Bereits über 700.000 CLARK Kund:innen
App Store
4.3 von 5
Ehepartner & Ehepartnerin
Ehepartner:innen profitieren von der Krankenversicherung ihres Herzblattes
PKV ab 259,84 € mtl.Günstigster PKV-Tarif für Arbeitnehmer:innen. Eigenanteil an den PKV-Kosten: 259,84 € pro Monat. Der Arbeitgeberanteil wurde bereits berücksichtigt.weiterlesen Dies ist eine Beispielrechnung der ARAG (Tarife: K0, KTV42, PVN) für eine:n Angestellte:n, 30 Jahre, Einbettzimmer, keine Selbstbeteiligung, inkl. Pflegepflichtversicherung, kein Krankenhaustagegeld, Krankentagegeld ab 43. Tag von 110 €. In den Prämien sind der 10 %-Zuschlag für die Entlastung im Alter und der Pflegebeitrag enthalten (Stand: Januar 2024). Bedenke, dass die Berechnung ausschließlich die Tarifkosten bei Vertragsabschluss darstellt. Mit steigendem Alter können höhere Monatsbeiträge fällig werden.
Über 180 Versicherer
Je nach Einkommen & Berufsstatus wählbar
Verbeamtung macht den PKV-Eintritt leichter
Auch die GKV bietet verheiratet Vorteile
Wir finden für dich die besten Tarife von über 180 Versicherern
Das Wichtigste in Kürze
Sparpotenzial bei GKV und PKV für Ehepartner:innen
Welche Form der Krankenversicherung sich für dich als Hausfrau oder Hausmann anbietet – gesetzlich oder privat – hängt einerseits von deinem Einkommen ab und richtet sich andererseits nach dem Beruf deines Ehepartners oder deiner Ehepartnerin.
In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) profitierst du beispielsweise von der kostenlosen Familienversicherung über deinen Ehemann oder deine Ehefrau. Das gilt jedoch nur bis zu einem bestimmten Einkommen.
Die private Krankenversicherung (PKV) bietet dir insbesondere Vorteile, wenn dein Ehe- oder Lebenspartner:in im Staatsdienst arbeitet, etwa als Beamter:in. In diesem Fall hast du häufig Anspruch auf Beihilfe durch deren Dienstherrn, sodass sich die Kosten für den Gesundheitsschutz auf ein Minimum reduzieren.
Für dich als Hausfrau oder Hausmann gibt es in der gesetzlichen Krankenversicherung verschiedene Möglichkeiten, wie du abgesichert bist:
Familienversicherung
Du kannst dich über deinen Ehepartner oder deine Ehepartnerin mitversichern, wenn dein monatliches Einkommen unter 505 € liegt und dein Partner oder deine Partnerin Mitglied in einer Krankenkasse ist. So hast du Anspruch auf alle Leistungen der GKV, ohne dafür einen eigenen Beitrag zu zahlen. In der Familienversicherung können auch deine Kinder bis zum 18. Lebensjahr mitversichert werden. Wenn sich der Nachwuchs anschließend noch in einer Ausbildung oder im Studium befindet, greift der Schutz sogar bis zum 25. Lebensjahr.
Pflichtversicherung
Verdienst du als Hausfrau oder Hausmann mehr als 505 € im Monat (Stand 2024), gelten du damit als sozialversicherungspflichtig beschäftigt und musst dich selbst krankenversichern. Der Beitrag für die GKV liegt bei 14,6 % deines Einkommens. Hinzu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag, der im Durchschnitt 1,7 % beträgt. Achtung: Bei einem Minijob darfst du bis zu 538 € verdienen, um nicht aus der Familienversicherung zu fallen.
Freiwillige Krankenversicherung
Die freiwillige Mitgliedschaft in der GKV kommt für dich infrage, wenn du selbst kein Einkommen vorweisen kannst, eine Familienversicherung jedoch nicht möglich ist, weil dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin Privatpatient:in ist. Für die Beitragsberechnung wird ein Gesamteinkommen von mindestens 1.178,33 € im Monat als Basis angenommen. 14,6 % davon plus Zusatzbeitrag musst du an die gewählte Krankenkasse zahlen. Die Kosten trägst du als freiwillig Versicherte:r komplett aus eigener Tasche.
