Pflege­­versicherung – Pflegeunterstützungsgeld

Die unbekannte Lohnersatzleistung

Wenn du die Pflege von Angehörigen übernimmst, unterstützt dich die Pflege­versicherung. Hier erfährst du, wann und wie du Pflegeunterstützungsgeld bekommst.
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Das Wichtigste in Kürze

Wenn du die Pflege von Angehörigen übernimmst, versucht die Pflege­versicherung, dich so gut wie möglich zu unterstützen. Neben den bekannteren Leistungen wie dem Pflegegeld oder den Pflegesachleistungen gibt es für solche Fälle auch das sogenannte Pflegeunterstützungsgeld.

  1. Wenn ein plötzlicher Pflegebedarf eintritt und nahe Angehörige deshalb zeitweise nicht zur Arbeit können, haben sie das Recht auf Freistellung und ein Pflegeunterstützungsgeld.
  2. Diese Leistung wird von der Pflege­versicherung des Pflegebedürftigen bezahlt, jedoch nur unter gewissen Voraussetzungen und für maximal zehn Tage.
  3. Der Lohnausgleich beträgt bis zu 100 Prozent deines Nettoarbeitsentgelts. Über die zehn Tage hinaus hast du außerdem einen Anspruch auf ein zinsloses Darlehen.

Hintergründe zum Pflegeunterstützungsgeld

Definition: Pflegeunterstützungsgeld – was ist das?

Eine Pflegebedürftigkeit kann schleichend, aber auch plötzlich eintreten, außerdem in jedem Lebensalter. Zum Pflegebedarf kann es unerwartet kommen, bis der Pflegegrad beantragt, die häusliche Pflege organisiert, ein ambulanter Pflegedienst beauftragt oder die Pflege auf andere Art und Weise geregelt ist, springen in solchen akuten Notsituationen meist die Angehörigen ein. Sie kümmern sich also um die Pflegebedürftigen, was jedoch für Arbeitnehmer einen Konflikt mit dem Arbeitsalltag darstellen kann.

Aus diesem Grund haben sie Anspruch auf eine Freistellung durch den Arbeitgeber für bis zu zehn Tage. Während dieser Pflegezeit erhalten sie das sogenannte Pflegeunterstützungsgeld als Ersatzleistung von der Pflege­versicherung der pflegebedürftigen Person. Ziel ist, dass die Angehörigen die Pflege in Ruhe organisieren können, ohne finanzielle Einbußen zu erleiden.

Die gesetzliche Grundlage für die bezahlte Freistellung

Obwohl es bereits im Jahr 2015 im Pflegezeit­gesetz verankert wurde, ist das Pflegeunterstützungsgeld eher unbekannt. Im Pflegezeit­gesetz heißt es, dass berufstätige Familienmitglieder bis zu zehn Tage von der Arbeit fernbleiben dürfen, wenn ein akuter Pflegefall auftritt, der eine kurzfristige Pflege(-organisation) notwendig macht.

Während dieser Arbeitstage erhalten die betroffenen Angehörigen das Pflegeunterstützungsgeld von der Pflegekasse, sofern sie es beantragen. Es ist somit ebenfalls auf maximal zehn Tage begrenzt.

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Wann bekommst du Pflegeunterstützungsgeld?

Um die kurzzeitige Freistellung und bezahlte Pflegezeit nutzen zu können, musst du einige Voraussetzungen erfüllen. Für den Arbeitgeber ist die Freistellung unbezahlt, sprich es findet keine Entgeltfortzahlung statt, er kann deinem Fernbleiben jedoch nicht widersprechen.

Das Pflegeunterstützungsgeld wird somit als Lohnausgleich direkt von der Pflege­versicherung der pflegebedürftigen Person bezahlt, um die Angehörigen in der aufgetretenen Pflegesituation finanziell zu entlasten.

