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Rechtsschutz­­­versicherung für Bauherren

  • Beim Bauen kann viel schiefgehen
  • Das führt häufig zu einem Rechtsstreit
  • Sichere dich gegen rechtliche Gefahren ab
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  • Beim Bauen kann viel schiefgehen: Ob das gemeinsam geplante Projekt architektonisch korrekt umgesetzt wird oder die Baufirma pfuscht oder sogar bankrott geht – es gibt viele Möglichkeiten, plötzlich in einen Rechtsstreit verwickelt zu werden.
  • Gerichts- und Anwaltskosten können aufgrund der hohen Streitsummen rasant anwachsen.
  • Eine Rechtsschutz­versicherung für Bauvorhaben muss vor Beginn der Bau­maßnahmen abgeschlossen werden und übernimmt Gerichts- und Anwaltskosten.

Nutzen des Bauherren-Rechtsschutzes

Beim Bauen oder Sanieren kann es in vielen Bereichen zu Streitigkeiten kommen: Das fängt bei der Planung der Maßnahmen an, setzt sich während der Durchführung fort und kann selbst Jahre später noch Auswirkungen haben. Wenn sich herausstellt, dass die Maßnahmen nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurden und Folgeschäden und -kosten verursachen, kann der Ärger groß sein.

In allen diesen Fällen kann es sein, dass dir erheblicher finanzieller Schaden entsteht und du rechtlich gegen den oder die Verantwortlichen vorgehen möchtest.

Nur eine besondere Absicherung mit dem Bauherren-Rechtsschutz deckt die daraus resultierenden Gerichts- und Anwaltskosten ab. Gewöhnlich zählen Leistungen rund um Bauvorhaben und Sanierungen nicht zum Umfang einer privaten Rechtsschutz­versicherung.

Bei Problemen rund um den Bau wird es dir als Versicherungsnehmer:in erst durch den separaten Rechtsschutz ohne enormes finanzielles Risiko möglich, gegen Architekt:innen, Baufirmen oder Handwerker:innen zu klagen. Neben den reinen Verfahrenskosten können Kosten für die Behebung der Mängel hinzukommen. Dadurch wird die Schadenssumme weiter in die Höhe getrieben.

Zusammenfassung

  • Beim Bauen oder Sanieren kann über viele Themen ein Rechtsstreit entstehen.
  • Dazu gehören Planungsfehler, akute Umsetzungsmängel und Folgeschäden.
  • Die Schadenssumme ist überdurchschnittlich hoch.
  • Durch einen besonderen Bauherren-Rechtsschutz kannst du einen Rechtsstreit ohne zusätzliches finanzielles Risiko führen.

Leistungsumfang des Bauherren-Rechtsschutzes

Rund um einen Bau oder eine Sanierung bietet der Rechtsschutz für Bauherren Absicherung bei Rechtsstreitigkeiten. Er richtet sich ausschließlich an private Bauherren. Abgedeckt sind privat genutzte inländische Immobilien wie Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser mit bis zu 4 Wohneinheiten, Eigentumswohnungen sowie Ferienhäuser und -wohnungen.

Ob du die Immobilien selbst bewohnst oder vermietest, spielt dabei keine Rolle. Als Versicherungsnehmer:in solltest du aber Eigentümer:in und üblicherweise auch Kreditnehmer:in des Wohnobjekts sein. Eingeschlossen sind bei Bau- oder Sanierungs­maßnahmen dabei folgende Fälle:

  • der Erwerb des zu bebauenden Grundstücks,
  • die Planung und der Neubau eines (Teil-)Gebäudes sowie
  • baurechtlich genehmigungspflichtige Veränderungen eines Grundstücks oder Objekts (Sanierung)

Die Rechtsschutz­versicherung übernimmt bei einem Rechtsstreit rund um den Bau die Kosten für Anwält:innen, Sachverständige und Gerichtsverfahren sowie die weiteren Prozess- und Reisekosten. Jedoch nur bis zur maximalen Höchstsumme, die vorhanden ist. Auch eine telefonische Beratung oder Mediation fällt unter den Versicherungsschutz.

