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Die Gebäude- und Bauleistungs­versicherung für Bauherren

  • Auf einer Baustelle kann sehr viel Unvorhergesehenes passieren
  • Mit einer Gebäude- und Bauleistungs­­versicherung sicherst du dich als Bauherr sinnvoll ab
  • Denke auch an eine Bauherrenhaftpflicht
Focus Money Siegel
  • Die Bauleistungs­versicherung schützt den Bau und die Sanierung eines Gebäudes. Sie kann sowohl vom Bauherrn als auch von Bauunternehmern abgeschlossen werden.
  • In der Regel umfasst der Schutz: Elementarschäden durch höhere Gewalt, Fremdeinwirkung durch Vandalismus und generelle Fehler in den Bauleistungen.
  • Versicherer empfehlen häufig eine Gebäudeneubau­versicherung; ein Versicherungspaket aus Bauleistungs­versicherung, Bauherren-Haftpflicht­versicherung und Feuerrohbau­versicherung.

Wie du dich vor Risiken auf Baustellen schützt

Für die meisten Menschen ist ein eigenes Haus die teuerste Anschaffung ihres Lebens – selbst ohne die Einrichtung, die für eine erhebliche Wertsteigerung sorgt. Deshalb schließen die meisten Besitzer:innen eine (Wohn-)Gebäude­versicherung und eine Hausrat­versicherung ab – beides schützt sinnvoll.

Aber auch in der Bau- bzw. Kernsanierungsphase eines Gebäudes können Schäden vielfältiger Art und Ursachen entstehen. Sie können so teuer sein, dass sie ein Bauvorhaben gänzlich vereiteln. In der Regel sind sie jedoch nicht durch eine Gebäude­versicherung abgedeckt. Deshalb gibt es die Bauleistungs­versicherung (BLV). Sie ist ein wichtiger Versicherungsschutz für die Phase, bevor du das Gebäude offiziell bewohnst.

Welche Schäden du einkalkulieren solltest

Auch, wenn du noch nie gebaut oder saniert hast, kannst du dir vorstellen, dass auf einer Baustelle vieles schiefgehen kann. Um dir nur eine Zahl zu nennen: Baumängel, die aus Nachlässigkeit, Materialfehlern u. s. w. entstehen, kosten im Schnitt knapp 90.000 € Schadenssumme – pro Haus, wohlgemerkt.

Bevor du auch nur die erste Nacht in deinem neuen Heim verbracht hast, kann natürlich noch viel mehr passieren. Typische Gefahren können sein:

  • Beim Ausheben der Baugrube stellt sich heraus, dass es dort Altlasten gibt – zum Beispiel gefährlicher Müll, Blindgänger oder archäologischen Funde. Dadurch verzögert sich der Bau oder wird sogar komplett gestoppt.
  • Während der Rohbauphase kommt es zu einem örtlichen Starkgewitter. Der Keller läuft voll, und die gesamte bereits installierte Technik geht kaputt.
  • Das teilgedeckte Dach wird von einem Sturm erfasst und wieder hinabgefegt.
  • Jugendliche dringen in die Baustelle ein, besprühen die frisch gestrichenen Wände mit Farbe und schlagen Fensterscheiben ein.

Zusätzlich zu diesen Schäden kann es vorkommen, dass am Bau gepfuscht wird: Die frischverputzte Fassade fällt herab, weil der Zement falsch angemischt wurde, oder der Kranfahrer lässt aus Unachtsamkeit eine Palette Mauersteine gegen die halbfertigen Wände schwingen.

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Was die Bauleistungs­versicherung umfasst

Vor all den oben erwähnten Schäden, die typisch sind beim Hausbau, schützt dich die Bauleistungs­versicherung. Im Einzelnen umfasst sie in der Regel Folgendes:

  • Höhere Gewalt: Elementarschäden durch Sturm, Regen, Hagel oder Hochwasser. Die Versicherung greift allerdings nur, wenn die Wetterphänomene in der Jahreszeit unüblich sind.
  • Vandalismus: Alles, was mutwillig (durch Dritte) beschädigt wird. Das gilt auch für den Diebstahl fest installierter Teile.
  • Zuvor unerkannte Risiken: Vor allem diejenigen, die den Grund unter dem Gebäude betreffen. 
  • Schäden: Die aus Unkenntnis, Fahrlässigkeit und wegen Mängeln entstehen.