Gut zu wissen: Regelung für den Übergangsbereich
Arbeitnehmer:innen, die zwischen 538,01 und 2.000 € im Monat verdienen, gelten als Beschäftigte im sogenannten Übergangsbereich (Midi-job). Damit müssen sie niedrigere Sozialversicherungsbeiträge zahlen als Pflichtversicherte mit einem höheren Einkommen. Wie hoch der Krankenkassenbeitrag genau ausfällt, wird anhand einer komplexen Formel berechnet.
Welche Besonderheiten gibt es bei der GKV?
In der gesetzlichen Krankenversicherung ist ein Großteil der Leistungen vorgeschrieben. Dies hat zur Folge, dass es zwischen den Kassen nur geringe Unterschiede bei der Gesundheitsversorgung gibt. Alle Krankenkassen bieten dir einen medizinischen Grundschutz mit Standardbehandlungen.
Wie teuer die GKV für dich als Hausfrau oder Hausmann wird, ist von der Art deiner gesetzlichen Absicherung abhängig. Während die Familienversicherung für dich kostenlos ist, ergeben sich zwischen der Pflichtversicherung und der freiwilligen Mitgliedschaft Kostenunterschiede:
Beiträge für Hausmann/frau mit 2 Kindern und einer Nebentätigkeit Für einen Hausmann mit 2 Kindern und einer Nebentätigkeit setzt sich der Beitrag in der Pflichtversicherung wie folgt zusammen:
- Der monatliche Verdienst von 600 € reduziert sich durch die Regelung zum Übergangsbereich auf ein fiktives beitragspflichtiges Arbeitsentgelt von 437,51 €. Auf Basis dessen fallen als Sockelbeitrag insgesamt 63,88 € an (14,6 %).
- Der Zusatzbeitrag der gewählten Krankenkasse beläuft sich auf 1 %, wodurch insgesamt 4,38 € hinzukommen.
- Du zahlst von insgesamt 6,61 € pro Monat als Krankenkassenbeitrag. Der Arbeitgeber zahlt den übrigen Betrag (61,65 €).
Beiträge für Hausmann/frau in der freiwilligen GKV Als freiwillig Versicherte:r in der GKV gestaltet sich die Beitragsberechnung anders:
- Da du kein Einkommen hast, wird der Beitrag anhand des Mindesteinkommens von 1.178,33 € berechnet, sodass als Sockelbeitrag 172 € (14,6 %) fällig werden.
- Als Zusatzbeitrag (1,7 %) kommen 20 € hinzu.
- Deine Einkünfte aus der Vermietung einer Wohnung (400 € im Monat) sind bereits durch das angenommene Mindesteinkommen einberechnet.
Demnach ergibt sich ein deutlich höherer Beitrag von 192 € im Monat für die Krankenversicherung. Der Pflegebeitrag kommt dabei noch hinzu.
Welche Voraussetzungen gelten bei der PKV?
Die private Krankenversicherung bietet dir durch ihre umfassenden und individuell zusammenstellbaren Leistungen einen Top-Gesundheitsschutz. Für Hausfrauen oder Hausmänner ist die private Absicherung jedoch nur unter bestimmten Bedingungen zugänglich:
Kein oder geringes Einkommen
Verdienst du im Monat weniger als 450 € oder hast du kein eigenes Einkommen, kannst du dich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen und in die PKV wechseln. Vor dem Vertragsabschluss musst du einige Fragen zu deinem Gesundheitszustand und möglichen Vorerkrankungen beantworten. Diese sogenannte Gesundheitsprüfung hat Einfluss auf den Beitrag.
