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Ehepartner & Ehepartnerin

Ehepartner:innen profitieren von der Kranken­versicherung ihres Herzblattes

PKV ab 259,84 € mtl.Günstigster PKV-Tarif für Arbeitnehmer:innen. Eigenanteil an den PKV-Kosten: 259,84 € pro Monat. Der Arbeitgeberanteil wurde bereits berücksichtigt.weiterlesen Dies ist eine Beispielrechnung der ARAG (Tarife: K0, KTV42, PVN) für eine:n Angestellte:n, 30 Jahre, Einbettzimmer, keine Selbstbeteiligung, inkl. Pflegepflicht­versicherung, kein Krankenhaustagegeld, Krankentagegeld ab 43. Tag von 110 €. In den Prämien sind der 10 %-Zuschlag für die Entlastung im Alter und der Pflegebeitrag enthalten (Stand: Januar 2024). Bedenke, dass die Berechnung ausschließlich die Tarifkosten bei Vertragsabschluss darstellt. Mit steigendem Alter können höhere Monatsbeiträge fällig werden.

  • Je nach Einkommen & Berufsstatus wählbar
  • Verbeamtung macht den PKV-Eintritt leichter
  • Auch die GKV bietet verheiratet Vorteile

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  • Ehepartner:innen können in Deutschland je nach ihrem Einkommen und dem Berufsstatus des Partners oder der Partnerin zwischen der gesetzlichen Kranken­versicherung (GKV) und der privaten Kranken­versicherung (PKV) wählen können. Liegt ihr Einkommen unter 505 €, gibt’s die kostenlose Familien­versicherung.
  • Ehepartner:innen von Beamt:innen profitieren besonders von der PKV, da sie häufig Anspruch auf Beihilfe haben, was die Kosten für die Kranken­versicherung deutlich reduziert. Dies macht die PKV besonders attraktiv für Ehepartner:innen von Staatsdiener:innen.
  • Für Pflichtversicherte bemisst sich der Kranken­versicherungsbeitrag prozentual zum Einkommen, während freiwillig Versicherte einen Beitrag auf Basis eines Mindesteinkommens zahlen, wenn sie kein oder ein geringes Einkommen haben.

Sparpotenzial bei GKV und PKV für Ehepartner:innen

Welche Form der Kranken­versicherung sich für dich als Hausfrau oder Hausmann anbietet – gesetzlich oder privat – hängt einerseits von deinem Einkommen ab und richtet sich andererseits nach dem Beruf deines Ehepartners oder deiner Ehepartnerin.

In der gesetzlichen Kranken­versicherung (GKV) profitierst du beispielsweise von der kostenlosen Familien­versicherung über deinen Ehemann oder deine Ehefrau. Das gilt jedoch nur bis zu einem bestimmten Einkommen.

Die private Kranken­versicherung (PKV) bietet dir insbesondere Vorteile, wenn dein Ehe- oder Lebenspartner:in im Staatsdienst arbeitet, etwa als Beamter:in. In diesem Fall hast du häufig Anspruch auf Beihilfe durch deren Dienstherrn, sodass sich die Kosten für den Gesundheitsschutz auf ein Minimum reduzieren.

Für dich als Hausfrau oder Hausmann gibt es in der gesetzlichen Kranken­versicherung verschiedene Möglichkeiten, wie du abgesichert bist:

Familien­versicherung

Du kannst dich über deinen Ehepartner oder deine Ehepartnerin mitversichern, wenn dein monatliches Einkommen unter 505 € liegt und dein Partner oder deine Partnerin Mitglied in einer Krankenkasse ist. So hast du Anspruch auf alle Leistungen der GKV, ohne dafür einen eigenen Beitrag zu zahlen. In der Familien­versicherung können auch deine Kinder bis zum 18. Lebensjahr mitversichert werden. Wenn sich der Nachwuchs anschließend noch in einer Ausbildung oder im Studium befindet, greift der Schutz sogar bis zum 25. Lebensjahr.

