Sterbegeld aus einer privaten Versicherung bleibt meist steuerfrei. Was ist aber bei anderen Quellen zu beachten?
Beamte wissen: Im Todesfall bekommen meine Angehörigen Sterbegeld. Das gilt auch für viele Angestellte im öffentlichen Dienst und generell für Menschen, die vorsorglich eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen haben. Ob sich die Beiträge zur Sterbegeldversicherung von der Steuer absetzen lassen und für wen Sterbegeld steuerfrei oder steuerpflichtig ist - darüber herrscht viel Verwirrung.
Ob Sterbegeld steuerpflichtig ist oder steuerfrei bleibt, beschäftigt Steuerzahler und diverse Gerichte seit Jahren. Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Es kommt auf die Quelle der Leistungen genauso an, wie auf die individuelle Situation des Leistungsberechtigten und die Art der Steuer. Bezieht eine Witwe beispielsweise Sterbegeld aus der Unfallversicherung, muss sie darauf zwar keine Einkommensteuer entrichten, möglicherweise wird aber Erbschaftssteuer fällig.
Ganz eindeutig wird keine Steuer fällig, wenn die Zahlung aus einer privaten Sterbegeldversicherung erfolgt. Der Grund dafür ist, dass diese Police zu den Lebensversicherungen zählt – und die werden grundsätzlich steuerfrei ausgezahlt. Sollte das Finanzamt eine Diskussion anzetteln, handelt es sich um Einschüchterungsversuche. Wende dich an CLARK, falls du Unterstützung brauchst.
Die Sterbegeldversicherung gleicht im Kern einer Kapitallebensversicherung. Die Beiträge dafür sind unter zwei Bedingungen absetzbar: Die Laufzeit muss mindestens zwölf Jahre betragen und der Vertrag muss vor 2005 abgeschlossen worden sein. Ungerecht? Ganz und gar nicht: Policen jüngeren Datums haben den Vorteil, dass das Sterbegeld im Todesfall steuerfrei ausgezahlt wird. Davon profitiert der Versicherte zwar nicht selbst, wohl aber seine Angehörigen.
Die Beiträge zur Sterbegeldversicherung gelten als Vorsorgeaufwand. Dafür gibt es ein gleichnamiges Formular, das du zusammen mit der Einkommenssteuererklärung einreichst. Die Absetzungsgrenze liegt für den gesamten Vorsorgeaufwand aber ausgesprochen niedrig. Sie beträgt 1.900 Euro für Angestellte beziehungsweise 2.800 Euro für Selbstständige. Für die meisten Steuerzahler lohnt sich das Absetzen deshalb kaum.
Öffentliche Arbeitgeber wie zum Beispiel Behörden von Bund und Ländern zahlen ihren Angestellten häufig noch Sterbegeld. Auch manche private Arbeitgeber sind zur Auszahlung verpflichtet, falls im Tarifvertrag eine entsprechende Klausel steht. Egal ob die Witwe oder die Kinder: Wer dieses Sterbegeld bekommt, muss es versteuern. Das Finanzamt sieht darin einen sogenannten Versorgungsbezug – und der ist lohnsteuerpflichtig. Abzüge für die Sozialversicherung fallen hingegen nicht mehr an.
Stirbt ein Beamter oder Pensionär, fließt Sterbegeld in zweifacher Höhe der monatlichen Dienstbezüge beziehungsweise Pension. Die Angehörigen fragen sich dann oft: Muss man Sterbegeld versteuern? Eine zweifelsfreie Antwort könnte nicht einmal ein Steuerberater geben, weil die Auffassungen der Finanzgerichte auseinander gehen.
Auffassung 1: Sterbegeld aus der Beamtenversorgung ist als „sonstiger Bezug“ zu versteuern, wenn es Familienmitgliedern des Verstorbenen zugute kommt. Wird das Sterbegeld hingegen an einen Freund oder Bekannten ausgezahlt, der sich um das Begräbnis kümmert, muss das Finanzamt eine Steuervergünstigung gewähren.
Auffassung 2: Laut Einkommensteuergesetz (§ 3 Nr. 11 Satz 1 EStG) sind Bezüge aus öffentlichen Mitteln, die sich aus Hilfsbedürftigkeit ergeben, steuerfrei. Der Todesfall begründet eine solche Bedürftigkeit. Diese Ansicht vertritt beispielsweise das Finanzgericht Berlin-Brandenburg. In seinem Urteil vom Januar 2019 gab es den Kindern einer Pensionärin Recht. Das Finanzamt hatte das Sterbegeld zuvor als steuerpflichtiges Einkommen gewertet.
Bei Angestellten wird die Steuer automatisch vom Sterbegeld abgezogen. Das ist so auch in der Lohnsteuerkarte vermerkt und beim Finanzamt hinterlegt. Als Bezugsberechtigter vermerkst du die Auszahlung dennoch in deiner Steuererklärung. Konkret trägst du das Sterbegeld vom Arbeitgeber des Verstorbenen in Anlage N ein. Es handelt sich um eine Sondereinnahme, die in Zeile 15 gehört.
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