckt. Den entsprechenden Anteil für den Schlüsseldienst trägt deine Hausrat­versicherung, solange keine Fahrlässigkeit im Spiel war.

Zahlt die Hausrat­versicherung, wenn der Schlüssel abgebrochen ist?

Bricht dir ein Schlüssel im Schloss ab, ist der Grund dafür entscheidend. Ist Materialschwäche verantwortlich, liegt die Schuld nicht bei dir. Das gilt auch, wenn sich der Schlüssel verkantet, weil sich das Schloss altersbedingt verzogen hat. Bei Mietshäusern ist grundsätzlich der Vermieter dafür zuständig, dass ein vertragsgemäßer Gebrauch der Wohnung möglich ist. Im Fall von Bürogebäuden ist es der Arbeitgeber. Bricht ein Schlüssel aufgrund von Materialschwäche ab, muss der Vermieter beziehungsweise der Arbeitgeber die dadurch entstandenen Kosten tragen, und nicht du beziehungsweise deine Hausrat­versicherung. Auch wenn das Schloss defekt ist, ist der Besitzer des Gebäudes in der Verantwortung.

Wird der Schlüssel allerdings mutwillig oder unter Gewalteinwirkung abgebrochen, sieht die Situation anders aus. In diesem Fall muss der Schlüsselnutzer für den entstandenen Schaden aufkommen. Die unsachgemäße Anwendung muss allerdings nachgewiesen werden. Möglich ist das zum Beispiel durch den Schlüsseldienst. Lässt sich nichts nachweisen, trägt in der Regel der Besitzer des Gebäudes die Kosten.

Zahlt die Hausrat­versicherung, wenn der Schlüssel gestohlen wird?

Wird ein Schlüssel geklaut, zahlt die Hausrat­versicherung die Schlossänderungskosten nur dann, wenn ein Schadensfall vorliegt. Dazu muss entweder ein Einbruchdiebstahl oder ein Raub stattgefunden haben:

  • Bei einem Einbruchdiebstahl verschaffen sich Unbefugte Zutritt zu einem Gebäude. Das kann mit einem Werkzeug, einem zuvor gestohlenen oder einem nachgemachten Schlüssel passieren. Entscheidend ist, dass der Versicherte nicht fahrlässig handelt – das wäre der Fall, wenn er seiner Sorgfaltspflicht im Alltag nicht nachkommt. Wird der Haustürschlüssel beispielsweise unter der Fußmatte oder im Blumentopf versteckt, haben Langfinger leichtes Spiel. Versicherer zahlen dann nicht oder sie kürzen die Erstattung.
  • Ein Raub liegt bei Anwendung oder Androhung von Gewalt vor. Wird der Versicherte bedroht und sein Schlüssel geklaut, kommt die Hausrat­versicherung für die Schlossänderungskosten auf. Schließlich muss sichergestellt werden, dass sich der Räuber mit dem Schlüssel nicht Zutritt zum Gebäude verschafft.

Gut zu wissen

Die Hausrat­versicherung zahlt den Schlüsseldienst nicht bei allen Diebstahldelikten. Probleme kann es etwa bei einem einfachen Diebstahl geben. Dabei wird Gewalt weder angedroht noch ausgeübt. Wird dir in der Bahn unbemerkt der Haustürschlüssel aus der Jackentasche gestohlen, erhältst du unter Umständen keine oder geringere Versicherungsleistungen. Das gilt auch für Trickdiebstahl, etwa wenn jemand an deiner Haustür klingelt, dich ablenkt und den Schlüssel entwendet.

Da Hausrat­versicherungen Diebstahl sehr unterschiedlich bewerten, empfehlen sich ein genauer Blick in die Versicherungs­bedingungen und ein Vergleich. Insbesondere teurere Policen schließen nicht nur Einbruchdiebstahl und Raub mit ein. Bist du dir unsicher oder hast du weitere Fragen, beraten dich die CLARK-Experten gerne.

Zahlt die Hausrat­versicherung, wenn der Autoschlüssel gestohlen wird?

Werden die Autoschlüssel gestohlen, greift die Hausrat­versicherung grundsätzlich nicht. Auch die Kfz-Versicherung übernimmt keinerlei Kosten für einen notwendigen Austausch der Schlüssel. Bei bestimmten Kasko­versicherungen sind diese allerdings abgedeckt.

Anders sieht es aus, wenn Diebe das Auto aufbrechen und Gegenstände daraus stehlen. Dann haftet die Versicherung für den Wageninhalt, der zum Hausrat gehört. Es gibt jedoch Einschränkungen: Das Auto muss zum Zeitpunkt des Einbruchs in einem geschlossenen Gebäude stehen, etwa in einer Tiefgarage. Außerdem darf der Hausrat nicht offensichtlich im Auto platziert sein, da das ein fahrlässiges Verhalten des Fahrzeughalters darstellt. Viele Versicherer bieten gegen Aufpreis eine Erweiterung des Versicherungsschutzes an. Dabei ist aber ebenfalls auf die Bedingungen zu achten. Oft wird eine maximale Entschädigungsgrenze festgelegt. Auch elektronische Gegenstände und Wertsachen sind in der Regel nicht versichert

Tipp

Wirf einen Blick in deinen Mietvertrag. Unter Umständen enthält er Klauseln, die den Austausch von Schließanlagen bei Schlüsselverlust klären.

Was ist bei einem Schlüsselverlust zu tun?

Wenn du bemerkst, dass dein Schlüssel verlorengegangen ist oder geklaut wurde, und du vor verschlossener Tür stehst, ist schnelles Handeln wichtig. Folgendes ist bei einem Schlüsselverlust zu tun:

  1. Ohne Schlüssel in ein Mietshaus zu kommen, ist nicht schwer. Klingel einfach bei einem Nachbarn und lass dir von ihm die Haustür öffnen. Bei der eigenen Wohnungstür ist das schon schwieriger, in den meisten Fällen ist ein Schlüsseldient notwendig. Vergleiche zuerst die Preise und Anfahrtskosten verschiedener Anbieter und achte auf mögliche Zusatzkosten. Am Wochenende, an Feiertagen und nachts kann es besonders teuer werden.
  2. Informiere die Hausverwaltung oder den Vermieter beziehungsweise deinen Arbeitgeber über den Schlüsselverlust. Sie können bei den weiteren Schritten helfen. Ist etwa die komplette Schließanlage betroffen, ist eine gute Planung notwendig. Zudem müssen auch andere Mieter beziehungsweise Arbeitnehmer über den Austausch der Schlösser informiert werden.
  3. Ruf bei der Polizei an, wenn der Schlüssel gestohlen oder geraubt wurde und erstatte Anzeige.
  4. Melde den Verlust des Schlüssels deiner Versicherung. Bei Einbruchdiebstahl und Raub rufst du die Hausrat­versicherung an. Handelt es sich um einen fremden Schlüssel, kontaktierst du die Haftpflicht­versicherung. Ist der Autoschlüssel betroffen, ist die Kfz- beziehungsweise Kasko­versicherung zu informieren.

Möchtest du mehr darüber erfahren, was genau in einer Hausrat­versicherung abgedeckt ist und was nicht? Dann lies hier mehr dazu.

Clark Experte Nicolai

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