Hausrat­­versicherung – Versicherte Sachen

Was in der Hausrat­versicherung versichert ist

Was zahlt die Hausrat­versicherung, wenn in meiner Wohnung etwas zu Bruch geht? Erfahre hier, welche Gegenstände versichert sind und wogegen.
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Eine Hausrat­versicherung sichert den Hausrat in deiner Wohnung gegen Gefahren wie Diebstahl, Feuer- und Wasserschäden ab. Sie zahlt die Reparatur oder Wiederbeschaffung der Gegenstände. Aber aufgepasst: Dein Vertrag übernimmt unter Umständen nicht bei allen Schäden die Kosten oder nicht in voller Höhe.

Was ist eine Hausrat­versicherung?

Die Hausrat­versicherung ist eine Sach­versicherung. Sie bezieht sich nicht auf eine bestimmte Person, sondern auf den im Versicherungsschein angegebenen Wohnsitz. Sie beinhaltet allerdings auch eine sogenannte Außen­versicherung, die sich auf Haushaltsgegenstände bezieht, die sich vorübergehend außerhalb des Wohnsitzes befinden, zum Beispiel in einer Ferienwohnung.

Worauf du beim Abschluss einer Hausrat­versicherung achten solltest, kannst du hier erfahren.

Was ist über die Hausrat­versicherung abgedeckt?

Bildlich ausgedrückt, ist in der Hausrat­versicherung all das versichert, was herausfallen würde, wenn du dein Haus oder deine Wohnung auf den Kopf stellst. Dein Vertrag versichert zum Beispiel:

  • Einrichtungsgegenstände wie Möbel
  • Gebrauchsgegenstände wie Haushaltsgeräte, Kleidung, elektronische Geräte, Sportgeräte und Bücher
  • Verbrauchsgegenstände wie Lebensmittel
  • Wertsachen und Bargeld in der Wohnung

Sanitäranlagen, festeingebaute Schränke oder Maßeinbauküchen sind unter Umständen kein Hausrat und damit nicht in den abgedeckten Leistungen enthalten. Prüfe deine Vertragsbedingungen, solltest dies unbedingt absichert wissen.

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Bei welchen Schäden zahlt die Hausrat­versicherung?

Die Hausrat­versicherung zahlt generell, wenn Gegenstände aus deinem Haushalt durch folgende Ursachen beschädigt werden:

  • Brand
  • Einbruchdiebstahl
  • Raub
  • Leitungswasser
  • Sturm
  • Hagel
  • Blitzschlag (aber nicht immer Überspannungsschäden, die dadurch verursacht werden)

Je nach Bedingungen deines Vertrags werden auch die folgenden Schäden übernommen:

  • Explosion und Implosion
  • Vandalismus
  • Frostschäden

Was für Schäden übernimmt die Hausrat­versicherung gegen Aufpreis?

Der Basistarif einer Hausrat­versicherung schützt vor den gängigsten Gefahren. Wenn du mehr Schutz benötigst, kannst du die Police um weitere Leistungen erweitern. Dadurch steigt der Beitrag. Viele Versicherer bieten zum Beispiel bei folgenden Situationen zusätzlichen Schutz gegen Aufpreis:

  • Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit entstehen
  • Überspannungsschäden nach Blitzeinschlag
  • Fahrraddiebstahl
  • Glasbruch
  • Wasserschäden durch undichte Aquarien oder Wasserbetten
  • Elementarschäden, zum Beispiel durch Erdrutsch oder Überschwemmung
  • einfacher Diebstahl von Gartenmöbeln
  • Verlust des Haustürschlüssels

Was zahlt die Hausrat­versicherung?

Die Hausrat­versicherung ersetzt zerstörte Gegenstände zum Neuwert, unabhängig davon, wie alt die Gegenstände sind und in welchem Zustand. Sie zahlt den Wiederbeschaffungswert. Das ist der Preis, den du zahlen müsstest, um den Gegenstand erneut zu kaufen. Bei nicht aktuellen Elektronikgeräten, zum Beispiel einem zwei Jahre alten Smartphone, kann dieser Wert unter dem ursprünglichen Kaufpreis liegen. Bei Gegenständen, die sich nur schwer ersetzen lassen, zum Beispiel alte Bücher, kann er hingegen deutlich höher sein als der Preis, den du ursprünglich gezahlt hast.

Ist der Gegenstand nicht zerstört, sondern nur beschädigt, übernimmt die Versicherung die Reparaturkosten – es sei denn, die Reparatur ist teurer als die Wiederbeschaffung.

Gut zu wissen

Bei Vertragsabschluss legst du eine Versicherungssumme fest, die den Wert deines Hausrats abdeckt. Weitere Informationen findest du in unserem Ratgeber zum Thema Hausrat­versicherung berechnen.

Was deckt die Hausrat­versicherung noch ab?

Die Hausrat­versicherung kommt nicht nur für die Reparatur oder Wiederbeschaffung von Gegenständen auf, sondern übernimmt auch Kosten, die das Schadenereignis nach sich zieht. Zu den Leistungen der Hausrat­versicherung gehören zum Beispiel:

  • Kosten für Aufräumen und Reinigung, zum Beispiel nach einem Einbruch in der Wohnung
  • Hotelkosten, wenn du vorübergehend nicht in deiner Wohnung bleiben kannst, zum Beispiel nach einem Wasserschaden oder Feuer
  • Kosten für Transport und Lagerung, wenn der Hausrat zum Beispiel nach einem Wasserschaden aus der Wohnung gebracht und eingelagert werden muss

Sind Gegenstände außerhalb der Wohnung versichert, zum Beispiel im Urlaub?

