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Rechtsschutz­­versicherung – Kündigung

Rechtsschutz­versicherung kündigen – so geht’s

Wenn sich die Umstände ändern, lohnt sich ein Versicherungswechsel. Was es bei der Kündigung einer Rechtsschutz­versicherung zu beachten gilt, sagt der Ratgeber.
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Eine Rechtsschutz­versicherung für das ganze Leben? Das ist selten sinnvoll. Wenn sich die Lebensumstände ändern, kann eine Kündigung sinnvoll sein. Auch ein günstigeres Preis-Leistungs-Verhältnis kann ein Anlass sein, einen neuen Tarif zu wählen und die alte Police zu kündigen. Dabei gilt es ein paar Regeln zu beachten – auch jenseits der Kündigungsfrist der Rechtsschutz­versicherung.

In welchen Situationen ist es sinnvoll, eine Rechtsschutz­versicherung kündigen zu wollen?

Manchmal ist es besser, sich von einer Versicherung zu trennen. Das gilt vor allem, wenn die individuelle Lebenswirklichkeit nicht mehr dem Vertrag entspricht. 

Beispiel 1: Du schaffst dein Auto ab, weil du es als Stadtbewohner kaum brauchst. Deine Privatrechtsschutz­versicherung umfasst den Baustein Verkehrsrechtsschutz. Du stellst deine gesamte Police auf den Prüfstand und stellst fest: Eine Kündigung des gesamten Vertrages und der Abschluss einer neuen Privatrechtsschutz lohnt sich, weil es inzwischen günstigere Anbieter gibt. 

Beispiel 2: Du hast vor Jahren eine Rechtsschutz­versicherung mit Berufsrechtsschutz abgeschlossen (Kündigung Arbeitsverhältnis). Mittlerweile arbeitest du als Freiberufler. Der Baustein Berufsrechtsschutz nützt dir nichts mehr, weil du eine spezielle Rechtsschutz­versicherung brauchst. Ein Versicherungswechsel ist unerlässlich. 

Tipp

Der Versicherungsmarkt ist ständig in Bewegung. Es lohnt sich deshalb, die Konditionen deines Vertrags alle paar Jahre mit den aktuellen Angeboten zu vergleichen. Vielleicht findest du einen günstigeren Tarif, der ähnliche Leistungen bietet. 

Wie lange beträgt die Kündigungsfrist einer Rechtsschutz­versicherung?

Du kannst deine Police in aller Regel mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Laufzeit kündigen. Man spricht in diesem Fall von einer ordentlichen Kündigung der Rechtsschutz­versicherung. Die Vertragslaufzeit beträgt normalerweise ein Jahr. Läuft dein Vertrag beispielsweise zum 1. Januar aus, musst du also bis 30. September kündigen. Vertragsende ist dann der 31. Dezember. Versäumst du die Frist, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein Jahr. 

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Gut zu wissen

Als Tag einer ordentlichen Kündigung gilt das Datum, an dem das Schreiben des Versicherten beim Versicherer eingeht. Du kannst dich also nicht auf das Datum berufen, an dem du eine Kündigung abgeschickt oder unterzeichnet hast. 

Wie löse ich den Versicherungsvertrag auf?

Schau zunächst in deinem Vertrag nach, welche Regelungen zur Kündigung gelten. Normalerweise laufen Rechtsschutz­versicherungen ein Jahr. Es gibt aber auch Tarife, die erst nach zwei oder drei Jahren kündbar sind. Das ist ein verbreitetes Angebot von Versicherern: Du verpflichtest dich bei Abschluss der Police, mindestens drei Jahre Kunde zu bleiben. Im Gegenzug räumt der Versicherer dir niedrigere Beiträge ein. 

Besteht Rechtsschutz trotz gekündigter Rechtsschutz­versicherung?

Wenn du deine Rechtsschutz­versicherung gekündigt hast, besteht der Versicherungsschutz bis zum Vertragsende weiter. Beginnt in diesem Zeitraum ein Rechtsstreit, hast du gute Chancen auf Kostenübernahme. 

Ein Beispiel: 

  1. Ende September kündigst du deine Rechtsschutz­versicherung mit Verkehrsrechtsschutz zum 1. Januar (ordentliche Kündigung). Der Vertrag endet somit am 31. Dezember. 
  2. Im November wirst du in einen Unfall verwickelt, der einen Rechtsstreit auslöst. 
  3. Du meldest deiner Versicherung den Fall – trotz Kündigung. 
  4. Der Versicherer muss die Deckungszusage erteilen, weil der Fall vertraglich abgedeckt ist. 
  5. Monate später gelangt der Streit vor Gericht. Bis dahin sind Anwaltshonorare aufgelaufen.
  6. Deine gekündigte Rechtsschutz muss zahlen, bis die erste Instanz geurteilt oder dein Anwalt eine außergerichtlichen Einigung erzielt hat.

Soll ich erst den Altvertrag kündigen und dann eine neue Rechtsschutz­versicherung abschließen?

Du solltest die neue Rechtsschutz­versicherung schon „in Sack und Tüten“ haben, bevor du den Altvertrag kündigst. Andernfalls droht eine Lücke beim Versicherungsschutz. 

So gehst du bei einer ordentlichen Kündigung vor: 

  1. Tarife vergleichen, beispielsweise mit einem Online-Rechner.
  2. Zusätzlich einen Experten aufsuchen bei Fragen, beispielsweise CLARK. 
  3. Die neue Rechtsschutz abschließen (Starttermin = ein Tag nach dem potenziellen Ende des Altvertrags). 
  4. Altvertrag fristgerecht kündigen. 

