Sichert die Rechtsschutzversicherung berufliche Risiken ab, können Steuerzahler die Beiträge in der Einkommensteuererklärung geltend machen.
Steuerzahler können bestimmte Versicherungen in der Einkommenssteuer geltend machen. Die Rechtsschutzversicherung gehört nur unter einer besonderen Voraussetzung dazu: Es muss ein beruflicher Anteil bestehen. Für privaten Rechtsschutz besteht keine Absetzbarkeit.
Absetzbarkeit und damit gegebenenfalls ein Steuervorteil besteht, wenn du Versicherungen in den folgenden drei Bereichen abschließt (jeweils mit Beispielen).
Gesundheitsvorsorge
Einkommensabsicherung
Rentenversicherung und Altersvorsorge
Unfallversicherung
Beruf und Ausbildung
Keine Absetzbarkeit besteht in aller Regel bei den sogenannten Sachversicherungen. Dazu zählen unter anderem die
private Kfz-Versicherung
Reiseversicherung (Gepäck oder Rücktritt)
Fahrradversicherung
Hast du eine Berufsrechtsschutzversicherung beziehungsweise Arbeitsrechtsschutzversicherung abgeschlossen, ist der Rechtsschutz steuerlich absetzbar. Denn der Staat unterstützt die Absicherung für berufliche Belange beziehungsweise für die Ausbildung. Sicherst du mit deiner Rechtsschutz hingegen private Risiken ab, kannst du die Police nicht steuerlich geltend machen. Das gilt auch für die Bausteine Mietrechtsschutz und Verkehrsrechtsschutz.
Deine Berufsrechtsschutzversicherung setzt du als Werbungskosten ab. Die Regel, nach der sich die Zuordnung richtet, ist im Grunde simpel: Der Gesetzgeber definiert die Absicherung beruflicher Risiken als Werbungskosten. Versicherungen, die private Risiken abdecken, trägst du als Sonderausgaben in die Steuererklärung ein. Als Sonderausgaben gelten beispielsweise die Beiträge zur
Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung
Haftpflichtversicherung (auch Kfz- oder Tierhalterhaftpflicht)
Lebensversicherung
Die Beiträge zu einer Rechtsschutzversicherung in der Steuererklärung anzugeben, lohnt sich unter einer Voraussetzung: Deine gesamten beruflichen Aufwendungen liegen höher als 1.000 Euro. Erreichst du diese Summe nicht, kannst du dir den Aufwand sparen. Denn das Finanzamt rechnet ohnehin pauschal 1.000 Euro Werbungskosten an, um deine Steuerschuld zu ermitteln.
Deine Beiträge zur beruflichen Rechtsschutzversicherung sind Werbungskosten. Du trägst sie in Anlage N unter „Sonstiges“ ein. Dafür nutzt du Zeile 48.
Ähnlich wie in einer Unfallversicherung können sich in einer Rechtsschutzversicherung private und berufliche Belange mischen. Das ist der Fall, wenn du eine Privatrechtsschutzversicherung abschließt, die auch den Arbeitsrechtsschutz umfasst. Für deine Steuerklärung ist nur der berufliche Bestandteil relevant. Damit du ihn absetzen kannst, brauchst du eine Bescheinigung deines Versicherers für das Finanzamt. Aus dieser Bescheinigung muss klar hervorgehen, wie viel von deinem Beitrag auf berufliche Risiken entfällt.
In der Regel reicht es dem Finanzamt, wenn du die Beträge zu deiner Berufsrechtsschutz unter Werbungskosten angibst. Die Beamten können aber Nachweise verlangen, auch nachträglich. Am besten fügst du deiner Steuererklärung also von vornherein einen Nachweis darüber bei, dass in deiner Rechtsschutzversicherung ein beruflicher Anteil existiert. Dazu genügt beispielsweise eine Kopie des Kontoauszugs, aus dem die Überweisung des Beitrags hervorgeht. Ist die berufliche Rechtsschutzversicherung lediglich Teil einer Privatrechtsschutz, brauchst du eine präzise Bescheinigung deines Versicherers (siehe oben).
Für manche Versicherungen gelten Höchstgrenzen, um die Steuerersparnis zu ermitteln. Deine berufliche Rechtsschutzversicherung bildet eine Ausnahme. Du kannst die Beiträge in voller Höhe steuerlich beim Fiskus geltend machen.
Die allgemeine Versicherungssteuer beträgt 19 Prozent. Dieser Satz gilt auch für Rechtsschutzversicherungen. Von der Steuer befreit sind unter anderem die Berufsunfähigkeitsversicherung und die private beziehungsweise gesetzliche Krankenversicherung.
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