Haftpflicht- und Hausratversicherung – Vergleich
Entscheidungshilfe: Lohnt sich eine Haftpflicht- oder Hausratversicherung?
In einem Mietshaus wohnt man dicht an seinen Nachbarn. Das macht sich manchmal an der Geräuschkulisse bemerkbar, manchmal aber auch auf noch unangenehmere Weise – zum Beispiel, wenn es plötzlich von der Decke tropft. Aber welche Versicherung zahlt eigentlich bei so einem Wasserschaden: die Hausratversicherung oder die Haftpflichtversicherung? Es kommt darauf an. Grundsätzlich decken beide Versicherungen unterschiedliche Schadensfälle ab. Viele Versicherer bieten die beiden Policen auch in Kombination an. Aber ist das sinnvoll? Und was ist beim Abschluss einer solchen Kombi-Versicherung zu beachten? Der Ratgeber erklärt, was wann abgesichert ist und wie man sparen kann.
Diese Seite im Überblick
- Welche Schäden decken Haftpflichtversicherung und Hausratversicherung ab?
- Wann greift die private Haftpflichtversicherung?
- Wann greift die private Hausratversicherung?
- Welche Versicherung übernimmt den Wasserschaden?
- Ist es sinnvoll, Hausratversicherung und Haftpflichtversicherung zu kombinieren?
- Was ist bei der Kombi aus Haftpflicht- und Hausratversicherung zu beachten?
Welche Schäden decken Haftpflichtversicherung und Hausratversicherung ab?
Private Haftpflicht- und Hausratversicherungen gehören zu den wichtigsten Versicherungen. Sie greifen bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden und minimieren im Schadensfall finanzielle Verluste. Dabei decken Privathaftpflicht- und Hausratversicherung jeweils unterschiedliche Schadensbereiche ab. Hier eine Übersicht im Ratgeber.
Wann greift die private Haftpflichtversicherung?
Manchmal reicht schon ein unachtsamer Moment aus, um einen großen Schaden zu verursachen. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) haftet man für selbst verursachte Schäden finanziell mit seinem gesamten Vermögen – und so lange, bis der Schaden ersetzt ist. Das kann sehr teuer werden. Gerade bei Personenschäden entstehen schnell Schadenersatzansprüche, die in die Zehntausende oder gar Millionen gehen. Eine private Haftpflichtversicherung kommt für den Versicherten auf. Sie haftet für:
- Personenschäden: körperliche Verletzungen infolge eines Schadens
- Sachschäden: Beschädigung oder Zerstörung von Gegenständen
- Vermögensschäden: durch Personen- oder Sachschäden verursachte finanzielle Schäden, z. B. Verdienstausfall
Werden unberechtigte Haftungsansprüche und Schadenersatzforderungen gegen den Versicherten erhoben und es kommt zu einem Gerichtsverfahren, trägt die Versicherung anfallende Gerichts- und Anwaltskosten. Sofern sie auch das Verfahren angestrebt hat.
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Hol dir CLARKGut zu wissen
Die private Haftpflichtversicherung zahlt nicht immer. Ausgenommen sind beispielsweise Schäden, die absichtlich verursacht wurden oder die der Versicherte selbst erlitten hat, sowie Schäden, die Mitversicherte erlitten haben. Auch Schäden an gemieteten und geliehenen Gegenständen und solche, die bei Gefälligkeitsdiensten unter Freunden entstanden sind, werden im Basisschutz nicht übernommen. Besondere Risiken kannst du über spezielle Haftpflichtversicherungen abdecken – als Hundehalter beispielsweise über eine Tierhaftpflichtversicherung. Denn während durch Katzen, Meerschweinchen und andere Kleintiere verursachte Schäden von der Haftpflichtversicherung übernommen werden, benötigst du für Hunde und Pferde einen zusätzlichen Schutz.
Wann greift die private Hausratversicherung?
Im Unterschied zur Haftpflichtversicherung versichert die Hausratversicherung alles, was zum Haushalt des Versicherten gehört. Je teurer der Hausrat ist, desto wichtiger ist eine solche Versicherung. Werden etwa durch einen Brand Einrichtungs-, Gebrauchs- und Wertgegenstände vernichtet, entsteht schnell ein hoher Sachschaden. Die Hausratversicherung erstattet den Wiederbeschaffungswert des beschädigten oder vernichteten Hausrates im Neuzustand. Man spricht auch vom Neuwert. Hier zeigt sich ein weiterer Unterschied zwischen Privathaftpflicht- und Hausratversicherung: Die Haftpflicht ersetzt nur den Zeitwert, also den aktuellen Wert einer Sache. Grundsätzlich deckt die Hausratversicherung Schäden ab, die durch folgendes entstanden sind:
- Brand
- Blitz, Sturm und Hagel
- Einbruch, Diebstahl und damit zusammenhängenden Vandalismus
- Leitungswasser
Welche Versicherung übernimmt den Wasserschaden?
