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Private Kranken­­versicherung (PKV) Studenten & Studentinnen

Mit der PKV bestmöglich versichert – bereits während des Studiums

  • Optimale medizinische Versorgung für Student:innen
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  • Als Studierende:r kannst du frei wählen, ob du dich in der privaten Kranken­versicherung (PKV) oder in der gesetzlichen Kranken­versicherung (GKV) versichern willst.
  • Die beitragsfreie Familien­versicherung der GKV ist für dich im Studium eine Option, solange du jünger als 25 bist.
  • Die PKV bietet für Studierende Tarife an, die günstig sind und dennoch einen enormen Versicherungsschutz bieten.

Private Kranken­versicherung für Studenten & Studentinnen: Top-Gesundheitsschutz zum kleinem Preis

Als Student:in hast du die Chance zu günstigen Konditionen in die private Kranken­versicherung zu wechseln. Studierende in der PKV haben im medizinischen Leistungsbereich enorme Vorteile gegenüber Student:innen in der gesetzlichen Krankenkasse.

Wenn du dich für den Abschluss einer privaten Kranken­versicherung für Studenten entscheidest, profitierst du unter anderem von diesen Vorteilen:

  • Freie Arzt- und Krankenhauswahl.
  • schnelle Terminvereinbarung.
  • Alternative Heilmethoden.
  • Hohe Erstattung von Zahnersatzkosten.
  • Faire Beiträge, die für dich als Studierender sogar billiger als bei der GKV sein können.
Infografik, die die Zusatzleistungen der Privaten Krankenversicherung hervorhebt

Sobald du dein Studium beginnst, musst du dich für eine Kranken­versicherung entscheiden. Als Studierender hast du die Wahl, ob du dich gesetzlich oder privat versichern möchtest. Beide Versicherungen bieten spezielle Studierendentarife an. Ein genauer Blick auf die PKV lohnt sich, denn du wirst schnell feststellen, dass sich die Mitgliedschaft in der privaten Kranken­versicherung gerade für Student:innen sowohl auf Grund der exklusiven Leistungen als auch wegen der günstigen Kosten lohnt.

Zusammenfassung

  • Studierende haben zu Beginn des Studiums die Möglichkeit, sich privat versichern zu lassen.
  • Die PKV bietet die bestmögliche medizinische Absicherung.
  • Sowohl die GKV als auch PKV bieten spezielle Studierendentarife an.

Unterschiedliches Alter – unterschiedliche Möglichkeiten in der PKV

Studierende bis zum 30. Lebensjahr 

Die private Kranken­versicherung bietet für Studierende spezielle Tarife an. Die Angebote sind deutlich günstiger als Tarife für Angestellte oder Selbstständige. Das liegt daran, dass sie nur bis zu einem bestimmten Alter gelten und du als Versicherte:r während dieser Zeit keine Rückstellungen für das Alter bildest. 

Bei der PKV profitieren Student:innen von exklusiven Leistungen, die in der GKV durch oftmals teure Zusatz­versicherungen ergänzt werden müssen. Im Krankheitsfall bist du daher optimal abgesichert und bekommst die bestmögliche Behandlung

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Die Kosten guter Tarife bewegen sich zwischen etwa 80 und 120 € im Monat, je nach Leistungsumfang und Alter. Darüber hinaus bist du verpflichtet, eine private Pflege­versicherung für Studierende abzuschließen. Dies geschieht in der Regel beim selben Versicherer. Student:innen zahlen bis zum 39. Lebensjahr für die private Pflege­versicherung einen Sonderbeitrag von 16,46 € pro Monat. 

Im Mittel ergibt sich so ein monatlicher Beitrag zur PKV für Studierende von 116,46 €.

Als Student:in zahlst du in der gesetzlichen Kranken­versicherung bis zum 25. Lebensjahr in der Regel keinen Beitrag, da du kostenlos in der Familien­versicherung versichert bist. Sobald du 25 wirst, zahlst du bis zu deinem 30. Lebensjahr einen vergünstigten Beitrag. 

Die Beispielrechnung

  • 82,99 € Sockelbetrag + 
  • 13,80 € durchschnittlicher Zusatzbeitrag +
  • 32,48 € Beitrag zur Pflege­versicherung für kinderlose Studierende =
  • 129,27 € monatlicher Beitrag in der gesetzlichen Kranken­versicherung.

