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Rechtsschutz­­versicherung – Erbrecht

Das Erbrecht in der Rechtsschutz­versicherung

Die Rechtsschutz­versicherung bietet bei Erbstreitigkeiten nur selten Schutz. Das muss man wissen, wenn es zum Rechtsstreit über eine Erbschaft kommt.
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Das Wichtigste in Kürze

Kaum ein Rechtsstreit wird so erbittert geführt wie der Konflikt um ein Erbe. Neben der emotionalen Belastung der Beteiligten geht es dabei oft auch um hohe Streitwerte. Ein Irrtum ist jedoch, dass die Kosten eines derartigen Rechtskonflikts von der Rechtsschutz­versicherung übernommen werden. Nur eine private Rechtsschutz­versicherung, die in einer erweiterten Police auch das Erbrecht verankert hat, wird für Kosten aufkommen. Der Leistungsumfang ist hier jedoch meist geringer als in anderen Rechtsbereichen und diese Optionen haben höhere Beiträge. Bei Erbrechtsstreitigkeiten ist die Mediation daher einem teuren Rechtsstreit vor Gericht vorzuziehen.

  1. Der Rechtsstreit um ein Erbe bringt meistens hohe Kosten mit sich.
  2. Diese Kosten werden in den meisten Fällen nicht von der Rechtsschutz­versicherung übernommen.
  3. Die Mediation ist eine günstige Alternative, um einen Erbstreit zu lösen.

Der Streit ums Erbe

Wer hat Anspruch worauf? Sollte ein Erbe angetreten oder abgelehnt werden? Ist das Testament anfechtbar? Wenn ein Familienmitglied stirbt, kann zwischen den Hinterbliebenen schnell ein Streit um den Nachlass ausbrechen. Erst recht, wenn keine klaren testamentarischen Regelungen getroffen wurden. Doch selbst dann kann es zu einem Erbkonflikt innerhalb der Familie kommen: Die Entscheidungen, ob Hinterbliebene eine Erbschaft antreten oder ablehnen wollen, dass sie ihren Pflichtanteil trotz eventuell anderslautender Vereinbarungen einfordern oder gar das Testament als Ganzes anfechten, können einen erbitterten Rechtsstreit auslösen.

Die Verfahrenskosten richten sich bei solchen Konflikten nach der Länge des Streits, der Anzahl der Verhandlungen innerhalb verschiedener Instanzen und vor allem beim Einklagen des Pflichtanteils oder der Anfechtung des Testaments nach dem Streitwert. Dieser entspricht der Höhe des zu vererbenden Vermögens. Er ist im Durchschnitt also vergleichsweise hoch und sorgt nicht selten für eine lange Verfahrensdauer. Die Kosten sind aus diesem Grund für Rechtsschutz­versicherungen schwer zu kalkulieren, sodass Streitfälle im Erbrecht gewöhnlich nicht im privaten Rechtsschutz der Versicherung enthalten sind.

Zusammenfassung

  • Ein Erbstreit kann aus verschiedenen Gründen entstehen: unklare testamentarische Regelungen, die Frage nach Erbantritt oder -ablehnung, Einforderung des Pflichtanteils oder Anfechtung des Testaments.
  • Verfahren bei Erbstreitigkeiten können sich sehr in die Länge ziehen.
  • Wegen der unkalkulierbaren Kosten decken Rechtsschutz­versicherungen erbrechtliche Fälle in der Regel nicht ab.

Welchen Versicherungsschutz gibt es im Erbrecht?

Innerhalb der Rechtsschutz­versicherung werden verschiedene Leistungsbereiche unterschieden: der Privatrechtsschutz, der Berufsrechtsschutz, der Verkehrsrechtsschutz und der Mietrechtsschutz. Für das Erbrecht existiert keine gesonderte Versicherung, stattdessen fällt es unter den privaten Rechtsschutz. Allerdings deckt dieser nur sehr wenige Kosten bei einer rechtlichen Auseinandersetzung hinsichtlich eines Erbes ab.

Dennoch bist du im Fall eines erbrechtlichen Streits nicht komplett auf dich allein gestellt: Oft kommen derartige Fragen sehr plötzlich auf dich zu, und die wenigsten kennen sich mit dem Thema Erbrecht bereits gut aus. Eine juristische Erstberatung in erbrechtlichen Angelegenheiten durch einen Rechtsanwalt wird dann von deiner Rechtsschutz­versicherung gezahlt, wenn der Erbfall bereits vorliegt. Das heißt, dass das Testament verkündet worden sein muss. Der Rechtsschutz gilt allerdings nicht für das Einholen von Vorabinformationen.

Dieser Versicherungsschutz betrifft ausschließlich eine einmalige mündliche oder schriftliche Beratung – eventuell daran anschließende Prozesskosten werden nicht von deiner privaten Rechtsschutz­versicherung übernommen. Aus diesem Grund empfiehlt sich eine außergerichtliche Einigung, beispielsweise in Form einer Mediation, die bei niedrigen Kosten und wenig Aufwand vor allem an einem Ausgleich zwischen den streitenden Parteien interessiert ist.