Prinzipiell hat somit jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf das Pflegeunterstützungsgeld. Allerdings müssen, wie erwähnt, einige Voraussetzungen erfüllt werden, im Detail:

  • Es handelt sich um einen nahen Angehörigen. Zu diesen nahen Angehörigen zählen Eltern, Groß-, Stief- oder Schwiegereltern, Ehepartner, Lebenspartner (auch in einer lebenspartnerschaftsähnlichen oder eheähnlichen Gemeinschaft), Geschwister, leibliche sowie Adoptiv- und Pflegekinder, Kinder des Lebenspartners oder Ehegatten, Enkelkinder, Schwiegerkinder sowie Schwägerinnen und Schwager.
  • Die Pflegesituation ist akut, sprich die Pflegebedürftigkeit ist bereits eingetreten oder wird voraussichtlich bald eintreten. Die Pflegebedürftigen müssen bereits einen Pflegegrad haben oder es gab ein akutes Ereignis wie einen Sturz, der diesen plötzlich erforderlich macht.
  • Der pflegende Angehörige befindet sich nicht in der Pflegezeit oder Familienpflegezeit und die Angehörigen beziehen kein Kranken- oder Verletztengeld.
  • Der Pflegebedürftige ist in Deutschland pflegeversichert, entweder gesetzlich oder privat.
  • Durch die pflegerische Versorgung oder deren Organisation tritt eine kurzzeitige Arbeitsverhinderung ein.
  • Die Angehörigen beantragen das Pflegeunterstützungsgeld.

Neben Arbeitnehmern können auch Personen, die Rente beziehen, Auszubildende und geringfügig Beschäftigte unabhängig von ihrem Beruf einen solchen Antrag stellen. Nicht anspruchsberechtigt sind hingegen Selbstständige oder Beamte sowie Bezieher von Sozialleistungen ohne entgeltliche Beschäftigung.

Zusammenfassung

  • Das Pflegeunterstützungsgeld hilft nahen Angehörigen dabei, eine unerwartete Pflege in häuslicher Umgebung zu gewährleisten.
  • Wird eine Pflege akut notwendig, kann ein naher Angehöriger sich bis zu zehn Tage vom Arbeitgeber freistellen lassen und erhält die Lohnersatzleistungen.
  • In dieser Zeit kann und sollte er die Pflege für die Zukunft organisieren.
  • Die gesetzlichen Regelungen sind im Pflegezeit­gesetz verankert.
  • Demnach ist unter gewissen Voraussetzungen jeder anspruchsberechtigt, der als Arbeitnehmer, Auszubildender oder geringfügiger Beschäftigter tätig ist oder Rente bezieht.

Schritt für Schritt zum Pflegeunterstützungsgeld

Den Antrag rechtzeitig und richtig stellen

Nur, wenn du einen Antrag stellst, kannst du die Leistungen der Pflegekasse in Anspruch nehmen. Hierfür ist es wichtig, dass du den Antrag sofort an die Pflegekasse des oder der Pflegebedürftigen schickst, sobald der Bedarf einer Pflege erkenntlich geworden ist.

Um diesen Bedarf nachweisen zu können, müssen die Angehörigen ein ärztliches Attest einreichen. Dieses schildert, dass und inwiefern der nahe Angehörige eine akute Pflege benötigt.

Damit der Antrag schnellstmöglich eingeht, kann diese ärztliche Bescheinigung nachgereicht werden. Wichtig ist, dass du das Formular ausfüllst und bei der zuständigen Pflegekasse einreichst, sobald sich die Situation abzeichnet, in welcher die Betreuung des oder der Pflegebedürftigen durch die Familie notwendig wird. Dieses Formular kannst du online oder telefonisch bei der Versicherung des pflegebedürftigen Angehörigen beantragen.

Wie hoch sind die Leistungen aus der Pflegekasse?

Betroffene Arbeitnehmer sind oft unsicher, wie viel Geld die Pflegekasse in der akuten Pflegesituation zahlt und ob der Betrag als Lohnersatzleistung ausreicht. Tatsächlich ist die Höhe des Pflegeunterstützungsgeldes großzügig bemessen: Haben die pflegenden Angehörigen in den vergangenen zwölf Monaten keine Einmalzahlungen erhalten, stehen ihnen 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts zu, das ihnen durch die Pflege entgangen ist.

Wer in den letzten zwölf Monaten eine Einmalzahlung wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld bezogen hat, erhält sogar 100 Prozent des tatsächlich ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Niedriger fällt die finanzielle Unterstützung nur aus, falls der Betrag über der Beitragsbemessungsgrenze der Kranken­versicherung liegt.

Die Leistung der Pflegekasse übersteigt jedoch niemals mehr als 70 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze. Diese liegt 2022 bei 161,25 Euro pro Tag. Dementsprechend betragen im Jahr 2022 deine maximalen Bezüge 112,88 Euro täglich als Lohnausgleich. Dabei handelt es sich um das Brutto-Pflegeunterstützungsgeld, woraus du wie gewohnt deine Beiträge zu den Sozial­versicherungen abführst.