Berechnet wird dies auf Grundlage des BAföG-Bedarfssatzes, welcher bei 812 € liegt. Der Sockelbetrag, den alle gesetzlichen Krankenkassen anbieten, liegt bei 10,22 % des BAföG-Bedarfssatzes. Daher ergibt sich bei allen gesetzlichen Krankenkassen seit dem 01.10.2023 ein Grundbetrag von monatlich 82,99 €.

Dazu kommt noch der kassenindividuelle Zusatzbeitrag, der im Durchschnitt bei 1,7 % liegt. Es ergibt sich also ein durchschnittlicher Zusatzbeitrag von 13,80 €.

Der monatliche Beitrag zur Pflege­versicherung liegt bei 32,48 € für kinderlose Student:innen (ab 23 Jahren) bzw. maximal 27,61 € für Studierende mit einem Kind (bei weiteren Kindern wird der Beitrag für die gesetzliche Pflege­versicherung nun schrittweise um 0,25 % verringert bis mindestens 2,4 %). Dieser Betrag wird ebenfalls noch hinzugerechnet. 

Damit musst du als kinderlose:r Student:in ungefähr mit einem monatlichen Beitrag von rund 130 € für die gesetzliche Kranken- und Pflege­versicherung rechnen.

Studierende ab dem 30. Lebensjahr 

Wenn du als Student:in älter als 30 Jahre bist, kannst du nicht mehr zum Studierendentarif in der gesetzlichen Kranken­versicherung versichert sein. Du kannst dich dann entweder weiter gesetzlich versichern und giltst dann als freiwillig gesetzlich versichert oder du wechselst in die private Kranken­versicherung. 

Bei den gesetzlichen Krankenkassen kann die Absicherung recht teuer werden, da dein Beitrag auf Grundlage eines fiktiven Einkommens von derzeit 1.178,33 € berechnet wird:

  • Der GKV-Mindestbeitrag liegt bei einem ermäßigten Beitragssatz von 14,0 %, also 164,97 € pro Monat. 
  • Hinzu kommen der durchschnittliche Zusatzbeitrag von 1,7 %, das sind 20,04 € monatlich.
  • Ebenfalls dazu kommen noch die Beiträge zur Pflege­versicherung. Diese belaufen sich auf maximal 47,13 € für kinderlose Studierende bzw. rund 40 € für Studierende mit einem Kind.
  • Für kinderlose Studierende über 30 ergibt sich in der GKV also ein monatlicher Mindestbeitrag von 232,14 €.

Die Versicherer der privaten Kranken­versicherung bieten über 30-jährigen Student:innen oft günstigere Tarife zu besseren Konditionen. Einige private Kranken­versicherer verlängern sogar ihre PKV-Studierendentarife bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres. 

Da sich die Beiträge auf Grundlage deines Eintrittsalters berechnen, würdest du bei einer Verlängerung also weiterhin von günstigen Beiträgen profitieren und gleichzeitig deine vereinbarten Leistungen behalten. Somit bist du im Krankheitsfall weiterhin optimal abgesichert.

Wie hoch der genaue Betrag ist, hängt vom Versicherer, aber auch von deinem Alter und Gesundheitszustand ab. Wenn du bereits vor deinem 30. Lebensjahr privat versichert warst, kannst du in der Regel davon ausgehen, dass du weniger Beiträge zahlst als jemand, der sich freiwillig gesetzlich versichert.

Studierende erhalten auch mit über 30 Jahren ein sehr gutes Preis-Leistungs-Verhältnis in der privaten Kranken­versicherung. Dabei profitierst du in doppelter Hinsicht, da nicht nur die Leistungen deutlich besser sind, sondern auch die Beiträge günstiger sein können.

In jedem Fall lohnt sich ein Vergleich. Die CLARK-Expert:innen helfen dir gerne weiter

Bist du als Student:in schon optimal abgesichert?

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BAföG-Zuschuss

Für die studentische Kranken­versicherung liegt der monatliche Zuschuss seit Beginn des Wintersemesters 2022/2023 bei 94 €, der Pflege­versicherungszuschlag beträgt 28 € pro Monat.

Unabhängig davon, welche Art der Kranken­versicherung du wählst – sobald du BAföG erhältst und dich selbst studentisch versichern musst, zahlt dir das BAföG-Amt einen Zuschuss zur Kranken- und Pflege­versicherung. 

