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Das Quoten­vorrecht in der Rechtsschutz­­versicherung

  • Als Schadens­­versicherung bietet auch die Rechtsschutz­ ein Quotenvorrecht
  • Es erstattet nicht von der Versicherung abgedeckte Mehrkosten
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  • Auch die Rechtsschutz­versicherung bietet ein Quotenvorrecht.
  • Es gleicht von der Versicherung nicht abgedeckte Ansprüche aus, falls der Gegenseite die Kosten des Verfahrens ganz oder teilweise auferlegt wurden.
  • Durch das Quotenvorrecht stehst du als Versicherungsnehmer:in bei der Erstattung von Kosten an erster Stelle gegenüber deiner Versicherung.

Das Quotenvorrecht kurz erklärt

Kurz gesagt ist das Quotenvorrecht ein Erstattungsanspruch. Vielen Versicherungsnehmer:innen ist nicht bekannt, dass sie über die reine Kostenübernahme durch ihre Rechtsschutz­versicherung hinaus weitere Ansprüche geltend machen können. Dies ist immer dann der Fall, wenn der Gegenseite in einem Rechtsstreit dessen Kosten ganz oder teilweise durch ein Gerichtsurteil auferlegt wurden. Zusatzkosten, die von deiner eigenen Rechtsschutz­versicherung nicht abgedeckt werden (z. B. die Fahrtkosten eines Rechtsanwalts oder einer Rechtsanwältin) oder die in deinem Versicherungsvertrag vereinbarte Selbstbeteiligung kannst du auf diese Weise von der Gegenseite einfordern.

Geregelt wird dies im Versicherungsvertrags­gesetz (VVG), das in §86, Abs. 1, diesen Anspruch auf Schadensersatz formuliert: Steht dem Versicherungsnehmer ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser Anspruch auf den Versicherer über, soweit der Versicherer den Schaden ersetzt. Der Übergang kann nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers geltend gemacht werden.

Das bedeutet konkret: Der oder die Versicherungsnehmer:in darf nicht schlechter gestellt sein als eine Person ohne Rechtsschutz­versicherung, da diese ihre Ansprüche gegenüber dem Gegner direkt geltend machen könnte und beispielsweise keine Selbstbeteiligung im Rahmen seines Versicherungsvertrags aufbringen müsste.

Zusammenfassung

  • Das Quotenvorrecht ist ein Erstattungsanspruch innerhalb deines Rechtsschutzes.
  • Unter die Erstattung fallen z. B. Fahrtkosten von Anwält:innen oder deine Selbstbeteiligung.
  • Diese Kosten kannst du von der unterlegenen Gegenseite einfordern.
  • Die Regelungen dazu finden sich im Versicherungsvertragsgesetz, §86, Abs. 1.

Quotenvorrecht und Rechtsschutz­versicherung

Ein Rechtsstreit bedeutet immer ein finanzielles Risiko. Um dieses abzufedern oder zu minimieren, bietet die Rechtsschutz­versicherung eine gute Absicherung. Dabei funktioniert sie grundlegend wie eine Schadens­versicherung. Rechtsanwaltsgebühren und Verfahrenskosten werden dadurch obligatorisch abgedeckt – allerdings nicht zu einhundert Prozent.

Manche Kosten werden nicht von der Rechtsschutz­versicherung übernommen, üblicherweise diejenigen, die nicht direkt mit einem Verfahren zusammenhängen. Meist betrifft dies die Reisekosten des Rechtsbeistands oder die Selbstbeteiligung bei der eigenen Versicherung. Vielen Versicherten ist nicht klar, dass sie im Rahmen des Quotenvorrechts in ihrem Versicherungsvertrag einen Anspruch darauf haben, diese Kosten von der Gegenseite einzufordern.

Voraussetzung dafür ist, dass dieser die Verfahrenskosten ganz oder teilweise auferlegt wurden. Im Rahmen des Quotenvorrechts steht die Erstattung der Aufwendungen des Versicherungsnehmers vor der Erstattung der Versicherung. Kurz gesagt: Du als Versicherungsnehmer:in stehst bei der Erstattung der nicht abgedeckten Kosten gegenüber deiner Rechtsschutz­versicherung an erster Stelle – du genießt das Vorrecht.

