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Chefarztbehandlung
Welche Vorteile hat diese Leistung & was kostet sie?
PKV ab 259,84 € mtl.Günstigster PKV-Tarif für Arbeitnehmer:innen. Eigenanteil an den PKV-Kosten: 259,84 € pro Monat. Der Arbeitgeberanteil wurde bereits berücksichtigt.weiterlesen Dies ist eine Beispielrechnung der ARAG (Tarife: K0, KTV42, PVN) für eine:n Angestellte:n, 30 Jahre, Einbettzimmer, keine Selbstbeteiligung, inkl. Pflegepflichtversicherung, kein Krankenhaustagegeld, Krankentagegeld ab 43. Tag von 110 €. In den Prämien sind der 10 %-Zuschlag für die Entlastung im Alter und der Pflegebeitrag enthalten (Stand: Januar 2024). Bedenke, dass die Berechnung ausschließlich die Tarifkosten bei Vertragsabschluss darstellt. Mit steigendem Alter können höhere Monatsbeiträge fällig werden.
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Das Wichtigste in Kürze
Was kostet dich eine Chefarztbehandlung?
Jede Beratung, Untersuchung und Behandlung wird über die Gebührenordnung der Ärzt:innen (GOÄ) abgerechnet – das gilt auch für den Chefarzt oder die Chefärztin. Aufgrund ihrer Erfahrung und Qualifikation können sie je nach Behandlungsumfang und Aufwand das bis zu 3,5-fache des jeweiligen Gebührensatzes verlangen. Noch höhere Steigerungssätze sind möglich, müssen aber vorher mit dir abgesprochen und schriftlich in einer Honorarvereinbarung festgehalten werden.
Hier sind ein paar Beispiele, die dir einen Überblick über die möglichen Kosten geben:
Leistung | Regulärer Gebührensatz | Gebühren bei Chefarztbehandlung |
---|---|---|
Behandlung eines Schenkelhalsbruchs mittels Nagelung und/oder Verschraubung | 86,27 € | 301,93 € |
Untersuchung im Laufe der Schwangerschaft inklusive Beratung und Befundbewertung | 11,66 € | 40,91 € |
Patient:innenbesuch – einschließlich Beratung und symptombezogener Untersuchung | 18,65 € | 65,28 € |
Staroperation mit Iridektomie und Einpflanzung einer intraokularen Kunststofflinse | 161,46 € | 565,10 € |
Entfernung und erneuter operativer Einbau eines endoprothetischen Totalersatzes eines Kniegelenks | 388,19 € | 1.358,68 € |
Du siehst, bei komplexeren Behandlungen durch eine:n Fachspezialist:in können schnell hohe Summen zusammenkommen. Zum Glück nehmen dir Tarife der privaten Krankenversicherung (PKV) mit Chefarztbehandlung die Sorgen vor großen Ausgaben ab, sodass du dich voll und ganz auf deine Genesung konzentrieren kannst.
Gute Tarife privater Krankenversicherungen übernehmen nicht nur die PKV-Kosten für die Kernleistungen, sondern auch die Gebühren für vor- und nachstationäre Behandlungen durch den Chefarzt oder die Chefärztin.
Was ist unter einer Chefarztbehandlung zu verstehen?
Mit dem Begriff „Chefarztbehandlung“ ist die freie Arztwahl gemeint, die du mit einer privaten Krankenversicherung oder einer Zusatzversicherung bekommst. Der von dir gewählte Arzt oder die gewählte Ärztin leitet anschließend deine Behandlung. Du profitierst von der hohen Qualifikation, der langjährigen Erfahrung und der Expertise des Mediziners oder der Medizinerin. Diese gute Betreuung und das Vertrauen zwischen Facharzt oder Fachärztin und Patient:in machen einen häufigen Arztwechsel unnötig. Dies ist besonders bei Behandlungen vorteilhaft, die sich über einen langen Zeitraum hinziehen.
Doch es gibt nicht nur Vorteile der Chefarztbehandlung. Zu den Nachteilen gehören die Kosten, die deutlich höher sind als der Standardgebührensatz für Behandlungen durch andere Ärzt:innen. Zudem gehören zum Alltag vieler Chefärzt:innen zahlreiche organisatorische und administrative Aufgaben. Daher sind sie oft nicht so intensiv in die Patientenbetreuung eingebunden wie beispielsweise Stationsärzt:innen.
ztwahl und die Möglichkeit, dich von einem Facharzt deiner Wahl behandeln zu lassen, über die PKV-Kosten abgedeckt. Als gesetzlich Versicherte:r musst du dich an einen der Kassenärzt:innen wenden.
Gut zu wissen
Die korrekte Bezeichnung für die Chefarztbehandlung lautet „wahlärztliche Leistung“. Du musst nicht unbedingt einen Chefarzt oder eine Chefärztin wählen, wenn du eine Behandlung im Krankenhaus benötigst. Du kannst stattdessen eine:n der Ärzt:innen wählen, die eine Liquidationsberechtigung haben – das Recht, ihre Leistungen gesondert abzurechnen.
