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Rechtsschutz­­­versicherung: Kündigung durch den Versicherer

  • Kündigt dein Versicherer, findest du nur schwer einen neuen Anbieter
  • Lote beim Anbieter deine Optionen aus
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  • Nicht nur du kannst eine Rechtsschutz­versicherung kündigen. Auch die Versicherer können die Verträge mit Kund:innen auflösen.
  • Meist nutzen sie die Option, wenn du aus ihrer Sicht zu viele Schäden gemeldet hast.
  • Eine Kündigung des Rechtsschutz­versicherers erschwert es dir, einen neuen Anbieter zu finden.

Wann ist eine Kündigung der Rechtsschutz­versicherung durch den Versicherer möglich?

Der Versicherer darf – genau wie du – ordentlich zum Vertragsende kündigen. Zudem steht auch ihm das Recht zu, Gründe für eine außerordentliche Kündigung geltend zu machen. Das geht unter Umständen bis zur fristlosen Kündigung. 

  1. Ordentliche Kündigung: In der Regel beträgt die Laufzeit einer Rechtsschutz­versicherung ein Jahr. Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn keiner der Vertragspartner:innen kündigt. Möchte die Versicherung die Rechtsschutz­versicherungen beenden, muss sie dir spätestens 3 Monate vor Ablauf der Laufzeit kündigen. 
  2. Außerordentliche Kündigung: Versicherer dürfen Kund:innen mitten in der Vertragslaufzeit kündigen. Die Voraussetzung ist, dass innerhalb eines Jahres die Kosten zweier Streitigkeiten zu begleichen sind. Die Kündigung muss spätestens einen Monat nach der 2. Deckungszusage erfolgen. 
  3. Fristlose Kündigung: Wer die Beiträge für seine Rechtsschutz­versicherung nicht zahlt, muss mit einer Kündigung rechnen. Der Versicherer muss Versicherte zuvor schriftlich zur Zahlung aufgefordert haben. Außerdem muss die in der Mahnung genannte Frist verstrichen sein. 

Kommt es bei Rechtsschutz­versicherungen oft zur Kündigung wegen Schadenshäufigkeit?

Versicherer dürfen den Vertrag nach der 2. Schadensregulierung innerhalb eines Jahres kündigen. Nach Erfahrung von CLARK machen die Versicherer aber nicht immer von diesem Recht Gebrauch. Die Anbieter sortieren vor allem solche Kund:innen aus, die sich konstant als streitlustig erweisen oder besonders hohe Anwaltshonorare und Verfahrensgebühren verursachen. 

Ich habe die Mahnung übersehen und nun liegt die Kündigung vor. Was tun?

Versicherer nehmen die Kündigung manchmal zurück, wenn Versicherte den ausstehenden Beitrag plus Mahngebühren innerhalb eines Monats entrichten. Ist auch diese Kulanzfrist überschritten, hilft nur der Abschluss einer neuen Rechtsschutz­versicherung.

Die Rechtsschutz­versicherung kündigt ohne Grund – darf sie das? 

Der Versicherer muss nicht begründen, wieso er deinen Vertrag kündigt. Das Kündigungsschreiben fällt entsprechend knapp aus. 

Die Rechtsschutz­versicherung hat mir gekündigt. Muss ein laufender Fall noch bezahlt werden?

Die Deckungszusage für ein laufendes Verfahren ist von der Kündigung nicht betroffen. Der Versicherer muss in der Regel die Kosten bis zum Ende des Rechtsstreits tragen, zum Beispiel wenn du mit einer Mieterrechtsschutz­versicherung gegen deine:n Vermieter:in vorgehst 

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Welche Konsequenzen hat es, wenn der Versicherer gekündigt hat?

Es kann schwierig werden, eine neue Rechtsschutz­versicherung trotz Kündigung zu bekommen. Der potenzielle Versicherer wird sich erkundigen, wieso dein ehemaliger Anbieter gekündigt hat. Stellt sich zum Beispiel heraus, dass du ein:e besonders kostspielige:r Kund:in warst, lehnt er deinen Antrag unter Umständen ab. 

Kann ich einem künftigen Versicherer die Kündigung des alten Vertrags verschweigen?

Du hast es bei deiner Online-Recherche vielleicht schon bemerkt: Versicherungen fragen vor Vertragsabschluss, ob zuvor eine andere Rechtsschutz­versicherung bestand. Diese Frage solltest du – wie alle anderen – wahrheitsgemäß beantworten. Wenn deine alte Rechtsschutz­versicherung gekündigt worden ist, steht das ohnehin in einer zentralen Datenbank. Darauf können alle Versicherer zugreifen und die Informationen miteinander vergleichen. Kommt es später zu einem Versicherungsfall und der Anbieter findet deine Notlüge heraus, darf er die Kostenübernahme verweigern. 

Meine private Rechtsschutz hat gekündigt. Kann ich dagegen etwas tun?

Du kannst versuchen, mit dem Anbieter zu handeln. Wenn der Kündigung eine zweimalige Schadensregulierung innerhalb eines Jahres zugrunde liegt, ruf den Versicherer an. Bitte darum, die Kündigung zurückzunehmen und im Gegenzug den Beitrag oder die Selbstbeteiligung anzupassen. Im Versicherungsdeutsch heißt diese Lösung „Vertragssanierung“. 

Tipp

Eine Kündigung durch den Versicherer muss nicht zwangsläufig aktenkundig werden. Ruf den Anbieter an und bitte darum, die Kündigung selbst aussprechen zu dürfen. Nimmt der Versicherer die Kündigung zurück und du löst den Vertrag selbst auf, steht der Suche nach einem neuen Tarif nichts im Wege.

Muss ich nach der Kündigung mit einer erneuten Wartezeit rechnen?

Angenommen dein Versicherer kündigt dir den Vertrag. Du einigst dich mit ihm, die Kündigung zurückzunehmen und stattdessen selbst zu kündigen. Dann achte beim Abschluss deiner neuen Rechtsschutz­versicherung darauf, dass du nahtlos wechselst. Das heißt, dein neuer Vertrag sollte zum Beispiel am 1. Januar beginnen, wenn der alte am 31. Dezember ausläuft. In diesem Fall entfällt die Wartezeit. 

Lohnt es sich, gegen eine Kündigung zu klagen?

Du hast die private Rechtsschutz­versicherung abgeschlossen, um dich vor Verfahrenskosten zu schützen. Jetzt willst du ohne Rechtsschutz­versicherung gegen ein Unternehmen klagen – das kann nach hinten losgehen. Falls du die Kündigung als ungerecht empfindest, wende ich erst einmal an den Ombudsmann. Der Versicherungsombudsmann ist eine Verbraucherschlichtungsstelle, die kostenlos eine außergerichtliche Einigung sucht. Informationen dazu findest du im Internet unter dem Stichwort „Ombudsmann für Versicherungen”.  

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