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Kündigen und Wechseln
PKV: Kündigen oder wechseln – was ist besser?
PKV ab 259,84 € mtl.Günstigster PKV-Tarif für Arbeitnehmer:innen. Eigenanteil an den PKV-Kosten: 259,84 € pro Monat. Der Arbeitgeberanteil wurde bereits berücksichtigt.weiterlesen Dies ist eine Beispielrechnung der ARAG (Tarife: K0, KTV42, PVN) für eine:n Angestellte:n, 30 Jahre, Einbettzimmer, keine Selbstbeteiligung, inkl. Pflegepflichtversicherung, kein Krankenhaustagegeld, Krankentagegeld ab 43. Tag von 110 €. In den Prämien sind der 10 %-Zuschlag für die Entlastung im Alter und der Pflegebeitrag enthalten. (Stand: Januar 2024). Bedenke, dass die Berechnung ausschließlich die Tarifkosten bei Vertragsabschluss darstellt. Mit steigendem Alter können höhere Monatsbeiträge fällig werden.
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Das Wichtigste in Kürze
Die private Krankenversicherung kündigen: Das solltest du wissen
Egal ob Strom, Smartphone oder Kfz-Versicherung – Wenn du mit deinem Vertrag unzufrieden bist, wechselst du einfach zu einem anderen Anbieter. Auch in der privaten Krankenversicherung (PKV) ist ein Wechsel problemlos möglich. Doch wenn du zurück in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) möchtest oder zu einem neuen Versicherer wechseln willst, geht die Kündigung der PKV mit einigen Nachteilen einher.
Möglichkeiten zur Kündigung der PKV
Grundsätzlich gilt für die private Krankenversicherung eine ordentliche Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende des Versicherungsjahres. Dieses ist oft, aber nicht immer identisch mit dem Kalenderjahr. Zu welchem Zeitpunkt das Versicherungsjahr in deinem Fall endet, steht in deinen Versicherungsunterlagen.
Bei der Kündigungsfrist gibt es 2 Ausnahmen:
- Unterschreiten der Mindest-Einkommensgrenze: Als Angestellte:r musst du einen gewissen Verdienst nachweisen, um dich privat zu versichern. Fällst du unter die Versicherungspflichtgrenze, bist du wieder versicherungspflichtig. Das bedeutet, dass du dir innerhalb von 3 Monaten eine gesetzliche Krankenkasse suchen musst, unabhängig von der Vertragslaufzeit der PKV.
- Leistungs- oder Beitragsanpassung: Ändert deine private Krankenversicherung die Beiträge oder die Leistungen, hast du ein Sonderkündigungsrecht. Die Kündigungsfrist beträgt bei der außerordentlichen Kündigung der PKV 2 Monate ab Erhalt des Informationsschreibens über die Änderungen.
Die Gründe für die Kündigung deiner privaten Krankenversicherung können vielfältig sein:
Bessere Leistungen oder Preise bei der Konkurrenz
Sind die Leistungen deiner privaten Krankenversicherung nicht zufriedenstellend oder erhöht diese die Beiträge deutlich, kann eine Kündigung sinnvoll sein. Prüfe die Tarife anderer Versicherer und finde so heraus, ob diese ein besseres Preis-Leistungs-Verhältnis bieten.
Umzug ins Ausland
Ziehst du innerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) um, bleibt dein Versicherungsschutz wie gehabt bestehen. In einigen Ländern ist es dabei notwendig, die Krankenversicherung mit einem speziellen Formular nachzuweisen. Liegt dein neuer Wohnort außerhalb der EU und des EWR, musst du deine private Krankenversicherung kündigen und dich vor Ort neu versichern.
Rückkehr in die GKV
Verdienst du als Angestellte:r nicht genug, um in der PKV zu bleiben, kehrst du in die gesetzliche Krankenversicherung zurück. Selbstständige und Freiberufler:innen, die ihre Selbstständigkeit im Hauptberuf aufgeben und in eine sozialversicherungspflichtige Anstellung wechseln, müssen sich ebenfalls gesetzlich krankenversichern. In beiden Fällen ist es notwendig, die private Krankenversicherung zu kündigen.
Dieser Schritt ist für Personen über 55 Jahre nahezu unmöglich. Für sie kommt nur unter sehr engen Voraussetzungen der Wechsel in die Familienversicherung des Ehepartners infrage. Mehr dazu auf der Übersichtsseite Rückkehr in die GKV.
Besseres Angebot kurz nach Vertragsabschluss
Für die private Krankenversicherung gelten Mindestvertragslaufzeiten. Diese laufen 2 Jahre, bei einigen Anbietern auch 1 Jahr. In dieser Zeit kannst du deine PKV nicht kündigen. Ausnahme: Du nutzt das vereinbarte Widerrufsrecht. Dieses gilt jedoch nur 14 Tage nach Vertragsabschluss. Findest du in dieser Zeit eine bessere private Krankenversicherung, solltest du von deinem Recht Gebrauch machen.
Im Alter Geld sparen
Willst du deine private Krankenversicherung mit dem Ziel kündigen, Geld zu sparen, so wird dies in den meisten Fällen nicht gelingen. Dafür sorgt die erneute Gesundheitsprüfung, die der neue Anbieter von dir verlangt. Daher gilt: Je später du dich für die Kündigung der PKV entscheidest, desto nachteiliger wird diese für dich.
Welche Nachteile hat die Kündigung der privaten Krankenversicherung?
