Rechtsschutz­­versicherung – Geschäftsführer

Als Geschäftsführer in der Rechtsschutz­versicherung

Fehlentscheidungen von Geschäftsführer können schwere Konsequenzen haben. Welcher zusätzliche Rechtsschutz für dich als Geschäftsführer sinnvoll ist.
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Das Wichtigste in Kürze

Geschäftsführer treffen nicht nur Entscheidungen für sich allein. Je mehr Verantwortung du in einem Unternehmen trägst, desto größer ist die Gefahr, Fehlentscheidungen mit schweren Auswirkungen zu treffen. Eine private Rechtsschutz­versicherung bietet oft keinen ausreichenden Versicherungsschutz, um dich bei einer rechtlichen Streitigkeit in Bezug auf deine Tätigkeit als Geschäftsführer abzusichern. Als leitender Angestellter einer Gesellschaft solltest du zunächst auf eine Firmenrechtsschutz­versicherung achten, um die Mitarbeiter des kompletten Unternehmens zu schützen. Darüber hinaus ist ein speziell auf Führungskräfte zugeschnittener Rechtsschutz für dich sinnvoll.

  1. Fehler von Geschäftsführern können Konsequenzen haben, die privater Rechtsschutz nicht abdeckt.
  2. Eine Firmenrechtsschutz­versicherung sichert alle Mitarbeiter des Unternehmens grundlegend ab.
  3. Für Führungskräfte empfiehlt es sich, eine zusätzliche Rechtsschutz­versicherung abzuschließen.

Der Firmenrechtsschutz

Gewöhnlich schließt ein Unternehmen eine Firmenrechtsschutz­versicherung ab, die alle Angestellten versichert. Als Geschäftsführer oder Mitglied des Vorstands fungierst du als Angestellter und Arbeitgeber zugleich. Bei einem Rechtsstreit über das Arbeitsverhältnis eines dir unterstellten Angestellten bist du beispielsweise durch die Firmenrechtsschutz­versicherung abgesichert. Diese Versicherung können alle Angestellten des Unternehmens in Anspruch nehmen.

Neben der arbeitsrechtlichen Absicherung gegenüber weisungsgebundenen Mitarbeitern deckt der Firmenrechtsschutz auch Rechtsstreitigkeiten mit dem Finanzamt, Berufsgenossenschaften und anderen Institutionen ab. Auch dieser Schutz betrifft alle Mitarbeiter des Unternehmens und versichert sie gegenüber Klagen, die im Zusammenhang mit ihren Tätigkeiten für das Unternehmen gegen sie erhoben werden.

Allerdings besteht dieser Rechtsschutz ausschließlich für die Angestellten. Das weitere Betriebsvermögen ist dagegen nicht abgesichert. Für Immobilien oder Fahrzeuge des Unternehmens müssen weitere Rechtsschutzbausteine abgeschlossen werden, die diese mitversichern. Eine gewerbliche Rechtsschutz­versicherung und eine Verkehrsrechtsschutz­versicherung sind dabei obligatorisch und werden von vielen Versicherern angeboten. Unsere CLARK Experten sagen dir, welche dieser weiteren Bausteine für dein Unternehmen notwendig sind, um ausreichenden Rechtsschutz für alle Bereiche zu gewährleisten.

Zusammenfassung

  • Der Firmenrechtsschutz sichert alle Angestellten eines Unternehmens ab.
  • Darunter fallen arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen, Konflikte mit externen Institutionen und Klagen gegen Angestellte.
  • Immobilien und Fahrzeuge fallen nicht unter den Firmenrechtsschutz und müssen separat versichert werden.

Der Geschäftsführer – kein normaler Angestellter

Das Gesellschaftsrecht versteht den Geschäftsführer als oberstes Organ einer Gesellschaft. Im Unterschied zu anderen leitenden Angestellten wie ausführenden Managern ohne Geschäftsführung legt er die Unternehmensziele und die Unternehmenspolitik fest und repräsentiert das Unternehmen nach außen. In einer Aktiengesellschaft kommt dem Vorstand mit seinen Mitgliedern diese Aufgabe zu.

Dennoch sind auch Geschäftsführer Arbeitnehmer und werden durch die Firmenrechtsschutz­versicherung geschützt. Daneben verfügst du wahrscheinlich über eine private Rechtsschutz­versicherung, die dich gegen persönliche Risiken absichert. Beide zusammen ergeben normalerweise einen ausreichenden Rechtsschutz, doch der enorme berufliche Verantwortungsbereich einer Geschäftsführung wird dadurch nicht komplett abgedeckt.

