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Rückwärts­­­versicherung: Alle Infos zum rück­wirkenden Rechtsschutz

  • Deinen Rechtsschutz solltest du abschließen, bevor es ernst wird
  • Rechtsfälle rückwirkend zu versichern, ist möglich
  • Wäge Vor- und Nachteile der Rückwärts­­­versicherung ab
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  • Der Abschluss einer Rechtsschutz­versicherung ist immer mit einer Wartezeit verbunden. Normalerweise beträgt diese mindestens 3 Monate.
  • Rückwirkend besteht in der Regel kein Versicherungsschutz.
  • Einzig wenn ein Rechtsstreit nach dem Abschluss eines Vertrags und einer gewissen Karenzzeit eintritt, kannst du die Leistungen der Rechtsschutz­versicherung in Anspruch nehmen.

Die Wartezeit als Garant für vollen Rechtsschutz

Wartezeiten sind beim Abschluss einer Rechtsschutz­versicherung obligatorisch. Die Versicherungen wollen sich damit davor schützen, direkt nach Vertragsabschluss in teure oder aussichtslose Rechtsstreits oder laufende Gerichtsverhandlungen verwickelt zu werden, deren Voraussetzungen und Erfolgsaussichten sie nicht kennen. Gewöhnlich beträgt eine derartige Wartezeit 3 Monate und mehr, die Versicherung tritt also erst nach dieser Frist in Kraft.

Unbenommen ist in diesem Zusammenhang der Vertragsabschluss einer Rechtsschutz­versicherung: Diesen kannst du jederzeit vornehmen, darfst jedoch nicht damit rechnen, dass er dir bei einer laufenden rechtlichen Auseinandersetzung Versicherungsschutz bietet. Ebenso solltest du dich nicht von einer Rechtsschutz­versicherung ohne Wartezeit täuschen lassen: Auch bei Versicherungen, die in ihrer Police keinerlei Wartezeit verankern, werden Kosten eines bereits laufenden Rechtsstreits nicht übernommen. Der Rechtsfall muss zumindest nach Vertragsabschluss eintreten, um vollen Rechtsschutz zu erlangen.

Zusammenfassung

  • Der Anspruch auf vollen Versicherungsschutz gilt erst nach der Wartezeit.
  • Auch Rechtsschutz­versicherungen ohne Wartezeit bieten keinen rückwirkenden Versicherungsschutz.
  • Der Rechtsfall darf erst nach Vertragsabschluss eintreten, um Rechtsschutz zu erlangen.

Warum gibt es keinen rückwirkenden Rechtsschutz?

Generell gilt: Der Abschluss einer Rechtsschutz­versicherung bietet keinerlei rückwirkenden Rechtsschutz. Dies hat mehrere Gründe. Eine rückwirkende Leistungserbringung würde für den Versicherer enorme Risiken bergen. Er würde ohne Vorkenntnis in ein laufendes Rechtsverfahren verwickelt, das unter Umständen enorme Kosten mit sich bringt, ohne dass der oder die Versicherte bereits Beiträge gezahlt hat. Die Rechtsschutz­versicherung würde gegenüber den Versicherungsnehmer:innen also in Vorleistung gehen.

Gleichzeitig würden viele, die in Rechtsstreitigkeiten verwickelt werden, erst zum Zeitpunkt des Streits einen Vertrag abschließen, da sie ja sofort mit Leistungen rechnen könnten. Je mehr Versicherungsnehmer:innen aber davon Gebrauch machen, desto stärker würde die finanzielle Gesamtkalkulation der Versicherung in Schieflage geraten.

Um bei einem derartigen Modell überhaupt noch Versicherungsleistungen anbieten zu können, müssten die Beiträge für eine gewöhnliche Rechtsschutz­versicherung enorm steigen. Im Zweifelsfall müssten sie durch das damit einhergehende finanzielle Risiko für die Versicherungen so hoch angesetzt werden, dass sich kaum noch jemand eine Rechtsschutz­versicherung leisten könnte. Damit einhergehend wären Vertragslaufzeiten viel höher anzusetzen, sodass Versicherungsnehmer:innen kaum noch eine Möglichkeit besäßen, ihre Versicherung zu wechseln und ihren Rechtsschutz im Rahmen veränderter Lebens­bedingungen anzupassen.

Mit teuren Policen wären zudem auch kleinere Rechtsstreitigkeiten mit geringem Streitwert kaum noch profitabel für dich als Versicherungsnehmer:in. Die Kosten für deinen Rechtsschutz würden in vielen Fällen den Streitwert übersteigen. Dies führt zu finanziellen Nachteilen, wenn du beispielsweise eine Verkehrsrechtsschutz­versicherung abschließt, deren Beitragszahlungen die Höhe der anzufechtenden Bußgelder übersteigt.

Zusammenfassung

  • Ein rückwirkender Versicherungsschutz birgt enorme Risiken für die Versicherung.
  • Die Versicherungsbeiträge müssten enorm steigen, um diese Risiken abzusichern.
  • Teure Policen übersteigen jedoch den Streitwert bei vielen rechtlichen Auseinandersetzungen und wären für Versicherungsnehmer unrentabel.
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Sofortiger Versicherungsschutz ohne Wartezeit

Wie bereits ausgeführt, ist ein rückwirkender Versicherungsschutz innerhalb der Rechtsschutz­versicherung in der Regel nicht möglich. Bei Policen ohne Wartezeit existieren jedoch Bereiche, in denen du sofort nach Vertragsbeginn Schutz in Anspruch nehmen kannst – ohne mehrere Monate zu warten, bis deine neu abgeschlossene Versicherung greift. Diese Policen bieten in Teilbereichen Beratungsleistungen und weiteres.

