Krankenzusatz­­versicherungen

Aus welchen unterschiedlichen Arten kannst du wählen?

Mit privaten Krankenzusatz­versicherungen lassen sich Leistungen gesetzlicher Krankenkassen ergänzen. Wir zeigen dir, welche es gibt und was du wissen musst.
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Das Wichtigste in Kürze

Mit privaten Krankenzusatz­versicherungen lassen sich Leistungen gesetzlicher Krankenkassen ergänzen. In Form einer Krankentagegeld­versicherung greift die Krankenzusatz­versicherung Freiberuflern und Selbstständigen bei langwierigen Erkrankungen finanziell unter die Arme. Eine Zahnzusatz­versicherung füllt die Lücke, die die gesetzliche Kranken­versicherung bei der Zahnversorgung lässt, und eine ambulante Zusatz­versicherung übernimmt Heil- und Materialkosten, die gesetzliche Kassen nicht erstatten. Welche Zusatz­versicherungen es gibt und was sie leisten, das liest du hier.

  1. Private Krankenzusatz-­versicherungen schließen Lücken in der Versorgung von gesetzlich versicherten Personen.
  2. Es gibt viele verschiedene Zusatz­versicherungen, die bestmöglich auf diese Versorgungslücken zugeschnitten sind.
  3. Mit einer Pflegezusatz­versicherung kannst du dich zusätzlich bei Pflegebedürftigkeit absichern.

Welche Zusatz­versicherungen gibt es?

Private Krankenzusatz­versicherungen übernehmen (je nach Tarif ganz oder anteilig) Kosten für Behandlungen und Leistungen, die von den gesetzlichen Kranken­versicherungen nicht erstattet werden. Die private Zahnzusatz­versicherung ist mit Sicherheit die bekannteste Versicherung dieser Art. Denn gerade im Bereich der Zahnbehandlung weisen die gesetzlichen Kassen mittlerweile „die größten Lücken“ auf, könnte man sagen.

Darüber hinaus gibt es aber auch weitere Krankenzusatz­versicherungen, die dich im Fall der Fälle absichern. So zahlt dir die Krankentagegeld­versicherung im Krankheitsfall einen fest vereinbarten Tagessatz aus, mit dem du deinen Lohnausfall kompensieren kannst.

Die ambulante Zusatz­versicherung schickt sich an, die Lücke zwischen privater und gesetzlicher Kranken­versicherung ganz zu schließen. Sie ist eine Art Allround-Paket, in der du viele Leistungen findest, für die du auch separat eine Versicherung abschließen könntest; etwa in Form einer Brillen­versicherung, die dich bei der Finanzierung einer Sehhilfe unterstützt, oder in Form einer Heilpraktiker­versicherung, die für alternative Heilmethoden und Naturheilverfahren aufkommt.

Musst du einmal ins Krankenhaus, sorgt die stationäre Krankenzusatz­versicherung dafür, dass du ähnlich wie ein Privatpatient versorgt wirst, und eine Krankentagegeld­versicherung hilft dir dabei, die Kosten, die dir während deines Aufenthalts entstehen, abzufangen.

Eine Auslandskranken­versicherung übernimmt Kosten für Behandlungen im Ausland und führt dich notfalls wieder zurück nach Deutschland und eine private Pflegezusatz­versicherung schließt die Lücke, die die gesetzliche Pflege­versicherung hinterlässt. 

Eine Zusatz­versicherung als Ergänzung zum gesetzlichen Versicherungsschutz kann also durchaus Sinn machen. Im Folgenden kannst du dir eine Übersicht über die verschiedenen Zusatz­versicherungen und ihre Leistungen verschaffen. Wenn du dir unsicher bist, welche Versicherung für dich sinnvoll ist, wende dich an die Experten von CLARK.

Ambulante Krankenzusatz­versicherung

Die ambulante Zusatz­versicherung bietet dir Leistungen an, die normalerweise Privatpatienten vorbehalten bleiben. Ob Vorsorgeuntersuchungen, die von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden, die Übernahme von Arznei-, Verband- und Heilmittelkosten, dies und mehr umfasst diese Krankenzusatz­versicherung.

Du kannst zwischen verschiedenen Tarifen wählen und hast in den erweiterten Tarifen auch die Möglichkeit Naturheilverfahren, Osteopathie oder eine Behandlung beim Heilpraktiker hinzu zu wählen. In einigen Tarifen ist auch die Brillen­versicherung enthalten.

Die Angebotsgestaltung ist vielfältig und umfassend. Aus diesem Grund wird sie auch – inoffiziell – als die Rund-Um-Zusatz­versicherung bezeichnet. 

