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Das Familienrecht in der Rechtsschutz­­versicherung

  • Nur wenige Anbieter decken den Familienrechtsschutz ab
  • Erstattungsobergrenzen & lange Wartezeiten sind hier üblich
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  • Eine private Rechtsschutz­versicherung soll umfassenden Rechtsschutz bieten. Die eigene Familie kann im Rahmen des Vertrags mitversichert werden.
  • Innerhalb des Familienrechts werden jedoch enge Grenzen gesetzt – normalerweise sind einzig Beratungsleistungen Bestandteil des privaten Rechtsschutzes.
  • Da auch zusätzliche Versicherungsbausteine keinen umfassenden Schutz bieten, ist eine Mediation eine gute Lösung.

Das Familienrecht in der privaten Rechtsschutz­versicherung

Man darf die beiden Begrifflichkeiten nicht verwechseln: Eine private Rechtsschutz­versicherung kann auf Wunsch Rechtsschutz für alle Familienmitglieder im eigenen Haushalt beinhalten und fungiert als Familien­versicherung.

Als Versicherungsnehmer:in bist du zusammen mit deinen Familienmitgliedern, darunter Ehe- oder Lebenspartner:in und Kinder – auch volljährige, sofern sie bei dir zuhause leben und unverheiratet sind – durch den Familienrechtsschutz geschützt. Du hast die Möglichkeit, abhängig von deinem Versicherer, den Schutz auf weitere Personen zu erweitern. Diese können ältere Verwandte sein, die bei dir im Haushalt leben und keinen Beruf mehr ausüben, oder stationär gepflegte leibliche Eltern. Auch deine Enkel, Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder fallen unter den erweiterten Schutz, wenn du das Sorgerecht für sie hast.

Das Ausweiten des Versicherungsschutzes auf deine Familie kann für verschiedene juristische Konflikte sinnvoll sein:

  • Studienplatzklage
  • Kitaplatzklage
  • Klage gegen das Finanzamt wegen nicht anerkannter Werbungskosten
  • Klage gegen den Arbeitgeber wegen unrechtmäßiger Kündigung
  • Unterhaltsklage

Das Familienrecht, das bestimmte Rechtsbereiche abdeckt, die die Familie betreffen (u. a. Ehescheidungen, Sorgerecht- oder Unterhaltsstreitigkeiten), ist in einer solchen Familien­versicherung nicht enthalten und muss gesondert versichert werden.

Generell besteht die private Rechtsschutz­versicherung aus mehreren Bausteinen. Gewöhnlich sind in einem grundlegenden Vertrag folgende Bereiche abgedeckt: Vertragsstreitigkeiten bei Käufen, Schadensersatzfälle und Konflikte mit Ämtern oder im Sozialbereich (z. B. Krankenkasse).

Nach Bedarf kannst du Module dazu buchen, die weitere Bereiche abdecken:

Mit den Rechtsschutz-Modulen trägst du deinen individuellen Bedürfnissen Rechnung und versicherst nur das, was für dich wichtig ist. Im Bereich des Familienrechts stößt du jedoch an vielen Stellen an deine Grenzen. Denn insbesondere dort kommt es nicht nur häufig zu rechtlichen Auseinandersetzungen. Diese ziehen sich auch oftmals lange hin. Denke nur mal an eine Scheidung.

Aus diesem Grund scheuen Versicherungen sich davor, diese häufigen und oft kostspieligen Fälle in ihre Rechtsschutz­versicherungsverträge aufzunehmen. Die Wahrscheinlichkeit, durch eine:n Versicherungsnehmer:in in einen langwierigen Rechtsstreit im Zuge einer Ehescheidung verwickelt zu werden, ist vergleichsweise hoch. Die Summen, um die gestritten wird, können je nach Einkommen und Vermögen ebenfalls hoch ausfallen. Zudem werden emotional aufgeladene Ehestreitigkeiten oft besonders erbittert geführt.

Zusammenfassung

  • Beim Familienrechtsschutz musst du zwischen einer Familien­versicherung und einer Rechtsschutz­versicherung, die den Bereich Familienrecht abdeckt, unterscheiden.
  • In einer Familien­versicherung sind alle Familienmitglieder eines Haushalts mitversichert.
  • Das Familienrecht deckt bestimmte Rechtsbereiche ab, die die Familie betreffen (z. B. Scheidung, Sorgerecht und Unterhalt).
  • Eine Rechtsschutz­versicherung für die Familie beinhaltet keinen umfassenden Rechtsschutz im Familienrecht.
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Bestandteile des Familienrechts

Als Teil des Zivilrechts entfallen auf das Familienrecht folgende Bereiche:

  • Eheschließung und -scheidung
  • Unterhalt
  • Sorge- und Umgangsrecht
  • Vormundschaft
  • Vaterschaft

Die private Rechtsschutz­versicherung übernimmt nur wenige Streitigkeiten innerhalb des Familienrechts. Meist beinhaltet sie lediglich die anwaltliche Erstberatung und setzt niedrige Grenzen für die Kostenerstattung an, die auf eine schnelle Einigung abzielen.