Dies betrifft jedoch lediglich bestimmte Bereiche und umfasst meist nur anwaltliche Beratungsleistungen: Bei rechtlichen Streitigkeiten in Bezug auf die Familie oder Erbfragen kann beispielsweise die Erstberatung übernommen werden. Bei Kauf- oder Leasingverträgen können Rückfragen zur Interessenwahrnehmung abgedeckt sein, und bei Beratungsbedarf zum weiteren Vorgehen im Rahmen dienstrechtlicher Fragen kann Versicherungsschutz gewährleistet sein. In jedem Fall solltest du genau prüfen, welche Leistungen die Rechtsschutz­versicherung ohne Wartezeit überhaupt bietet, ob diese für dich persönlich relevant sind und eventuelle Mehrkosten diesen zusätzlichen Versicherungsschutz rechtfertigen.

Frag unsere Expert:innen von CLARK, ob eine derartige Police mit Versicherungsschutz ohne Wartezeit für dich in Frage kommt und ob sie dir überhaupt bei eventuell in Kürze anstehenden Rechtsstreitigkeiten Rechtsschutz bieten würde.

Zusammenfassung

  • Manche Policen bieten Versicherungsschutz ohne Wartezeit.
  • Diese Tarife decken jedoch nur Teilbereiche ab und umfassen überwiegend Beratungsleistungen.
  • Du solltest gut prüfen, ob eine derartige Rechtsschutz­versicherung für dich in Frage kommt und ob sie dir helfen kann.

Rückwirkender Versicherungsschutz – die Ausnahme

Eine Rechtsschutz­versicherung ist für die volle Leistungserbringung mit einer Wartezeit verbunden. Manche Versicherer bieten teilweisen Schutz ohne Wartezeit, während rückwirkender Versicherungsschutz generell nicht gewährt wird. Wie fast bei jeder Regel existiert aber auch hier eine Ausnahme: ARAG ist derzeit der einzige Versicherer, der einen rückwirkenden Rechtsschutz innerhalb von Sondertarifen anbietet.

Diese decken 2 Fälle ab: Zum Ersten den sogenannten „Mietrechtsschutz Sofort“, beispielsweise bei einer Mieterhöhung, mit der du nicht einverstanden bist. Eine solche Erhöhung kann die Vermietung gegen deine Zustimmung nur durch einen Gerichtsbeschluss durchsetzen. Der Mietrechtsschutz übernimmt in einem laufenden Verfahren Anwalts- und Gerichtskosten. Ebenso sind durch diesen Tarif säumige Kautions- oder Nebenkostenrückzahlungen, unvorbereitete Eigenbedarfskündigungen sowie der Streit bezüglich Reparaturen abgedeckt. Rechtliche Auseinandersetzungen in Bezug auf Schimmel, Baumängel oder Kündigungen außerhalb der Eigenbedarfskündigung deckt dieser rückwirkende Mietrechtsschutz jedoch nicht ab.

Die Kosten für diesen Sofortrechtsschutz beginnen bei 23 € und reichen bis deutlich über 50 € im Monat, um eine Eigenbedarfskündigung abzuwehren. Bei einer Laufzeit von 3 Jahren solltest du also gut überlegen, ob eine derartige rückwirkende Rechtsschutz­versicherung Sinn für dich macht.

Zum Vergleich: Einen Mietrechtsschutz ohne die besondere Klausel zur rückwirkenden Absicherung bekommst du bereits für rund 170 € im Jahr beziehungsweise etwa 14 € im Monat – und da gehört auch der Privatrechtsschutz dazu. Vorsorglich versichern spart dir eine Menge Geld.

Daneben bietet die ARAG eine Verkehrsrechtsschutz­versicherung, wenn der Vorfall sich bereits ereignet hat und du rechtlich dagegen vorgehen willst. Doch deren Leistungsumfang ist stark begrenzt: Er betrifft ausschließlich Ordnungswidrigkeiten, bei denen beispielsweise ein Fahrverbot abgewendet werden soll. Vor allem, wenn du privat oder beruflich auf deinen Führerschein angewiesen bist, bietet dieser Schutz sozusagen Rettung in letzter Not, um zum Beispiel ein Fahrverbot in eine höhere Geldstrafe umzuwandeln.

Da die entsprechende Versicherung rund 25 € im Monat kostet und ebenfalls eine Mindestlaufzeit von 3 Jahren hat, solltest du sie tatsächlich nur zur Abwendung eines unter Umständen mehrmonatigen Fahrverbots abschließen – finanzielle Vorteile werden dir daraus nicht erwachsen. Der Schadensersatz nach Verkehrsunfällen, ein Rechtsstreit bezüglich eines Autokaufs oder Reparaturen, Fahrerfluchtverhandlungen nach Verkehrsunfällen sowie laufende Rechtsstreitigkeiten mit Verwaltungsbehörden werden nämlich nicht von dieser Sofort­versicherung abgedeckt.

Für einen normalen Verkehrsrechtsschutz ohne Rückwirkungsklauseln musst du mit Kosten um die 120 € pro Jahr rechnen – je nachdem, wie hoch die Selbstbeteiligung ist. Aber auch hier sparst du Geld, wenn du die Rechtsschutz­versicherung abschließt und keinen Rechtsschutzfall „an der Backe“ hast.

Zusammenfassung

  • Die ARAG bietet 2 rückwirkende Rechtsschutz­versicherungen.
  • Der Sofort-Mietrechtsschutz hilft bei einigen Mietstreitigkeiten – jedoch nicht bei allen.
  • Der Sofort-Verkehrsrechtsschutz kann ein Fahrverbot abwenden – umfasst allerdings nur Ordnungswidrigkeiten.
  • Nur eine genaue Prüfung dieser beiden rückwirkenden Versicherungen klärt, ob sie Sinn für dich machen.

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