Zur Hausrat­versicherung gehört die Außen­versicherung. Durch sie sind auch Gegenstände abgesichert, die sich für einen bestimmten Zeitraum außerhalb der Wohnung befinden, zum Beispiel während des Urlaubs. Wenn Einbrecher aus deinem Hotelzimmer oder der Ferienwohnung die teure Spiegelreflexkamera entwenden, entschädigt dich die Versicherung. Der Versicherungsschutz gilt dabei weltweit.

Gut zu wissen

Die Außen­versicherung ist häufig zeitlich beschränkt. Befindest du dich länger als drei Monate außerhalb des im Versicherungsscheins genannten Wohnsitzes, springt die Versicherung häufig nicht ein. Die Versicherungssumme für die Außen­versicherung ist oft etwas geringer.

Bin ich bei Raub oder Diebstahl versichert?

Die Außen­versicherung greift nicht nur im Urlaub, sondern auch dann, wenn du in deiner Stadt unterwegs bedroht und ausgeraubt wirst. Allerdings gilt der Schutz nur bei Raub, also wenn dir Gewalt angedroht und/oder angetan wurde. Bei einfachem Diebstahl zahlt die Hausrat­versicherung hingegen nicht. Einfacher Diebstahl ist, wenn du nicht bedroht wirst, also wenn dir jemand zum Beispiel in einem unbeobachteten Moment das Handy aus dem Rucksack klaut.

Sind die Gegenstände in meinem Keller in der Hausrat­versicherung mitversichert?

Der Keller gehört zum Wohnraum dazu. Gegenstände, die dort gelagert werden, sind also mitversichert. In Mehrfamilienhäusern gilt jedoch, dass dein Kellerabteil abgetrennt und abgeschlossen sein muss, damit die Hausrat­versicherung zahlt. Lagerst du wertvolle Gegenstände wie ein teures Fahrrad in deinem Kellerabteil und ist dieses von außen einsehbar, kann es passieren, dass die Versicherung dies als grobe Fahrlässigkeit wertet.

Sind meine alte und neue Wohnung geschützt, wenn ich umziehe?

Wenn du umziehst, sind vorübergehend beide Wohnungen geschützt. Meist gilt dieser erweiterte Schutz für drei Monate nach Beginn des Umzugs. Du musst den Umzug allerdings deiner Hausrat­versicherung melden.

Gut zu wissen

Schäden, die während des Umzugs entstehen, wenn zum Beispiel eine teure Vase im Umzugstransporter umkippt und zerbricht, werden nicht von der Hausrat­versicherung abgedeckt. Hier benötigst du eine separate Transport­versicherung.

Welche Besonderheiten gibt es bei Wertsachen?

Wertsachen wie Briefmarken, Münzen, Schmuck, Edelsteine, Antiquitäten und Kunstobjekte sind ebenfalls in der Hausrat­versicherung versichert. Allerdings werden sie meist nicht komplett zum Neuwert ersetzt, sondern es gibt eine Grenze, oft 20 Prozent der Versicherungssumme. Für bestimmte Wertsachen wie Bargeld oder Schmuck gibt es oft eigene Entschädigungsgrenzen.

Experten Tipp

Wenn du teure Wertgegenstände besitzt, etwa eine Uhrensammlung, solltest du eine Hausrat­versicherung wählen, die dir eine möglichst hohe Versicherungssumme für Wertsachen bietet. Manchmal besteht auch die Möglichkeit, höhere Entschädigungsgrenzen zu vereinbaren. Dadurch steigt natürlich auch der Beitrag. Die CLARK-Experten helfen dir dabei, die beste Hausrat­versicherung für dich zu finden.

Zahlt die Hausrat­versicherung, wenn ich einen Schaden selbst verursacht habe?

Bei selbst verursachten Schäden muss man unterscheiden zwischen absichtlich herbeigeführten Schäden und solchen, die durch grobe Fahrlässigkeit entstanden sind. Bei absichtlichen Schäden – wenn du zum Beispiel deinen Laptop ins gefüllte Waschbecken fallen lässt, weil du einen neuen möchtest – zahlt die Hausrat­versicherung natürlich nicht.

Anders sieht es bei grober Fahrlässigkeit aus. Grob fahrlässig bedeutet, dass du unvorsichtig gehandelt hast, dies aber keine Absicht war. Oft sind es Situationen, die „mal passieren“ können, aber hätten verhindert werden können. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn du die Waschmaschine anstellst, zum Einkaufen gehst und die Waschmaschine in dieser Zeit kaputtgeht und einen Wasserschaden verursacht.

Grobe Fahrlässigkeit ist nicht in jeder Hausrat­versicherung abgedeckt. Es gibt aber häufig die Möglichkeit, solche Schäden gegen Aufpreis zu versichern oder in einen teureren Tarif zu wechseln, der eine entsprechende Leistung bietet.

Wann sollte ich eine Hausrat­versicherung abschließen?

Eine Hausrat­versicherung empfiehlt sich dann, wenn der Wert deines Hausrats so hoch ist, dass du ihn kurzfristig nicht aus eigenen Mitteln komplett ersetzen könntest. Das wäre zum Beispiel nach einem Feuer der Fall. In einer Studentenbude gibt es beispielsweise oft nicht genug von Wert, für das sich eine Versicherung lohnt. Wenn du später mehr verdienst und sich dein Lebensstandard entsprechend wandelt, ist die Hausrat­versicherung aber sinnvoll.

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