So gehst du bei einer außerordentlichen Kündigung vor:

  1. Tarife online vergleichen oder sofort mit einem Experten sprechen. 
  2. Neue Rechtsschutz­versicherung abschließen und Termin für den Vertragsbeginn nach Wunsch in die Zukunft legen. Auf diese Weise gewinnst du Zeit für deinen Tarif-Vergleich. 
  3. Sonderkündigungsrecht ausüben, Altvertrag dabei aber nicht „zum nächstmöglichen Termin“ kündigen, sondern zu einem dir passenden Zeitpunkt. (Der spätestmögliche Termin entspricht dem Ende der regulären Vertragslaufzeit.) 

Kann ich einen Vertrag mit mehrjähriger Laufzeit auch nur alle paar Jahre kündigen?

Die vertraglich vereinbarte Laufzeit bindet dich maximal drei Jahre lang an deine Versicherung. Danach verwandelt sich deine Rechtsschutz­versicherung automatisch in einen Vertrag mit einjähriger Laufzeit. Eine dreijährige Laufzeit verlängert sich also nicht um drei Jahre, sondern um ein Jahr. 

Gut zu wissen

In manchen Verträgen steht eine Laufzeit von fünf Jahren. Das kannst du ignorieren. Im Versicherungsvertrags­gesetz sind derart lange Laufzeiten nicht wirksam. Zum Ende des dritten Jahres darfst du ordentlich kündigen. 

Muss ich eine Rechtsschutz­versicherung per Einschreiben kündigen?

In vielen Verträgen verlangen Versicherer ausdrücklich ein Einschreiben. Daran musst du dich nicht zwingend halten, wenn du genug zeitlichen Vorlauf hast. Eilt die Kündigung, solltest du aber ein Fax oder ein Einschreiben schicken – sogar besser mit Rückschein. 

Wann habe ich ein Sonderkündigungsrecht?

Unter bestimmten Voraussetzungen gesteht dir der Gesetzgeber ein Sonderkündigungsrecht zu. Hier eine Übersicht der wesentlichen Gelegenheiten, außerordentlich zu kündigen: 

Fall 1: Du kannst die Verkehrsrechtsschutz­versicherung während der Vertragslaufzeit kündigen, wenn sie an ein Kfz gebunden ist und du dieses Kfz nachweislich abschaffst. Du fügst deiner Kündigung also den Beleg der Kfz-Zulassungsstelle hinzu.  

Fall 2: Du bist in einen Rechtsstreit verwickelt, deine Versicherung verweigert aber die Deckungszusage. Das heißt, sie zahlt nicht. Sollte die Weigerung vertraglich unbegründet sein, kannst du innerhalb eines Monats kündigen.  

Fall 3: Der Versicherer erhöht den Beitrag, ohne die Leistungen ebenfalls anzupassen. Sobald er dich über die Beitragserhöhung informiert hat, darfst du innerhalb eines Monats kündigen. Die Kündigung wird zum Tag der geplanten Beitragserhöhung wirksam. 

Gut zu wissen

Du darfst einen Vertrag außerordentlich nicht nur dann kündigen, wenn die Versicherung die Übernahme verweigert hat. Auch nach einem erfolgreich abgewickelten Schaden hast du ein außerordentliches Kündigungsrecht.

Die Versicherung lehnt die Kündigung der Rechtsschutz­versicherung wegen Beitragserhöhung ab. Darf sie das?

Eine Beitragserhöhung berechtigt in den meisten Fällen dazu, die Rechtsschutz­versicherung außerordentlich zu kündigen. Manchmal muss es der Versicherte aber akzeptieren, dass die Versicherung mehr Beitrag verlangt. Dieser Fall tritt vor allem dann ein, wenn Streitigkeiten wahrscheinlicher werden. Dein Anbieter lässt sich die Absicherung dieser Risiken bezahlen. Bis zu 10 Prozent Aufschlag sind hinzunehmen. Ab 10,1 Prozent Beitragserhöhung besteht ein Sonderkündigungsrecht.

Was sollte im Kündigungsschreiben für die Rechtsschutz­versicherung stehen? 

Dein Schreiben könntest du wie folgt aufbauen. Pflichtangaben sind fett dargestellt.  

  • dein Name und deine Anschrift (vollständig)
  • Anschrift des Versicherers
  • Betreff, zum Beispiel „Kündigung Rechtsschutz­versicherung“ 
  • Versicherungsnummer
  • Anrede, zum Beispiel „Sehr geehrte Damen und Herren“
  • Kündigungswunsch, zum Beispiel „hiermit kündige ich meine Rechtsschutz­versicherung …“ 
  • Kündigungstermin: „… zum Tag, Monat, Jahr“ oder „… zum nächstmöglichen Zeitpunkt“
  • Grußformel, zum Beispiel „Mit freundlichen Grüßen“
  • Ort und Datum (Tag, Monat, Jahr)
  • Unterschrift

Nimmst du ein Sonderkündigungsrecht wahr, gibst du außerdem den Grund an, beispielsweise „Kündigung wegen Beitragserhöhung“. Bei einer ordentlichen Kündigung kannst du den Grund weglassen. 

Im Internet findest du Schreiben beziehungsweise Musterbriefe zur Kündigung einer Rechtsschutz­versicherung als Download. Wie du an der obenstehenden Liste siehst, bist du darauf aber keineswegs angewiesen. 

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