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Rechtsschutz­­­versicherung: Zahlt sie auch bei Scheidung?

  • Scheidungen sind oft eine teure und langwierige Angelegenheit
  • Die Rechtsschutz­versicherer scheuen dieses Risiko
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  • Das Eherecht und vor allem die darin enthaltene Frage nach Scheidungskonflikten sind nicht Bestandteil des Rechtsschutzes der privaten Rechtsschutz­versicherung.
  • Scheidungskonflikte können langwierig und teuer sein – die Kosten für Anwalt und Gericht trägst du selbst.
  • Eine Mediation wird von der Rechtsschutz­versicherung übernommen und kann einen Scheidungskonflikt vergleichsweise schnell und kostengünstig lösen.

Scheidungen im Familienrecht

Scheidungen sind Bestandteil des Familienrechts. Familien werden zwar im Rahmen einer Rechtsschutz­versicherung mitversichert, allerdings hast du im Rahmen des Leistungsumfangs dieses privaten Rechtsschutzes nahezu keinerlei Anspruch auf Kostenübernahme in familienrechtlichen Angelegenheiten. Bei diesbezüglichen Streitigkeiten wird lediglich die Erstberatung durch einen Anwalt versichert – bei einem Prozess musst du für den Anwalt oder die Gerichtskosten selbst aufkommen.

Die Scheidung einer Ehe kommt im Vergleich mit anderen Rechtsfällen verhältnismäßig häufig vor: Im Jahr 2022 wurden in Deutschland rund 137.000 Ehen gerichtlich geschieden. Für eine Rechtsschutz­versicherung bedeutet es ein hohes finanzielles Risiko, ein Ehepaar als Versicherungsnehmer unter Vertrag zu nehmen, da die Trennung einer Ehe im Vergleich zu anderen Rechtsfällen häufig vorkommt. Ein Scheidungsverfahren kann sich zudem als langwierig und komplex erweisen.

Abgesehen vom formalen richterlichen Akt der Ehescheidung sind viele weitere Fragen damit verbunden, die lange und aufwendige Streitigkeiten nach sich ziehen können: Die Klärung des Unterhalts, die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens sowie im Fall von Kindern die Klärung von Sorge- und Umgangsrecht. Die Summen, um die gestritten wird, können je nach Einkommen und Vermögen hoch ausfallen. Zudem werden emotional aufgeladene Scheidungskonflikte häufig erbittert und unnachgiebig geführt und treiben Anwalts- und Gerichtskosten ist die Höhe. Nichts davon ist innerhalb der Rechtsschutz­versicherung versichert.

Zusammenfassung

  • Scheidungen werden als Teil des Familienrechts nicht von der privaten Rechtsschutz­versicherung abgedeckt.
  • An einer Trennung von Eheleuten hängen viele rechtliche Fragen, zum Beispiel in Bezug auf den Unterhalt und das Sorgerecht.
  • Streitigkeiten im Rahmen einer Scheidung werden häufig lange und erbittert geführt – und verursachen entsprechende Kosten.

Die Bausteine des Familienrechtsschutzes

Eine private Rechtsschutz­versicherung deckt viele Bereiche deines täglichen Lebens ab und soll für dich und deine Familie einen umfassenden Rechtsschutz bieten. Gewöhnlich übernehmen Versicherungen in einem grundlegenden Vertrag folgende Bereiche: Vertragsstreitigkeiten bei Käufen, Schadensersatzfälle sowie Konflikte mit Ämtern und im Sozialbereich (z. B. Krankenkasse). Eheleute sind dabei meist gemeinsam versichert, auch Kinder der Ehepartner sind mit abgedeckt.

Zudem lassen sich generell bei Rechtsschutz­versicherungen Zusatzmodule zum normalen Privattarif hinzubuchen, die je nach Lebens- und Arbeitssituation für dich sinnvoll sein können und etwaige Kosten übernehmen: Mietrechtsschutz, Berufsrechtsschutz für Selbstständige usw. Dieses Bausteinsystem soll dir den zusätzlichen Versicherungsschutz liefern, den du benötigst, während du auf nicht benötigte Bausteine und deren Kosten verzichten kannst.

Hinsichtlich des Familienrechts ist es nicht üblich, Zusatzbausteine wählen zu können. In diesen Bereich fallen neben den Fragen der Eheschließung und -scheidung und des Unterhalts auch Themen wie Vormundschaft und Vaterschaftsfragen. Die Rechtsschutz­versicherung bietet hierbei lediglich die juristische Erstberatung – weitergehende Gerichts- oder Anwaltskosten fallen nicht unter den Versicherungsschutz.

Das hat einen einfachen Grund: Für die Versicherer sind diese Dinge schwer zu kalkulieren und die Wahrscheinlichkeit einer Scheidung ist verhältnismäßig hoch. Nur eine einzige Rechtsschutz­versicherung bietet aktuell einen hinzubuchbaren Eherechtsschutz an, doch bei diesem gibt es einiges zu beachten, nicht allein hinsichtlich der Wartezeit.