Ob die Haftpflichtversicherung oder die Hausratversicherung für den eingangs erwähnten Wasserschaden aufkommt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Deine Hausratversicherung zahlt beispielsweise nur dann, wenn Leitungswasser bestimmungswidrig ausgetreten ist und Hausrat beschädigt hat – also beispielsweise, wenn das Wasser der Spülmaschine nicht in den Abfluss, sondern in die Wohnung fließt. Es wird übrigens auch geprüft, ob der Schaden durch Nachlässigkeit verursacht wurde. Das wäre beispielsweise dann der Fall, wenn du die Spülmaschine falsch angeschlossen hast. Dann zahlt die Versicherung nicht.
Im Gegensatz zu deiner Hausratversicherung greift deine Haftpflichtversicherung, wenn Dritten ein Schaden zugefügt wird. Läuft deine Spülmaschine aus und verursacht einen Wasserschaden in der Wohnung deines Nachbarn, springt deine Privathaftpflicht ein. Im umgekehrten Fall – also wenn die Ursache für den Wasserschaden bei deinem Nachbarn liegt und dein Mobiliar beschädigt wird – greift dessen Haftpflicht.
Ist es sinnvoll, Hausratversicherung und Haftpflichtversicherung zu kombinieren?
Viele Versicherer bieten private Haftpflicht- und Hausratversicherung als Kombi an. Das kann durchaus sinnvoll sein, schließlich sind beide Versicherungen wichtig und man hat bei Schadenfällen und Fragen zu den Formalitäten nur einen Ansprechpartner. Zudem ist eine Kombi-Versicherung oft günstiger als zwei einzelne Policen bei derselben Gesellschaft, so dass man meist sparen kann. Der Rabatt sollte aber nicht ausschlaggebend dafür sein, die Haftpflichtversicherung mit der Hausratversicherung zu kombinieren. Wichtig ist, dass der Leistungsumfang beider Versicherungen dem jeweiligen Bedarf entspricht. Denn unter Umständen werden bestimmte Leistungen bei einer Kombi-Versicherung gar nicht angeboten oder die Konditionen passen nur bei einer der beiden Policen.
Tipp
Überlege in Ruhe, welchen Versicherungsumfang du benötigst, und vergleiche die Angebote verschiedener Anbieter miteinander. Brauchst du Hilfe, die Übersicht zu behalten, unterstützen dich die CLARK-Experten gerne.
Was ist bei der Kombi aus Haftpflicht- und Hausratversicherung zu beachten?
Beim Abschluss einer Kombi aus Haftpflicht- und Hausratversicherung ist zu beachten, dass auch gebündelte Policen einzeln zu betrachten sind. Das bedeutet, dass einzelne Versicherungsbedingungen und Prämien ausgewiesen werden müssen.
Unbedingt vergleichen sollte man die Versicherungssumme bei einer Kombi-Versicherung. Bei der privaten Haftpflichtversicherung empfiehlt die Verbraucherzentrale beispielsweise eine Versicherungssumme von mindestens fünf Millionen Euro – besser ist eine höhere Summe. Die Versicherungssumme der Hausratversicherung sollte immer dem Wert des eigenen Hausrates entsprechen. Es kann daher sinnvoll sein, im Vorfeld eine Übersicht über den Besitz zu erstellen. Denn ist die Versicherungssumme zu gering, ist man im Zweifelsfall unterversichert. Die Versicherung ersetzt den Schaden dann nur prozentual.
Es empfiehlt sich auch, mögliche Zusatzleistungen von Privathaftpflicht und Hausratversicherung zu vergleichen. Der Versicherungsschutz der Privathaftpflichtversicherung lässt sich zum Beispiel sinnvoll durch eine Forderungsausfalldeckung ergänzen. Sie greift dann, wenn du selbst geschädigt wirst und der Verantwortliche nicht für den Schaden aufkommen kann. Das kann passieren, wenn der Schadensverursacher zahlungsunfähig ist oder keine eigene Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Auch bei der Hausratversicherung lässt sich der Versicherungsschutz ausweiten. Um den Basisschutz zu erweitern, ist beispielsweise eine Versicherung gegen Elementarschäden denkbar. Sie greift bei Schäden, die durch Erdbeben, Erdrutsch, Lawinen, Überschwemmung oder Rückstau verursacht werden.
Gut zu wissen
Die Eigenständigkeit von Haftpflicht- und Hausratversicherung gilt auch bei der Kündigung. Sollten die Versicherungsbedingungen einer der beiden Policen nicht mehr zu deinen Bedürfnissen passen, kannst du sie problemlos kündigen. Der Versicherungsschutz der anderen Versicherung erlischt dadurch nicht.
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