In einem Rechtsstreit nehmen sich Versicherte meistens einen Rechtsanwalt. Die Wahl des Anwalts ist frei und wird von der Rechtsschutzversicherung abgedeckt.
Das Versicherungsvertragsgesetz äußert sich zur freien Anwaltswahl sehr eindeutig:
§127 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
(1) Der Versicherungsnehmer ist berechtigt, zu seiner Vertretung in Gerichts- und Verwaltungsverfahren den Rechtsanwalt, der seine Interessen wahrnehmen soll, aus dem Kreis der Rechtsanwälte, deren Vergütung der Versicherer nach dem Versicherungsvertrag trägt, frei zu wählen. Dies gilt auch, wenn der Versicherungsnehmer Rechtsschutz für die sonstige Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Anspruch nehmen kann.
Auch wenn oft der Eindruck erweckt wird, dass dir als Versicherungsnehmer in einem Rechtsstreit keine andere Möglichkeit bleibt, als der Empfehlung deiner Rechtsschutzversicherung zu folgen, stimmt dies nicht. Egal, ob versichert oder nicht, es gilt immer die freie Anwaltswahl. Dies wurde auch in einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EUGH) im Jahr 2013 bestätigt. Das Recht besagt: Die Wahl des Anwalts darf von der Versicherung nicht vorgeschrieben oder eingeschränkt werden.
Dennoch gibt es einen gewissen Spielraum innerhalb dieser klaren gesetzlichen Vorschrift. Rechtsschutzversicherungen sind daran interessiert, dich als Versicherungsnehmer von bestimmten Rechtsanwälten vertreten zu lassen. Viele Versicherungen kooperieren gezielt mit Kanzleien, um auf diese Weise Kosten zu sparen. Während die Rechtsschutzversicherung durch diese Rechtsanwälte bessere Konditionen eingeräumt bekommt und somit Ersparnisse bei Rechtsstreitigkeiten ihrer Versicherungsnehmer erzielt werden können, verhilft sie den Kanzleien zu neuen Mandanten. In diesem Fall werden sie aber nicht nach Kompetenz ausgewählt, sondern ausschließlich aufgrund besserer Konditionen, die der Anwalt dem Versicherer einräumt.
Um dir als Versicherungsnehmer einen solchen Kooperationsanwalt schmackhaft zu machen, lockt die Rechtsschutzversicherung mit Anreizen und Belohnungen innerhalb deines Vertrags: Zum Beispiel würden sie dich bei einer Kooperation nach dem Rechtsstreit nicht in eine schlechtere Schadensfreiheitsklasse einstufen. Dadurch könnten bei weiteren Inanspruchnahmen der Versicherungsleistungen Kosten eingespart werden, denn bei einer höheren Einstufung steigen in der Regel Beitragssätze und/oder es entsteht eine höhere Selbstbeteiligung. Dies ist jedoch ein normaler Vorgang im Rahmen der meisten Schadensversicherungen und keine „Bestrafung“ des Versicherungsnehmers. Stattdessen locken die Rechtsschutzversicherungen mit besseren Konditionen als Bonus, wenn man ihren Empfehlungen folgt.
Diese dürfen allerdings nicht so hoch ausfallen, dass dir gar keine andere Möglichkeit mehr bleibt, als ihr zu folgen, was die freie Anwaltswahl beeinflussen würde – dies ist ja durch das VVG ausdrücklich verboten, was der Bundesgerichtshof (BGH) ebenfalls im Jahr 2013 noch einmal deutlich unterstrichen hat. Dennoch ist es oft gar nicht so einfach, festzustellen, wie weit diese faktische Beeinflussung durch deinen Versicherer geht und ob sie im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben noch zulässig ist.
Unsere Experten von CLARK können dir dabei helfen, diesen Unterschied festzustellen. Wende dich gerne an uns.
Rechtsanwälte gibt es wie Sand am Meer, doch wenn du auf einen angewiesen bist, weißt du vielleicht dennoch nicht, an wen du dich am besten wendest. Zudem stürmen, wie erwähnt, unzählige Hinweise von allen Seiten auf dich ein, seien es die Empfehlungen deiner Versicherung, die Berichte von Freunden oder Hinweise auf lokale Rechtsvertretungen in deinem Umfeld. Wichtig ist vor allem, dass dein Anwalt dich auf seinem Fachgebiet in allen rechtlichen Fragen unterstützen kann und du das Gefühl hast, dass er dich kompetent und vertrauensvoll vertreten wird.
Kommt neben der fachlichen Kompetenz die persönliche Erfahrung und Empfehlung hinzu, weil zum Beispiel ein Familienmitglied bereits durch eine bestimmte Kanzlei vertreten wurde, ermöglicht dies unter Umständen eine größere Empathie für deine Situation bzw. erspart Zeit und Kosten bei der Erarbeitung des Sachverhalts. Lokale Präsenz und kurze Reisewege zum Verhandlungsort oder Gericht sind ebenfalls von Vorteil, können aber je nach Rechtsstreit nicht von dir oder deinem Anwalt beeinflusst werden.
Findest du trotz der persönlichen Empfehlungen oder eines bereits vorhandenen Bezugs keinen geeigneten Anwalt, bieten sich Branchenverzeichnisse an. Die regionalen Rechtsanwaltskammern unterhalten zu diesem Zweck im Internet Informationen und Suchformulare. Damit lässt sich meist sehr leicht ein kompetenter Anwalt finden, der dir auf seinem Fachgebiet zur Seite stehen kann – abgedeckt durch deinen Rechtsschutz.
Eine Rechtsschutzversicherung ist in jedem Fall ein Nice-To-Have. In manche Situationen sollte man sich ohne sie besser gar nicht begeben. Auch über die CLARK App kannst du eine Rechtsschutzversicherung abschließen. Das geht ganz einfach:
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