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Rechtsschutz­­versicherung ohne Wartezeit: Gibt’s das?

  • Sofortschutz gibt's beim Rechtsschutz nur für manche Bausteine
  • Oftmals ist eine Wartezeit von 3 Monaten die Regel
  • Geh auf Nummer sicher & warte nicht zu lang mit dem Abschluss
Focus Money Siegel

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  • Eine Rechtsschutz­versicherung ohne Wartezeit vereinbaren zu wollen, ist nur allzu verständlich. Doch in den meisten Bereichen musst du etwas auf den Beginn deines Versicherungsschutzes warten.
  • Es gibt allerdings einige Rechtsschutzbereiche, in denen der Schutz sofort greift.
  • Wichtig ist, dass der Rechtsstreit erst nach Ablauf der Wartezeit auftritt.

Was bedeutet bei einer Rechtsschutz­versicherung „Wartezeit“?

Viele denken erst an eine Rechtsschutz­versicherung, wenn ein Streit bereits begonnen hat. Sie suchen eine Police, die sie gleich in Anspruch nehmen können. Daran haben Versicherungen als marktwirtschaftlich agierende Unternehmen kein Interesse. Sie bestehen im Vertrag deshalb auf einer Wartezeit beziehungsweise Karenzzeit. Das heißt: Für Streitigkeiten, die vor Vertragsabschluss begonnen haben oder während der Wartezeit einsetzen, muss der oder die Versicherte selbst aufkommen. Das gilt auch dann, wenn der Fall erst nach Ablauf der Wartezeit vor Gericht landet. Der Versicherungsschutz greift erst in künftigen Fällen.

Kannst du eine Rechtsschutz­versicherung abschließen, die sofort in Kraft tritt?

Die meisten Menschen suchen eine günstige Rechtsschutz­versicherung ohne Wartezeit. Das ist verständlich: Sie wünschen sofortigen Versicherungsschutz. Auf einigen Rechtsgebieten zeigen sich die Versicherer auch durchaus kulant und verzichten auf die Wartezeit. Zudem gibt es Anbieter, die Tarife per se ohne Wartezeit anbieten. Diese sind aber in der Regel extrem teuer. 

Hier eine Übersicht häufiger Rechtsschutzfälle und Wartezeiten: 

Rechtsschutz ohne Wartezeit (in der Regel)Rechtsschutz mit Wartezeit (in der Regel)
Forderungen nach SchadenersatzStreitfälle im Job
SteuerangelegenheitenAuseinandersetzungen mit Ämtern und Behörden
OrdnungswidrigkeitenMietangelegenheiten
Strafen wegen VerkehrsvergehenGrundstücksfragen

Dein Rechtsstreit hat schon begonnen. Kannst du eine Rechtsschutz­versicherung nachträglich abschließen? 

Rund um die Rechtsschutz­versicherung, die sofort greift, entsteht immer wieder ein grundsätzliches Missverständnis: Viele Hilfesuchende hoffen auf eine Versicherung, die sie in einem bereits laufenden Verfahren unterstützt. Diese Hoffnung ist vergebens. „Rechtsschutz ohne Wartezeit“ bedeutet, dass der Versicherer einen Rechtsstreit finanziert, der kurz nach Vertragsabschluss beginnt. Wer also online nach einer „Rechtsschutz­versicherung ohne Wartezeit rückwirkend“ sucht, wird enttäuscht. Liegt der Ursprung der Auseinandersetzung vor Vertragsabschluss, springt kein Versicherer nachträglich in die Bresche.

Bekommst du von einer Rechtsschutz­versicherung rückwirkend Geld zurück?

Angenommen ein:e Mieter:in geht gegen eine Räumungsklage vor und hat bereits Rechnungen vom Anwalt oder von der Anwältin auf dem Tisch. Dann nützt es ihm bzw. ihr nichts, in dieser Sache online nach „Mietrechtsschutz rückwirkend“ zu suchen. Keine Rechtsschutz­versicherung zahlt rückwirkend für Fälle, die schon ihren Lauf genommen haben. Das gilt auch für Streitigkeiten rund um den Straßenverkehr. Zwar gibt es eine Versicherung mit Verkehrsrechtsschutz bei fast allen Anbietern ohne Wartezeit. Der Wunsch nach „Verkehrsrechtsschutz rückwirkend“ bleibt dagegen unerfüllt.

Kannst du den Vertrag rückwirkend abschließen?

Leistungen kannst du wie oben gesagt nicht rückwirkend beanspruchen. Früher konnte man bei einigen Anbietern den Vertrag rückdatieren lassen. Dadurch umging man die eigentlich übliche Wartezeit – und der Versicherer hat einen dankbaren Kunden gewonnen. Mittlerweile ist diese Praxis, um einen Rechtsschutz ohne Wartezeit zu genießen, jedoch nicht mehr üblich.

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Anwaltskosten, Gerichtskosten und Co. machen einen Rechtsstreit sehr schnell sehr teuer. Sichere dich daher mit einer Rechtsschutz­versicherung ab, sodass du entspannt für dein Recht einstehen kannst.

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Wie lange dauert die Wartezeit bei Rechtsschutz­versicherungen? 

Das hängt in erster Linie vom Tarif und vom Anbieter ab. Eine große Rolle spielt aber auch das Rechtsgebiet. Im Arbeitsrechtsschutz beispielsweise gelten anbieterübergreifend häufig Wartezeiten von 3 Monaten, ebenso im Mietrechtsschutz. Abgesehen davon staffeln etliche Anbieter die Wartezeit nach Leistungen. So kann es beispielsweise sein, dass ein und derselbe Versicherer den Einspruch beim Finanzamt ohne Wartezeit finanziert, während er in Unterhaltsfragen eine Karenzzeit von einem Jahr vorsieht. 

Für wen ist eine Rechtsschutz­versicherung ohne Wartezeit sinnvoll? 

Vielen Verbraucher:innen nützt eine Police, die sofort in Kraft tritt, weniger als sie glauben. Denn Rechtsschutz­versicherungen – egal ob mit oder ohne Wartezeit – decken immer nur Streitigkeiten ab, die nach Vertragsabschluss beginnen. Ein Arbeitsrechtsschutz ohne Wartezeit beispielsweise lohnt sich also nur, wenn du ahnst, dass es in naher Zukunft zu einer Auseinandersetzung kommen könnte. Ist der Streit bereits aktenkundig, bringt dir der Abschluss in diesem konkreten Fall nichts mehr. Ohnehin ist in emotional aufwühlenden Situationen Eile der schlechteste Ratgeber.

Musst du erneut mit einer Wartezeit rechnen, wenn du den Anbieter wechselst?

In der Regel erübrigt sich die Wartezeit, wenn du vor Vertragsabschluss bereits anderswo rechtsschutzversichert bist. Dazu sollte der Vertragsgegenstand der alten Police dem der neuen Police allerdings weitgehend entsprechen. Am einfachsten klappt der Wechsel, wenn du beispielsweise über eine Privatrechtsschutz­versicherung inklusive Mietrechtsschutz verfügst und diese Form der Versicherung bei einem anderen Anbieter fortführen willst. Dennoch der Rat: Kläre die Frage nach der Wartezeit direkt mit dem Wunsch-Anbieter, bevor du den Vertrag abschließt. 

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