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Ein Geschäftsführer ist zwar, wie erwähnt, ein Arbeitnehmer, doch einige für andere Angestellten selbstverständliche Regelungen gelten für diesen nicht. Als leitender Angestellter fungierst du auch als Arbeitgeber, wenngleich ein Geschäftsführer kein Gesellschafter ist.

Der normalerweise übliche Arbeitsrechtsschutz findet beispielsweise keine Anwendung. Zudem bist du als Geschäftsführer vom gesetzlichen Kündigungsschutz ausgenommen. Vom üblichen Berufsrechtsschutz bist du ebenfalls ausgeschlossen, da Versicherungen das Risiko scheuen, Versicherungsnehmer in geschäftsführender Position mit entsprechenden Schadenssummen aufzunehmen.

Wirst du zum Geschäftsführer bestellt, empfiehlt es sich, einen zusätzlichen Versicherungsschutz in Form eines Tarifs für Führungskräfte hinzuzubuchen. Dieser deckt nicht nur rechtliche Streitigkeiten bezüglich des eigenen Arbeitsvertrags ab, sondern bietet darüber hinaus Rechtsschutz in den Bereichen Vermögensschäden und Strafrecht.

Zusammenfassung

  • Geschäftsführer sind Arbeitnehmer und Arbeitgeber zugleich.
  • Kündigungsschutz und Arbeitsrechtsschutz gelten nicht für Geschäftsführer.
  • Als Geschäftsführer benötigst du eine zusätzliche Versicherung, um rechtlich gut abgesichert zu sein.

Spezieller Rechtsschutz für Geschäftsführer

Schließt du einen Anstellungsvertrag als Geschäftsführer ab, fällt dir zwar die Gesamtverantwortung einer Gesellschaft zu, es fehlen dir jedoch wichtige Bausteine im Arbeitsrechtsschutz. Ab diesem Zeitpunkt benötigst du eine spezielle Rechtsschutz­versicherung für Geschäftsführer. Diese musst du separat zu deiner privaten Rechtsschutz­versicherung sowie dem Firmenrechtsschutz abschließen.

Die Auswirkungen von Entscheidungen auf Geschäftsführungsebene betreffen das gesamte Unternehmen und deren Angestellte. Die Kosten bei einem Verfahren fallen im Durchschnitt also erheblich höher aus als bei anderen berufsrechtlichen Verfahren. Grund dafür sind die aus der großen Verantwortung resultierenden Schadenssummen. Rechtsschutz­versicherungen schließen Geschäftsführer im Unterschied zu normalen Arbeitnehmern deshalb explizit vom Leistungsumfang aus.

Um das erhöhte Risiko für rechtliche Konflikte und deren enorme Kosten abzusichern, sollten folgende Bereiche zusätzlich durch deinen Tarif für Geschäftsführer abgedeckt werden:

  • Arbeitsverträge
  • Vermögensschäden
  • Strafrecht

Die Kosten

Die Kosten für eine Rechtsschutz­versicherung für Geschäftsführer beginnen, je nach Versicherer und Leistungsumfang, meist bei etwa 300 Euro pro Jahr, können aber auch leicht vierstellige Summen betragen. Diese Versicherungen sind damit im Durchschnitt teurer als andere berufsständische Rechtsschutz­versicherungen, bilden aber hinsichtlich des Leistungsschutzes und der Deckungssumme das erhöhte Risiko und die höheren Schadenssummen ab. Eine Rechtsschutz­versicherung für Geschäftsführer kann sowohl vom Unternehmen als auch von dir als Arbeitnehmer steuerlich abgesetzt werden.

Zusammenfassung

  • Ein spezieller Tarif für Geschäftsführer bietet dir separaten Rechtsschutz.
  • Dieser deckt Arbeitsverträge, Vermögensschäden und Strafrecht ab.
  • Die Kosten sind höher als in anderen Berufen, berücksichtigen aber die aus der Position des Geschäftsführers resultierenden höheren Streitwerte.

So geht es weiter

Wenn du noch Fragen hast, kannst du dich an unsere CLARK Experten wenden. Wir informieren dich über die Möglichkeiten und Kosten, um für dich als Geschäftsführer die richtige separate Rechtsschutz­versicherung zu finden. Unsere professionelle und unverbindliche Beratung wird dir dabei helfen, die richtige Entscheidung zu treffen.

Nächste Schritte

  • Kontaktiere unsere CLARK-Experten. Das geht ganz einfach per Chat in der CLARK App oder indem du uns unten deine Kontaktdaten hinterlässt.
  • Die CLARK-Experten beraten dich völlig unverbindlich. Auf Wunsch erhältst du ein individuell auf deine Lebenssituation angepasstes Angebot.
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