Zusammenfassung

  • Die Bauherren-Rechtsschutz­versicherung bietet Absicherung für private Bauherren.
  • Unter die Bauherren-Rechtsschutz­versicherung fallen selbst genutzte und vermietete inländische Wohnobjekte.
  • Abgesichert sind der Erwerb, die Planung, die Errichtung und die Sanierung eines Grundstücks oder Wohnobjekts.
  • Die Rechtsschutz­versicherung übernimmt sämtliche Anwalts- und Prozesskosten (bis zu einer gedeckelten Höchstsumme).
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Arten des Bauherren-Rechtsschutzes

Aktuell bieten nur wenige Versicherungen einen separaten Schutz für Bauherren an. Darunter fallen die ARAG und die ÖRAG. In jedem Fall solltest du dir die Bedingungen dieser separaten Versicherungen genau ansehen, bevor du einen Abschluss tätigst – dieser Rat gilt allerdings bei jeder Form der Versicherung.

Wie in anderen Rechtsbereichen gilt auch hier die Regel: Bereits laufende Projekte werden nicht durch den Rechtsschutz abgedeckt. Zudem musst du die Wartezeit bedenken: Bei der ARAG beträgt diese 6 Monate. Du solltest den Bauherren-Rechtsschutz also frühzeitig in die Planung deiner Bau- oder Sanierungsmaßnahme miteinbeziehen.

Der Rechtsschutz für Bauherren wird als separate (Teil-)Versicherung abgeschlossen. Die Beiträge unterscheiden vermietete und selbst genutzte Objekte. Im ersten Fall solltest du dich informieren, ob der Bauherren-Rechtsschutz als Zusatzbaustein deiner privaten Rechtsschutz­versicherung hinzugebucht oder als separate Versicherung abgeschlossen werden muss. Vermietest du das Objekt, solltest du eine Immobilien-Rechtsschutz­versicherung abschließen, die einen Bauherren-Rechtsschutz beinhaltet. So bist du als Vermieter doppelt abgesichert.

Zusammenfassung

  • Separaten Bauherren-Rechtsschutz bieten aktuell zum Beispiel die Versicherer ARAG und ÖRAG.
  • Laufende Bauprojekte sind vom Rechtsschutz ausgeschlossen, zudem solltest du die Wartezeit beachten.
  • Bei eigener Nutzung buchst du den Schutz zur privaten Rechtsschutz­versicherung dazu.
  • Als Vermieter schließt du eine separate Immobilien-Rechtsschutz­versicherung ab.

Bauherren-Rechtsschutz ohne Wartezeit

Aktuell bietet die mit den Sparkassen verbundene Versicherung ÖRAG einen besonderen Tarif an: Dieser hat keinerlei Wartezeit und beinhaltet eine Deckungssumme von 100.000 €. Jedoch sollte dabei beachtet werden, dass der Rechtsschutz auch hier vor Beginn der Baumaßnahme abgeschlossen werden muss. Zudem ist er nur im Zusammenhang mit einer Finanzierung der Baumaßnahme oder weiteren Versicherungsabschlüssen (wie zum Beispiel einer Bauherren-Haftpflicht­versicherung) bei der Sparkasse möglich.

Des Weiteren verpflichtest du dich zu fünf Beitragsjahren und trägst entsprechende Kosten – dies gilt dann allerdings automatisch auch als versicherter Zeitraum, was im Hinblick auf Folgeschäden wichtig sein kann. Zudem fällt die Deckungssumme relativ gering aus und bedient eher kleinere Bau- oder Sanierungs­maßnahmen als einen teuren Neubau. Generell gilt: Je höher die Deckungssumme, desto höher die Beitragszahlungen.

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