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Auslandskranken­versicherung

Wenn du ins Ausland reist und erkrankst, bleibst du nicht selten auf den Kosten sitzen. Kaum einer macht sich bewusst, dass eine ambulante und erst recht eine stationäre Behandlung im Ausland hohe Kosten verursachen kann, für die die GKV nicht einsteht. Auslandskranken­versicherungen kosten in der Regel nur ein paar Euro und bieten dafür einen umfassenden Schutz bis hin zur Rückführung in deine Heimat.

Brillen­versicherung

Aus der Finanzierung von Sehhilfen für Erwachsene haben sich die gesetzlichen Kranken­versicherungen de facto, von einigen wenigen Ausnahmen abgesehen, zurückgezogen. Im Rahmen einer Brillen­versicherung beteiligt sich ein Versicherer alle zwei oder drei Jahre an den Kosten für eine neue Brille. In manchen Tarifen kommt die Zusatz­versicherung sogar für die kompletten Kosten einer neuen Sehhilfe auf.

Aber auch andere Leistungen wie ein neues Gestell, ein neues Brillenglas, Kontaktlinsen oder Laserbehandlungen sind meist in die Tarife einberechnet. Und sollte sich deine Sehstärke einmal unvermittelt verschlechtern, zahlt sie auch sofort. Trotz des in der Versicherungsbranche gebräuchlichen Namens deckt die Brillen­versicherung auch Hörgeräte ab. In vielen Fällen ist die Brillen­versicherung in eine ambulante Zusatz­versicherung integriert.

Behandlung vom Heilpraktiker

Naturheilverfahren, Osteopathie und alternative Heilmethoden als Ergänzung zur klassischen Schulmedizin: Das ist schon seit langer Zeit ein Trend. Regelmäßige Besuche beim Heilpraktiker oder Osteopathen können allerdings schnell ins Geld gehen.

Ob Traditionelle Chinesische Medizin (TCM), Akupunktur, Osteopathie oder Naturheilverfahren: Was von den meisten privaten Kranken­versicherungen übernommen wird, ist in gesetzlichen Krankenkassen allenfalls über Pauschalbeträge abgedeckt. Eine separate Heilpraktiker­versicherung kann daher für dich interessant sein, obwohl auch viele ambulante Zusatz­versicherungen diese Leistungen mit abdecken.

Krankenhaustagegeld­versicherung

Eine Krankenhaustagegeld­versicherung deckt Mehrkosten ab, die dir im Falle eines Krankenhausaufenthaltes entstehen. Du hast zum Beispiel Kinder, die während deines Aufenthaltes von einer Tagesmutter betreut werden müssen. Das Geld der Krankenhaustagegeld­versicherung kannst du für diese Leistung einsetzen.

Aber auch, falls dich deine Eltern besuchen möchten, aber kein Auto haben, um herzufahren. Du kannst das Geld für ihre Fahrtkosten verwenden. Deine Versicherung zahlt dir für jeden Tag eines stationären Aufenthaltes im Krankenhaus einen zuvor im Tarif festgelegten Betrag. Das Geld ist nicht zweckgebunden.

Krankentagegeld­versicherung

Für Freiberufler und Selbstständige ist sie nicht nur sinnvoll, sie ist die vielleicht wichtigste Krankenzusatz­versicherung. Wenn du im Fall einer längeren Erkrankung nicht arbeiten kannst, verdienst du, sofern du zu den beiden genannten Gruppen gehörst, möglicherweise nichts. Vorsorge ist daher unerlässlich.

In diesem Fall zahlt dir die Krankentagegeld­versicherung einen bei Versicherungsabschluss vereinbarten Tagessatz, Krankentagegeld genannt, der deinen Verdienstausfall kompensiert. Während Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Falle eines längerfristigen, krankheitsbedingten Arbeitsausfalls erst einmal Lohnfortzahlung im Krankheitsfall erhalten und dann, nach 43 Tagen, für bis zu 72 Wochen Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse, gibt es solche Ausgleichszahlungen für Freiberufler und Selbstständige nicht.

Aber auch Privatversicherte sollten eine solche Versicherung, sofern nicht bereits Bestandteil ihrer PKV, ins Auge fassen. Denn Privatversicherte erhalten spätestens ab dem 43. Krankheitstag keine Zahlungen mehr. Eine Krankentagegeld­versicherung nimmt die Sorgen.

Private Pflegezusatz­versicherung

Obwohl du als gesetzlich Versicherter automatisch deine Beiträge in die Pflegekasse einzahlst, die ja eigentlich dazu da ist, im Fall der Fälle deine Pflege zu finanzieren, kann eine Pflegesituation schnell enorme Kosten verursachen, sowohl für dich als auch für deine Kinder, die, wenn sie über ein eigenes Einkommen verfügen, möglicherweise zur Finanzierung deiner Pflege herangezogen werden. Eine private Pflegezusatz­versicherung ist dazu da, auch hier entstehende Versorgungslücken zu schließen.

