Liegt ein rechtlicher Konflikt vor, muss es nicht zwangsläufig zu einem Gerichtsverfahren kommen. Als Alternative bietet sich die Mediation an
Bei einer Mediation wird bei einem rechtlichen Konflikt eine unabhängige dritte Partei hinzugezogen, der so genannte Mediator. Dieser tritt nicht als Richter, sondern als Vermittler zwischen den Konfliktparteien auf. Ein Mediationsverfahren läuft also nicht richtend oder wertend, sondern ausschließlich lösungsorientiert ab. Es soll beiden Seiten als Ergebnis eine einvernehmliche und außergerichtliche Lösung ermöglichen. Die Mediation reduziert Kosten und erspart den am Konflikt Beteiligten ein unsicheres Gerichtsverfahren. In Deutschland ist die außergerichtliche Mediation im Mediationsgesetz (MediationsG) geregelt und wird als "vertrauliches und strukturiertes Verfahren" bezeichnet, durch das Parteien einvernehmlich einen Konflikt beilegen können.
Auch für die Rolle des Mediators liefert das Mediationsgesetz eine klare Definition. In Paragraph 2 heißt es: "Ein Mediator ist eine unabhängige und neutrale Person ohne Entscheidungsbefugnis, die die Parteien durch die Mediation führt." Um Mediator zu werden, kann eine berufsbegleitende Ausbildung absolviert werden, die durch den Bundesverband Mediation zertifiziert wird. Viele Rechtsanwälte sind zugleich erfahrene Mediatoren, die Streitfälle außergerichtlich beilegen und zu einer gütlichen Einigung beitragen können.
außergerichtliche Einigung bei rechtlichen Konflikten
lösungsorientierte Beilegung anstatt eines Urteilsspruchs
Kostenersparnis gegenüber Gerichtsverfahren
Reduktion von Unsicherheit gerichtlicher Entscheidungen für Versicherte und Rechtsschutzversicherung
größere Zufriedenheit von Versicherten als bei Gerichtsentscheidungen
Empathie von Mediatoren gegenüber dem Einzelfall im Gegensatz zu Richtern
nichtöffentliche und vertrauensvolle Vermittlung im Streitfall
hohe Erfolgsquote zur außergerichtlichen Beilegung
nachhaltige Beziehung mit Konfliktgegner
geringere Nervenbelastung für die Versicherten als bei einem Verfahren
Win-Win-Situation für alle Beteiligten
Um Gerichtsverfahren zu vermeiden, findet die Mediation in vielen Bereichen Anwendung. Generell gilt: Soll eine rasche und vor allem friedliche und dauerhafte Lösung mit einem Konfliktgegner herbeigeführt werden, ist eine Mediation empfehlenswert. Diese kann in allen Bereichen des persönlichen Umfelds zum Einsatz kommen, sei es im privaten oder familiären Bereich, wie beispielsweise bei einer Ehescheidung, der Vermittlung in Erbschaftsstreitigkeiten oder rechtlichen Konflikten im Bekanntenkreis.
Auch das räumliche Umfeld mit externen Streitgegnern wie Nachbarn, Mietern/Vermietern oder Dienstleistern kann mittels einer Mediation abgedeckt werden. Daneben bietet sich die Mediation auch im beruflichen bzw. wirtschaftlichen Umfeld an, zum Beispiel bei Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber oder Arbeitnehmern sowie bei Konflikten mit externen Auftraggebern oder -nehmern im Rahmen des eigenen Unternehmens. Ein Mediator wird in einem Mediationsverfahren immer allparteilich vermitteln und mit dem Fokus auf eine rechtlich verbindliche Einigung eine Lösung herbeizuführen versuchen.
Eine Mediation findet im besten Fall mittels eines persönlichen Gesprächs statt, das ein zertifizierter Mediator vermittelt. Sollte dieses nicht möglich sein oder sich eine der Konfliktparteien weigern, ist auch eine telefonische Mediation möglich. Dabei spricht der Mediator im Wechsel mit den Beteiligten und versucht allparteilich eine Vermittlung herbeizuführen, ohne dass ein direktes Gespräch zwischen den Parteien nötig ist. Rechtsschutzversicherungen bieten häufig auch einen telefonischen Mediationsdienst an, der als Vorteil vor allem die Zeitersparnis bietet. Der Nachteil einer solchen Vermittlung liegt jedoch in der mangelnden persönlichen Kommunikation und Distanz zwischen Mediator und Konfliktparteien, weshalb Rechtsexperten die persönliche Mediation empfehlen.
