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Rechtsschutz­­­versicherung für Ärzte

  • Ärzt:innen sind rechtlich besonderen Risiken ausgesetzt
  • Angestellte & niedergelassene Ärzt:innen brauchen unterschiedlichen Schutz
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  • Ärzt:innen unterliegen bei der Ausübung ihres Berufs einem erhöhten Risiko, in einen Rechtsstreit verwickelt zu werden.
  • Konflikte können dabei nicht nur mit Patient:innen, sondern auch mit Krankenkassen oder Behörden entstehen. Niedergelassene Ärzt:innen benötigen einen separaten Rechtsschutz für diese Fälle.
  • Für selbstständige Ärzt:innen empfiehlt sich zudem ein Arbeitgeberrechtsschutz, angestellte Ärzt:innen sollten über einen Arbeitsrechtsschutz nachdenken.

Die Rechtsschutz­versicherung für Ärzte und Ärztinnen

Der tägliche Betrieb in der Praxis oder der Klinik bringt eine Vielzahl von Aufgaben und eine große Verantwortung mit sich. Sowohl selbstständige als auch angestellte Ärzt:innen setzen sich dabei einem erhöhten Risiko aus, im Zuge ihrer Tätigkeiten in einen Rechtsstreit verwickelt zu werden. Die private Rechtsschutz­versicherung kommt für daraus entstehende Kosten nicht auf. Zur Absicherung ist ein erweiterter Rechtsschutz für Ärzt:innen notwendig.

Die meisten denken wahrscheinlich bei einem solchen Rechtsstreit an Konflikte mit Patient:innen, die dich als Arzt oder Ärztin aus verschiedenen Gründen verklagen können. Diese Patient:innen sind manchmal durch einen speziellen Medizinrechtsschutz versichert und können einen Rechtsstreit mit ihrem behandelnden Arzt oder ihrer behandelnden Ärztin risikolos ausfechten. Doch auch Krankenkassen, Behörden oder Vermieter:innen könnten juristisch gegen dich vorgehen – oder du gegen sie. Rechtliche Streitigkeiten müssen also nicht zwangsläufig mit Patient:innen in Zusammenhang stehen.

Um dein Recht durchzusetzen und nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben, solltest du daher über einen zusätzlichen Versicherungsschutz für Ärzt:innen verfügen. Dieser umfasst:

  • Aufwendungen für den Anwalt oder die Anwältin
  • Kosten für Beratung und Mediation
  • Kosten eines Gerichtsverfahrens (einschließlich Gutachter:innen und Zeug:innen)

Manche Rechtsschutz­versicherungen verfügen über speziell auf selbstständige oder angestellte Ärzt:innen zugeschnittene Angebote.

Zusammenfassung

  • Die große Verantwortung von Ärzt:innen erhöht das Risiko eines Rechtsstreits.
  • Nur eine Rechtsschutz­versicherung für Ärzte und Ärztinnen übernimmt die Kosten eines solchen Rechtsstreits.
  • Übernommen werden die Kosten für Anwälte, Zeug:innen, Gutachter:innen, Mediationen und Gerichtsverfahren.

Rechtsschutz für angestellte Ärzte und Ärztinnen

Eine Rechtsschutz­versicherung für angestellte Ärzte und Ärztinnen gestaltet sich recht unkompliziert. Dennoch gibt es einige Dinge zu beachten, die sich vom Rechtsschutz für andere Angestellte unterscheiden. Gegenüber externen Streitgegnern wie Krankenkassen oder Behörden musst du dich als angestellter Arzt oder angestellte Ärztin nicht zur Wehr setzen. Stattdessen ist aber ein Arbeitsrechtsschutz empfehlenswert, um dich hinsichtlich arbeitsrechtlicher Fragen gegenüber deinem Arbeitgeber abzusichern.

Daneben solltest du beachten, gegebenenfalls Klauseln für Tätigkeiten mit in deine Rechtsschutz­versicherung aufzunehmen, die Abweichungen von deiner üblichen Tätigkeit abdecken. Vielleicht ändert sich dein Angestelltenverhältnis für einen gewissen Zeitraum, weil du extern im Notdienst tätig bist oder die Vertretung für eine:n niedergelassene:n Ärzt:in übernimmst. Auch die flexible Umwandlung in einen Rechtsschutz für selbstständige Ärzte und Ärztinnen sollte mit aufgenommen werden, falls du darüber nachdenkst, dich im Verlauf deiner Karriere niederzulassen.

Chefärzte und Chefärztinnen tragen in einer Klinik eine besonders große Verantwortung. Ihnen obliegt die Weisungsbefugnis gegenüber vielen weiteren Ärzt:innen. Außerdem behandeln sie die schwierigsten Fälle sowie oft finanziell potente und rechtlich gut abgesicherte Privatpatient:innen. Angestellte Chefärzt:innen benötigen also einen entsprechend guten Rechtsschutz, der Absicherung bietet und ihre Position gegenüber Patient:innen, Angestellten und dem Arbeitgeber angemessen berücksichtigt.