Zusammenfassung

  • Die private Rechtsschutz­versicherung deckt viele Bereiche des Lebens ab.
  • Dein:e Ehepartner:in und deine Familie sind ebenfalls versichert.
  • Eine Rechtsschutz­versicherung bietet Zusatzmodule für bestimmte Lebenssituationen.
  • Für das Eherecht bietet lediglich eine einzige Versicherung einen zusätzlichen Rechtsschutz.
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Der zubuchbare Eherechtsschutz

Als derzeit einziger Versicherer bietet die ARAG einen besonderen Eherechtsschutz als Zusatzmodul zur privaten Rechtsschutz­versicherung an. Dieses Modul soll die rechtlichen Fragen, die sich aus einer Ehescheidung, den daraus resultierenden Folgesachen und dem Getrenntleben ergeben abdecken. Wie erwähnt können aus der Auflösung einer Ehe viele Streitigkeiten entstehen. Vor allem rund um die Vermögensaufteilung, die Unterhaltsleistungen und das Sorgerecht für gemeinsame Kinder kann sich ein erbitterter und emotional geführter Konflikt mit unabsehbarem Ende ergeben.

Dies alles möchte die ARAG mit einem besonderen Rechtsschutz in Bezug auf die Ehe abdecken. Doch bevor du an einen Abschluss eines solchen Zusatzmoduls denkst, solltest du genau hinsehen: Auch für die ARAG ist das finanzielle Risiko, das sich aus Scheidungen ergibt, immens hoch, weshalb die Versicherung einige Einschränkungen für den Versicherungsschutz eingebaut hat.

Du musst diesen Eherechtsschutz als Ehepaar zusätzlich zur familiären privaten Rechtsschutz­versicherung abschließen, und erst nach 3 Jahren Wartezeit besitzt du Anspruch auf Leistungen. Trotz der vielen Konflikte, die sich im Rahmen einer Scheidung ergeben können, beträgt die Höchstgrenze für einen Scheidungsfall 30.000 €. Dies gilt als Gesamtsumme für beide Ehepartner. Gerade bei einem langwierigen Verfahren mit vielen Konfliktfeldern kann diese Versicherung also nur einen Basisbetrag übernehmen. Gerichts- und Anwaltskosten können diese Summe schnell überschreiten.

Achtung: Der Streit über den Unterhalt ist nicht in diesem zusätzlichen Rechtsschutz der ARAG enthalten. Für diesen bietet die Versicherung ein weiteres Zusatzmodul an, das nach einem Jahr greift. Ein bereits schwelender oder anstehender Unterhaltsstreit wird also nicht davon abgedeckt, zudem entstehen durch das Modul weitere Kosten.

Während der Eherechtsschutz mit ca. 11 € monatlich zusätzlich zu Buche schlägt, kostet der Rechtsschutz in Bezug auf den Unterhalt weitere ca. 7 € pro Monat. Zusammen sind dies mindestens 200 € im Jahr, die dich finanziell höher belasten.

Zusammenfassung

  • Die Versicherung ARAG bietet einen besonderen hinzubuchbaren Eherechtsschutz.
  • Dieser muss von beiden Ehepartnern abgeschlossen werden und besitzt eine Wartezeit von 3 Jahren.
  • Fragen des Unterhalts sind darin nicht enthalten und müssen gesondert versichert werden.
  • Beide Zusatzmodule verursachen erhebliche Zusatzkosten zu deiner privaten Rechtsschutz­versicherung.

Die Mediation bei einer Scheidung

Eine Scheidung kann sich lange hinziehen und Streit über viele Fragen verursachen. Entsprechend hoch fallen Kosten für Anwälte und Gerichtsverfahren aus, da nur die Erstberatung durch eine:n Anwält:in von der Rechtsschutz­versicherung abgedeckt wird. Da aktuell lediglich eine Versicherung Zusatzmodule zur Prozesskostenvertretung bei Scheidungen oder Unterhaltskonflikten anbietet, empfiehlt sich zur rechtlichen Abwicklung einer Scheidung eine Mediation.

Als Form der außergerichtlichen Verhandlung vermeidet eine Mediation einen teuren Rechtsstreit vor Gericht über mehrere Instanzen und sorgt im Idealfall schnell und verhältnismäßig kostengünstig für eine Lösung. Durch den Einsatz eines überparteilichen Mediators oder Mediatorin wird zudem wesentlich häufiger ein Ausgleich zwischen den zerstrittenen Parteien hergestellt.

Gerade wenn im Rahmen einer Scheidung auch über Sorge- und Umgangsrecht mit gemeinsamen Kindern gestritten wird, stellt dies ein hohes Gut dar. Geschiedene Eheleute und ihre Familie können davor bewahrt werden, das zukünftige Getrenntleben durch unüberbrückbare Differenzen für sich und den Nachwuchs immens zu belasten.

Zusammenfassung

  • Die außergerichtliche Mediation reduziert Kosten und kann einen Scheidungskonflikt einvernehmlich klären.
  • Durch die Mediation kann verhindert werden, dass getrennt lebende Familien zukünftig stark emotional belastet werden – vor allem in Hinsicht auf gemeinsame Kinder ist dies nicht zu unterschätzen.

Fazit

Scheidungen verlaufen oft unschön – zudem sind sie nicht Leistungsumfang einer privaten Rechtsschutz­versicherung enthalten. Die Kosten für Anwält:in und Gericht trägt man daher meist selbst. Allerdings wird die Mediation von der Rechtschutz­versicherung übernommen; diese kann einen Scheidungskonflikt schnell lösen, und das vergleichsweise günstig.

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