Hausratversicherung – Steuern
Steuerlich absetzbar oder nicht?
Eigenheim oder zur Miete – über die Jahre sammelt sich in den meisten Wohnungen ein kleines Vermögen an. Mit einer Hausratversicherung ist es möglich, das eigene Hab und Gut abzusichern, zum Beispiel gegen Diebstahl, Feuer- und Wasserschäden. Unter Umständen lässt sich die Hausratversicherung sogar von der Einkommensteuer absetzen. Das ist aber längst nicht jedem möglich. Im Ratgeber erfährst du mehr über die Versicherung.
Diese Seite im Überblick
- Wann ist die Hausratversicherung steuerlich absetzbar?
- Welche Voraussetzungen gelten für das Absetzen der Hausratversicherung von der Steuer?
- Wie kann ich die Hausratversicherung bei der Steuererklärung angeben?
- Wo kann ich die Beiträge zur Hausratversicherung in der Steuererklärung eintragen?
- Welchen Anteil kann ich in der Steuererklärung geltend machen?
- Welche Nachweise benötige ich zum Absetzen der Hausratversicherung?
Wann ist die Hausratversicherung steuerlich absetzbar?
Die Hausratversicherung ersetzt Schäden am persönlichen Eigentum. Damit gehört sie zu den sogenannten Sachversicherungen. Im Gegensatz zu Vorsorgeversicherungen, wie der gesetzlichen Krankenversicherung und der Haftpflichtversicherung, sind sie in der Regel nicht steuerlich relevant. Beide Versicherungsarten sind empfehlenswert – ohne Frage. Bei denen zur Absicherung von Gesundheit und Vermögen abgeschlossenen Vorsorgeversicherungen kommt der Staat dem Steuerzahler aber mehr entgegen: Gesetzlich vorgeschriebene Vorsorgeversicherungen sind immer, private Versicherungen hingegen nur manchmal absetzbar.
Unter gewissen Umständen kann man die Hausratversicherung anteilig von der Steuer absetzen. Möglich ist das immer dann, wenn man ein beruflich genutztes Arbeitszimmer besitzt. In diesem Fall ist eine Hausratversicherung sinnvoll, um die berufliche Existenz zu sichern. Die Art der Nutzung muss natürlich nachweisbar sein. Mehr Infos zu den Kosten einer Hausratversicherung: Hausratversicherung Kosten.
Gut zu wissen
Arbeitest du nur hin und wieder im Homeoffice oder hast dir einen kleinen Arbeitsbereich im Schlafzimmer eingerichtet, um dich bei Bedarf online mit deinen Kollegen auszutauschen, ist die Hausratversicherung nicht steuerabzugsfähig. Um die Versicherung steuerlich geltend machen zu können, müssen bestimmte Vorgaben erfüllt werden.
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Hol dir CLARKWelche Voraussetzungen gelten für das Absetzen der Hausratversicherung von der Steuer?
Um in der Steuererklärung die Hausratversicherung geltend zu machen, müssen genaue Voraussetzungen bezüglich der Nutzung und räumlicher Gegebenheiten erfüllt werden:
- Das Arbeitszimmer ist Teil der privaten Wohnung.
- Das Arbeitszimmer ist ein eigenständiger Raum.
- Das Arbeitszimmer ist entsprechend der beruflichen Nutzung eingerichtet.
Darüber hinaus muss das Arbeitszimmer zu mindestens 90 Prozent beruflich genutzt werden. Wichtig ist auch, welcher Tätigkeit du im heimischen Arbeitszimmer nachgehst. Hast du bei deinem Arbeitgeber nachweislich keinen Arbeitsplatz, um deine Arbeit vor- und nachzubereiten, und erfüllst alle anderen Bedingungen? Dann ist die Hausratversicherung steuerlich absetzbar. Es gibt aber auch Ausnahmen: Vermieter, die von zu Hause arbeiten, haben das Nachsehen. Da ihre Einnahmen auf die vermieteten Immobilien zurückzuführen sind und nicht auf die im heimischen Arbeitszimmer erledigten Verwaltungsaufgaben, lässt sich die Hausratversicherung nicht von der Steuer absetzen.