Pflicht­versicherung

Verdienst du als Hausfrau oder Hausmann mehr als 505 € im Monat (Stand 2024), gelten du damit als sozial­versicherungspflichtig beschäftigt und musst dich selbst krankenversichern. Der Beitrag für die GKV liegt bei 14,6 % deines Einkommens. Hinzu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag, der im Durchschnitt 1,7 % beträgt. Achtung: Bei einem Minijob darfst du bis zu 538 € verdienen, um nicht aus der Familien­versicherung zu fallen.

Freiwillige Kranken­versicherung

Die freiwillige Mitgliedschaft in der GKV kommt für dich infrage, wenn du selbst kein Einkommen vorweisen kannst, eine Familien­versicherung jedoch nicht möglich ist, weil dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin Privatpatient:in ist. Für die Beitragsberechnung wird ein Gesamteinkommen von mindestens 1.178,33 € im Monat als Basis angenommen. 14,6 % davon plus Zusatzbeitrag musst du an die gewählte Krankenkasse zahlen. Die Kosten trägst du als freiwillig Versicherte:r komplett aus eigener Tasche.

Gut zu wissen: Regelung für den Übergangsbereich

Arbeitnehmer:innen, die zwischen 538,01 und 2.000 € im Monat verdienen, gelten als Beschäftigte im sogenannten Übergangsbereich (Midi-job). Damit müssen sie niedrigere Sozial­versicherungsbeiträge zahlen als Pflichtversicherte mit einem höheren Einkommen. Wie hoch der Krankenkassenbeitrag genau ausfällt, wird anhand einer komplexen Formel berechnet.

Welche Besonderheiten gibt es bei der GKV?

In der gesetzlichen Kranken­versicherung ist ein Großteil der Leistungen vorgeschrieben. Dies hat zur Folge, dass es zwischen den Kassen nur geringe Unterschiede bei der Gesundheitsversorgung gibt. Alle Krankenkassen bieten dir einen medizinischen Grundschutz mit Standardbehandlungen.

Wie teuer die GKV für dich als Hausfrau oder Hausmann wird, ist von der Art deiner gesetzlichen Absicherung abhängig. Während die Familien­versicherung für dich kostenlos ist, ergeben sich zwischen der Pflicht­versicherung und der freiwilligen Mitgliedschaft Kostenunterschiede:

Beiträge für Hausmann/frau mit 2 Kindern und einer Nebentätigkeit Für einen Hausmann mit 2 Kindern und einer Nebentätigkeit setzt sich der Beitrag in der Pflicht­versicherung wie folgt zusammen:

  • Der monatliche Verdienst von 600 € reduziert sich durch die Regelung zum Übergangsbereich auf ein fiktives beitragspflichtiges Arbeitsentgelt von 437,51 €. Auf Basis dessen fallen als Sockelbeitrag insgesamt 63,88 € an (14,6 %).
  • Der Zusatzbeitrag der gewählten Krankenkasse beläuft sich auf 1 %, wodurch insgesamt 4,38 € hinzukommen.
  • Du zahlst von insgesamt 6,61 € pro Monat als Krankenkassenbeitrag. Der Arbeitgeber zahlt den übrigen Betrag (61,65 €).

Beiträge für Hausmann/frau in der freiwilligen GKV Als freiwillig Versicherte:r in der GKV gestaltet sich die Beitragsberechnung anders:

  • Da du kein Einkommen hast, wird der Beitrag anhand des Mindesteinkommens von 1.178,33 € berechnet, sodass als Sockelbeitrag 172 € (14,6 %) fällig werden.
  • Als Zusatzbeitrag (1,7 %) kommen 20 € hinzu.
  • Deine Einkünfte aus der Vermietung einer Wohnung (400 € im Monat) sind bereits durch das angenommene Mindesteinkommen einberechnet.

Demnach ergibt sich ein deutlich höherer Beitrag von 192 € im Monat für die Kranken­versicherung. Der Pflegebeitrag kommt dabei noch hinzu.

Welche Voraussetzungen gelten bei der PKV?

