Wohngebäude­­versicherung – Steuer

Wann ist sie steuerlich absetzbar?

Bist du Eigentümer einer Immobilie, kannst du die Gebäude­versicherung unter gewissen Voraussetzungen von der Steuer absetzen oder die Kosten weiterreichen.
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Das Wichtigste in Kürze

Jeder Eigentümer einer Immobilie sollte eine Wohngebäude­versicherung abschließen. Sie dient der Absicherung der finanziellen Folgen eines Schadens am Gebäude. Allerdings liegen ihre Kosten meist im drei- bis vierstelligen Bereich pro Jahr. Einfach so in deiner Steuererklärung geltend machen kannst du die Versicherung nicht, es gibt aber Wege, die Kostenbelastung zu reduzieren.

  1. Eine Gebäude­versicherung kannst du in der Regel nicht von der Steuer absetzen.
  2. Es gibt jedoch einen Ausnahmefall, wenn du die Immobilie (auch) beruflich nutzt.
  3. Vermieter können die Kosten für die Wohngebäude­versicherung auf den Mieter umlegen.

Wohngebäude­versicherung – absetzbar oder nicht?

Nur Personen­versicherungen können abgesetzt werden

Wenn es um Versicherungen geht, ist gesetzlich klar geregelt, welche Policen in welchem Umfang abgesetzt werden können. Zunächst gilt: Nur personenbezogene Versicherungen werden in der Steuererklärung als sonstige Vorsorgeaufwendungen bis zu gewissen Höchstbeträgen anerkannt.

Zu diesen absetzbaren Versicherungen gehört zum Beispiel die Kranken­versicherung, eine Haftpflicht­versicherung oder die gesetzliche Renten­versicherung. Demgegenüber gibt es Sach­versicherungen, zu denen auch die Hausrat­versicherung und die Gebäude­versicherung zählen. Sie können nicht abgesetzt werden, solange sie nur dem privaten, nicht aber dem beruflichen Schutz dienen. Allerdings gibt es einige Ausnahmen von dieser Regel.

Wann die Gebäude­versicherung nicht steuerrelevant ist

Sofern du Eigentümer mit einer Wohngebäude­versicherung bist und das Gebäude selbst privat nutzt, erkennt das Finanzamt die Versicherungskosten nicht an. Privatleute haben somit prinzipiell keine Möglichkeit, die Wohngebäude­versicherung in der Steuererklärung anzuführen.

Die Versicherten müssen sich daher nach anderen Möglichkeiten zum Sparen umsehen, wenn sie die Kosten für die Versicherung drücken wollen, zum Beispiel eine Kombination mit anderen Policen wie einer Hausrat­versicherung. Auch so ist unter Umständen ein vergünstigter Versicherungsbeitrag möglich. 

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Diese Ausnahmeregelungen gibt es

Anders sieht das aus, wenn du die Wohnung beziehungsweise das Haus ganz oder teilweise vermietest. Dieser Fall hat gesonderte steuerliche Auswirkungen. Außerdem kannst du die Versicherung (zumindest teilweise) steuerlich geltend machen, wenn du das Gebäude auch beruflich nutzt. Diese Sonderfälle gilt es genauer zu betrachten.

Zusammenfassung

  • Prinzipiell kannst du eine Wohngebäude­versicherung nicht steuerlich absetzen, da es sich um eine Sach­versicherung handelt und nicht um eine Vorsorge­versicherung.
  • Das gilt vor allem für Versicherungsnehmer, bei denen das Gebäude ein privat und selbst genutztes Wohneigentum ist.
  • Bei einer Vermietung oder der (teilweise) beruflichen Nutzung des versicherten Gebäudes haben die Kosten für die Wohngebäude­versicherung steuerliche Auswirkungen.

Steuerliche Sonderfälle im Detail

Vermietung von versicherten Wohngebäuden

Wird dein Eigentum nicht (nur) von dir selbst genutzt, sondern vermietest du es ganz oder teilweise, ergeben sich daraus steuerliche Besonderheiten. Zwar kannst du die Kosten trotzdem nicht direkt von der Steuer absetzen, du hast aber eine Möglichkeit, sie ganz oder anteilig zurückzuholen:

  • Du kannst den Beitrag für die Gebäude­versicherung auf den Mieter umlegen.

Das ist bis zu 100 Prozent möglich, abhängig von der individuellen Situation. So kannst du alle Schäden absichern, ohne die Kosten selbst tragen zu müssen. Dafür führst du die Gebäude­versicherung als Betriebs- beziehungsweise Nebenkosten in der Abrechnung auf.

Der konkrete Betrag richtet sich nach der Quadratmeterzahl, die von der jeweiligen Person gemietet wird. Wehren kann sich der Mieter dagegen nicht.

Aus dieser Umlage ergibt sich auch eine steuerliche Änderung: Die Kosten für die Versicherung gelten nun als Betriebsausgabe. Der Vermieter kann allerdings nicht frei über den Versicherer entscheiden und beispielsweise eine teure Über­versicherung gegen Schäden abschließen, denn er hat gleichzeitig die Pflicht, die Interessen des Mieters zu wahren.

