Ist bei der Sterbeversicherung Eile geboten, gibt es zwei Optionen: Tarife ohne Wartezeit oder ohne Gesundheitsfragen. Welche Bedingungen jeweils gelten.
Ist bei der Sterbeversicherung Eile geboten, hat der Antragsteller zwei Optionen. Er kann eine Sterbegeldversicherung ohne Wartezeit wählen. Dann verlangt der Versicherer im Gegenzug eine Gesundheitsprüfung. Oder der Antragsteller akzeptiert eine verkürzte Wartezeit und geht den Gesundheitsfragen so aus dem Weg.
Mittels Wartezeiten beziehungsweise Fragen zur Gesundheit, senken die Versicherungsgesellschaften ihre Geschäftsrisiken: Sie verhindern, dass schwerkranke Menschen noch schnell eine Sterbeversicherung abschließen, um den Angehörigen die Kosten der Bestattung zu ersparen. Von diesen Mechanismen der Versicherungsbranche profitieren letztlich auch die Versicherten. Gäbe es weder eine Wartezeit, noch eine Gesundheitsprüfung, wären die Beiträge vermutlich unbezahlbar.
Einige wenige Versicherungsgesellschaften bieten Sterbegeldversicherungen ohne Wartezeit an. Diese Tarife, mit sofortigem Versicherungsschutz, gehen in der Regel mit deutlich höheren Beiträgen als reguläre Tarife einher. Wer davon ausgehen darf, noch etliche Jahre zu leben, sollte eine gewisse Wartezeit akzeptieren. Welche Dauer gerechtfertigt ist, hängt von der persönlichen Situation ab. Manche Versicherer zahlen die Versicherungssumme im Todesfall erst drei Jahre nach Abschluss der Police. Mittlerweile bietet der Markt ausreichend Alternativen mit einer Wartezeit von einem Jahr.
Als Alternative zur Wartezeit haben die Versicherungsgesellschaften Gesundheitsfragen eingeführt. Wer einer Gesundheitsprüfung gelassen entgegen sieht, kann problemlos eine Sterbegeldversicherung mit Sofortschutz abschließen. Deutlich schlechter stehen die Chancen mit bestimmten Vorerkrankungen. Nicht selten lehnen die Versicherer Antragsteller ab oder bieten so ungünstige Konditionen, dass sich der Abschluss einer Sterbeversicherung ohne Wartezeit kaum noch lohnt: Die Beiträge stehen dann in keinem guten Verhältnis zur Versicherungssumme.
Ein Sofortschutz ohne Wartezeit ist an eine Gesundheitsprüfung geknüpft. Im Fragebogen geht es in der Regel um folgende Erkrankungen:
Krebs inklusive Leukämie,
Schlaganfälle,
Herzerkrankungen,
chronische Niereninsuffizienz,
Multiple Sklerose,
Diabetes,
Drogensucht inklusive Alkoholismus,
HIV,
psychische Erkrankungen und
Erkrankungen des Nervensystems.
Die Fragen sollten gewissenhaft und ehrlich beantwortet werden. Andernfalls kann der Versicherer das Sterbegeld im Todesfall verweigern. Die Absicherung wäre dann hinfällig.
Kann der Antragsteller nachweisen, dass er gesund ist, honorieren die Versicherer dies bei den Beiträgen. Ein Vergleich der Tarife – beispielsweise mittels eines Online-Rechners – liefert eine gute Basis für die Entscheidung. Ein anschließendes Beratungsgespräch mit einem Experten klärt über potenzielle Fallstricke auf.
Eine Sterbegeldversicherung ohne Wartezeit und ohne Gesundheitsprüfung wäre für die Versicherungsgesellschaften auf Dauer unwirtschaftlich. CLARK ist kein Tarif bekannt, der auf beide Formen der Risikoabsicherung vollständig verzichtet. Allerdings gibt es Anbieter, die deutlich weniger Gesundheitsfragen stellen als andere. Außerdem gibt es Tarife mit verkürzter Wartezeit. Im Todesfall könnte das Sterbegeld dann beispielsweise schon sechs Monate nach Abschluss der Versicherung fließen.
Wer Krebs hat und weiß, dass er bald sterben wird, kann nur noch eine Sterbeversicherung ohne Gesundheitsfragen abschließen. Die obligatorische Wartezeit sollte in diesem Fall besonders kurz ausfallen. Sechs beziehungsweise neun Monate haben sich als Minimum etabliert (Stand 2019). Im Test schneiden Sterbegeldversicherungen mit verkürzter Wartezeit grundsätzlich nicht schlechter ab als reguläre Tarife. Ein Vergleich lohnt sich – am besten gemeinsam mit einem kompetenten Ratgeber.
Je nach Tarif bekommen die Hinterbliebenen im Todesfall entweder
die Beiträge zurück oder
sofort das volle Sterbegeld, wenn der Versicherte bei einem Unfall zu Tode kommt, oder
die Versicherungssumme in Raten.
In keinem Fall ist das eingezahlte Geld also weg. Diese Legende verbreiten manche Medien immer wieder.
Bei Sterbegeldtarifen ohne Gesundheitsprüfung gilt eine Warte- beziehungsweise Karenzzeit. Der Versicherer muss die Versicherungssumme aber vor deren Ablauf auszahlen, wenn der Versicherte bei einem Unfall zu Tode kommt. Der Versicherungsschutz greift also sofort. Ein Unfalltod zieht in der Regel zudem ein höheres Sterbegeld nach sich. Die Hinterbliebenen erhalten bei den meisten Anbietern das Doppelte.
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