Die Kosten der PKV richten sich unter anderem nach deinem Alter und deinem Gesundheitszustand. Wenn du noch jung und gesund bist und deine bisherige private Krankenversicherung nicht länger als 5 Jahre besteht, kann sich die Kündigung der PKV für dich lohnen. Mithilfe einer unverbindlichen Beratung findest du heraus, ob es eine günstigere oder leistungsstärkere private Krankenversicherung für dich gibt.
Je älter du bist und je länger du bereits den Status Privatpatient hast, desto größer werden die Nachteile einer Kündigung.
Nachteil 1: Verlust der Alterungsrückstellungen
Um die monatlichen Kosten deines Versicherungsschutzes für die Zukunft stabil zu halten, beinhaltet dein Beitrag sogenannte Altersrückstellungen. Diese bestehen aus einem gesetzlichen Zuschlag von 10 % des Versicherungsbeitrags sowie einer individuellen Summe. Die Rückstellungen werden angelegt und später verwendet, um altersbedingte Beitragssprünge ab dem 65. Lebensjahr auszugleichen.
Hast du deinen PKV-Vertrag vor 2009 abgeschlossen, geht das angesparte Kapital bei einer Kündigung verloren. Für alle anderen Versicherten ist die Mitnahme eines Teils der Altersrückstellungen möglich.
Nachteil 2: Gesundheitsprüfung
Vor Abschluss einer privaten Krankenversicherung musst du eine Reihe von Gesundheitsfragen beantworten. Diese Gesundheitsprüfung musst du wiederholen, wenn du den Anbieter wechselst. Da du jetzt älter bist als bei der ersten Prüfung und sich dein Gesundheitszustand gegebenenfalls verschlechtert hat oder du in der Zwischenzeit aus Sicht des Versicherers relevant erkrankt bist, ist der Beitrag deines neuen Vertrags höher.
Tarifwechsel statt Kündigung: Wie geht das?
Ziehe statt einer Vertragskündigung lieber einen Tarifwechsel beim bisherigen Versicherer in Betracht, etwa, wenn du mit deinem aktuellen Tarif unzufrieden bist. Auf diesen hast du laut § 204 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) gesetzlich Anspruch.
Bleiben die Leistungen im neuen Tarif auf dem gleichen Niveau wie bisher oder reduzierst du diese sogar, ist keine weitere Gesundheitsprüfung notwendig. Deine Altersrückstellungen werden zudem voll übertragen und dein Alter hat auf die Beitragsberechnung des neuen Tarifs keinen Einfluss. Die Nachteile, die ein Anbieterwechsel mit sich bringt, entfallen somit.
Wichtig: Überlege genau, ob du beim Versicherungsschutz kürzertreten willst. Einmal abgewählte Leistungen können zwar wieder vereinbart werden, aber dann musst du auch wieder Gesundheitsfragen beantworten. Gleiches gilt, wenn du deinen Selbstbehalt reduzieren willst.
Das solltest du beim Wechsel in der PKV beachten
Viele Versicherer bieten mehrere PKV-Tarife an, die sich in den Leistungen stark ähneln oder sogar decken. Fordere daher deine PKV schriftlich auf, dir Angebote zukommen zu lassen. Achte dabei auf die folgenden Fragen:
Tipp: Im Rahmen der Tarifwechsel-Leitlinien des PKV-Verbands haben sich über 20 Anbieter verpflichtet, Anfragen binnen 15 Arbeitstagen zu beantworten, Mehr- und Minderleistungen sowie Beitragsunterschiede auszuweisen und die Beratung kostenlos durchzuführen.
Der Tarifvergleich kann sich für dich in regelmäßigen Abständen lohnen. Einige Versicherer nutzen sehr günstige Angebote, um Interessierte von ihrer privaten Krankenversicherung zu überzeugen. Zudem bringen sie neue Tarife auf den Markt, die für dich preiswerter sein können. Prüfe daher auch nach einem erfolgreichen Tarifwechsel, wie sich die Produktvielfalt deines Anbieters entwickelt.
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Der Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist möglich, wenn du sozialversicherungspflichtig angestellt bist und ein Jahresbruttoeinkommen erzielst, das unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt.
Personen, die älter als 55 Jahre sind, können sich mit wenigen Ausnahmen nur über die Familienversicherung des Ehepartners oder der Ehepartnerin gesetzlich krankenversichern. Dazu darf das Einkommen jedoch nicht höher als 505 € im Monat sein, beziehungsweise 538 € bei einem Minijob (Stand 2024).
Genauere Infos findest du auf unserer Ratgeber-Seite: PKV Wechsel in die GKV.
Tipp: Mit dem Wechsel wirst du Mitglied der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sinnvoller ist es jedoch, noch für 2 Jahre bei der bisherigen privaten Pflegepflichtversicherung zu bleiben. Andernfalls riskierst du deinen Anspruch auf Pflegegeld. Denn dieser ist an eine Vorversicherungszeit von 2 Jahren in der gesetzlichen Pflegeversicherung gekoppelt, wie die Verbraucherzentrale Hamburg informiert.
Nächste Schritte
- Kontaktiere unsere CLARK Expert:innen. Das geht ganz einfach per Chat in der CLARK App oder indem du uns deine Kontaktdaten hinterlässt.
- Die CLARK Expert:innen beraten dich völlig unverbindlich. Auf Wunsch erhältst du ein individuell auf deine Lebenssituation angepasstes Angebot.
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