Das bedeutet: Er muss beim Abschluss einer Wohngebäude­versicherung darauf achten, dass der Mieter nicht benachteiligt wird. Diese Pflicht ergibt sich aus dem sogenannten Wirtschaftlichkeitsgebot.

Eine weitere Pflicht besteht für den Eigentümer darin, einen entstandenen Schaden schnellstmöglich zu beheben. Die Wohngebäude­versicherung zahlt dann bei Bedarf sogar eine Ersatzunterkunft, falls der Schaden das Gebäude zeitweise unbewohnbar macht.

Handelt es sich hingegen um eine Eigentümergemeinschaft, werden die Beiträge von deren Mitgliedern über das Hausgeld getragen. Die steuerliche Absetzbarkeit hängt dann ebenfalls von der Nutzung der Immobilie ab. Der Mieter wiederum kann die Gebäude­versicherung nur absetzen, wenn die Wohnung beziehungsweise das Haus auch beruflich genutzt wird.

Steuern bei der beruflichen Nutzung von Wohneigentum

Die Kosten für die Versicherung sind anteilig absetzbar, wenn das Eigentum ganz oder teilweise beruflich genutzt wird. Ein typischer Fall ist dabei das Arbeitszimmer. Hierbei wird der Anteil der beruflichen Nutzung gemessen an der Quadratmeterzahl berechnet und auf die Prämie für die Versicherung umgerechnet.

Nutzt du zum Beispiel 15 Prozent der Wohnung rein beruflich, so kannst du auch 15 Prozent der Beiträge für die Wohngebäude­versicherung von der Steuer absetzen. Allerdings stellt das Finanzamt einige Anforderungen an ein solches Arbeitszimmer: Es muss überwiegend beruflich genutzt werden und klar von den restlichen Wohnräumen abgetrennt sein.

Sind diese Voraussetzungen gegeben, können auch viele andere Nebenkosten sowie Versicherungsbeiträge zum entsprechenden Anteil steuerlich abgesetzt werden. Das gilt zum Beispiel für eine Hausrat­versicherung.

Versicherung in der Steuererklärung richtig angeben

Im ersten Sonderfall, bei dem die Kosten für die Versicherung als Nebenkosten auf den Mieter umgelegt werden, führt der Vermieter diese in der Steuererklärung bei „Betriebsausgaben für Vermietung und Verpachtung“ auf.

Das gilt ebenso für alle anderen umlagefähigen Nebenkosten gemäß Betriebskostenverordnung. Ist der Besitzer ein Unternehmen, kann die Gebäude­versicherung auch bei der Eigennutzung als Betriebskosten in der Steuererklärung aufgeführt werden.

Zwar wird diese daraufhin nicht direkt von der Steuer abgesetzt, aber die Wohngebäude­versicherung kann in die Gewinn-und-Verlust-Rechnung aufgenommen werden und dadurch die fälligen Steuern mindern.

Handelt es sich um ein Arbeitszimmer, führen Angestellte die Versicherungsbeiträge als Werbungskosten an. Für Selbstständige und Freiberufler sind die Beiträge ebenfalls absetzbar, allerdings nicht als Werbungskosten. Sie wählen in der Steuererklärung stattdessen die Anlage für die Betriebsausgaben.

Es greifen für sie somit dieselben Regelungen wie für Unternehmen, jedoch wird unterschieden zwischen den privat und den beruflich genutzten Anteilen des Gebäudes. Als Ausgaben in der Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung können die Kosten für die Versicherung zudem die Steuerlast für Selbstständige und Freiberufler mindern.

Zusammenfassung

  • Vermietest du dein Wohneigentum, so wird die Gebäude­versicherung zwar nicht absetzbar, du kannst die Kosten aber vollständig auf den Mieter umlegen. Dafür führst du diese in der Betriebs- und Nebenkostenabrechnung auf.
  • Wird das Wohneigentum auch beruflich verwendet, kannst du die Kosten anteilig absetzen – je nach beruflichem Status. Das gilt für andere gebäudespezifische Policen wie die Hausrat­versicherung.
  • In der Steuererklärung wählst du zum Absetzen je nach individuellem Fall die Anlage für die Betriebsausgaben für Vermietung und Verpachtung, die Betriebsausgaben oder die Werbungskosten.
  • Unternehmen sowie Selbstständige können die Kosten außerdem in die Gewinn-und-Verlust-Rechnung aufnehmen, um ihre Steuerlast zusätzlich zu mindern.

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Die Gebäude­versicherung ist eine wichtige Absicherung deiner Immobilie. Selbst ohne Eigenverschuldung kann ein Schaden am Haus schnell sehr teuer werden. Jede Gebäude­versicherung wird dabei individuell an die Hausgröße und -lage angepasst. Gegen welche Risiken du dein Haus absichern willst, ist dir überlassen, jedoch gibt es einige wichtige Leistungen die nicht fehlen sollten.

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