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Hausrat­versicherung & Steuer: Lässt sich die Versicherung absetzen?

  • Die Beiträge für die Hausrat­versicherung sind selten steuerlich absetzbar
  • Nur wenn du ein Arbeitszimmer hast, gibt's Chancen
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  • Mit einer Hausrat­versicherung ist es möglich, das eigene Hab und Gut abzusichern, zum Beispiel gegen Diebstahl, Feuer- und Wasserschäden.
  • Unter Umständen lässt sich die Hausrat­versicherung sogar von der Einkommensteuer absetzen.
  • Dazu musst du ein Arbeitszimmer nutzen, das gewisse Voraussetzungen erfüllt.

Wann ist die Hausrat­versicherung steuerlich absetzbar?

Die Hausrat­versicherung ersetzt Schäden am persönlichen Eigentum. Damit gehört sie zu den sogenannten Sach­versicherungen. Im Gegensatz zu Vorsorge­versicherungen, wie der gesetzlichen Kranken­versicherung und der Haftpflicht­versicherung, sind sie in der Regel nicht steuerlich relevant. Beide Versicherungsarten sind empfehlenswert – ohne Frage. Bei denen zur Absicherung von Gesundheit und Vermögen abgeschlossenen Vorsorge­versicherungen kommt der Staat den Steuerzahler:innen aber mehr entgegen: Gesetzlich vorgeschriebene Vorsorge­versicherungen sind immer, private Versicherungen hingegen nur manchmal absetzbar.

Unter gewissen Umständen kann man die Hausrat­versicherung anteilig von der Steuer absetzen. Möglich ist das immer dann, wenn du ein beruflich genutztes Arbeitszimmer besitzt. In diesem Fall ist eine Hausrat­versicherung sinnvoll, um die berufliche Existenz zu sichern. Die Art der Nutzung muss natürlich nachweisbar sein. Mehr Infos zu den Kosten einer Hausrat­versicherung: Hausrat­versicherung Kosten.

Gut zu wissen

Arbeitest du nur hin und wieder im Homeoffice oder hast dir einen kleinen Arbeitsbereich im Schlafzimmer eingerichtet, um dich bei Bedarf online mit deinen Kolleg:innen auszutauschen, ist die Hausrat­versicherung nicht steuerabzugsfähig. Um die Versicherung steuerlich geltend machen zu können, müssen bestimmte Vorgaben erfüllt werden.

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Welche Voraussetzungen gelten für das Absetzen der Hausrat­versicherung von der Steuer?

Um in der Steuererklärung die Hausrat­versicherung geltend zu machen, müssen genaue Voraussetzungen bezüglich der Nutzung und räumlicher Gegebenheiten erfüllt werden:

  • Das Arbeitszimmer ist Teil der privaten Wohnung.
  • Das Arbeitszimmer ist ein eigenständiger Raum.
  • Das Arbeitszimmer ist entsprechend der beruflichen Nutzung eingerichtet.

Darüber hinaus muss das Arbeitszimmer zu mindestens 90 % beruflich genutzt werden. Wichtig ist auch, welcher Tätigkeit du im heimischen Arbeitszimmer nachgehst. Hast du bei deinem Arbeitgeber nachweislich keinen Arbeitsplatz, um deine Arbeit vor- und nachzubereiten, und erfüllst alle anderen Bedingungen? Dann ist die Hausrat­versicherung steuerlich absetzbar. Es gibt aber auch Ausnahmen: Vermieter:innen, die von zu Hause arbeiten, haben das Nachsehen. Da ihre Einnahmen auf die vermieteten Immobilien zurückzuführen sind und nicht auf die im heimischen Arbeitszimmer erledigten Verwaltungsaufgaben, lässt sich die Hausrat­versicherung nicht von der Steuer absetzen.