Beamtenverhältnis des Ehepartners oder der Ehepartnerin
Als Ehe- oder Lebenspartner:in eines Beamten oder einer Beamtin genießt du die Vorteile der Beihilfe. Damit beteiligt sich der Dienstherr an den Krankheitskosten, sodass du nur noch einen kleinen Teil davon über die PKV selbst absichern musst. Während die Beihilfe für Beamte:innen meist 50 % beträgt, erhalten Familienangehörige sogar einen Zuschuss von 70 % (Ehepartner:innen) bis 80 % (Kinder).
Einkommensgrenze für Beihilfe
Um von der Beihilfe deines verbeamteten Ehepartners oder deiner verbeamteten Ehepartnerin zu profitieren, darf dein Einkommen maximal 12.000 € (Bremen) bis 20.450 € (Rheinland-Pfalz) im Jahr betragen. Die Obergrenze unterscheidet sich je nach Bundesland. Für Bundesbeamte:innen gilt, dass das Einkommen im 2. Kalenderjahr vor der Antragstellung nicht höher als 20.878 € sein darf (Stand: Januar 2024).
Was sind die Unterschiede zwischen GKV und PKV?
Die folgende Übersicht zeigt dir, dass es für dich zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung deutliche Unterschiede beim Preis, aber auch bei den Leistungen gibt:
PKV | GKV (pflichtversichert) | GKV (freiwillig versichert) | |
---|---|---|---|
Beitragsberechnung | Abhängig vom Alter und Gesundheitszustand | Prozentualer Anteil vom Einkommen | Prozentualer Anteil vom Einkommen (Mindesteinkommen von 1.178,33 €) |
Krankenversicherungsbeitrag (ohne Pflegeversicherung) | Ab 230,25 € im Monat (ohne Beihilfe), für beihilfeberechtigte Personen ab 125,92 Euro im Monat* | 54,60 € im Monat (bei einem Gesamteinkommen von 700 € brutto und 1 % Zusatzbeitrag) | 183,82 € im Monat (auf Basis des Mindesteinkommens und inklusive 1 % Zusatzbeitrag) |
Zuschuss | Beihilfe nur für Ehepartner:in von Beamt:innen | Mindestens 50 % des gesamten Kassenbeitrags | Nein |
Arzt- und Klinikwahl | Frei wählbar | Ärzt:in mit Kassenzulassung, nächstgelegene Klinik | Ärzt:in mit Kassenzulassung, nächstgelegene Klinik |
Leistungen | Individuell wählbar | Gesetzlich vorgeschrieben | Gesetzlich vorgeschrieben |
Medikamente | Volle Kostenerstattung | Kostenerstattung nur für verschreibungspflichtige Medikamente + Zuzahlung von 5 bis 10 € | Kostenerstattung nur für verschreibungspflichtige Medikamente + Zuzahlung von 5 bis 10 € |
Fazit
Für dich als Hausmann oder Hausfrau bieten sowohl die GKV als auch die PKV Vorteile. Während dir in der gesetzlichen Krankenversicherung oftmals die Familienversicherung offensteht, kannst du als Ehepartner:in eines Beamten oder einer Beamtin von der Beihilfe profitieren.
Sind beide Optionen für dich nicht möglich, ist der gesetzliche Gesundheitsschutz in der Regel die bessere Wahl. Denn selbst als freiwilliges Kassenmitglied sind die monatlichen Kosten noch deutlich geringer als in der PKV. Wichtig ist, keine vorschnelle Entscheidung zu treffen, sondern beide Optionen gegeneinander abzuwägen.
Auch wenn die PKV mit ihren Leistungen überzeugt, sollten Hausfrauen und Hausmänner diesen Schritt genau durchdenken. Denn die Entscheidung, sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen, ist bindend. Ein Wechsel zurück in die GKV ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
FAQ – Fragen und Antworten für Ehepartner:innen
Wie sind Ehepartner:innen krankenversichert?
