Hausrat­­versicherung – Leitungswasserschaden

Wasserschäden durch Leitungswasser in der Hausrat­versicherung: Das ist versichert

Die Hausrat­versicherung zahlt bei Leitungswasserschäden, doch was genau ist das? Wir beantworten Fragen rund um Wasserschäden und Hausrat­versicherung.
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Wasserschäden sind für Immobilienbesitzer und Mieter oft besonders ärgerlich. Wenn sie nicht rechtzeitig bemerkt werden, können sie Gebäude und Mobiliar stark beschädigen. Oft ist dann nicht klar, welche Versicherung welche Schäden übernimmt. Neben der Hausrat­versicherung kommen auch die Wohngebäude­versicherung und die Privathaftpflicht­versicherung infrage. Lies mehr in unserem Ratgeber.

Was übernimmt die Hausrat­versicherung bei einem Wasserschaden?

Die Hausrat­versicherung zahlt bei Leitungswasserschäden. Dazu zählen Schäden, bei denen das Wasser unmittelbar aus einem Wasserrohr oder einer ähnlichen Installation ausgetreten ist. Dazu zählt Wasser aus:

  • Trink- und Abwasserrohren
  • Schläuchen, die an der Geschirrspülmaschine und Waschmaschine angeschlossen sind
  • Sprinkleranlagen
  • Wärmepumpenheizungen
  • Warmwasser- und Dampfheizungsanlagen

Solche Wasserschäden passieren zum Beispiel, wenn in deiner Wohnung ein Wasserrohr undicht ist und das Badezimmer flutet, oder wenn sich der Schlauch von der Waschmaschine löst und die Küche unter Wasser setzt. Die Versicherung übernimmt die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz deines beschädigten Hausrats, also etwa Möbel, Teppiche oder elektronische Geräte. Sie zahlt den Neuwert der Gegenstände, also den Betrag, den du benötigst, um sie neu zu beschaffen.

Nicht versichert sind anderweitige Wasserschäden, wenn du etwa einen Eimer Putzwasser umschüttest und den teuren Teppich ruinierst. Wasserschäden durch ein undichtes Aquarium können in der Hausrat­versicherung oft für einen höheren Beitrag versichert werden. Auch eine Absicherung gegen Schäden durch undichte Wasserbetten ist meist nur als Zusatzabsicherung möglich.

Zahlt die Hausrat­versicherung bei Wasserschäden am Handy oder Laptop?

In bestimmten Fällen zahlt die Hausrat­versicherung bei einem Wasserschaden am Laptop oder Handy. Dafür muss der Schaden jedoch durch die im Vertrag festgelegten Gefahren entstanden sein. Das Gerät muss sich in deiner Wohnung befunden haben oder die Außen­versicherung muss greifen. In allen Tarifen sind Schäden durch Leitungswasser versichert. Hast du deine Hausrat­versicherung um eine Elementarschaden­versicherung erweitert, zahlt die Versicherung auch bei Hochwasser oder Rückstau von Wasser in der Kanalisation. Platzt ein Rohr in der Wohnung oder wird sie durch Hochwasser überschwemmt, ersetzt die Hausrat­versicherung das Gerät normalerweise.

Fällt dir das teure Smartphone ins Abwaschwasser, badet es in einer Kaffeelache oder geht es nach einem heftigen Regenschauer nicht mehr an, zahlt die Hausrat­versicherung hingegen nicht.

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Zahlt die Hausrat­versicherung bei einem Wasserschaden im Keller?

Wasserschäden im Keller sind oft besonders ärgerlich. Sie werden oft erst spät bemerkt, die Schäden sind dadurch schwerwiegender. Vielleicht hast du auch wertvollen Hausrat dort abgestellt, den du nun nicht mehr verwenden kannst. Ob die Hausrat­versicherung dafür aufkommt, hängt davon ab, wie das Missgeschick passiert ist. Schäden durch Leitungswasser, etwa nach einem Rohrbruch, sind immer versichert. Schwieriger wird es, wenn der Keller etwa nach Starkregen unter Wasser steht oder der nahe gelegene Fluss über die Ufer getreten und Wasser in den Keller eingedrungen ist. Auch der Rückstau von Wasser in der Kanalisation ist nicht immer abgedeckt. In diesen Fällen benötigst du eine Hausrat­versicherung, die auch Elementarschäden abdeckt. Nur dann bekommst du deinen kaputten Hausrat erstattet.

Gut zu wissen

Wurde der Wasserschaden in einem Mehrfamilienhaus durch einen der Bewohner verursacht, etwa weil die Waschmaschine kaputt gegangen und das Wasser in dein darunterliegendes Kellerabteil gelaufen ist, gibt es zwei Wege: Entweder direkt die  Haftpflicht­versicherung des Verursachers. Diese ersetzt allerdings nur den Zeitwert. Hast Du eine Hausrat­versicherung, dann leistet diese zuerst zum Neuwert und holt sich dann das Geld bei der Haftpflicht­versicherung des anderen Bewohners zurück.

Was zahlt die Hausrat­versicherung bei einem Wasserschaden auf Laminat oder Parkett?

Steht Wasser auf Bodenbelägen wie Laminat oder Parkett, tut ihnen das gar nicht gut. Doch sie auszutauschen, kann teuer werden. Wer zahlt also, wenn es einen Wasserschaden gibt? Das hängt davon ab, wie der Bodenbelag verlegt wurde. Ist der Belag so verlegt, dass er ohne Beeinträchtigung des Belags selbst oder des Untergrunds wieder entfernt werden kann, dann gilt er als Hausrat. Wird er beim Entfernen zerstört oder würde beim Entfernen der Untergrund zerstört werden, dann gilt er als Gebäudebestandteil und die Gebäude­versicherung des Eigentümers trägt den Schaden. 