Manche Interessenten schrecken vor einem Abschluss dieser Versicherung zurück, da eine Pflegezusatz­versicherung keine Rückzahlung kennt, man aber oft sehr lange in sie einzahlt. Jedoch sind wir alle froh, wenn wir, sollten wir im Alter einmal auf Pflege angewiesen sein, uns die bestmögliche Behandlung leisten können.

Und solltest du bereits in jungen Jahren ein Pflegefall werden, zahlt die Pflegezusatz­versicherung ohne zeitliche Begrenzung. Leistungen deiner privaten Versicherung werden nicht mit Leistungen der Pflegekasse verrechnet.

Stationäre Zusatz­versicherung

Eine stationäre Behandlung steht an. Wenn du im Ernstfall eine Behandlung auf dem Niveau eines Privatpatienten in Anspruch nehmen möchtest, dann ist dies deine Versicherung. Mit der Krankenhauszusatz­versicherung kommst auf ein Ein- oder Zweibettzimmer und erhältst, je nach Tarif, die für private Kranken­versicherungen so berühmte Chefarztbehandlung. Außerdem hast du freie Arzt- und Krankenhauswahl.

Zahnzusatz­versicherung

Unter den Krankenzusatz­versicherungen ist die Zahnzusatz­versicherung bestimmt die wichtigste, denn Zahnersatz ist teuer und viele von uns sind irgendwann im Leben darauf angewiesen. Trotzdem – oder vielleicht gerade deshalb – bietet die gesetzliche Krankenkasse hier nur eine Grundversorgung.

Maximal 50 Prozent gibt die GKV zu notwendigem Zahnersatz, Füllungen oder Implantaten dazu – und das auch nur für die Regelversorgung. Behandlungen, die der Vorsorge dienen, eine Zahnreinigung beispielsweise, müssen ganz aus eigener Tasche bezahlt werden. Und selbst wenn du dein Bonusheft ordentlich geführt hast, erhältst du allenfalls 65 Prozent Erstattung.

Das klingt so schlecht nicht. Aber Regelversorgung heißt eben auch, dass der Rahmen, in dem sich die Zuzahlungen bewegen, sehr, sehr eng gesteckt ist. In dem Moment, in dem du höherwertige Ersatzleistungen wünschst, beispielsweise eine Keramik- statt einer Amalgamfüllung, bleibst du auf dem Gros der Kosten sitzen. Zahnzusatz­versicherungen übernehmen derweil – je nach Tarif und Leistungen in der Police – für bis zu 90 Prozent der Kosten auf.

Ihre Leistungen umfassen Vorsorge, Zahnbehandlungen, Zahnersatz sowie kieferorthopädische Leistungen. In welchen Bereichen ein Versicherter Leistungen wünscht, kann bei Vertragsabschluss festgelegt werden.

Eine Krankenzusatz­versicherung abschließen

Der Versicherungsmarkt ist sehr, sehr groß. Daher solltest du dir auf jeden Fall vor dem Abschluss einer Versicherung genau überlegen, welche Form der Absicherung du brauchst. Viele Versicherer bieten zum Beispiel Kombitarife an, die mehrere Leistungen unter einem Dach bündeln.

Das kann sich für dich lohnen, vielleicht aber brauchst du diese Leistungen so gar nicht und fährst mit einer Einzel­versicherung wie beispielsweise einer Brillen­versicherung besser. Dazu kommt, dass Versicherer in der Regel verschiedene Tarife anbieten, die sich zum Beispiel im Grad der Zuzahlung, die du leisten musst, erheblich unterscheiden.

Am besten sprichst du vor Abschluss einer Krankenzusatz­versicherung mit einem Berater, der dich individuell und deinen Bedürfnissen angemessen berät. Die CLARK-Experten helfen dir hierbei gerne weiter.

Nächste Schritte

  • Kontaktiere unsere CLARK-Experten. Das geht ganz einfach per Chat in der CLARK App oder indem du uns unten deine Kontaktdaten hinterlässt.
  • Die CLARK-Experten beraten dich völlig unverbindlich. Auf Wunsch erhältst du ein individuell auf deine Lebenssituation angepasstes Angebot.
  • Du wählst deinen Wunsch­versicherer. Gemeinsam mit den CLARK-Experten stellst du den Antrag und unterschreibst komplett digital. So einfach geht Versicherung heute.
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