Kann der Arbeitgeber dir wegen deiner Verhinderung kündigen?

Während deiner Freistellung von der Arbeitszeit kann der Arbeitgeber dir nicht kündigen. Als Arbeitnehmer genießt du also einen Kündigungsschutz, sofern du die Leistung durch die Pflegekasse beziehst beziehungsweise beantragt hast.

Beim Arbeitgeber selbst musst du keinen Antrag stellen, es ist aber wichtig, dass du ihn so früh wie möglich über deine Freistellung informierst. Das sollte spätestens zum Arbeitsbeginn des betreffenden Tages geschehen, ähnlich wie bei einer Krankmeldung. Auch dem Arbeitgeber musst du daraufhin eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, wenn er eine solche verlangt.

Was passiert nach der Freistellung?

Manchmal reicht den nahen Angehörigen der Zeitraum von zehn Tagen nicht aus, um die Pflege ausreichend zu organisieren. Nach der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung mit Leistungen aus der Pflegekasse müssen sie sich also eine längere Auszeit nehmen, um die Pflegebedürftigen zu pflegen:

  • Sofern der Arbeitgeber mehr als 15 Mitarbeiter zählt, steht dir eine solche Auszeit von bis zu sechs Monaten zu.
  • Bei einem Arbeitgeber mit mehr als 25 Mitarbeitern kannst du sogar bis zu zwei Jahre in Familienpflegezeit gehen, sofern du mindestens 15 Stunden pro Woche weiter arbeitest

In diesen Fällen kannst du ein zinsloses Darlehen beantragten. Dieses kann maximal die Hälfte deines Nettogehalts betragen und dient der finanziellen Überbrückung im akuten Pflegefall.

Zusammenfassung

  • Sobald du die kurzzeitige Arbeitsverhinderung durch eine häusliche Pflege absehen kannst, musst du den Antrag bei der Pflege­versicherung der pflegebedürftigen Person stellen.
  • Wenn du für nahe Angehörige die pflegerische Versorgung im Akutfall übernimmst, erhältst du bis zu 100 Prozent Lohnausgleich, insofern du den Antrag rechtzeitig und richtig stellst.
  • Du musst keine Kündigung befürchten, denn die Arbeitsfreistellung ist in diesem Fall ein gesetzlich verankertes Recht.
  • Musst du eine längere Auszeit nehmen, um die bedarfsgerechte Pflege für einen pflegebedürftigen Angehörigen sicherzustellen, kannst du je nach Arbeitgeber eine teilweise Freistellung für sechs bis 24 Monate nehmen.
  • Um eine unbezahlte Freistellung finanziell auszugleichen, steht dir dann ein zinsloses Darlehen zu.

Eine Pflegezusatz­versicherung abschließen

Wer sich im Fall einer späteren Pflegebedürftigkeit keine Sorgen um deren Finanzierung machen und auch nicht den eigenen Kindern zur Last fallen will, der sollte sich frühzeitig über eine private Pflegezusatz­versicherung Gedanken machen. Wie bei allen Vorsorge­versicherungen entscheiden der Moment des Abschlusses und der Gesundheitszustand des zu Versichernden über die Höhe des Tarifs. Je früher man beginnt, umso günstiger ist sie.

Online kannst du vergleichen, was Pflegezusatz­versicherungen leisten und wie viel sie kosten. Doch der Vergleich ersetzt keine Beratung. Der Tarif-Dschungel ist außerdem weitläufig und unübersichtlich. Schneller und sicherer kommst du voran, wenn du einen Experten heranziehst. Die Versicherungsexperten von CLARK helfen dir dabei, den Versicherer herauszusuchen, der am besten zu dir passt. Denn am Ende zählt bei deiner Absicherung die Leistung mehr als der Preis. So gehst du vor:

Nächste Schritte

  • Kontaktiere unsere CLARK-Experten. Das geht ganz einfach per Chat in der CLARK App oder indem du uns unten deine Kontaktdaten hinterlässt.
  • Die CLARK-Experten beraten dich völlig unverbindlich. Auf Wunsch erhältst du ein individuell auf deine Lebenssituation angepasstes Angebot.
  • Du wählst deinen Wunsch­versicherer. Gemeinsam mit den CLARK-Experten stellst du den Antrag und unterschreibst komplett digital. So einfach geht Versicherung heute.
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