Werden Beläge wie Laminat oder Teppich über dem ersten bewohnbaren Bodenbelag verlegt, zahlt die Gebäude­versicherung zwar weiterhin den ersten bewohnbaren Bodenbelag. Das darüber verlegte Material ist jedoch ein Fall für die Hausrat­versicherung – sofern du eine solche abgeschlossen hast. Ansonsten trägst du die Kosten selbst.

Zahlt die Hausrat­versicherung bei einem Wasserschaden durch ein kaputtes Dach?

Wenn ein starker Sturm das Dach abdeckt und der anschließende Starkregen die Dachgeschosswohnung in Mitleidenschaft zieht, springt nicht unbedingt die Hausrat­versicherung ein. Basis-Tarife versichern nur Schäden durch Leitungswasser. Wenn du dich auch gegen Wasserschäden durch Regen absichern möchtest, musst du deine Hausrat­versicherung um eine Elementarschaden­versicherung erweitern. Worauf du vor Abschluss einer Hausrat­versicherung sonst noch achten solltest, damit beschäftigen wir uns hier.

Gut zu wissen

Die Hausrat­versicherung übernimmt die Kosten für zerstörten oder beschädigten Hausrat. Wände, Böden und Decken der Wohnung gehören nicht dazu. Dafür springt die Wohngebäude­versicherung ein, die der Eigentümer der Wohnung abgeschlossen hat.

Zahlt die Hausrat­versicherung bei einem Wasserschaden durch den Nachbarn?

In Mehrfamilienhäusern ist bei einem Wasserschaden oft nicht nur die eigene Wohnung betroffen. Das Wasser kann durch die Decke laufen oder Wände durchnässen und dadurch auch die Nachbarwohnungen in Mitleidenschaft ziehen. Hat der Mieter über dir einen Wasserschaden und setzt er deine Wohnung unter Wasser, kommt dafür nicht deine Hausrat­versicherung auf. Da der Schaden seinen Ursprung nicht in deiner Wohnung hat, bezahlt die Privathaftpflicht­versicherung des Mieters über dir die Schäden in deiner Wohnung. 

Tipp

Wenn durch einen Wasserschaden deine Wohnung und die deines Nachbars beschädigt werden, zahlt die Hausrat­versicherung für die Schäden am Hausrat in deiner Wohnung. Die Kosten für die beschädigten Gegenstände in der Wohnung deines Nachbarn übernimmt zunächst seine Hausrat­versicherung und holt sich die Kosten bei deiner Haftpflicht­versicherung zurück.

Weil die Grenzen manchmal fließend sind, bieten viele Versicherer eine Kombi-Versicherung aus Haftpflicht und Hausrat an.

Zahlt die Hausrat­versicherung bei Hochwasserschäden?

Basistarife der Hausrat­versicherung decken normalerweise keine Hochwasserschäden ab, sondern kommen nur für Leitungswasserschäden auf. Wenn du dein Zuhause auch gegen Hochwasser oder Rückstau aus der Kanalisation absichern willst, kannst du dies oft über einen Zusatzbaustein tun. Manchmal ist diese sogenannte Elementarschaden­versicherung in den teureren Premiumtarifen enthalten.

Erfahre hier, durch was sich Tarife voneinander unterscheiden können und wie sie sich berechnen.

Wer zahlt bei einem Wasserschaden: Hausrat­versicherung oder Wohngebäude­versicherung?

Die Hausrat­versicherung bezahlt bei Wasserschäden nur den beweglichen Hausrat wie Möbel und Teppiche, aber auch eine Einbauküche. Wände, Böden und fest installierte Sanitäranlagen wie Toilette oder Badewanne sind davon ausgenommen. Dafür springt die Wohngebäude­versicherung ein. Dabei gilt: Besitzt du die Immobilie selbst, musst du die Wohngebäude­versicherung abschließen. In einer Mietwohnung schließt der Wohnungsbesitzer die Wohngebäude­versicherung ab. Die Wohngebäude­versicherung ersetzt übrigens keine Hausrat­versicherung. Die beiden funktionieren am besten in Kombination. 

Wasserschaden in der Mietwohnung und keine Hausrat­versicherung: Wer zahlt?

Bei Mietern ohne Hausrat­versicherung zahlt bei einem Wasserschaden möglicherweise die Gebäude­versicherung des Vermieters. Es kommt dabei immer auf die Umstände an. Der Versicherer zahlt, wenn die Schäden durch die Wohnung oder das Haus selbst verursacht wurden, etwa durch ein undichtes Rohr in der Wand. Die Versicherung übernimmt dann die Schäden am Gebäude selbst sowie die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz deines Hausrats. Platzt der Schlauch deiner Waschmaschine, musst du allerdings selbst für die Schäden an deinem Hausrat aufkommen. Schäden am Gebäude oder an Nachbarwohnungen sind ein Fall für deine Haftpflicht­versicherung.

Tipp

Du solltest dir überlegen, ob du dich auf die Gebäude­versicherung deines Vermieters verlässt. Im Fall der Fälle reguliert deine Hausrat­versicherung den Schaden möglicherweise schneller. Du kannst ihn selbst melden und musst nicht darauf warten, dass dein Vermieter dies tut.

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