Zusammenfassung

  • Angestellte Ärzte und Ärztinnen benötigen eine Arbeitsrechtsschutz­versicherung.
  • Klauseln für abweichende Tätigkeiten (wie z. B. Notarztdienst) sollten darin enthalten sein.
  • Die Möglichkeit einer Umwandlung in eine Versicherung für Selbstständige ist ebenfalls zu empfehlen.
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Rechtsschutz für niedergelassene Ärzte und Ärztinnen

Als selbstständige:r Ärzt:in mit einer eigenen Praxis gestalten sich deine Rechts- und Vertragsverhältnisse wesentlich komplizierter als bei Angestellten. Anstatt lediglich zu den Patient:innen und dem Arbeitgeber unterhältst du ein komplexes Geflecht an Rechtsverhältnissen zu deinen Patient:innen und Mitarbeiter:innen, den Behörden, Krankenkassen, kassenärztlichen Vereinigungen oder Vermieter:innen. Das Risiko eines Rechtsstreits ist in diesem Fall deutlich größer.

Demzufolge benötigst du eine Rechtsschutz­versicherung für Selbstständige, die auf deine Bedürfnisse als Ärzt:in zugeschnitten ist und in allen Bereichen Schutz bietet. Als niedergelassene:r Mediziner:in beschäftigst du zudem wahrscheinlich mehrere Angestellte, also ist eine Versicherung als Arbeitgeber unabdingbar.

Daneben benötigst du einen Rechtsschutz für deine Praxis als juristische Person (vergleichbar einem Firmenrechtsschutz), um diese in ihrer Gesamtheit abzusichern. Auch ein Immobilienrechtsschutz ist anzuraten, falls du deine Praxis als Mieter:in nutzt. Besitzt deine Praxis Fahrzeuge (z. B. für den ambulanten Dienst), sollten diese in einem speziellen Verkehrsrechtsschutz versichert werden.

Zusammenfassung

  • Niedergelassene Ärzte und Ärztinnen unterhalten einer Vielzahl von Rechtsverhältnissen.
  • Eine Rechtsschutz­versicherung für Selbstständige bietet eine Grundsicherung.
  • Darüber hinaus benötigst du einen Arbeitgeber- und einen Praxisrechtsschutz.
  • Gegebenenfalls sind auch ein Immobilien- und ein Verkehrsrechtsschutz notwendig.

Kosten der Rechtsschutz­versicherung für Ärzte und Ärztinnen

Rechtsschutz­versicherungen bieten verschiedene Tarife an, um den Versicherungsschutz für Ärzt:innen auf deren Bedürfnisse zuzuschneiden. Dabei ist grundlegend zwischen einem Angestelltenverhältnis und einer Selbstständigkeit zu unterscheiden.

Ein:e angestellte:r Ärzt:in kann die private Rechtsschutz­versicherung um das Modul „Arbeit“ ergänzen. Entsprechende Gesamtpakete, die Familie und Verkehr mit beinhalten, reichen von ca. 17 bis 45 € Monatsbeitrag. Wie bei allen Rechtsschutz­versicherungen beeinflussen der Leistungsumfang, die Selbstbeteiligung und die Deckungssumme die monatlichen Kosten.

Die Pakete bei einem niedergelassenen Arzt oder einer niedergelassenen Ärztin gestalten sich etwas komplizierter und können nur schwer pauschal veranschlagt werden. Dabei sind verschiedene Dinge zu berücksichtigen, die den Tarif massiv beeinflussen: die Größe der Praxis, die Zahl der Angestellten, der Jahresumsatz sowie die Rechtsbausteine, die benötigt werden. Versicherungen wie die ARAG, die Roland oder die ÖRAG bieten speziell auf selbstständige Ärzt:innen zugeschnittene Versicherungspakete. Die Kosten beginnen bei monatlich rund 80 € für Ärzt:innen ohne Angestellte, liegen aber insgesamt üblicherweise deutlich höher, wenn eine Firmen- und eine Arbeitgeber­versicherung hinzugebucht werden müssen.

Zusammenfassung

  • Rechtsschutz­versicherungen für Ärzte und Ärztinnen können auf verschiedene Bedürfnisse zugeschnitten werden.
  • Pakete für angestellte Ärzte und Ärztinnen reichen von ca. 17 bis 45 € Monatsbeitrag.
  • Selbstständige Ärzt:innen benötigen weitere Versicherungen – eine Grundabsicherung für niedergelassene Ärzt:innen ohne Mitarbeiter beginnt bei etwa 80 € pro Monat.

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