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Fehlender Rauchmelder: Zahlt die Hausrat­versicherung bei Schäden trotzdem?

  • Rauchmelder und deren Wartung sind landesweit für Hausbesitzer:innen Pflicht
  • Bei Nicht-Installation gefährdest du die Zahlung der Hausrat­versicherung im Schadensfall
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  • Rauchmelder sind mittlerweile in allen Bundesländern verpflichtend für Hauseigentümer:innen.
  • Sie verhindern zwar keine Brände, schlagen aber rechtzeitig Alarm und können somit Leben retten und Schäden minimieren.
  • Achtung: Entziehst du dich als Hausbesitzer:in der Pflicht einer Rauchmelder-Installation, können Zahlungen deiner Hausrat­versicherung im Worst Case entfallen.

Kein Rauchmelder: Versicherung trotzdem gültig?

In vielen Bundesländern bist du als Hauseigentümer:in verpflichtet, Rauchmelder zu installieren. Zu Recht, denn die kleinen Geräte können bei Bränden schnell zu Lebensrettern werden. Doch es gibt noch einen weiteren Grund, dein Eigenheim mit den technischen Helfern auszustatten: Bei fehlenden Rauchmeldern droht Ärger mit der Versicherung.

Gefahr durch Brände

Jedes Jahr kommen hunderte Menschen durch Brände ums Leben. Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) entstand zudem 2020 durch 130.000 gemeldete Hausbrände ein Sachschaden von insgesamt 350 Millionen €. Mit Hilfe einer Hausrat­versicherung kannst du dich als Immobilienbesitzer:in im Falle eines Feuers vor den finanziellen Folgen schützen. Zudem kann die Sicherheit der Bewohner:innen erhöht werden, wenn dein Eigenheim mit Rauchmeldern ausgestattet ist.

Wie können Rauchmelder Leben retten?

Besonders schlafende Personen laufen Gefahr, einen Brand nicht schnell genug zu bemerken. Der Geruchssinn ist in diesem Zustand nur sehr eingeschränkt aktiv. Rauchmelder, die auch als Rauchwarnmelder oder Heimrauchmelder bezeichnet werden, erkennen ein Feuer oder einen Schwelbrand mit Hilfe von Sensoren dagegen bereits im Anfangsstadium. Sie lösen schon bei leichter Rauchentwicklung einen lauten Alarm aus und warnen die Bewohner:innen so vor der Gefahr. Die Betroffenen können sich dann schnell in Sicherheit bringen und die Feuerwehr informieren. Diese Möglichkeit zum schnellen Handeln wirkt sich zudem oft positiv auf das letztliche Ausmaß des Schadens aus.

Doch auch hinsichtlich einer Hausrat­versicherung ist es ratsam, die kleinen Lebensretter zu installieren. Fehlen Rauchmelder, kann im Extremfall der Schutz der Versicherung erlöschen.

Kein Rauchmelder: Zahlungen können entfallen

Wie es sich rechtlich mit der Leistungspflicht verhält, ist jedoch noch unklar. Bisher wurden keine Gerichtsurteile in dieser Hinsicht gesprochen. Expert:innen warnen daher: Trotz des Bekenntnisses der Versicherungen ist es bei fehlenden Rauchmeldern möglich, dass im Schadensfall Zahlungen trotz abgeschlossener Versicherung zumindest teilweise entfallen.

Der Grund: Im § 8 des GDV-Grundvertrags wird darauf hingewiesen, dass du als Immobilieneigentümer:in zur „Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften“, verpflichtet bist. Dies beinhaltet auch die Installation, Wartung sowie den Betrieb von Rauchwarnmeldern. Das Fehlen derselben kann dann als grobe Fahrlässigkeit eingestuft werden.

Versicherungsschutz bei grober Fahrlässigkeit gefährdet

Wird grobe Fahrlässigkeit festgestellt, ist es möglich, dass Leistungen der Versicherung gekürzt werden und somit nicht die komplette Schadenssumme ausbezahlt wird. In Extremfällen ist sogar eine fristlose Kündigung der Versicherung denkbar. Diese Folgen können jedoch nur dann eintreten, wenn die fehlenden Rauchmelder als Ursache für das Ausmaß des Brandschadens angesehen werden können.