Üblicherweise folgt eine persönliche Mediation zwischen zwei streitenden Parteien dem folgenden Ablauf:
Unter der Moderation des Mediators werden Anlass, Regeln, Sinn und Ziel der Mediation gegenüber den Konfliktparteien erläutert.
Beide Seiten erörtern ihre jeweiligen Standpunkte in der Sache. Die Konfliktfelder werden benannt und strukturiert festgehalten.
Die Positionen werden mit Hilfe des Mediators analysiert und bearbeitet. Die Zielinteressen der Parteien werden herausgearbeitet und gegenübergestellt.
Der Mediator arbeitet gemeinsam mit den Parteien mögliche Lösungen heraus. Diese werden von beiden Seiten bewertet und ggfs. an eigene Wünsche und Bedürfnisse angepasst. Im Idealfall kommt es dabei zu einer dauerhaften Konfliktlösung.
Die Lösungsvereinbarung wird schriftlich festgehalten – alle Beteiligten müssen ihr zustimmen und sie unterschreiben. Damit ist der Konflikt außergerichtlich beigelegt worden.
Eine Mediation folgt in der Regel einem festen Ablauf.
Manche Rechtsschutzversicherungen bieten auch telefonische Mediationen an.
Von Experten wird jedoch die persönliche Mediation empfohlen, um die Distanz zwischen Mediator und Konfliktparteien zu überbrücken.
Es muss im Rechtsschutz nicht sofort der Anwalt oder der Gang zum Gericht sein: Moderne Rechtsschutzversicherungen beinhalten meist auch eine Kostendeckung für das Verfahren einer Mediation. Eine erfolgreiche Vermittlung durch einen Mediator innerhalb eines Mediationsverfahrens kann einen Rechtsstreit im privaten oder geschäftlichen Umfeld verhindern und damit Zeit, Kosten und Nervenbelastung der Konfliktparteien signifikant reduzieren.
Dabei gibt es unterschiedliche Modelle des Rechtsschutzes: Der Umfang der jeweiligen Versicherungsdeckung richtet sich entweder nach fixen Beträgen oder einer festgelegten Anzahl von Mediationssitzungen. Auch die Auswahl des Mediators behalten sich Versicherungen häufig vor – auf diese Weise sollen Kostenkontrolle und Qualitätssicherung gewährleistet werden. Andere Modelle lassen die Wahlfreiheit zwischen eigenen zertifizierten Mediatoren oder gestellten Mediatoren der Rechtsschutzversicherung zu.
Welche Optionen deine Rechtsschutzversicherung bietet und welche Leistungen eine Rechtsschutzversicherung mit Mediationsoption beinhalten sollte, dabei helfen dir unsere CLARK Experten.
Die Kosten einer Mediation können wie erwähnt variieren und hängen vom Zeitaufwand und der Art des Konflikts ab. Normalerweise kostet eine Mediation im familiären/persönlichen Umfeld weniger als eine im beruflichen/wirtschaftlichen Umfeld. Der Stundenaufwand für den Mediator kann von 60 bis 300 Euro reichen und wird gewöhnlich von beiden Parteien jeweils zur Hälfte gezahlt. Rechtsschutzversicherungen decken diese Ausgaben ab, jedoch schreiben sie oft eine bestimmte Anzahl Sitzungen oder einen Maximalbetrag vor, der im Vertrag fixiert ist. Häufig entspricht der maximale Deckungsbetrag der Versicherung den Kosten, die für ein Gerichtsverfahren in erster Instanz anfallen würden.
Scheitert eine Mediation, bedeutet das nicht, dass die Kosten für ein Verfahren nun vom Versicherten zu bezahlen sind. Der Rechtsschutz im Rahmen einer entsprechenden Versicherung besteht auch nach einer misslungenen Mediation für ein anstehendes Verfahren.
Eine Rechtsschutzversicherung ist in jedem Fall ein Nice-To-Have. In manche Situationen sollte man sich ohne sie besser gar nicht begeben. Auch über die CLARK App kannst du eine Rechtsschutzversicherung abschließen. Das geht ganz einfach:
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