Auch ältere Studierende werden hier finanziell entlastet. Da Studierende ab dem 30. Lebensjahr nicht mehr Mitglied der kostengünstigen studentischen Kranken­versicherung sein können, erhalten sie seit der BAföG-Reform 2019 einen deutlich höheren Zuschuss.

Dieser berücksichtigt den durchschnittlichen kassenindividuellen Zusatzbeitrag und beträgt seit WS 2022/23 maximal 167 €. Die Pflege­versicherung wird bei Studierenden über 30 Jahren mit maximal 38 € bezuschusst. Die Zuschüsse bekommst du unabhängig davon, ob du gesetzlich oder privat versichert bist.

Achtung: Dieser Zuschuss wird nicht automatisch gezahlt. Du musst einen Antrag auf Bezuschussung stellen. Dazu brauchst du die „Bescheinigung über die Kranken- und Pflege­versicherung des/der Auszubildenden gemäß § 13a BAföG”. Diese lässt du von deiner Krankenkasse ausfüllen. Reichst du den Nachweis anschließend beim BAföG-Amt ein, sollte der Zuschuss gezahlt werden. 

PKV-Zuschuss für Kinder von Beamt:innen  

Als Beamtenkind bist du mittels der staatlichen Beihilfe meist schon vor dem Studium privat krankenversichert. Auch während des Studiums hast du so lange Anspruch auf Beihilfe, wie deine Eltern noch Kindergeld für dich beziehen. 

In diesem Fall übernimmt der Staat 80 % der Kosten von Arztbesuchen und Medikamenten. Die übrigen 20 % musst du selbst versichern. Dies machst du am besten über eine private Kranken­versicherung, die du schon für 30 € im Monat bekommst.

Wenn du als Student:in das 25. Lebensjahr erreichst, stellt der Staat in der Regel die Zahlung von Kindergeld ein. Damit verlierst du auch den Anspruch auf Beihilfe zu medizinischen Leistungen. 

Danach wird der volle PKV-Betrag für Student:innen fällig. Das Preis-Leistungs-Verhältnis bleibt dank der exzellenten Studierendentarife jedoch sehr gut.

Zusammenfassung

  • Student:innen zwischen 25 und 30 Jahren zahlen für eine gesetzliche Kranken­versicherung inklusive Pflege­versicherung ca. 130 € monatlich.
  • Die private Kranken­versicherung für Studenten und Studentinnen kostet zwischen 90 und 130 €.
  • Bist du Student:in und über 30 Jahre alt, musst du dich entweder freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichern. Ein Tarifvergleich ist hier besonders lohnenswert.
  • BAföG-Empfänger:innen erhalten einen Zuschuss zu ihrer Kranken- und Pflege­versicherung.
  • Kinder von Beamt:innen profitieren auch als Studierende von der staatlichen Beihilfe zur PKV.
  • Ab dem 25. Lebensjahr verlieren Student:innen die Beihilfe und der volle PKV-Studentenbeitrag wird fällig.

Wie du eine PKV für Studierende bekommst

Du kannst als Student:in in die PKV wechseln, wenn du nicht bereits vor deinem 25. Lebensjahr beitragspflichtig in der GKV warst. Die beitragsfreie Familien­versicherung spielt dabei keine Rolle.

Entscheidest du dich für die private Kranken­versicherung, musst du dich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen. Den Befreiungsantrag stellst du bei deiner bisherigen gesetzlichen Krankenkasse. Dafür hast du ab Studienbeginn 3 Monate Zeit

Warst du vorher Mitglied der privaten Kranken­versicherung, solltest du mit deiner Krankenkasse über einen Wechsel in den Studierendentarif sprechen. Insbesondere für Kinder von Beamt:innen gelten hier besondere Regeln. 

Ob sich für dich eine private Kranken­versicherung während deiner Studienzeit lohnt, hängt von mehreren Faktoren wie:

  • deinem Alter, 
  • dem Gesundheitszustand, 
  • der Kranken­versicherung der Eltern 
  • sowie dem eigenem Verdienst ab. 