Welche Wahlleistungen gibt es außerdem im Krankenhaus?
Privatpatient:innen stehen neben der Chefarztbehandlung noch diverse weitere Wahlleistungen zur Verfügung, die den Aufenthalt im Krankenhaus komfortabler machen:
Medizinische Wahlleistungen: Dazu gehören Leistungen, bei denen keine medizinische Notwendigkeit besteht, wie kosmetische Operationen. Außerdem kannst du dich beispielsweise für erweiterte Laborleistungen entscheiden oder für Behandlungen, die über den üblichen Behandlungsstandard hinausgehen. Dabei kann es sich um neuartige Operationstechniken und moderne Implantate handeln.
Wahlleistungen bei der Unterkunft: Du kannst im Vorfeld aussuchen, ob du in einem Einbett- oder Zweibettzimmer untergebracht werden möchtest. Zudem kannst du, sofern die Leistungen nicht bereits vorhanden sind, einen WLAN-Anschluss oder Fernseher im Zimmer bekommen und eine nahestehende Person mitnehmen.
Informiere dich ausführlich über die Regelungen der PKV-Tarife und stelle sicher, dass alle gewünschten Leistungen inkludiert sind. Idealerweise lässt du dich von einem Versicherungsexperten oder einer Versicherungsexpertin bei CLARK eingehend beraten.
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Angebot erhaltenSo erhältst du eine Chefarztbehandlung
Wie du eine Behandlung durch den Chefarzt oder die Chefärztin bekommst, hängt davon ab, wie du versichert bist. Wenn du von einer Premium-Behandlung im Krankenhaus profitieren möchtest, kannst du folgendermaßen vorgehen:
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV): Premium-Leistungen wie die Chefarztbehandlung zahlt die GKV nicht. Als gesetzlich Krankenversicherte:r hast du allerdings die Möglichkeit, eine Zusatzversicherung abzuschließen und diesen Baustein zu den angebotenen Leistungen hinzuzufügen.
Private Krankenversicherung: Die Chefarztbehandlung ist eine Leistung, die du in deinen Versicherungstarif aufnehmen kannst.
Selbst zahlen: Wenn du keine private Krankenversicherung und keine Zusatzversicherung hast, besteht die Möglichkeit, die Behandlung durch den Chefarzt oder die Chefärztin selbst zu bezahlen.
Kostenerstattung bei der PKV – so funktioniert es
Wenn du dich für eine Chefarztbehandlung entscheidest, schließt du zunächst einen Behandlungsvertrag mit dem Krankenhaus ab. Dort sind alle Leistungen mitsamt den dazugehörigen Kosten aufgeführt. Nachdem die Behandlung abgeschlossen ist, erhältst du vom Krankenhaus eine Rechnung. Meist gilt für den Rechnungsbetrag eine Zahlungsfrist von 30 Tagen.
Privatpatient:innen können die regulären Leistungen direkt über die Versicherung abrechnen lassen. Für die Chefarztbehandlungen musst du jedoch zunächst in Vorleistung gehen und die Rechnungssumme selbst bezahlen. Die Rechnung leitest du dann an deine Versicherung weiter. Nachdem sie die Abrechnung geprüft hat, erstattet dir dein Versicherer den gezahlten Betrag.
Welche Leistungen müssen Chefärzt:innen selbst erbringen?
Der Chefarzt oder die Chefärztin muss nicht bei jedem Behandlungsschritt selbst tätig werden. Es gibt jedoch spezielle Regelungen, zu welchen Leistungen der oder die Mediziner:in verpflichtet ist und welche er oder sie gesondert abrechnen kann:
Kernleistungen
Hast du bei deiner PKV eine wahlärztliche Leistung gewählt, muss der von dir gewählte Arzt bzw. die Ärztin die sogenannten Kernleistungen selbst erbringen. Eine Vertretung durch eine:n andere:n Arzt oder Ärztin ist nur in Ausnahmefällen und mit deiner Zustimmung möglich. Je nach Fachgebiet können die Kernleistungen unterschiedlich sein, wobei sie alle gemeinsam haben, dass sie den Kern deiner Behandlung ausmachen.
Delegationsfähige Leistungen
Der Chefarzt oder die Chefärztin kann bestimmte Aufgaben an andere, ebenfalls auf dem Fachgebiet qualifizierte Ärzt:innen delegieren. Dazu zählen die Vorbereitung der Anamnese, Durchführung von Untersuchungen wie Röntgen, CT (Computertomografie) und MRT (Magnetresonanztomografie) sowie Früherkennungsleistungen. Diese können jedoch nur dann als wahlärztliche Leistung abgerechnet werden, wenn der oder die Wahlarzt:ärztin durchgehend verfügbar ist.
Ärztliche Routineaufgaben
Aufgaben wie Verbandswechsel, Blutabnahme und regelmäßige Visiten kann der Chefarzt oder die Chefärztin delegieren, sie können aber nicht im Rahmen von Wahlleistungen abgerechnet werden. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich über die Fallpauschalen.
Nächste Schritte
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