Die private Kranken­versicherung bietet dir durch ihre umfassenden und individuell zusammenstellbaren Leistungen einen Top-Gesundheitsschutz. Für Hausfrauen oder Hausmänner ist die private Absicherung jedoch nur unter bestimmten Bedingungen zugänglich:

Kein oder geringes Einkommen

Verdienst du im Monat weniger als 450 € oder hast du kein eigenes Einkommen, kannst du dich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen und in die PKV wechseln. Vor dem Vertragsabschluss musst du einige Fragen zu deinem Gesundheitszustand und möglichen Vorerkrankungen beantworten. Diese sogenannte Gesundheitsprüfung hat Einfluss auf den Beitrag.

Beamtenverhältnis des Ehepartners oder der Ehepartnerin

Als Ehe- oder Lebenspartner:in eines Beamten oder einer Beamtin genießt du die Vorteile der Beihilfe. Damit beteiligt sich der Dienstherr an den Krankheitskosten, sodass du nur noch einen kleinen Teil davon über die PKV selbst absichern musst. Während die Beihilfe für Beamte:innen meist 50 % beträgt, erhalten Familienangehörige sogar einen Zuschuss von 70 % (Ehepartner:innen) bis 80 % (Kinder).

Einkommensgrenze für Beihilfe

Um von der Beihilfe deines verbeamteten Ehepartners oder deiner verbeamteten Ehepartnerin zu profitieren, darf dein Einkommen maximal 12.000 € (Bremen) bis 20.450 € (Rheinland-Pfalz) im Jahr betragen. Die Obergrenze unterscheidet sich je nach Bundesland. Für Bundesbeamte:innen gilt, dass das Einkommen im 2. Kalenderjahr vor der Antragstellung nicht höher als 20.878 € sein darf (Stand: Januar 2024).

Was sind die Unterschiede zwischen GKV und PKV?

Die folgende Übersicht zeigt dir, dass es für dich zwischen der gesetzlichen und der privaten Kranken­versicherung deutliche Unterschiede beim Preis, aber auch bei den Leistungen gibt:

PKVGKV (pflichtversichert)
GKV (freiwillig versichert)
Beitrags­berechnungAbhängig vom Alter und Gesundheits­­zustandProzentualer Anteil vom EinkommenProzentualer Anteil vom Einkommen (Mindest­einkommen von 1.178,33 €)
Kranken­­versicherungs­­beitrag (ohne Pflege­­­versicherung)Ab 230,25 € im Monat (ohne Beihilfe), für beihilfe­­berechtigte Personen ab 125,92 Euro im Monat*54,60 € im Monat (bei einem Gesamt­­einkommen von 700 € brutto und 1 % Zusatzbeitrag)183,82 € im Monat (auf Basis des Mindest­­einkommens und inklusive 1 % Zusatzbeitrag)
ZuschussBeihilfe nur für Ehepartner:in von Beamt:innenMindestens 50 % des gesamten KassenbeitragsNein
Arzt- und KlinikwahlFrei wählbarÄrzt:in mit Kassen­zulassung, nächstgelegene KlinikÄrzt:in mit Kassen­zulassung, nächstgelegene Klinik
LeistungenIndividuell wählbarGesetzlich vorgeschriebenGesetzlich vorgeschrieben
MedikamenteVolle Kosten­­erstattungKosten­­­erstattung nur für verschreibungs­­pflichtige Medikamente + Zuzahlung von 5 bis 10 €Kosten­erstattung nur für verschreibungs­­pflichtige Medikamente + Zuzahlung von 5 bis 10 €
* laut PKV Tarifrechner für eine 37-jährige Frau mit guten Zahnleistungen, Zweibett­zimmer mit Chefarzt­behandlung, 300 € Selbst­beteiligung im Jahr und 75 € Krankengeld.

Fazit

Für dich als Hausmann oder Hausfrau bieten sowohl die GKV als auch die PKV Vorteile. Während dir in der gesetzlichen Kranken­versicherung oftmals die Familien­versicherung offensteht, kannst du als Ehepartner:in eines Beamten oder einer Beamtin von der Beihilfe profitieren.