5 Fälle lassen sich hier unterscheiden. 

Du bist jünger als 25 Jahre, beide Eltern sind gesetzlich krankenversichert 

Sind deine Eltern gesetzlich krankenversichert, kannst du bis zur Vollendung deines 25. Lebensjahres beitragsfrei in der Familien­versicherung mitversichert werden. Allerdings darfst du dann nicht mehr als 505 € (oder im Minijob 538 €) im Monat (Stand 2024) verdienen.

Sobald du mehr verdienst, musst du dich freiwillig studentisch krankenversichern. Wer also schon weiß, dass sein Verdienst während des Studiums höher ist, der kann sich direkt zum Studienanfang studentisch krankenversichern.

Hierbei lohnt sich der Vergleich mit einem PKV-Studententarif. Je jünger du beim Abschluss der PKV bist, desto günstiger werden deine Beiträge. Da bei der Berechnung stets dein Eintrittsalter berücksichtigt wird, lohnt sich der frühe Abschluss auch mit Blick auf die möglichen PKV-Beiträge nach dem Studium.

Du bist jünger als 25 Jahre und der Schutz über die Familien­versicherung endet 

Die beitragsfreie Kranken­versicherung über die Familien­versicherung deiner Eltern endet, sobald du 25 Jahre alt geworden bist. Jetzt hast du die Wahl zwischen einer gesetzlichen oder einer privaten Versicherung. 

Hier lohnt sich ein Vergleich, da das Leistungsangebot der privaten Kranken­versicherungen deutlich besser ist als das der gesetzlichen. Die CLARK-Expert:innen beraten dich hierzu gerne.

Du bist jünger als 25 Jahre und warst vorher schon gesetzlich krankenversichert  

Solltest du zu Beginn deines Studiums das 25. Lebensjahr überschritten haben, bist du vorher in der Regel schon zahlendes Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse gewesen. Damit unterliegst du auch für die Zeit deines Studiums der gesetzlichen Versicherungspflicht und kannst nicht in die PKV wechseln. 

Das gilt auch für alle Studierenden, die vor dem Studium eine Ausbildung gemacht haben. Auch sie sind verpflichtet, während des Studiums in der gesetzlichen Kranken­versicherung zu bleiben (Urteil vom 27. April 2016, Az. B 12 KR 24/14R).

Du überschreitest im Studium das 30. Lebensjahr 

Brauchst du länger für dein Studium und überschreitest du während deiner Studienzeit das 30. Lebensjahr, dann musst du dich für eine Versicherungsart entscheiden. Denn ab dem 30. Lebensjahr endet die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse. 

Oft sind die PKV-Beiträge für über 30-jährige Studierende niedriger als die der gesetzlichen Krankenkassen. Hier solltest du dich frühzeitig informieren, denn deine Entscheidungsfrist beträgt nur 2 Wochen ab Beginn des 30. Lebensjahres.

Du bist vor dem Studium privat versichert 

Solltest du vor deinem Studium schon privat versichert gewesen sein, kannst du problemlos in einen studentischen PKV-Tarif wechseln. Alternativ kannst du mit Beginn deines Studiums in die gesetzliche studentische Kranken­versicherung wechseln. Dies gilt allerdings nur, wenn du 30 Jahre alt oder jünger bist. 

Bist du bei Studienbeginn älter und warst vorher schon beispielsweise aufgrund einer Selbstständigkeit privat krankenversichert, ist die Rückkehr in die GKV nicht möglich. In diesem Fall solltest du frühzeitig mit deiner Krankenkasse sprechen, um den besten Tarif für deine Studienzeit zu finden.

Zusammenfassung

  • Wer jünger als 25 Jahre ist, kann meist beitragsfrei über die Familien­versicherung der Eltern mitversichert werden.
  • Endet die Familien­versicherung, musst du dich zwischen privater und gesetzlicher Kranken­versicherung entscheiden. Hier lohnt sich ein Vergleich der Tarife.
  • Wer vor dem Studium durch Arbeit oder Ausbildung gesetzlich versichert war, muss auch während des Studiums gesetzlich versichert bleiben.
  • Studierende über 30 müssen sich erneut für eine Versicherungsart entscheiden. Oft ist für Studierende die private Kranken­versicherung sogar günstiger als die gesetzliche.

PKV für Studenten & Studentinnen: Was passiert nach dem Studium?