Ehepartner:innen haben mehrere Möglichkeiten für ihre Krankenversicherung: Ist ihr Einkommen höher als 505 € im Monat (oder 538 € bei Minijob), müssen sie sich selbstständig über eine gesetzliche Krankenversicherung absichern. Verdienen sie weniger oder haben sogar gar kein Einkommen, können sie sich kostenlos über die Familienversicherung ihres Partners oder ihrer Partnerin mitversichern. Ist der Partner oder die Partnerin in der privaten Krankenversicherung, können Ehepartner:innen auch in die PKV eintreten. Davon profitieren vor allem Ehepartner:innen von Beamt:innen.
Dürfen Ehepartner:innen in die kostenlose Familienversicherung?
Ehepartner:innen dürfen kostenlos in die Familienversicherung ihres Partners oder ihrer Partnerin eintreten. Dafür darf ihr Einkommen allerdings nicht die Schwelle von 505 € / Monat überschreiten. Andernfalls müssen sie sich eigenständig krankenversichern.
Private Krankenversicherung: Welche Voraussetzungen gelten für Ehepartner:innen?
Um sich als Ehepartner:in privat krankenversichern zu können, darf das eigene Einkommen nicht höher als 505 € Monat sein. Ist der Partner oder die Partnerin verbeamtet, besteht für dich Anspruch auf bis zu 70 % Beihilfe – allerdings nur, wenn das Einkommen nicht allzu hoch ist. Jedes Bundesland hat hierfür Verdienstgrenzen festgelegt.
Dein:e Ehe- oder Lebenspartner:in ist privat versichert. Gibt es Besonderheiten für die Berechnung deines Beitrags?
Es gibt nur in einem Fall Besonderheiten bei der Beitragsberechnung: Wenn du freiwillig gesetzlich versichert bist. Dann wird das Einkommen des privat versicherten Partners oder der Partnerin unter bestimmten Voraussetzungen bei der Berechnung berücksichtigt. Verdienst du allerdings mehr als dein Partner oder deine Partnerin oder mindestens 2.587,50 € /Monat (Stand 2024) erfolgt keine Anrechnung.
Kannst du deine:n Ehepartner:in und deine Kinder mit in der PKV versichern?
Bist du als Hauptverdiener:in in der privaten Krankenversicherung versichert, können auch deine Kinder so versichert werden. Du brauchst aber einen eigenständigen Vertrag. Dein:e Ehepartner:in kann nur dann in die PKV, wenn dieser oder diese weniger als 505 € im Monat verdient (oder maximal 538 € bei Minijob, Stand 2024) oder nicht sozialversicherungspflichtig angestellt ist.
Welche Krankenversicherung gilt für Ehepartner:innen?
Welche Krankenversicherung für deine:n Ehepartner:in gilt, hängt vom Einkommen ab. Ist er oder sie sozialversicherungspflichtig angestellt, ist der PKV-Wechsel ab einem Jahreseinkommen von 69.300 € möglich (Stand 2024). Wenn er oder sie nichts oder geringfügig verdient, kann er oder sie sich ebenfalls privat versichern. Alternativ steht die gesetzliche Krankenversicherung bereit – entweder als kostenlose Familienversicherung oder als freiwillige Versicherung.
Nächste Schritte
- Kontaktiere unsere CLARK Expert:innen. Das geht ganz einfach per Chat in der CLARK App oder indem du uns deine Kontaktdaten hinterlässt.
- Die CLARK Expert:innen beraten dich völlig unverbindlich. Auf Wunsch erhältst du ein individuell auf deine Lebenssituation angepasstes Angebot.
- Du wählst deinen Wunschversicherer. Gemeinsam mit den CLARK Expert:innen stellst du den Antrag und unterschreibst komplett digital. So einfach geht Versicherung heute.
Ob bei 20 € Beitragserhöhungen oder im komplexen 20.000 € Schadensfall – Wir sind für dich da!
Mehr als 700.000 Nutzer:innen in Deutschland managen ihre Versicherungen mit CLARK – europaweit sind es sogar über 2 Millionen. Erfahre hier, was sie über CLARK denken.