Hausrat­­versicherung – Steuern

Steuerlich absetzbar oder nicht?

Die Beiträge zur Hausrat­versicherung in der Steuererklärung geltend machen? Das geht nicht immer. Erfahre, ob du deine Hausrat­versicherung absetzen kannst.
Über 180 Versicherer
App Store, 4.5
Trustpilot Logo
Basierend auf 2,528 Bewertungen
4.1 TrustScore

Gut
Bereits über 600.000 CLARK Kund:innen

Eigenheim oder zur Miete – über die Jahre sammelt sich in den meisten Wohnungen ein kleines Vermögen an. Mit einer Hausrat­versicherung ist es möglich, das eigene Hab und Gut abzusichern, zum Beispiel gegen Diebstahl, Feuer- und Wasserschäden. Unter Umständen lässt sich die Hausrat­versicherung sogar von der Einkommensteuer absetzen. Das ist aber längst nicht jedem möglich. Im Ratgeber erfährst du mehr über die Versicherung.

Wann ist die Hausrat­versicherung steuerlich absetzbar?

Die Hausrat­versicherung ersetzt Schäden am persönlichen Eigentum. Damit gehört sie zu den sogenannten Sach­versicherungen. Im Gegensatz zu Vorsorge­versicherungen, wie der gesetzlichen Kranken­versicherung und der Haftpflicht­versicherung, sind sie in der Regel nicht steuerlich relevant. Beide Versicherungsarten sind empfehlenswert – ohne Frage. Bei denen zur Absicherung von Gesundheit und Vermögen abgeschlossenen Vorsorge­versicherungen kommt der Staat dem Steuerzahler aber mehr entgegen: Gesetzlich vorgeschriebene Vorsorge­versicherungen sind immer, private Versicherungen hingegen nur manchmal absetzbar.

Unter gewissen Umständen kann man die Hausrat­versicherung anteilig von der Steuer absetzen. Möglich ist das immer dann, wenn man ein beruflich genutztes Arbeitszimmer besitzt. In diesem Fall ist eine Hausrat­versicherung sinnvoll, um die berufliche Existenz zu sichern. Die Art der Nutzung muss natürlich nachweisbar sein. Mehr Infos zu den Kosten einer Hausrat­versicherung: Hausrat­versicherung Kosten.

Gut zu wissen

Arbeitest du nur hin und wieder im Homeoffice oder hast dir einen kleinen Arbeitsbereich im Schlafzimmer eingerichtet, um dich bei Bedarf online mit deinen Kollegen auszutauschen, ist die Hausrat­versicherung nicht steuerabzugsfähig. Um die Versicherung steuerlich geltend machen zu können, müssen bestimmte Vorgaben erfüllt werden.

App Feature: Empfohlen für Dich
100% kostenlos

Alles in einer App

Versicherungen abschließen, verwalten, anpassen und kündigen: Alles innerhalb weniger Sekunden per App.

Hol dir CLARK
App Feature: Expertenchat
Versicherungen

Der beste Tarif

Unser Algorithmus vergleicht tausende Tarife von über 180 Anbietern, um den einen zu finden, der ideal zu dir passt.

Hol dir CLARK
App Feature: Clark unterstützt dich
Experten-Chat

Hilfe per App

Du brauchst uns? Wir sind da! Per Chat – und auch persönlich. Unser Team nimmt sich gerne Zeit für deine Anliegen und Fragen.

Hol dir CLARK

Welche Voraussetzungen gelten für das Absetzen der Hausrat­versicherung von der Steuer?

Um in der Steuererklärung die Hausrat­versicherung geltend zu machen, müssen genaue Voraussetzungen bezüglich der Nutzung und räumlicher Gegebenheiten erfüllt werden:

  • Das Arbeitszimmer ist Teil der privaten Wohnung.
  • Das Arbeitszimmer ist ein eigenständiger Raum.
  • Das Arbeitszimmer ist entsprechend der beruflichen Nutzung eingerichtet.

Darüber hinaus muss das Arbeitszimmer zu mindestens 90 Prozent beruflich genutzt werden. Wichtig ist auch, welcher Tätigkeit du im heimischen Arbeitszimmer nachgehst. Hast du bei deinem Arbeitgeber nachweislich keinen Arbeitsplatz, um deine Arbeit vor- und nachzubereiten, und erfüllst alle anderen Bedingungen? Dann ist die Hausrat­versicherung steuerlich absetzbar. Es gibt aber auch Ausnahmen: Vermieter, die von zu Hause arbeiten, haben das Nachsehen. Da ihre Einnahmen auf die vermieteten Immobilien zurückzuführen sind und nicht auf die im heimischen Arbeitszimmer erledigten Verwaltungsaufgaben, lässt sich die Hausrat­versicherung nicht von der Steuer absetzen.