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Anwendungsbereiche des Quotenvorrechts

1. Übernahme der Selbstbeteiligung

2. Begleichung der anwaltlichen Reisekosten

3. Übernahme von Kosten, die Verfahrensbeteiligten entstanden sind (Verdienstausfall, Reisekosten usw.)

Hinweis: Das Quotenvorrecht ist hinfällig, wenn keine Mehrkosten entstehen oder Versicherungsnehmer:innen die Kosten des Verfahrens komplett selbst tragen müssen. In diesem Fall könnten Verfahrensgegner:innen wiederum das Quotenvorrecht geltend machen.

Zusammenfassung

  • Die Rechtsschutz­versicherung bietet eine generelle Absicherung bei einem Rechtsstreit.
  • Sie deckt allerdings nicht alle Kosten eines Verfahrens ab.
  • Trägt die Gegenseite die Kosten des Verfahrens, werden zunächst deine Kosten beglichen, dann die deiner Versicherung.
  • Musst du die Verfahrenskosten selbst tragen, kann die Gegenseite das Quotenvorrecht geltend machen.

Das Quotenvorrecht in der Rechtsschutz­versicherung – ein Beispiel

In einem Streitfall nimmst du dir eine:n Anwält:in und gewinnst ein Verfahren, dessen Gesamtkosten (Anwält:in und Gericht) 1.000 € betragen. Allerdings musst du eine Selbstkostenbeteiligung von 300 € aufbringen, während die Rechtsschutz­versicherung 700 € Kostenerstattung abdeckt.

Der unterlegenen Gegenseite wird vom Gericht die Begleichung der Verfahrenskosten auferlegt. Die Ansprüche gegenüber der Gegenseite gehen auf deine Rechtsschutz­versicherung über, dein Selbstbeteiligungsbetrag von 300 € wird dir jedoch ebenfalls erstattet.

  • Anwalts- und Gerichtskosten = 1.000 €
  • Summe = Rechtsschutz­versicherung 700 € + Selbstbeteiligung von 300 €
  • Dem oder der Verfahrensgegner:in werden die Gesamtkosten des Verfahrens auferlegt
  • Der oder die Versicherungsnehmer:in erhält die 300 € Selbstbeteiligung vom Verfahrensgegner bzw. -gegnerin erstattet

Hättest du das Verfahren ohne Rechtsschutz­versicherung gewonnen, wären dir die vollen Kosten in Höhe von 1000 € erstattet worden. Gäbe es das Quotenvorrecht nicht, wärst du als Versicherungsnehmer:in trotz des gewonnenen Rechtsstreits auf deiner Selbstbeteiligung von 300 € sitzengeblieben. Obwohl rechtsschutzversichert, wärst du in diesem Fall also schlechter gestellt gewesen als eine Person ohne Versicherungsschutz. Das Quotenvorrecht sorgt somit dafür, dass dir als Versicherungsnehmer:in einer Rechtsschutz­versicherung kein finanzieller Nachteil entsteht.

Noch etwas deutlicher wird das Vorrecht gegenüber deiner Versicherung, wenn deinem oder deiner Verfahrensgegner:in nur 60 % der Kosten vom Gericht auferlegt werden: Die Rechtsschutz­versicherung kann dann lediglich 600 € bei der Gegenseite geltend machen – im Rahmen des Quotenvorrechts erhältst du als Versicherungsnehmer:in dennoch die volle Erstattung deiner Selbstbeteiligung von 300 €, während deine Versicherung die Restsumme von ebenfalls 300 € bekommt.

Zusammenfassung

  • Das Quotenvorrecht sorgt dafür, dass du als Versicherungsnehmer:in bei einem gewonnenen Rechtsstreit finanziell nicht schlechter gestellt bist als ohne Rechtsschutz­versicherung.
  • Es garantiert, dass deine Kosten wie die Selbstbeteiligung auch bei einer nur teilweisen Kostenübernahme der Gegenseite abgedeckt werden.

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