Um nach dem Studium in der privaten Kranken­versicherung bleiben zu können, musst du die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft in der PKV erfüllen. Folgende Optionen hast du. Du musst:

  • als Angestellte:r ein Jahreseinkommen erzielen, das oberhalb der Versicherungspflichtgrenze von derzeit 69.300 € brutto liegt.
  • selbstständig werden.
  • Referendar:in/Beamtenanwärter:in sein.

Für Angestellte 

Hier hängt es von deinem Jahresverdienst ab, ob du dich weiter privat versichern kannst. Die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt 2024 bei 69.300 €. Das bedeutet: Du musst nach deinem Studium mit einem Einstiegsgehalt von mindestens 5.775 € brutto im Monat in deine Anstellung starten, damit du dich weiterhin privat versichern darfst. 

Liegt dein Gehalt unterhalb dieser Grenze, unterliegst du automatisch der Versicherungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen. Wenn du jedoch absehen kannst, dass es nur wenige Jahre dauern wird, bis dein Gehalt über dieser Grenze liegt, kannst du zum Studienende eine Anwartschafts­versicherung abschließen.

Die Anwartschaft:

  • friert deinen Gesundheitszustand ein.
  • merkt sich dein Eintrittsalter bei Abschluss der PKV.
  • speichert deine Vertragskonditionen und Leistungen ab.

Wenn du die PKV also für einen gewissen Zeitraum verlassen musst, speichert die Anwartschaft all deine Daten beim Versicherer ab. Kehrst du dann zur PKV zurück, steigst du mit dem ursprünglichen Gesundheitszustand und Eintrittsalter wieder ein. Deine Beiträge werden also günstiger als bei einem Neuabschluss sein. 

Der Abschluss einer PKV sollte aus diesem Grund so früh wie möglich geschehen, da du nicht nur die bestmöglichen Leistungen bekommst, sondern dir auch für die Zukunft niedrige Beiträge sicherst, selbst wenn du die PKV für einige Zeit verlassen musst.

Für Selbstständige 

Machst du dich direkt nach dem Studium selbstständig, bist du automatisch von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreit. Du kannst dann ohne Probleme deine private Kranken­versicherung für Studierende in einen Tarif für Selbstständige und Freelancer umwandeln.

Gerade Student:innen der Medizin, die beispielsweise nach dem Studium eine Praxis übernehmen, entscheiden sich häufig schon während des Studiums für eine private Kranken­versicherung. So sichern sie sich sehr gute Konditionen, die nur jungen Leuten angeboten werden. 

Referendare und Beamtenanwärter

Für Beamtenanwärter:innen wie beispielsweise Lehrer:innen bietet die PKV spezielle Tarife an. Wenn du dein Referendariat startest, bist du zwar mit deinem Studium fertig, jedoch ist es noch nicht sicher, ob du am Ende wirklich den Beamtenstatus erlangst.

Deinen Studierendentarif kannst du problemlos in einen Beamtenanwärter-Tarif umwandeln lassen. Dieser ist letztlich eine Vorstufe des regulären Tarifs für Beamte und Beamtinnen in der PKV, der sich vor allem dadurch unterscheidet, dass die Versicherung auf Altersrückstellungen verzichtet. Du sparst bei den Beiträgen, genießt aber dennoch den vollen Versicherungsschutz

Wenn du dann verbeamtet wirst, kannst du ohne erneute Gesundheitsprüfung in den regulären Tarif der PKV wechseln.

Arbeitslosigkeit nach dem Studium 

Findest du nach dem Studium nicht direkt einen Job, hast du in der Regel keinen Anspruch auf ALG I. Allerdings kannst du Bürgergeld (früher Hartz IV bzw. Arbeitslosengeld II) und einen Zuschuss für deine private Kranken­versicherung beim Jobcenter beantragen. Eine Rückkehr in die GKV über Bürgergeld ist in der Regel nicht möglich. Um deine PKV-Beiträge weiter zu reduzieren, bieten die meisten Krankenkassen einen Wechsel in den günstigeren Basistarif an. 

Zusammenfassung

  • Wer nach dem Studium fest angestellt ist, muss mindestens 69.300 € brutto p.a. verdienen.
  • Wer sich nach dem Studium direkt selbstständig macht, kann seinen privaten Studierendentarif problemlos in einen regulären Tarif umwandeln.
  • Referendar:innen und Beamtenanwärter:innen erhalten spezielle Tarife, bei denen die Versicherung auf Altersrückstellungen verzichtet.
  • Hochschulabsolvent:innen, die nach dem Studium Bürgergeld beziehen, erhalten einen Zuschuss zur PKV, können aber während des Bürgergeld-Bezugs nicht in die GKV wechseln.

