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Diese Seite im Überblick
Der Firmenrechtsschutz
Gewöhnlich schließt ein Unternehmen eine Firmenrechtsschutzversicherung ab, die alle Angestellten versichert. Als Geschäftsführer:in oder Mitglied des Vorstands fungierst du als Angestellte:r und Arbeitgeber zugleich. Bei einem Rechtsstreit über das Arbeitsverhältnis eines dir unterstellten Mitarbeiters oder einer dir unterstellten Angestellten bist du beispielsweise durch die Firmenrechtsschutzversicherung abgesichert. Diese Versicherung können alle Angestellten des Unternehmens in Anspruch nehmen.
Neben der arbeitsrechtlichen Absicherung gegenüber weisungsgebundenen Mitarbeiter:innen deckt der Firmenrechtsschutz auch Rechtsstreitigkeiten mit dem Finanzamt, Berufsgenossenschaften und anderen Institutionen ab. Auch dieser Schutz betrifft alle Mitarbeiter:innen des Unternehmens und versichert sie gegenüber Klagen, die im Zusammenhang mit ihren Tätigkeiten für das Unternehmen gegen sie erhoben werden.
Allerdings besteht dieser Rechtsschutz ausschließlich für die Angestellten. Das weitere Betriebsvermögen ist dagegen nicht abgesichert. Für Immobilien oder Fahrzeuge des Unternehmens müssen weitere Rechtsschutzbausteine abgeschlossen werden, die diese mitversichern. Eine gewerbliche Rechtsschutzversicherung und eine Verkehrsrechtsschutzversicherung sind dabei obligatorisch und werden von vielen Versicherern angeboten.
Zusammenfassung
- Der Firmenrechtsschutz sichert alle Angestellten eines Unternehmens ab.
- Darunter fallen arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen, Konflikte mit externen Institutionen und Klagen gegen Angestellte.
- Immobilien und Fahrzeuge fallen nicht unter den Firmenrechtsschutz und müssen separat versichert werden.
Geschäftsführer:innen – keine normalen Angestellten
Das Gesellschaftsrecht versteht den Geschäftsführer oder die Geschäftsführerin als oberstes Organ einer Gesellschaft. Im Unterschied zu anderen leitenden Angestellten wie ausführenden Manager:innen ohne Geschäftsführung legt diese Person die Unternehmensziele und die Unternehmenspolitik fest und repräsentiert das Unternehmen nach außen. In einer Aktiengesellschaft kommt dem Vorstand mit seinen Mitglieder:innen diese Aufgabe zu.
Dennoch sind auch Geschäftsführer und Geschäftsführerinnen Arbeitnehmer:innen und werden durch die Firmenrechtsschutzversicherung geschützt. Daneben verfügst du wahrscheinlich über eine private Rechtsschutzversicherung, die dich gegen persönliche Risiken absichert. Beide zusammen ergeben normalerweise einen ausreichenden Rechtsschutz, doch der enorme berufliche Verantwortungsbereich einer Geschäftsführung wird dadurch nicht komplett abgedeckt.
Ein:e Geschäftsführer:in ist zwar, wie erwähnt, ein:e Arbeitnehmer:in, doch einige für andere Angestellten selbstverständliche Regelungen gelten für ihn oder sie nicht. Als leitende:r Angestellte:r fungierst du auch als Arbeitgeber, wenngleich ein:e Geschäftsführer:in kein:e Gesellschafter:in ist.
Der normalerweise übliche Arbeitsrechtsschutz findet beispielsweise keine Anwendung. Zudem bist du als Geschäftsführer:in vom gesetzlichen Kündigungsschutz ausgenommen. Vom üblichen Berufsrechtsschutz bist du ebenfalls ausgeschlossen, da Versicherungen das Risiko scheuen, Versicherungsnehmer:innen in geschäftsführender Position mit entsprechenden Schadenssummen aufzunehmen.
Wirst du zum Geschäftsführer oder zur Geschäftsführerin bestellt, empfiehlt es sich, einen zusätzlichen Versicherungsschutz in Form eines Tarifs für Führungskräfte hinzuzubuchen. Dieser deckt nicht nur rechtliche Streitigkeiten bezüglich des eigenen Arbeitsvertrags ab, sondern bietet darüber hinaus Rechtsschutz in den Bereichen Vermögensschäden und Strafrecht.
Zusammenfassung
- Geschäftsführer:innen sind Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber zugleich.
- Kündigungsschutz und Arbeitsrechtsschutz gelten nicht für Geschäftsführer:innen.
- Als Geschäftsführer:in benötigst du eine zusätzliche Versicherung, um rechtlich gut abgesichert zu sein.
Spezieller Rechtsschutz für Geschäftsführer und Geschäftsführerinnen
Schließt du einen Anstellungsvertrag als Geschäftsführer:in ab, fällt dir zwar die Gesamtverantwortung einer Gesellschaft zu, es fehlen dir jedoch wichtige Bausteine im Arbeitsrechtsschutz. Ab diesem Zeitpunkt benötigst du eine spezielle Rechtsschutzversicherung für Geschäftsführer:innen. Diese musst du separat zu deiner privaten Rechtsschutzversicherung sowie dem Firmenrechtsschutz abschließen.
Die Auswirkungen von Entscheidungen auf Geschäftsführungsebene betreffen das gesamte Unternehmen und deren Angestellte. Die Kosten bei einem Verfahren fallen im Durchschnitt also erheblich höher aus als bei anderen berufsrechtlichen Verfahren. Grund dafür sind die aus der großen Verantwortung resultierenden Schadenssummen. Rechtsschutzversicherungen schließen Geschäftsführer:innen im Unterschied zu normalen Arbeitnehmern deshalb explizit vom Leistungsumfang aus.
Um das erhöhte Risiko für rechtliche Konflikte und deren enorme Kosten abzusichern, sollten folgende Bereiche zusätzlich durch deinen Tarif für Geschäftsführer abgedeckt werden:
- Arbeitsverträge
- Vermögensschäden
- Strafrecht
Die Kosten
Die Kosten für eine Rechtsschutzversicherung für Geschäftsführer:innen beginnen, je nach Versicherer und Leistungsumfang, meist bei etwa 300 € pro Jahr, können aber auch leicht vierstellige Summen betragen. Diese Versicherungen sind damit im Durchschnitt teurer als andere berufsständische Rechtsschutzversicherungen, bilden aber hinsichtlich des Leistungsschutzes und der Deckungssumme das erhöhte Risiko und die höheren Schadenssummen ab. Eine Rechtsschutzversicherung für Geschäftsführer:innen kann sowohl vom Unternehmen als auch von dir als Arbeitnehmer:in steuerlich abgesetzt werden.
Zusammenfassung
- Ein spezieller Tarif für Geschäftsführer:innen bietet dir separaten Rechtsschutz.
- Dieser deckt Arbeitsverträge, Vermögensschäden und Strafrecht ab.
- Die Kosten sind höher als in anderen Berufen, berücksichtigen aber die aus der Position des Geschäftsführers oder der Geschäftsführerin resultierenden höheren Streitwerte.
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