Die Versicherung zahlt in diesen Fällen alle nötigen Kosten, um den Zustand des Gebäudes unmittelbar vor Eintritt des Schadens wiederherzustellen.

Wann die Bauleistungs­versicherung nicht greift

Aber Vorsicht: Nicht alle Risiken sind versichert. Ihre Grenzen findet die Bauleistungs­versicherung vor allem bei Feuer – sogar dann, wenn es durch einen Blitzschlag oder ein anderes Naturereignis ausgelöst wurde.

Auch Vermögensschäden sind nicht versichert. Sollten die Schäden den Bau also verzögern, zahlt die Versicherung die Kostensteigerungen nicht. Das betrifft beispielsweise Vertragsstrafen oder die Miete einer zusätzlichen Unterkunft, weil du nicht wie geplant in dein Haus einziehen kannst.

Warum die Bauleistungs­versicherung bei Sanierungsmaßnahmen wichtig ist

Angenommen, du übernimmst ein Bestandsgebäude und möchtest es sanieren. Durch den Kauf geht eine bereits bestehende Wohngebäude­versicherung automatisch auf dich über. Würde ihr Schutz nicht auch für die Sanierungsphase gelten?

Jein. Zwar stimmt es, dass die Wohngebäude­versicherung vor den genannten Elementarschäden am Haus (nicht jedoch der Einrichtung) schützt. Aber die meisten Versicherer schließen Sanierungs­maßnahmen explizit aus, da sie die Risiken für Schäden beträchtlich erhöhen.

Deshalb taugen Wohngebäude­versicherungen während einer Sanierung in der Regel nur als Feuerschutz­versicherung. Es gibt sogar Versicherer, die angesichts von Sanierungs­maßnahmen den Vertrag komplett aufkündigen.

Fazit: Auf die Bauleistungs­versicherung kannst du keinesfalls verzichten.

Zusammenfassung

  • Die Bauleistungs­versicherung schützt gegen alle Schäden, die am Bau durch Unwetter, unbekannte Gefahren, Nachlässigkeit, Mängel und Vandalismus entstehen.
  • Sie greift jedoch nicht bei Bränden, Diebstahl von beweglichen Gütern und Vermögensschäden, die über den unmittelbaren Schaden hinausgehen.
  • Die Bauleistungs­versicherung ist einzigartig und kann nicht durch andere Versicherungsprodukte ersetzt werden.

Warum und wann du eine Bauleistungs­versicherung abschließen solltest

In der Regel haften die ausführenden Unternehmen für alles, was unter ihrer Leitung während der Bauphase passiert. Allerdings ist diese Haftung begrenzt:

  • Sie beinhaltet nichts, was der oder die Bauunternehmer:in nicht verantworten kann, etwa Unwetter.
  • Sie endet, wenn der Bauabschnitt des Unternehmens abgeschlossen und abgenommen wurde.

Das heißt: du als Bauherr trägst einen beträchtlichen Teil des Risikos. Deshalb ist eine Bauleistungs­versicherung sinnvoll.

Allerdings ist es nicht zwingend nötig, dass du sie abschließt. Insbesondere dann nicht, wenn ein Generalunternehmen für den gesamten Hausbau bzw. die Sanierung verantwortlich ist. Dann kann auch der oder die Bauunternehmer:in als Versicherungsnehmer:in auftreten. Bei Bauträgergebäuden geschieht das in der Regel automatisch.

Wichtig ist nur:

  • Der Schutz sollte noch vor Beginn der ersten Arbeiten gewährleistet sein. Sprich das Thema also beim Bauunternehmen an und einige dich mit ihm.
  • Wenn der oder die Bauunternehmer:in die Versicherung abschließt, solltest du darauf achten, dass dein Bauherrenrisiko ebenfalls übernommen wird. Andernfalls musst du eine zusätzliche Bauherrenhaftpflicht abschließen.