PKV für Student:innen im Ausland sowie für ausländische Studierende

Ein Praktikum in Spanien oder ein Auslandssemester in den USA ist für viele Studierende ganz selbstverständlich Teil ihrer Uni-Ausbildung. Innerhalb der EU und in einigen anderen europäischen Ländern funktioniert dein privater Versicherungsschutz so wie zu Hause

Willst du beispielsweise für ein Praktikum in die USA oder nach Südkorea, bleibt dir dein privater Versicherungsschutz in der Regel bis zu 3 Monate erhalten. Planst du, ein ganzes Semester oder länger ins Ausland zu gehen, musst du vor deinem Auslandsaufenthalt eine zusätzliche Auslandskranken­versicherung für Studierende abschließen.

Ausländische Student:innen in Deutschland 

Die meisten ausländischen Studierenden können sich in Deutschland bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern lassen. Sollte einer der folgenden Punkte auf dich zutreffen, ist dies leider nicht möglich und du musst dich für die Dauer deiner Studienzeit in Deutschland privat krankenversichern:

  • Du bist über 30 Jahre alt. 
  • Du studierst schon länger als 14 Semester.
  • Du bist Gastwissenschaftler:in, Promotionsstudent:in oder Stipendiat:in und hast keinen Arbeitsvertrag. 
  • Du nimmst in Deutschland an einem Sprachkurs oder Studienkolleg teil. 

Bist du in deinem Herkunftsland schon privat versichert, solltest du mit deiner Kranken­versicherung zuerst klären, ob sie die Kosten für Behandlungen in Deutschland übernimmt. Ist das der Fall, musst du dir darüber einen Beleg ausstellen lassen. Diesen benötigst du für die Immatrikulation an der deutschen Hochschule. 

Falls du das 30. Lebensjahr noch nicht erreicht hast, musst du dich in Deutschland zusätzlich noch von der Versicherungspflicht befreien lassen. Dazu stellst du einfach einen Antrag bei einer beliebigen gesetzlichen Kasse. Auch diesen Beleg musst du bei deiner Universität vorlegen.

Zusammenfassung

  • Mit der privaten Kranken­versicherung sind Studierende in der Regel bis zu 3 Monate auch in Nicht-EU-Ländern krankenversichert.
  • Ausländische Studierende müssen prüfen, ob sie in die GKV eintreten dürfen oder sich privat versichern müssen.
  • Übernimmt die private Kranken­versicherung des Heimatlandes die Behandlungskosten in Deutschland, muss dies für die Immatrikulation an einer deutschen Hochschule nachgewiesen werden.

Eine private Kranken­versicherung für Studierende abschließen

Durch die private Kranken­versicherung erhältst du die bestmögliche medizinische Versorgung. Du kannst deine Leistungen frei wählen und zahlst, gerade als Student:in, sehr günstige Beiträge, wenn man diese ins Verhältnis zu den abgesicherten Leistungen stellt.

Du solltest dir deshalb im besten Fall vor Studienbeginn Gedanken über deine Kranken­versicherung machen. Je früher du die PKV für Studierende abschließt, desto günstiger werden deine Beiträge sein.

Um deinen optimalen, individuellen Tarif zu finden, wende dich am besten an einen Versicherungsprofi. Die CLARK Expert:innen können dir bei dieser Entscheidung helfen und werden mit dir die vielfältigen Optionen im Versicherungsdschungel durchgehen. So gehst du vor:

Nächste Schritte

  • Kontaktiere unsere CLARK Expert:innen. Das geht ganz einfach per Chat in der CLARK App oder indem du uns deine Kontaktdaten hinterlässt.
  • Die CLARK Expert:innen beraten dich völlig unverbindlich. Auf Wunsch erhältst du ein individuell auf deine Lebenssituation angepasstes Angebot.
  • Du wählst deinen Wunsch­versicherer. Gemeinsam mit den CLARK Expert:innen stellst du den Antrag und unterschreibst komplett digital. So einfach geht Versicherung heute.

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