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Focus Money - Beste Kundenbetreuung - Versicherungsmanager CLARK - Ausgabe 18/2023

Heilpraktiker & Heilpraktikerin

Zahlt die Kranken­versicherung die Kosten von Naturheilverfahren?

PKV ab 259,84 € mtl.Günstigster PKV-Tarif für Arbeitnehmer:innen. Eigenanteil an den PKV-Kosten: 259,84 € pro Monat. Der Arbeitgeberanteil wurde bereits berücksichtigt.weiterlesen Dies ist eine Beispielrechnung der ARAG (Tarife: K0, KTV42, PVN) für eine:n Angestellte:n, 30 Jahre, Einbettzimmer, keine Selbstbeteiligung, inkl. Pflegepflicht­versicherung, kein Krankenhaustagegeld, Krankentagegeld ab 43. Tag von 110 €. In den Prämien sind der 10 %-Zuschlag für die Entlastung im Alter und der Pflegebeitrag enthalten (Stand: Januar 2024). Bedenke, dass die Berechnung ausschließlich die Tarifkosten bei Vertragsabschluss darstellt. Mit steigendem Alter können höhere Monatsbeiträge fällig werden.

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  • Heilpraktiker:innen nutzen verschiedene Methoden wie Traditionelle Chinesische Medizin (TCM), Osteopathie, Homöopathie und Neuraltherapie zur Behandlung körperlicher und seelischer Erkrankungen.
  • Die Kosten für Heilpraktiker-Behandlungen variieren je nach Methode und Umfang. Eine Orientierung bietet die Gebührenordnung für Heilpraktiker:innen (GebüH).
  • Gesetzliche Krankenkassen übernehmen in der Regel keine Kosten für Heilpraktiker:innen. Hierfür brauchst du eine Zusatz­versicherung. Private Kranken­versicherer bieten in einigen Tarifen die Möglichkeit zur Kostenübernahme.

Wie viel kosten Heilpraktiker-Behandlungen?

Wenn du dich an eine Heilpraktikerin oder einen Heilpraktiker wendest, kannst du nicht automatisch davon ausgehen, dass deine Kranken­versicherung die Kosten für deine Behandlung übernimmt. Vor allem gesetzliche Krankenkassen stehen alternativen Behandlungsmethoden häufig noch skeptisch gegenüber. Bist du jedoch privat krankenversichert, hast du bei den Heilpraktiker-Leistungen mehr Vorteile.

Die Kostenfrage bei Heilbehandlungen

Es gibt viele verschiedene heilpraktische Behandlungen. Was sie kosten, hängt ab von Dingen wie Umfang, Dauer und Aufwand der Methode. Eine erste Übersicht über die möglichen Behandlungskosten bekommst du durch einen Blick auf die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Dort sind die üblichen Kosten und Preisspannen der häufigsten Behandlungen und Leistungen aufgeführt. Hier ein kleiner Überblick über die möglichen Heilpraktiker-Kosten:

LeistungGebühren
Hausbesuch inklusive Beratung bei Tag21,50 € bis 29,50 €
Haut­widerstands­messung5,20 € bis 26 €
BlutstatusBis zu 18 €
Chiro­praktische Behandlung der Wirbelsäule10,50 € bis 18 €
Ultraschall-Behandlung5,50 € bis 15,50 €
Beispiele aus der Heilpraktiker-Gebührenordnung

Die Gebührenordnung ist nicht bindend – sie enthält lediglich Orientierungshilfen zu den möglichen Kosten. Der Heilpraktiker oder die Heilpraktikerin kann mit dir ganz andere Behandlungspreise vereinbaren. Sind keine genauen Preise abgemacht, kannst du davon ausgehen, dass die Abrechnung der Leistungen nach der GebüH erfolgt.

Übernehmen die Kranken­versicherungen Heilpraktiker-Kosten?

In den Leistungen der gesetzlichen Kranken­versicherung (GKV) sind Heilpraktiker-Behandlungen in der Regel nicht enthalten. Das liegt daran, dass die Krankenkassen mit Vertragsärzt:innen zusammenarbeiten – und Heilpraktiker:innen als Freiberufler:innen nicht dazugehören. Dennoch haben gesetzlich Versicherte heute deutlich bessere Karten als früher. Denn die gesetzlichen Versicherer nehmen immer häufiger heilpraktische Behandlungsmethoden in ihr Leistungsangebot auf. So gehört die Akupunktur bei chronischen Rücken- und Knieschmerzen mittlerweile zu den Standardleistungen der Krankenkassen.

Wichtig: Die GKV bezahlt nicht den Besuch bei einem Heilpraktiker oder einer Heilpraktikerin, sondern die entsprechenden Behandlungen bei Vertragsärzt:innen, die eine entsprechende Zusatzausbildung absolviert haben.

Lohnt sich eine Heilpraktiker-Zusatz­versicherung?

Eine Heilpraktiker-Zusatz­versicherung übernimmt oder bezuschusst die Kosten vieler alternativer Heilmethoden. Die Versicherer halten sich dabei entweder an die Leistungen, die in der GebüH verzeichnet sind, oder sie haben ein eigenes Leistungsverzeichnis. Es lohnt sich, verschiedene Tarife zu vergleichen, um ein Angebot zu finden, das deine Wunschbehandlungen berücksichtigt

Wenn du dich in Sachen Kranken­versicherung für eine private Kranken­versicherung (PKV) entscheidest, hast du in puncto Heilpraktiker:in deutlich höhere Chancen auf eine Kostenübernahme oder eine Bezuschussung der Behandlungskosten. Private Versicherer stehen alternativen Heilmethoden deutlich offener gegenüber als die gesetzlichen Kassen. Trotzdem gehören die Leistungen der Heilpraktiker:innen auch bei der PKV nicht zu den Regelleistungen.