Was dich der Schutz durch eine BLV kostet

Du hast dich dafür entschieden, die BLV selbst abzuschließen. Der Versicherer wird dich einmalig zur Kasse bitten. Das heißt, du zahlst einen niedrigen bis mittleren dreistelligen Betrag und bist über die gesamte Bauzeit abgesichert.

Wie hoch diese Einmalleistung ist, kommt auf den Gesamtpreis des Hauses an. Das heißt: Wenn dich das Gebäude inklusive Bauleistungen und Materialien laut Kostenvoranschlag 435.000 € kostet, sollte die Deckungssumme diesem Betrag entsprechen. Keinesfalls sollte sie niedriger sein.

In diesem Fall kannst du davon ausgehen, einmalig etwa 400 bis 600 € zahlen zu müssen. Wie teuer es tatsächlich wird, hängt ab vom Versicherer, dem Leistungsumfang und den Risikofaktoren, die sich durch den Gebäudestandort ergeben.

Vorsicht: Achte darauf, dass der Versicherungsschutz weitere Leistungen enthält:

  • Hotelkostenübernahme, falls ein Schaden deinen Umzug verzögert
  • Glasbruchschutz bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens – nicht bloß bis zum Einbau
  • Diebstahlschutz für noch nicht fest installierte Dinge. Sonst bekommst du zwar gestohlene Heizkörper ersetzt, die schon eingebaut waren. Aber nicht diejenigen, die daneben an der Wand lehnten
  • Eine Laufzeit, die über der angepeilten Bauzeit liegt und frühestens mit der Fertigstellung endet. Schließlich gibt es Verträge, die automatisch nach einem oder zwei Jahren auslaufen

Frag den Versicherer auch, ob es eine Gebäudeneubau­versicherung gibt. Da du sowieso die Bauherren-Haftpflicht­versicherung und einen zusätzlichen Feuerschutz benötigst, kann sie eine gute Alternative sein: Denn die Gebäudeneubau­versicherung umfasst sowohl diese Versicherungsprodukte als auch die Bauleistungs­versicherung.

Zusammenfassung

  • Die Haftung von Bauunternehmern ist begrenzt. Einige Risiken trägt der Bauherr. Die BLV ist deshalb eine sinnvolle Versicherung.
  • Ob der Bauherr oder das Unternehmen die Versicherung abschließt, ist Verhandlungssache. Wichtig ist vor allem, dass der Schutz ab dem ersten Tag des Bauvorhabens besteht und bis zum Abschluss des letzten Arbeitsschritts erhalten bleibt.
  • In der Regel umfasst die Deckungssumme die gesamten Baukosten. Die Kosten für die Versicherung belaufen sich auf einen dreistelligen Betrag, der einmalig fällig ist.

Wieso du eine Bauherrenhaftpflicht­versicherung brauchst

Während der Bauphase können zahlreiche Unfälle passieren, bei denen Dritte geschädigt werden. Die Bauherrenhaftpflicht­versicherung schützt dich vor hohen Schadensersatzansprüchen, die aus Verletzungen oder Sachbeschädigungen resultieren können, selbst vor Beginn der Bauarbeiten.

Baustellen bergen Risiken wie umfallendes Baumaterial oder Sturzgefahr, und oft haftet die Berufshaftpflicht­versicherung der Bauunternehmen nicht für diese Schäden. Als Bauherr bist du verpflichtet, regelmäßig auf potenzielle Gefahren zu achten. Versäumst du dies, kannst du mit deinem gesamten Vermögen für Sach- und Personenschäden haftbar gemacht werden.

Die Bauherrenhaftpflicht deckt in der Regel Schäden bis zu 2 bis 3 Millionen Euro ab und kostet etwa ein Promille der Bausumme. Schäden durch Feuer und Diebstahl von beweglichen Objekten sind nicht versichert.

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