Sind beide Optionen für dich nicht möglich, ist der gesetzliche Gesundheitsschutz in der Regel die bessere Wahl. Denn selbst als freiwilliges Kassenmitglied sind die monatlichen Kosten noch deutlich geringer als in der PKV. Wichtig ist, keine vorschnelle Entscheidung zu treffen, sondern beide Optionen gegeneinander abzuwägen.

Auch wenn die PKV mit ihren Leistungen überzeugt, sollten Hausfrauen und Hausmänner diesen Schritt genau durchdenken. Denn die Entscheidung, sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen, ist bindend. Ein Wechsel zurück in die GKV ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

FAQ – Fragen und Antworten für Ehepartner:innen

Wie sind Ehepartner:innen krankenversichert?

Ehepartner:innen haben mehrere Möglichkeiten für ihre Kranken­versicherung: Ist ihr Einkommen höher als 505 € im Monat (oder 538 € bei Minijob), müssen sie sich selbstständig über eine gesetzliche Kranken­versicherung absichern. Verdienen sie weniger oder haben sogar gar kein Einkommen, können sie sich kostenlos über die Familien­versicherung ihres Partners oder ihrer Partnerin mitversichern. Ist der Partner oder die Partnerin in der privaten Kranken­versicherung, können Ehepartner:innen auch in die PKV eintreten. Davon profitieren vor allem Ehepartner:innen von Beamt:innen.

Dürfen Ehepartner:innen in die kostenlose Familien­versicherung?

Ehepartner:innen dürfen kostenlos in die Familien­versicherung ihres Partners oder ihrer Partnerin eintreten. Dafür darf ihr Einkommen allerdings nicht die Schwelle von 505 € / Monat überschreiten. Andernfalls müssen sie sich eigenständig krankenversichern.

Private Kranken­versicherung: Welche Voraussetzungen gelten für Ehepartner:innen?

Um sich als Ehepartner:in privat krankenversichern zu können, darf das eigene Einkommen nicht höher als 505 € Monat sein. Ist der Partner oder die Partnerin verbeamtet, besteht für dich Anspruch auf bis zu 70 % Beihilfe – allerdings nur, wenn das Einkommen nicht allzu hoch ist. Jedes Bundesland hat hierfür Verdienstgrenzen festgelegt.

Dein:e Ehe- oder Lebenspartner:in ist privat versichert. Gibt es Besonderheiten für die Berechnung deines Beitrags?

Es gibt nur in einem Fall Besonderheiten bei der Beitragsberechnung: Wenn du freiwillig gesetzlich versichert bist. Dann wird das Einkommen des privat versicherten Partners oder der Partnerin unter bestimmten Voraussetzungen bei der Berechnung berücksichtigt. Verdienst du allerdings mehr als dein Partner oder deine Partnerin oder mindestens 2.587,50 € /Monat (Stand 2024) erfolgt keine Anrechnung.

Kannst du deine:n Ehepartner:in und deine Kinder mit in der PKV versichern?

Bist du als Hauptverdiener:in in der privaten Kranken­versicherung versichert, können auch deine Kinder so versichert werden. Du brauchst aber einen eigenständigen Vertrag. Dein:e Ehepartner:in kann nur dann in die PKV, wenn dieser oder diese weniger als 505 € im Monat verdient (oder maximal 538 € bei Minijob, Stand 2024) oder nicht sozial­versicherungspflichtig angestellt ist.

Welche Kranken­versicherung gilt für Ehepartner:innen?

Welche Kranken­versicherung für deine:n Ehepartner:in gilt, hängt vom Einkommen ab. Ist er oder sie sozial­versicherungspflichtig angestellt, ist der PKV-Wechsel ab einem Jahreseinkommen von 69.300 € möglich (Stand 2024). Wenn er oder sie nichts oder geringfügig verdient, kann er oder sie sich ebenfalls privat versichern. Alternativ steht die gesetzliche Kranken­versicherung bereit – entweder als kostenlose Familien­versicherung oder als freiwillige Versicherung.

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  2. Die CLARK Expert:innen beraten dich völlig unverbindlich. Auf Wunsch erhältst du ein individuell auf deine Lebenssituation angepasstes Angebot.
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