Achte darauf, einen Versicherungstarif zu wählen, bei dem die Heilpraktiker-Leistungen inbegriffen sind. Je nach Versicherungsanbieter kommen dabei unterschiedliche PKV-Kosten auf dich zu, sodass sich ein Vergleich lohnt.

Die besten Chancen auf die Kostenübernahme bestehen, wenn die Behandlungen bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

  • Die medizinische Notwendigkeit ist ein wichtiger Faktor für die Übernahme der Kosten. Darunter fallen alle Behandlungen, die der Heilung und Gesundung der Patient:innen dienen.
  • Ein weiterer Punkt ist, dass die heilpraktische Behandlung nicht durch eine schulmedizinische Methode ersetzt werden kann. Du musst also zunächst alle anderen Möglichkeiten ausschöpfen.
  • Die Kranken­versicherung wird nur dann die Kosten einer Heilpraktiker-Behandlung übernehmen, wenn diese entsprechend der Gebührenordnung für Heilpraktiker & Heilpraktikerinnen (GebüH) abgerechnet werden kann.

Sind diese Voraussetzungen gegeben, kannst du nach der Behandlung einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Dazu musst du die Rechnung des Heilpraktikers oder der Heilpraktikerin beim Versicherer einreichen. Oft ist es nicht notwendig, in Vorleistung zu gehen. Denn die Versicherungen bearbeiten die Anträge in der Regel sehr schnell, sodass du die Rechnung mit dem erhaltenen Geld begleichen kannst.

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Was genau machen Heilpraktiker:innen?

Heilpraktiker:innen kümmern sich ebenso wie Ärzt:innen um die körperliche und psychische Gesundheit der Menschen. Sie diagnostizieren verschiedenste Leiden und therapieren sie anschließend. Dabei nutzen Heilpraktiker:innen vor allem Methoden und Praktiken der Alternativmedizin sowie der Natur- und Volksheilkunde. Die Tätigkeitsbereiche dieses Berufs sind im Heilpraktiker­gesetz definiert.

Nicht jede:r darf sich als Heilpraktiker:in bezeichnen. Der Beruf ist in Deutschland geschützt. Um ihn ausüben zu können, müssen Anwärter:innen spezielle Seminare und Kurse absolvieren. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Heilpraktiker:in zu werden:

  • Vollzeitausbildung mit Laufzeiten von 4 bis 16 Monaten
  • Ausbildung an einer Fernschule mit einer Dauer von 12 bis 36 Monaten
  • Teilzeit-Lehrgänge mit einer Ausbildungsdauer von etwa 18 bis 24 Monaten

Nach erfolgreicher amtsärztlicher Überprüfung (Heilpraktikerprüfung) ist es erlaubt, die Berufsbezeichnung zu tragen und zu praktizieren.

Welche Behandlungen führen Heilpraktiker:innen durch?

Die Spanne der Leistungen und Behandlungen von Heilpraktiker:innen ist breit gefächert und umfasst verschiedenste körperliche und seelische Erkrankungen. Zu den häufig praktizierten Behandlungsmethoden zählen:

  • Traditionelle Chinesische Medizin (TCM): Dazu gehören Akupunktur, Kräutertherapie und Schröpfung. Mit diesen Methoden behandeln Heilpraktiker:innen verschiedenste Leiden wie Verspannungen, Schmerzen und Krämpfe. Vor allem die Wirkung der Akupunktur ist wissenschaftlich belegt und die Behandlung mit Nadeln findet auch abseits der Alternativmedizin immer mehr Verbreitung.
  • Osteopathie: Heilpraktiker:innen mit Kenntnissen der Osteopathie therapieren sowohl den Körper als auch die Psyche der Patient:innen. Sie wenden unter anderem bestimmte Handgriffe an, um Verklebungen und Verspannungen im Körpergewebe zu lösen. Die Stärkung der Skelettmuskulatur und die Mobilisierung der Gelenke sind einige der Effekte dieser Behandlungen.
  • Homöopathie: Einer der Grundsätze der alternativen Medizin ist die ganzheitliche Betrachtung der Patient:innen. Genauso verhält es sich bei der Homöopathie. Die Verabreichung von hochpotenzierten Globuli soll bei dieser Behandlungsmethode die Selbstheilungskräfte des Körpers anregen und verschiedenste Erkrankungen lindern.
  • Neuraltherapie: Bei dieser Form der alternativen Behandlung spritzt der Heilpraktiker oder die Heilpraktikerin ein örtliches Betäubungsmittel in bestimmte Körperbereiche. Dies dient in erster Linie der Behandlung chronischer Schmerzen, aber auch bei Verdauungsproblemen und Gelenkverschleiß kommt die Neuraltherapie zum Einsatz.

Glossar: Schröpfen

Beim Schröpfen setzt die Heilpraktikerin oder der Heilpraktiker glockenförmige Glasgefäße auf deine Haut und erzeugt Unterdruck. So soll die Durchblutung angeregt und Heilkräfte freigesetzt werden.

Noch Fragen?

Interessierst du dich für alternative Heilmethoden und möchtest sie gerne ohne hohen Kostenaufwand in Anspruch nehmen? Mit einer privaten Kranken­versicherung kannst du von der Kostenübernahme diverser Heilpraktiker-Behandlungen profitieren.

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