Zur grundlegenden Absicherung durch die Rechtsschutz­versicherung lassen sich allerdings Bausteine hinzufügen, die den Versicherungsschutz im Familienrecht erhöhen. Die Zahl der Angebote durch die Versicherer ist jedoch überschaubar. Die hinzubuchbaren Module mit Bezug auf das Eherecht und Unterhaltsrecht sind zudem mit weiteren Kosten und einer Wartezeit von 3 Jahren bzw. 12 Monaten verbunden.

Du solltest bei Interesse gut abwägen, ob ein derartiges Zusatzmodul überhaupt für dich infrage kommt oder ob sich ein Rechtsstreit nicht durch eine Mediation besser und kostengünstiger lösen lässt.

Zusammenfassung

  • In der privaten Rechtsschutz­versicherung ist lediglich die Erstberatung im Familienrecht enthalten.
  • Für umfassenderen Rechtsschutz können Zusatzmodule gebucht werden – diese greifen jedoch erst nach langer Wartezeit.
  • Genaue Abwägung und Beratung sind wichtig, um zu entscheiden, ob du solch ein Zusatzmodul benötigst.

Zusatzmodule des Familienrechts

Die Versicherung ARAG ist eine der wenigen, die derzeit weitergehende Zusatzmodule im Familienrecht anbietet, die dir bei einem Rechtsstreit innerhalb des Ehe- oder Unterhaltsrechts weiterhelfen können.

Zusatzmodul Eherecht

Als Zusatzmodul zur privaten Rechtsschutz­versicherung kann der Eherechtsschutz aktiviert werden. Dieser beinhaltet alle rechtlichen Fragen rund um die Scheidung, die daraus resultierenden Folgesachen sowie das anschließende Getrenntleben. Bei der Auflösung einer Ehe können sich viele Rechtsfragen und Konflikte ergeben, die unter Umständen über einen längeren Zeitraum ausgetragen werden.

Das Angebot der ARAG für eine umfassendere Eherechtsschutz­versicherung kann als Ehepaar abgeschlossen werden und gilt im Streitfall für beide Parteien. Die Wartezeit beträgt allerdings 3 Jahre. Zudem gilt eine Obergrenze von 30.000 € für den Streitfall. Dabei solltest du bedenken, dass dieser Betrag für beide Parteien gilt und einen längeren Rechtsstreit über mehrere Instanzen infolge einer Scheidung unter Umständen finanziell nicht mehr abdeckt.

Zusatzmodul Unterhalt

Hast du diesen Unterhaltsrechtsschutz im Zusammenhang mit der privaten Rechtsschutz­versicherung abgeschlossen, werden die Kosten für Gericht und Anwält:in übernommen, allerdings nur bis zu einer Höchstgrenze von 30.000 €. Zudem gilt hier eine Wartezeit von einem Jahr, bis der Versicherungsschutz greift – ein bereits begonnener oder unmittelbar bevorstehender Unterhaltsstreit wird also nicht vom Versicherer übernommen.

Abgedeckt sind nicht nur Streitfälle, in denen du Unterhalt vom Ex-Partner oder von der Ex-Partnerin einklagen willst, sondern auch solche, in denen du mit deinen Kindern, einem Elternteil oder dem Sozialamt über Unterhaltszahlungen streitest.

Zusatzmodul Erbrecht

Rechtsschutz bei Prozesskosten im Erbrecht kannst du mit einem Zusatzmodul zur bereits abgeschlossenen Versicherung erlangen. Vor allem, wenn sich ein Erbstreit in der Familie anbahnt, kannst du über eine derartige Zusatz­versicherung nachdenken. Allerdings gelten dafür besondere Voraussetzungen, um Rechtsschutz zu erlangen. Wir bieten dir umfassende Informationen zum Erbrecht und zu den Möglichkeiten, dort Rechtsschutz zu erlangen.

Zu den typischen Streitfällen zählen das Annehmen oder Ablehnen einer Erbschaft, Probleme mit dem Pflichtanteil oder die Anfechtung des Testaments.

Zusammenfassung

  • Kaum eine Rechtsschutz­versicherung bietet Zusatzmodule innerhalb des Familienrechts an.
  • Das Modul Eherecht kann Rechtsschutz für beide Ehepartner bieten, hat aber 3 Jahre Wartezeit.
  • Im Unterhaltsrecht können Anwalts- und Gerichtskosten von bis zu 30.000 € übernommen werden.
  • Steht eine Erbstreitigkeit bevor, bietet sich das Zusatzmodul Erbrecht an.

Mediation als Lösung

Familienstreitigkeiten können lange andauern, und viele Bereiche werden innerhalb der normalen Rechtsschutz­versicherung nicht abgedeckt. Da kaum eine Versicherung Zusatzmodule zur Prozesskostenvertretung im Familienrecht anbietet, empfiehlt sich in diesem Fall eine Mediation.

Diese Form der außergerichtlichen Verhandlung vermeidet einen teuren Rechtsstreit vor Gericht über mehrere Instanzen und sorgt im Idealfall schnell und ohne hohe finanzielle Aufwendungen für eine Lösung. Durch den Einsatz eines überparteilichen Mediators wird zudem wesentlich häufiger ein Ausgleich zwischen zerstrittenen Parteien hergestellt. Gerade im Familienrecht kann es Familien davor bewahren, an einem Ehe- oder Unterhaltsstreit zu zerbrechen.

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