Tipp
Verfügst du als Student über den Luxus eines eigenen Arbeitszimmers? Auch dann kannst du die Beiträge zur Hausratversicherung anteilig in deiner Steuererklärung geltend machen. Wichtig ist, dass du das Arbeitszimmer vorwiegend zum Lernen nutzt.
Wie kann ich die Hausratversicherung bei der Steuererklärung angeben?
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, empfiehlt es sich, die Beiträge zur Hausratversicherung in der Steuererklärung anzugeben. Dabei gibt es je nach Einkunftsart aber Unterschiede:
- Arbeitnehmer: Beiträge werden als Werbungskosten angegeben.
- Selbstständige: Beiträge werden anteilig als Betriebsausgaben angegeben.
- Auszubildende/Studenten: Beiträge werden anteilig als Sonderausgaben angegeben.
Wo kann ich die Beiträge zur Hausratversicherung in der Steuererklärung eintragen?
Egal, ob online über Elster oder ganz klassisch in Papierform – in welcher Form die Beiträge angegeben werden, variiert mit der Abzugsart. Arbeitnehmer geben ihre Beiträge zur Hausratversicherung auf der zweiten Seite der Anlage N als Werbungskosten an. Selbstständige benötigen die Anlage EÜR für ihre Einnahmenüberschussrechnung. Auf der zweiten Seite geben sie die Beiträge als Betriebsausgaben an. Auszubildende und Studenten geben die Beiträge als Sonderausgaben auf dem Mantelbogen an.
Welchen Anteil kann ich in der Steuererklärung geltend machen?
Wie hoch der steuerlich absetzbare Anteil der Hausratversicherung ist, hängt von der Größe des Arbeitszimmers und der Wohnung ab. Wohnungs- und Zimmergröße werden zur Berechnung zueinander in Verhältnis gesetzt: Ist die Wohnung 90 und das Arbeitszimmer 9 Quadratmeter groß, entspricht das einem Neuntel der Gesamtfläche. Damit ist ein Neuntel der jährlichen Beiträge zur Hausratversicherung steuerlich absetzbar.
Beispielrechnung:
- Größe der Wohnung: 90 m2
- Größe des Arbeitszimmers: 9 m2
- Jahresbeitrag Hausratversicherung: 80 €
Größe des Arbeitszimmers x Jahresbeitrag / Größe der Wohnung = steuerlich relevanter Betrag.
9 m2 x 80 € / 90 m2 = 8 €
Im Beispiel lässt sich die Hausratversicherung mit anteilig 8 Euro von der Steuer absetzen.
Gut zu wissen
Schon beim Lohnsteuerabzug wird automatisch ein Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.000 Euro berücksichtigt. Überschreitest du als Arbeitnehmer mit deinen Werbungskosten nicht diesen Betrag, kannst du darauf verzichten, die Kosten für die Hausratversicherung anteilig anzugeben. Es empfiehlt sich aber in jedem Fall, die jährlichen Werbungskosten grob zu überschlagen, bevor du komplett auf die Angabe verzichtest.
Welche Nachweise benötige ich zum Absetzen der Hausratversicherung?
Um einen Teil der Kosten für die Hausratversicherung in der Einkommenssteuererklärung geltend zu machen, müssen gewisse Nachweise erbracht werden. Folgende Unterlagen sind bei dem zuständigen Finanzamt einzureichen:
- Größenangaben zur Wohnung und zum Arbeitszimmer
- Berechnung des absatzfähigen Beitrags
- Nachweis der geleisteten Versicherungsbeiträge (Beitragsnachweis des Versicherers oder Kopie des Versicherungsbeitrags mit Kontoauszug inklusive gekennzeichneter Abbuchung)
Gerade bei steuerlichen Dingen ist es nicht immer einfach, den Überblick zu behalten. Unter Umständen kann es sich deshalb lohnen, einen Steuerberater als Ratgeber hinzuzuziehen, um die individuellen Optionen zu nutzen.
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