Um auf der sicheren Seite zu sein, solltest du als Hausbesitzer:in deine Immobilie in jedem Fall mit Rauchmeldern ausstatten. So wird das Leben der Hausbewohner:innen geschützt und zudem keine Kürzung des Versicherungsschutzes riskiert.

Wie genau sich nicht installierte Rauchmelder auf den Leistungsumfang auswirken, ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. Hier lohnt sich eine genaue Prüfung des Vertrags. Beim Abschluss einer neuen Hausrat­versicherung ist es zudem sinnvoll, die existierenden Angebote miteinander zu vergleichen. So kannst du dir als Hausbesitzer:in einen Überblick verschaffen, welche Hausrat­versicherung für dich geeignet ist.

Hier helfen dir unsere CLARK Expert:innen gern weiter!

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Rauchmelder in allen Bundesländern Pflicht

Der Einbau von Rauchwarnmeldern ist mittlerweile in allen Bundesländern vorgeschrieben. Vorreiter war Rheinland-Pfalz. Dort wurde die Rauchmelderpflicht bereits im Jahr 2003 eingeführt. Bis heute sind alle weiteren 15 Länder nachgezogen und verpflichten dadurch alle Hauseigentümer:innen zum Einbau von Rauchmeldern. Als letztes wurde am 01.01.2017 die Einbaupflicht für Neu- und Umbauten in Berlin eingeführt.

Unterschiede in der Rauchmelderpflicht

Die Rauchmelderpflicht wird von Land zu Land unterschiedlich ausgelegt. Der Einbau von Rauchmeldern in Neu- und Umbauten ist überall verpflichtend. Der nachträgliche Einbau in Bestandsbauten ist dagegen in einigen Fällen noch von der Rauchmelderpflicht ausgenommen.

In welchen Gebäudearten sind Rauchmelder Pflicht?

BundeslandNeu- und UmbautenNachrüstpflicht für Bestandsbauten
Baden-Württembergseit 10.07.2013seit 31.12.2014
Bayernseit 01.01.2013seit 31.12.2017
Berlinseit 01.01.2017seit 31.12.2020
Brandenburgseit 01.07.2016seit 31.12.2020
Bremenseit 01.05.2010seit 31.12.2015
Hamburgseit 01.04.2006seit 31.12.2010
Hessenseit 24.06.2005seit 31.12.2014
Mecklenburg-Vorpommernseit 01.02.2006seit 31.12.2009
Niedersachsenseit 01.11.2012seit 31.12.2015
Nordrhein-Westfalenseit 01.04.2013seit 31.12.2016
Rheinland-Pfalzseit 23.12.2003seit 12.07.2012
Saarlandseit 18.02.2004seit 31.12.2016
Sachsenseit 01.01.2016seit 01.01.2016
Sachsen-Anhaltseit 17.12.2009seit 31.12.2015
Schleswig-Holsteinseit 01.04.2005seit 31.12.2010
Thüringenseit 29.02.2008seit 31.12.2018

Der richtige Rauchmelder am richtigen Ort

Die Warngeräte müssen in allen Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, die als Rettungswege dienen, angebracht werden. Auch Gästezimmer werden den Schlafzimmern zugerechnet. In Küchen und Badezimmern wird dagegen empfohlen, auf einen Heimrauchmelder zu verzichten. Die Lichtschranken der Geräte unterscheiden nicht zwischen Rauch und Dampf. Daher besteht die Gefahr, dass der Rauchmelder nach jeder warmen Dusche oder beim Kochen Alarm schlägt.