Leistung Beschreibung Von der Versicherung abgedeckt
juristische Erstberatung einmalige Beratung (schriftlich oder mündlich) in Erbrechtsfragen durch einen Rechtsanwalt gewöhnlich in der privaten Rechtsschutz­versicherung enthalten (ggfs. bis zu einem Höchstwert)
Mediation außergerichtliche Vermittlung zwischen zwei Parteien durch einen Mediator in manchen Tarifen der PRV enthalten (üblicherweise bis zu einem Höchstwert von ca. 1.500 Euro)
   |

| außergerichtliche Beratung | Prüfung eines Testaments durch einen Rechtsanwalt sowie damit zusammenhängende Beratung | gewöhnlich nicht in der PRV enthalten, bei manchen Versicherern als gesonderter Tarif zubuchbar | | Gerichtsverhandlung | vor Gericht ausgetragene Erbstreitigkeiten ggfs. über mehrere Instanzen | gewöhnlich nicht in der PRV enthalten, bei manchen Versicherern bis zu einer bestimmten Höchstgrenze zubuchbar |

Wenn du mehr über die Möglichkeiten zum Rechtsschutz bei einem Erbstreit erfahren willst, wende dich an unsere Experten von CLARK.

Zusammenfassung

  • Die Erstberatung wird von der privaten Rechtsschutz­versicherung in der Regel abgedeckt.
  • Eine Mediation kann einen Erbstreit schnell beenden und wird häufig ebenfalls vom Versicherer bezahlt.
  • Außergerichtliche Beratungen durch einen Anwalt oder Prozesskosten werden nicht von der Versicherung übernommen.

Was bietet der erweiterte Erbrechtsschutz?

Eine separate Erbrechtsschutz­versicherung kann zwar nicht abgeschlossen werden, bei einigen Versicherern ist es aber möglich, gesonderte Policen abzuschließen, die Rechtsschutz bei Prozesskosten bieten. Diese Policen dienen jedoch als Erweiterung des privaten Rechtsschutzes und sind mit zusätzlichen Kosten im Rahmen deines Versicherungsvertrags verbunden. Deshalb solltest du im Bedarfsfall gut darüber nachdenken, ob du einen solchen Tarif wählen möchtest und ob die Ergänzung deines Versicherungsschutzes unbedingt notwendig ist.

Eine Erweiterung deiner privaten Rechtsschutz­versicherung empfiehlt sich vor allem dann, wenn du schon im Voraus weißt, dass zukünftig eine gerichtliche Auseinandersetzung im Rahmen eines Erbstreits zu erwarten ist, und du deinen Anspruch nicht ohne einen Rechtsstreit durchsetzen kannst. Eine solche Erbrechtsschutz­versicherung wird jedoch nur dann wirksam, wenn der Erbfall noch nicht eingetreten ist. Eine Wartezeit im herkömmlichen Sinn ergibt sich daraus zwar nicht, allerdings sollte die Versicherung noch zu Lebzeiten des Vererbenden abgeschlossen werden, um eine eventuell problematische Familienkonstellation mit mehreren Erbberechtigten und unterschiedlicher Anspruchshaltung zu antizipieren.

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Durch einen solchen Tarif können zusätzliche Kosten abgedeckt werden, die in der normalen Privat­versicherung nicht enthalten sind: die Kosten für eine Mediation, sofern sie nicht bereits in der PRV enthalten sind, die Kosten für eine außergerichtliche Beratung durch einen Rechtsanwalt sowie eine Prozesskostenerstattung bis zu einer bestimmten Höhe. Diese geht jedoch meist nicht über ca. 10.000 Euro hinaus. Kommt es zu einem Rechtsstreit über einen hohen Streitwert, sind diese Kosten schnell erreicht. Das kannst du mittels eines Prozesskostenrechners feststellen. Die Zusatzpolice fängt also nur einen Teil der unkalkulierbaren Kosten ab, sodass eine Mediation auch mit einem erweiterten Versicherungsschutz zu bevorzugen ist.

Zusammenfassung

  • Deine private Rechtsschutz­versicherung kann um einen Erbrechtsschutz erweitert werden – dies bringt allerdings zusätzliche Kosten mit sich.
  • Die erweiterte Police deckt Prozesskosten bis zu einem bestimmten Höchstbetrag ab (z. B. 10.000 Euro).
  • Gerichts- und Anwaltskosten überschreiten diesen Betrag schnell, weshalb auch mit Zusatz­versicherung eine Mediation oft einem Gerichtsverfahren vorzuziehen ist.

Erbstreitigkeiten schnell lösen

Wie erwähnt, kann ein Erbstreit lange andauern und entsprechend hohe Kosten mit sich bringen. Diese werden von der Versicherung nur zu einem geringen Teil oder gar nicht getragen. Da die wenigsten Versicherungsnehmer teure Zusatzmodule zur Prozesskostenvertretung im Erbrecht abschließen, empfiehlt sich in diesem Fall eine Mediation.

Diese Form der außergerichtlichen Verhandlung vermeidet einen teuren Rechtsstreit vor Gericht über mehrere Instanzen und sorgt im Idealfall schnell und ohne hohe finanzielle Aufwendungen für eine Lösung. Durch den Einsatz eines überparteilichen Mediators wird zudem wesentlich häufiger ein Ausgleich zwischen zerstrittenen Parteien hergestellt. Gerade im Erb- oder Familienrecht stellt dies ein hohes Gut dar, das Familien davor bewahren kann, am Streit über eine Erbschaft zu zerbrechen.

Zusammenfassung

  • Die wenigsten Versicherungsnehmer verfügen über Rechtsschutz bei einem Erbstreit.
  • Eine Mediation kann Kosten reduzieren und einen Konflikt über ein Erbe einvernehmlich beenden.
  • Durch die Mediation kann verhindert werden, dass Familien an einem Erbstreit zerbrechen.

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