Wer eine Rechtsschutzversicherung abschließt, erhofft sich Sofort-Schutz. Das ist in einigen Rechtsbereichen realistisch, in anderen nicht. Jetzt Übersicht verschaffen.
Eine Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit, die sofort zahlt? Das gibt es tatsächlich. Ob Verbraucher fündig werden, hängt vor allem vom Rechtsgebiet ab. Außerdem unterscheiden sich die Wartezeiten je nach Anbieter: Manche Versicherer werben um Kunden, indem sie Tarife ohne Wartezeit anbieten. Das bedeutet aber nicht, dass sie Kosten rückwirkend übernehmen.
Viele Verbraucher denken erst an eine Rechtsschutzversicherung, wenn ein Streit bereits begonnen hat. Sie suchen eine Police, die sie gleich in Anspruch nehmen können. Daran haben Versicherungen als marktwirtschaftlich agierende Unternehmen kein Interesse. Sie bestehen im Vertrag deshalb auf einer Wartezeit beziehungsweise Karenzzeit. Das heißt: Für Streitigkeiten, die vor Vertragsabschluss begonnen haben oder während der Wartezeit einsetzen, muss der Versicherte selbst aufkommen. Das gilt auch dann, wenn der Fall erst nach Ablauf der Wartezeit vor Gericht landet. Der Versicherungsschutz greift erst in künftigen Fällen.
Viele Menschen suchen eine günstige Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit. Das ist verständlich: Sie wünschen sofortigen Versicherungsschutz. Auf einigen Rechtsgebieten zeigen sich die Versicherer auch durchaus kulant und verzichten auf die Wartezeit. Zudem gibt es Anbieter, die Tarife per se ohne Wartezeit anbieten. Diese sind aber in der Regel extrem teuer.
Hier eine Übersicht häufiger Rechtsschutzfälle und Wartezeiten:
Rund um die Rechtsschutzversicherung, die sofort greift, entsteht immer wieder ein grundsätzliches Missverständnis: Viele Hilfesuchende hoffen auf eine Versicherung, die sie in einem bereits laufenden Verfahren unterstützt. Diese Hoffnung ist vergebens. „Rechtsschutz ohne Wartezeit“ bedeutet, dass der Versicherer einen Rechtsstreit finanziert, der kurz nach Vertragsabschluss beginnt. Wer also online nach einer „Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit rückwirkend“ sucht, wird enttäuscht. Liegt der Ursprung der Auseinandersetzung vor Vertragsabschluss, springt kein Versicherer nachträglich in die Bresche.
Angenommen ein Mieter geht gegen eine Räumungsklage vor und hat bereits Rechnungen von seinem Anwalt auf dem Tisch. Dann nützt es ihm nichts, in dieser Sache online nach „Mietrechtsschutz rückwirkend“ zu suchen. Keine Rechtschutzversicherung zahlt rückwirkend für Fälle, die schon ihren Lauf genommen haben. Das gilt auch für Streitigkeiten rund um den Straßenverkehr. Zwar gibt es eine Versicherung mit Verkehrsrechtsschutz bei fast allen Anbietern ohne Wartezeit. Der Wunsch nach „Verkehrsrechtsschutz rückwirkend“ bleibt dagegen unerfüllt.
Leistungen kannst du wie oben gesagt nicht rückwirkend beanspruchen. Früher konnte man bei einigen Anbietern den Vertrag rückdatieren lassen. Dadurch umging man die eigentlich übliche Wartezeit – und der Versicherer hat einen dankbaren Kunden gewonnen. Mittlerweile ist diese Praxis, um einen Rechtsschutz ohne Wartezeit zu genießen, jedoch nicht mehr üblich.
Das hängt in erster Linie vom Tarif und vom Anbieter ab. Eine große Rolle spielt aber auch das Rechtsgebiet. Im Arbeitsrechtsschutz beispielsweise gelten anbieterübergreifend häufig Wartezeiten von drei Monaten, ebenso im Mietrechtsschutz. Abgesehen davon staffeln etliche Anbieter die Wartezeit nach Leistungen. So kann es beispielsweise sein, dass ein und derselbe Versicherer den Einspruch beim Finanzamt ohne Wartezeit finanziert, während er in Unterhaltsfragen eine Karenzzeit von einem Jahr vorsieht.
Vielen Verbrauchern nützt eine Police, die sofort in Kraft tritt, weniger als sie glauben. Denn Rechtsschutzversicherungen – egal ob mit oder ohne Wartezeit – decken immer nur Streitigkeiten ab, die nach Vertragsabschluss beginnen. Eine Arbeitsrechtsschutz ohne Wartezeit beispielsweise lohnt sich also nur, wenn du ahnst, dass es in naher Zukunft zu einer Auseinandersetzung kommen könnte. Ist der Streit bereits aktenkundig, bringt dir der Abschluss in diesem konkreten Fall nichts mehr. Ohnehin ist in emotional aufwühlenden Situationen Eile der schlechteste Ratgeber.
In der Regel erübrigt sich die Wartezeit, wenn du vor Vertragsabschluss bereits anderswo rechtsschutzversichert bist. Dazu sollte der Vertragsgegenstand der alten Police dem der neuen Police allerdings weitgehend entsprechen. Am einfachsten klappt der Wechsel, wenn du beispielsweise über eine Privatrechtsschutzversicherung inklusive Mietrechtsschutz verfügst und diese Form der Versicherung bei einem anderen Anbieter fortführen willst. Dennoch der Rat: Kläre die Frage nach der Wartezeit direkt mit dem Wunsch-Anbieter, bevor du den Vertrag abschließt.
Jetzt kostenlose und unverbindliche Beratung anfordern.
Beratung anfordernDas könnte dich auch interessieren
Bereits über 300.000 zufriedene Kunden managen ihre Versicherungen mit CLARK. Erfahre, was die Community über CLARK denkt.