Auch beim Kauf von Rauchmeldern musst du einige Dinge beachten. In Deutschland ist nicht jeder Rauchwarnmelder zugelassen. Nur die Geräte mit der DIN EN14604 dürfen in Haushalten hierzulande installiert werden. Geräte mit dieser Kennzeichnung müssen unter anderem diese Merkmale aufweisen:

  • Die Lautstärke des Alarms muss mindestens 85 Dezibel in einer Entfernung von 3 m betragen.
  • Ist die Batterie fast leer, muss mindestens 30 Tage vorher ein wiederkehrendes Warnsignal erfolgen.
  • Am Rauchmelder muss ein Testknopf angebracht sein, um jederzeit überprüfen zu können, ob das Gerät funktioniert.
  • Die Rauchmesskammer muss Öffnungen zu allen Seiten hinhaben. Die Öffnungsschlitze dürfen gleichzeitig nicht größer als 1,3 mm sein und müssen einen Schutz vor Schmutz und Insekten aufweisen.

Ein weiteres Kennzeichen für einen zugelassenen Rauchmelder ist das sogenannte CE-Zeichen. Durch dieses wird bestätigt, dass das Produkt nach den EG-Richtlinien hergestellt wurde und damit in der EU verkauft werden darf.

Verwendest du einen Rauchwarnmelder ohne die eben erwähnten Kennzeichnungen, ist dieser nicht zulässig. Nur bei Rauchmeldern mit DIN EN14604 und dem CE-Zeichen ist die gesetzlich geforderte Funktionalität gewährleistet.

Rauchmelder richtig installieren und warten

Die Installation der Rauchmelder muss in der Regel von dir als Hauseigentümer:in beziehungsweise Vermieter:in durchgeführt oder in Auftrag gegeben werden. Nur in Mecklenburg-Vorpommern ist der oder die Mieter:in verpflichtet, die Installation selbst in die Hand zu nehmen.

Die kleinen Lebensretter müssen waagerecht an der Zimmerdecke angebracht werden. Der Rauchmelder sollte dabei mindestens 50 cm von jeder Wand entfernt sein. Zudem musst du darauf achten, das Gerät nicht an einem Ort mit starker Zugluft anzubringen.

Rauchwarnmelder immer an der Decke anbringen

Den Rauchmelder solltest du in den vorgesehenen Räumen immer an der Decke installieren. Da Rauch schnell nach oben steigt, kann das Warngerät so schneller Alarm schlagen. Legst du den Rauchwarnmelder auf einen Schrank oder montierst ihn an der Wand, erkennt dieser einen Brand in der Regel deutlich langsamer.

Unser Tipp: Externe Firma mit Wartung beauftragen

Am sichersten ist es, direkt eine externe Firma sowohl mit der Installation als auch mit der Wartung der Rauchmelder zu beauftragen. So prüfen Expert:innen die Funktionalität der Geräte und du kannst im Falle einer fehlerhaften Installation oder Wartung nicht haftbar gemacht werden.

Rauchmelder regelmäßig warten

Die Funktionalität der im Gebäude installierten Rauchmelder muss laut den rechtlichen Vorgaben jederzeit gewährleistet sein. Daher musst du als Hausbesitzer:in jährlich prüfen, ob die Geräte noch voll funktionstüchtig sind. Bei einem Mietverhältnis können je nach Bundesland Vermieter:innen oder auch Mieter:innen zur regelmäßigen Wartung verpflichtet sein.

Du als Vermieter:in kannst die Wartung im Mietvertrag auch an Mieter:innen übertragen. Dabei müssen diese jedoch zuvor versichern, dass sie sich physisch und psychisch in der Lage fühlen, der ihnen übertragenen Aufgabe nachzukommen. Zudem musst du als Vermieter:in überprüfen, ob die Wartung auch ordnungsgemäß durchgeführt wurde.

Batterien regelmäßig wechseln

Auch die Batterien der Rauchmelder müssen regelmäßig ausgetauscht werden. Die Lebensdauer einer Standard-Batterie beträgt rund 1-3 Jahre. Neigt sich die Batterie dem Ende zu, stößt der Rauchwarnmelder bereits mindestens 30 Tage vorher einen wiederkehrenden Warnton aus. Haben Sie keine Lust auf den Batteriewechsel, kannst du dir auch Rauchmelder mit sogenannten Longlife-Batterien kaufen. Diese haben eine Lebensdauer von 10 Jahren. Da auch Rauchmelder spätestens nach 10 Jahren ausgetaucht werden müssen, entfällt so der für viele lästige Batteriewechsel.

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