Tipp

Verfügst du als Student über den Luxus eines eigenen Arbeitszimmers? Auch dann kannst du die Beiträge zur Hausrat­versicherung anteilig in deiner Steuererklärung geltend machen. Wichtig ist, dass du das Arbeitszimmer vorwiegend zum Lernen nutzt.

Wie kann ich die Hausrat­versicherung bei der Steuererklärung angeben?

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, empfiehlt es sich, die Beiträge zur Hausrat­versicherung in der Steuererklärung anzugeben. Dabei gibt es je nach Einkunftsart aber Unterschiede:

  • Arbeitnehmer: Beiträge werden als Werbungskosten angegeben.
  • Selbstständige: Beiträge werden anteilig als Betriebsausgaben angegeben.
  • Auszubildende/Studenten: Beiträge werden anteilig als Sonderausgaben angegeben.

Wo kann ich die Beiträge zur Hausrat­versicherung in der Steuererklärung eintragen?

Egal, ob online über Elster oder ganz klassisch in Papierform – in welcher Form die Beiträge angegeben werden, variiert mit der Abzugsart. Arbeitnehmer geben ihre Beiträge zur Hausrat­versicherung auf der zweiten Seite der Anlage N als Werbungskosten an. Selbstständige benötigen die Anlage EÜR für ihre Einnahmenüberschussrechnung. Auf der zweiten Seite geben sie die Beiträge als Betriebsausgaben an. Auszubildende und Studenten geben die Beiträge als Sonderausgaben auf dem Mantelbogen an.

Welchen Anteil kann ich in der Steuererklärung geltend machen?

Wie hoch der steuerlich absetzbare Anteil der Hausrat­versicherung ist, hängt von der Größe des Arbeitszimmers und der Wohnung ab. Wohnungs- und Zimmergröße werden zur Berechnung zueinander in Verhältnis gesetzt: Ist die Wohnung 90 und das Arbeitszimmer 9 Quadratmeter groß, entspricht das einem Neuntel der Gesamtfläche. Damit ist ein Neuntel der jährlichen Beiträge zur Hausrat­versicherung steuerlich absetzbar.

Beispielrechnung:

  • Größe der Wohnung: 90 m2
  • Größe des Arbeitszimmers: 9 m2
  • Jahresbeitrag Hausrat­versicherung: 80 €

Größe des Arbeitszimmers x Jahresbeitrag / Größe der Wohnung = steuerlich relevanter Betrag.

9 m2 x 80 € / 90 m2 = 8 €

Im Beispiel lässt sich die Hausrat­versicherung mit anteilig 8 Euro von der Steuer absetzen.

Gut zu wissen

Schon beim Lohnsteuerabzug wird automatisch ein Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.000 Euro berücksichtigt. Überschreitest du als Arbeitnehmer mit deinen Werbungskosten nicht diesen Betrag, kannst du darauf verzichten, die Kosten für die Hausrat­versicherung anteilig anzugeben. Es empfiehlt sich aber in jedem Fall, die jährlichen Werbungskosten grob zu überschlagen, bevor du komplett auf die Angabe verzichtest.

Welche Nachweise benötige ich zum Absetzen der Hausrat­versicherung?

Um einen Teil der Kosten für die Hausrat­versicherung in der Einkommenssteuererklärung geltend zu machen, müssen gewisse Nachweise erbracht werden. Folgende Unterlagen sind bei dem zuständigen Finanzamt einzureichen:

  • Größenangaben zur Wohnung und zum Arbeitszimmer
  • Berechnung des absatzfähigen Beitrags
  • Nachweis der geleisteten Versicherungsbeiträge (Beitragsnachweis des Versicherers oder Kopie des Versicherungsbeitrags mit Kontoauszug inklusive gekennzeichneter Abbuchung)

Gerade bei steuerlichen Dingen ist es nicht immer einfach, den Überblick zu behalten. Unter Umständen kann es sich deshalb lohnen, einen Steuerberater als Ratgeber hinzuzuziehen, um die individuellen Optionen zu nutzen.

Clark Experte Nicolai

Erhalte jetzt dein Angebot!

Hey! Ich bin Nicolai. Du bist neugierig auf deinen Tarif? Wir beraten dich gerne und vollkommen unverbindlich!

CLARK im App Store
CLARK im Google PlayStore
Jetzt anmelden
Verschlüsselte Verbindung

Das könnte dich auch interessieren

Mehr Artikel anzeigen

Ob bei 20 € Beitragserhöhungen oder im komplexen 20.000 € Schadensfall – Wir sind für dich da!

Bereits über 700.000 europaweite Nutzer:innen managen ihre Versicherungen mit CLARK – und das in allen Lebenslagen. Erfahre hier, was sie über CLARK denken.