Tipp

Verfügst du als Student:in über den Luxus eines eigenen Arbeitszimmers? Auch dann kannst du die Beiträge zur Hausrat­versicherung anteilig in deiner Steuererklärung geltend machen. Wichtig ist, dass du das Arbeitszimmer vorwiegend zum Lernen nutzt.

Wie kannst du die Hausrat­versicherung bei der Steuererklärung angeben?

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, empfiehlt es sich, die Beiträge zur Hausrat­versicherung in der Steuererklärung anzugeben. Dabei gibt es je nach Einkunftsart aber Unterschiede:

  • Arbeitnehmer:innen: Beiträge werden als Werbungskosten angegeben
  • Selbstständige: Beiträge werden anteilig als Betriebsausgaben angegeben
  • Auszubildende/Studierende: Beiträge werden anteilig als Sonderausgaben angegeben

Wo kannst du die Beiträge zur Hausrat­versicherung in der Steuererklärung eintragen?

Egal, ob online über Elster oder ganz klassisch in Papierform – in welcher Form die Beiträge angegeben werden, variiert mit der Abzugsart. Arbeitnehmer:innen geben ihre Beiträge zur Hausrat­versicherung auf der 2. Seite der Anlage N als Werbungskosten an. Selbstständige benötigen die Anlage EÜR für ihre Einnahmenüberschussrechnung. Auf der 2. Seite geben sie die Beiträge als Betriebsausgaben an. Auszubildende und Student:innen geben die Beiträge als Sonderausgaben auf dem Mantelbogen an.

Welchen Anteil kannst du in der Steuererklärung geltend machen?

Wie hoch der steuerlich absetzbare Anteil der Hausrat­versicherung ist, hängt von der Größe des Arbeitszimmers und der Wohnung ab. Wohnungs- und Zimmergröße werden zur Berechnung zueinander in Verhältnis gesetzt: Ist die Wohnung 90 und das Arbeitszimmer 9 Quadratmeter groß, entspricht das einem Neuntel der Gesamtfläche. Damit ist ein Neuntel der jährlichen Beiträge zur Hausrat­versicherung steuerlich absetzbar.

Beispielrechnung:

  • Größe der Wohnung: 90 m2
  • Größe des Arbeitszimmers: 9 m2
  • Jahresbeitrag Hausrat­versicherung: 80 €

Größe des Arbeitszimmers x Jahresbeitrag / Größe der Wohnung = steuerlich relevanter Betrag.

9 m2 x 80 € / 90 m2 = 8 €

Im Beispiel lässt sich die Hausrat­versicherung mit anteilig 8 Euro von der Steuer absetzen.

Gut zu wissen

Schon beim Lohnsteuerabzug wird automatisch ein Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.000 € berücksichtigt. Überschreitest du als Arbeitnehmer:in mit deinen Werbungskosten nicht diesen Betrag, kannst du darauf verzichten, die Kosten für die Hausrat­versicherung anteilig anzugeben. Es empfiehlt sich aber in jedem Fall, die jährlichen Werbungskosten grob zu überschlagen, bevor du komplett auf die Angabe verzichtest.

Welche Nachweise benötigst du zum Absetzen der Hausrat­versicherung?

Um einen Teil der Kosten für die Hausrat­versicherung in der Einkommenssteuererklärung geltend zu machen, müssen gewisse Nachweise erbracht werden. Folgende Unterlagen sind bei dem zuständigen Finanzamt einzureichen:

  • Größenangaben zur Wohnung und zum Arbeitszimmer
  • Berechnung des absatzfähigen Beitrags
  • Nachweis der geleisteten Versicherungsbeiträge (Beitragsnachweis des Versicherers oder Kopie des Versicherungsbeitrags mit Kontoauszug inklusive gekennzeichneter Abbuchung)

Gerade bei steuerlichen Dingen ist es nicht immer einfach, den Überblick zu behalten. Unter Umständen kann es sich deshalb lohnen, eine:n Steuerberater:in als Ratgeber:in hinzuzuziehen, um die individuellen Optionen zu nutzen.

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